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RE: Mindestlohn - Ein Mindestbetrag für jeden Bürger zum Leben |
Beitrag Kennung: 33513
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Zitat: |
Original von Simson
So, hier ist mein erster Lösungsansatz zur Ermittlung des durch Arbeitslosengeld II praktisch gewährten Mindestlohns, der auch Kombilohnfunktion hat:
* Regelleistung für den Lebensunterhalt
+ eventuelle Mehrbedarfsleistungen (z.B. wegen Kindern, Schwangerschaft, Behinderung, Krankheit, Erstausstattungen, Klassenfahrt)
+ Kosten der Unterkunft und Heizung
+ Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegversicherung
+ GEZ-Gebührenbefreiung
+ eventuelle weitere Vergünstigungen durch Arbeitslosengeld II-Bezug
+ eventuell gesparte Lohn- bzw. Einkommensteuer
+ gesparte Aufwendungen im Zusammenhang mit der Ausübung einer Beschäftigung (z.B. Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Kinderbetreungsaufwendungen, weitere Aufwendungen aufgrund fehlender Zeit)
= Summe aller Leistungen und Vergünstigungen aus Arbeitslosengeld II
geteilt durch 173 (durchschnittliche monatliche Regelarbeitszeit bei 40-Stunden-Woche)
= gewährter fiktiver Stundenlohn aus Arbeitslosengeld II ohne Erbringung einer Arbeitsleistung (bei Verwendung des Arbeitslosengeldes II für einen Kombilohn mit Erbringung einer Arbeitsleistung)
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* Regelleistung für den Lebensunterhalt
+ Kosten der Unterkunft und Heizung
Diese beiden Leistungen erhält jeder ALG II Empfänger und die kannst du zu einer fiktiven Berechnung heranziehen. Alles anders, das du anführst ist nicht auf alle gleichermaßen oder überhaupt nicht anwendbar.
Daraus einen Mindestlohn abzuleiten ist lustig aber nicht reell. Zum Thema Mindestlohn bringe ich auch mal eine einfache Formel ein.
Er muss nicht errechnet sondern endlich gezahlt werden.
Zitat: |
Original von Simson
+ eventuelle weitere Vergünstigungen durch Arbeitslosengeld II-Bezug
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?????
Zitat: |
Original von Simson
+ eventuell gesparte Lohn- bzw. Einkommensteuer
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Bei einem angenommenen Gehalt von 5000,- Euro brutto treibt das deinen fiktiven Lohn in eine Wahnsinnshöhe.
Zitat: |
Original von Simson
+ gesparte Aufwendungen im Zusammenhang mit der Ausübung einer Beschäftigung (z.B. Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Kinderbetreungsaufwendungen, weitere Aufwendungen aufgrund fehlender Zeit)
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Pendler täglich nach Paris im Learjet, Essen im Nobelrestaurant, Supernanny fürs Kind ... da kommt schon was zusammen und treibt deien fiktiven Stundenlohn gewaltig in die Höhe.
Ich rechne das jetzt nicht aus, weil ich es für puren Blödsinn halte derartig an die Sache heran zu gehen.
Übrigens die Fahrkosten spare ich mir wirklich, weil ich unser Auto verkauft habe, da wir es nicht mehr halten können.
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