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Punkt 1: Das Grundgesetz besteht übrigens schon seit 1949, wurde zwar in der Zwischenzeit in einigen Punkten abgeändert, aber die grundlegende Aussage ist immer noch die gleiche.
Punkt 2: schön Torsten, dass du diese Paragraphen aus dem Grundgesetz ansprichst:
Zitat: |
Artikel 20 [Verfassungsgrundsätze - Widerstandsrecht]
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. |
Lies dir dies genau durch und überdenke deine Aussagen!
Falls du Hilfe brauchst, steh ich gern zur Verfügung!
Übrigens zeugt es von Unwissenheit, wenn man seine Aussagen, durch seine EIGENEN Verweise widerlegt...
Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Paule: 24.02.2007 02:49.
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