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Forum-Thueringen» Speziell» Arbeit, Rente & Soziales » Hartz IV ist offener Strafvollzug » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Hartz IV ist offener Strafvollzug
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gastli   Zeige gastli auf Karte FT-Nutzer
32.045 geschriebene Beiträge
Wohnort: terrigenus



25.05.2006 ~ 12:41 Uhr ~ gastli schreibt:
images/avatars/avatar-2026.jpg im Forum Thüringen seit: 03.12.2005
2258 erhaltene Danksagungen
Beitrag Kennung: 10016
gelesener Beitrag - ID 10016


Geplante Änderungen bei Hartz IV, Auszüge aus einem internen Papier. Danke an den hier selbstverständlich ungenannten Informant.


- Regelsatzkürzungen
- Wegfall des Armutszuschlag nach § 24 SGB II
- Wegfall des Mehrbedarfs
- Absenkung der Angemessenheit der KDU , danach Zwangeinweisung in stillgelegte Kasernen
- Vermehrte Ausgabe von Warengutscheinen
- Wegfall der EEJ - Regelung, stattdessen Verpflichtung zur kostenlosen Arbeit jeglicher Art ( Gemeinnützig oder Gewerblich)
- Einschränkung von Grundrechten ( Selbstbestimmung - Datenschutz - etc.)
- Wegfall von Rentenbeiträgen bei Bezug von ALG II oder Sozialgeld
- Absenkung der Krankenkassenbeiträge bei Bezug von ALG II oder Sozialgeld - dadurch nur noch minimale gesundheitliche Versorgung bei “Gefahr im Verzug
- Wegfall von Vermögen jeglicher Art




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carlos
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25.05.2006 ~ 15:17 Uhr ~ carlos schreibt:
Beitrag Kennung: 10018
gelesener Beitrag - ID 10018


Reformen tuen weh



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Adeodatus
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25.05.2006 ~ 17:04 Uhr ~ Adeodatus schreibt:
Beitrag Kennung: 10023
gelesener Beitrag - ID 10023


Die Frage ist was sind Reformen? Kein Mensch hat etwas gegen Reformen aber gegen Staatlich verordnete Armut. Zum Glück kann es jeden treffen auch Dich ! Ob Du dann natürlich noch solch schlauen Sprüche von Dir gibst ist Fraglich.

Für Dich sind wahrscheinlich Reformen erst richtige Reformen wenn es den Armen so dreckig geht das sie sich Sozialverträglich von der Bildfläche entfernen. Solche denen es wahrscheinlich noch gut geht haben nichts weiter übrig wie Verachtung und den Dummen Spruch wer Arbeiten will findet welche, ist natürlich bloss dummes Gewäsch da ja seit 2002 allein 3 900 000 Arbeitsplätze verloren gegangen sind und allen Statistiken zum Trotz mehr als 10 000 000 Menschen in D-Land ohne Job sind.



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holgersheim   holgersheim ist männlich Zeige holgersheim auf Karte FT-Nutzer
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Wohnort: Gera



25.05.2006 ~ 21:10 Uhr ~ holgersheim schreibt:
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159 erhaltene Danksagungen
Beitrag Kennung: 10025
gelesener Beitrag - ID 10025


Keine Ahnung worauf sich @carlos mit seiner Einlassung hier bezieht. Der Gesammtkomplex Hartz I bis Hartz IV hat mit Reform nichts zu tun.
Die von @gastli geschilderten Vorhaben haben auch mit Reformen absolut nichts zu tun. Es handelt sich um Staatsterror gegenüber einer imer größer werdenden Gruppe in der Bevölkerung.

@carlos vielleicht wähnst du dich gerade auf dem Weg nach oben, das du dir derartige Kommentare heraus nimmst. Dann möchte ich dir einen Spruch mit auf den Weg geben:
"Auf dem Weg nach oben, sei nett zu den Menschen. Auf dem Weg nach unten triffst du sie alle wieder"



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carlos
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26.05.2006 ~ 07:28 Uhr ~ carlos schreibt:
Beitrag Kennung: 10031
gelesener Beitrag - ID 10031


ich weiss holgersheim, ich war auch schon mehrfach arbeitslos also erzähl mir nicht ständig ich wüsste nicht wie das ist.



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holgersheim   holgersheim ist männlich Zeige holgersheim auf Karte FT-Nutzer
1.225 geschriebene Beiträge
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28.05.2006 ~ 10:31 Uhr ~ holgersheim schreibt:
images/avatars/avatar-64.gif im Forum Thüringen seit: 09.11.2002
159 erhaltene Danksagungen
Beitrag Kennung: 10184
gelesener Beitrag - ID 10184


Wer sich nicht wehrt – der lebt verkehrt:

Hinter dem Link ist eine Mailaktion geschaltet, die es Euch ermöglicht, eine Protestmail an diejenigen zu schicken, die dafür verantwortlich zeichnen!

Bitte leitet diese Mail auch an andere Interessierte weiter; bis Anfang Juni ist nicht mehr viel Zeit.



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OTTO
Benutzerkonto wurde gelöscht



28.05.2006 ~ 10:43 Uhr ~ OTTO schreibt:
Beitrag Kennung: 10187
gelesener Beitrag - ID 10187


Hallo Holgersheim

Eine gut gemeinte Sache, die aber sicher nicht viel bringen wird. Ähnlich wie bei der Familienoffensive wird der Bürger nur noch ignoriert. Zustände wie 1930 sind unumgänglich wenn sich die Politik der "großen" nicht bald ändert. Die Zustände möchte bestimmt niemand aber der dumme Michel wird sich nicht ändern und die Geschichte wiederholen.


Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von OTTO: 28.05.2006 10:44.



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Adeodatus
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28.05.2006 ~ 11:29 Uhr ~ Adeodatus schreibt:
Beitrag Kennung: 10191
gelesener Beitrag - ID 10191


@ OTTO

Genau die selbe Befürchtung habe ich auch, und ich entdecke immer mehr Paralellen zur Weimarer Republik.

Die Politiker sind satt und geben immer mehr Macht an die Industrie und Banken ab der Kleine Mann wird zum Spielball des Kapitals.

Deshalb bleibt wirklich zu befürchten das dieses Zitat zutrifft.

Zitat:
Die Geschichte wiederholt sich, wenn auch nicht so oft wie das Fernsehen. (Lothar Schmidt)




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gastli   Zeige gastli auf Karte FT-Nutzer
32.045 geschriebene Beiträge
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30.06.2006 ~ 07:57 Uhr ~ gastli schreibt:
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Beitrag Kennung: 14002
gelesener Beitrag - ID 14002


Zitat:
Original von Simson
Zitat:
Original von Digedag
Vielleicht liegt es aber auch daran dass seit kurzem das Arbeitsamt telefonisch nur noch über 0180... Nummern zu erreichen ist bei der man irgendwo aber nicht da wo man eigentlich hin möchte landet.

Welche Ziffer kommt nach der 0180 ? Ist das eine zentrale Nummer für ganz Deutschland oder hat jede Agentur eine separate Nummer? Kann man die Arbeitsagentur wirklich nur noch über eine solche Telefonnumer erreichen?


Die ARGE Gera hat eine neue Hotline. Teuerer als die vorherige.

0180/10 02 95 45 07 00
4,6 Cent pro angefangene Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom





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Digedag    Digedag ist männlich Zeige Digedag auf Karte FT-Leitung # Moderator Spiele
6.113 geschriebene Beiträge
Wohnort: Thüringen



02.07.2006 ~ 00:42 Uhr ~ Digedag schreibt:
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Beitrag Kennung: 14098
gelesener Beitrag - ID 14098


Ich finde es nach wie vor eine Unverfrorenheit die Arbeitslosen auf diesem Wege noch abzuzocken, zumal wirkliche Hilfe unter dieser Nummer meist nicht zu teil wird. Man landet im Zweifelfall irgendwo in Deutschland nur nicht beim entsprechenden Bearbeiter.

Warum lässt man nicht einfach die normale Nummer geschaltet?????

Solche Nummern gehören für Behörden einfach verboten. Behörden sind doch immerhin Ansprechpartner des Volkes, welche auch Volksnähe präsentieren sollten.





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as65    as65 ist männlich Zeige as65 auf Karte FTplus
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02.07.2006 ~ 08:37 Uhr ~ as65 schreibt:
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167 erhaltene Danksagungen
Beitrag Kennung: 14100
gelesener Beitrag - ID 14100


Erst wurde vielen Arbeitslosen gesagt, dass sie sich nur noch melden müssen, wenn sie dazu aufgefordert werden. Damit man mehr Zeit hat die Büroarbeit zu erledigen, war die Begründung.
Scheinbar hat dadurch die Anzahl der Anrufe zugenommen. Um diese dann einzudämme wird verteuert. So kann man auch für Ruhe sorgen.

as65



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gastli   Zeige gastli auf Karte FT-Nutzer
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07.07.2006 ~ 21:40 Uhr ~ gastli schreibt:
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Beitrag Kennung: 14736
gelesener Beitrag - ID 14736


Der von CDU/CSU und SPD dominierte Bundesrat beweist: Schlimmer geht immer bei Hartz IV
Der Bundesrat will Bundesregierung und Bundestag auffordern, das "Fortentwicklungsgesetz" zu Hartz IV noch mehr zu verschärfen: Die Zuschläge beim Übergang von ALG I zum ALG II, die den sozialen Absturz von Erwerbslosen etwas mildern, sollen vollends abgeschafft werden, der freie Fall in die Armut soll nun schon nach einem Jahr Arbeitslosigkeit erfolgen. Da werden sich die Opelaner, Allianzmitarbeiter und wen es sonst noch trifft, die aus gutverdiener Jobs kommen besonders freuen.
Aufhorchen lassen die Vorschläge nach US-amerikanischem Vorbild: Hartz IV soll danach als "vorübergehend" zu gewährleistende soziale Sicherung ausgestaltet und eine negative Einkommensteuer für Erwerbstätige eingeführt werden. Damit würde der Zwang zur Aufnahme jeglicher Arbeit noch mehr von der sozialadministrativen Ebene auf die existenzielle Ebene verlagert werden. Wer nicht zu miesen Löhnen arbeitet, der verhungert - das ist die Devise der gewollten Ausweitung des flächendeckenden Kombilohnes a lá USA.
Ein weiterer Schritt in Richtung Generalangriff auf alle noch regulär bezahlten Arbeitsplätze. Durch Hartz IV sind alle Arbeitnehmer erpressbar geworden und das war denke ich der Grund für dieses Verelendungsgesetz.



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holgersheim   holgersheim ist männlich Zeige holgersheim auf Karte FT-Nutzer
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09.07.2006 ~ 15:52 Uhr ~ holgersheim schreibt:
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Beitrag Kennung: 14991
gelesener Beitrag - ID 14991


Information - Hartz-IV-Kontrollen müssen angekündigt werden

Arbeitslose haben es künftig noch ein bisschen schwerer.

Voraussichtlich vom 1. August an werden Bezieher von Hartz-IV-Leistungen strenger kontrolliert.

Der Gesetzgeber plant einen Prüfdienst und die telefonische Abfrage von Daten.
Eine Sprecherin des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales in Berlin beschreibt den Plan als flächendeckende Einrichtung eines Außendienstes zur Vermeidung von Leistungsmissbrauch.
Empfänger von Arbeitslosengeld II müssen sich daher auf Hausbesuche von Mitarbeitern der Bundesagentur für Arbeit oder der Arbeitsgemeinschaften einstellen.
Ihre Visiten müssen die Behörden aber anmelden.
Wenn jemand ohne Anmeldung vor der Tür steht, sollte man ihn nicht reinlassen , rät Franz-Georg Rips, Geschäftsführer des Deutschen Mieterbundes in Berlin.
Er beruft sich auf die im Grundgesetz garantierte Unverletzlichkeit der Wohnung.
Der Grund des Kontrollbesuchs sollte zudem klar benannt werden.Die bloße Vermutung,da könnte was sein, reiche nicht.
Seine Ansicht stützt Rips auf ein Urteil des Landessozialgerichts Essen (Az.: L 7 AS1/06 ER).
Zitat aus dem Urteil
Zitat:

Zunächst ist festzuhalten, dass weder das SGB II, noch das Sozialgesetzbuch – Zehntes Buch – (SGB X), das nach § 40 Abs. 1 Satz 1 SGB II anwendbar ist, Hausbesuche direkt vorsehen. Aufgrund der verfassungsrechtlichen Bedeutung der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Grundgesetz - GG -) ist hier der Gesetzgeber gefordert, für eine
klare Ermächtigungsgrundlage für die Exekutive zu sorgen. Zwar erlaubt § 21 Abs. 1 Nr. 4 des Zehntes Buches Sozialgesetzbuch (SGB X) die Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts durch Augenscheinnahme, soweit diese erforderlich ist. Deshalb ist in jedem Einzelfall die Erforderlichkeit zu prüfen. Im Übrigen ist auch die Augenscheinnahme nicht notwendigerweise ein Hausbesuch. Die Beteiligten
sollen bei der Ermittlung des Sachverhaltes mitwirken und insbesondere ihnen bekannte Tatsachen und Beweismittel angeben. Eine weitergehende Pflicht, bei der Ermittlung des Sachverhaltes mitzuwirken, besteht nur, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist (§ 21 Abs. 2 SGB X). Das ist bei einem Hausbesuch gerade nicht der Fall (VG Gera, Beschluss vom 16. Januar 2004, Az.: 6 E 2561/04 GE; VG Münster, Urteil vom 4. Februar 2003, Az.: 5 K
190/99; Armborst in LPK-SGB II, Anhang Verfahren Rdnr. 17). Im Lichte der
verfassungsrechtlichen Garantie des Artikel 13 GG darf der Ermittler nur mit Zustimmung des Wohnungsinhabers die Wohnung betreten. Der Hausbesuch kann deshalb auch nicht nach § 66 SGB I erzwungen werden (vgl. zu weiteren Bedenken Ute Winkler, info also 2005 S. 251 ff.).


Wenn euch im Einzugsgebiet des Forum Fälle von widerrechtlichen unangemeldeten Hausbesuchen durch Mitarbeiter eines Außendienstes der Behörden bekannt werden bitte ich um Information darüber. Nur so ist Hilfe und Ggenwehr möglich.



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jandark   jandark ist männlich Zeige jandark auf Karte FT-Nutzer
578 geschriebene Beiträge
Wohnort: West-Gera



09.07.2006 ~ 19:44 Uhr ~ jandark schreibt:
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gelesener Beitrag - ID 15011


Also ich finde es ja auch nicht gut, alle Arbeitslosen unter Generalverdacht zu stellen. Aber für die Drückeberger unter uns zahle ich ehrlich gesagt auch nicht gerne meine Abgaben. Also ohne Kontrollen geht das dann auch nicht.

Schikane muß es ja nicht gleich sein. Und die Arbeitsmarktsituation verbessert sich dadurch natürlich auch nicht. Aber leider kenne ich auch einige Leutchen, die für die arbeitende Bevölkerung nur ein müdes Lächeln übrig haben. Am Ende werden es wahrscheinlich gerade die sein, die mit juristischen Feinheiten ihr Schäfchen im Trockenen halten. Die Ehrlichen werden wohl die am ehesten Verfolgten sein.


gruß

jandark



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Pfiffikus   Pfiffikus ist männlich Zeige Pfiffikus auf Karte FT-Nutzer
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Wohnort: Debschwitz



09.07.2006 ~ 21:22 Uhr ~ Pfiffikus schreibt:
images/avatars/avatar-461.jpg im Forum Thüringen seit: 06.04.2006
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gelesener Beitrag - ID 15012


Ich stimme Jandark zu. Letztens wurde auch meine Geschwindigkeit ontrolliert. Ich war aber nicht zu schnell und es hat nicht geblitzt. Soll ich mich jetzt darüber aufregen, dass ich kontrolliert worden bin?

Also ich finde es gut, dass überhaupt kontrolliert wird. Dadurch wird der Druck auf die schwarzen Schafe, die es auf jeden Fall gibt, ein wenig erhöht. Und offensichtlich bin ich mit dieser Meinung nicht ganz alleine.

Aber ich bin mir zu zweierlei Dingen sicher:
- dass eine grosse Anzahl der Kontrollierten hinterher erhobenen Hauptes dastehen, weil sie sich nichts vorzuwerfen haben und dies amtlich festgestellt worden ist
- dass sich die Anzahl der Kontrollen aus personellen Gründen in engen Grenzen halten werden.



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danny   danny ist männlich Zeige danny auf Karte FT-Nutzer
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09.07.2006 ~ 21:46 Uhr ~ danny schreibt:
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Bin ganz deiner Meinung. Konntrollen müßen sein. Wer unrechtmäßig Hartz 4 bekommt, müßte nicht nur das unrechtmäßig erhaltene Geld zurückzahlen, sondern müßte auch auch eine ordentliche Strafe aufgebrummt bekommen. Bis hin zur Haftstrafe. Und sie dürften keine Stütze bekommen, wenn sie mal arbeitslos werden. Möchte nicht wissen, wie groß der Schaden ist der durch solche Leute entsteht.



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Fox   Fox ist männlich Zeige Fox auf Karte FT-Nutzer
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10.07.2006 ~ 10:24 Uhr ~ Fox schreibt:
images/avatars/avatar-87.jpg im Forum Thüringen seit: 16.04.2006
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Es muss sich aber auch wieder lohnen arbeiten zu gehen. Wenn ich auf aArbeit ähnlich viel Geld wie als Hartzi habe ist es nicht zu verübeln, wenn die Leuz sich für letzteres entscheiden.



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gastli   Zeige gastli auf Karte FT-Nutzer
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18.07.2006 ~ 12:26 Uhr ~ gastli schreibt:
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Ein Hartz-IV- Empfänger aus Bochum ist seit Wochen ohne seine lebenswichtigen Medikamente. ARGE Bochum und Sozialgericht Dortmund sehen tatenlos zu.
Artikel



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Leona   Leona ist weiblich FT-Nutzerin
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18.07.2006 ~ 12:38 Uhr ~ Leona schreibt:
im Forum Thüringen seit: 21.11.2002
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Zwei Herzinfarkte, Diabetes und Asthma - wieso ist er nicht Invalidenrentner?



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Adeodatus
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18.07.2006 ~ 12:51 Uhr ~ Adeodatus schreibt:
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Es gibt genügend Menschen die trotz unmenschlicher Schmerzen als Arbeitsfähig eingestuft sind obwohl es bekannt ist das diese Leute nie eine Chance haben einen Arbeitsplatz zu bekommen, von der Logik ist es schon OK das man sagt auch ein Kranker Mensch kann minimum 3 Std. am Tag arbeiten. Nur leider gehen ja bekanntlich Theorie und Praxis irgendwie immer unterschiedliche wege. Wie hier in dem Fall wo ein Sozialgericht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ignoriert.



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Leona   Leona ist weiblich FT-Nutzerin
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18.07.2006 ~ 16:19 Uhr ~ Leona schreibt:
im Forum Thüringen seit: 21.11.2002
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Beitrag Kennung: 16981
gelesener Beitrag - ID 16981


In diesem Bericht steht nichts davon, daß der Betreffende einen Antrag auf Invalidenrente gestellt hätte, bzw. daß der abgelehnt worden wäre. Insofern bleibt meine Frage bestehen .... verwirrt



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Adeodatus
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18.07.2006 ~ 16:55 Uhr ~ Adeodatus schreibt:
Beitrag Kennung: 16985
gelesener Beitrag - ID 16985


Darum geht es doch auch nicht sondern das ihm zustehendes Geld nicht ausgezahlt wird, so verstehe ich diesen Text.



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gastli   Zeige gastli auf Karte FT-Nutzer
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18.07.2006 ~ 18:20 Uhr ~ gastli schreibt:
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Beitrag Kennung: 16993
gelesener Beitrag - ID 16993


So ist es. Wenn der Mann auch nur annähernd die Chance auf Invalidenrente oder BU- Rente hätte, dann würde er sich nicht mit Hatz IV erniedrigen lassen sondern die Rente beziehen.

Eigentlich wollte ich gerade meinen Rechtschreibfehler "Hatz IV" korrigieren, aber ich merke gerade das trifft es eher. Hatz bis in den Tod.


Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von gastli: 18.07.2006 18:22.



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Leona   Leona ist weiblich FT-Nutzerin
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18.07.2006 ~ 19:12 Uhr ~ Leona schreibt:
im Forum Thüringen seit: 21.11.2002
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Beitrag Kennung: 17005
gelesener Beitrag - ID 17005


Zitat:
Original von gastli
So ist es. Wenn der Mann auch nur annähernd die Chance auf Invalidenrente oder BU- Rente hätte, dann würde er sich nicht mit Hatz IV erniedrigen lassen sondern die Rente beziehen.


Wäre, würde, hätte ... was hatter denn nu, was erfährt man in diesem Artikel? Der Mann ist
1. Hartz IV-Empfänger
2. krank - 2 Herzinfarkte, Asthma, Diabetes
3. besitzt Immobilien(anteile)
4. Hartz IV soll ihm gestrichen werden, weil im Besitz von 3.

Lt. Hartz IV-Gesetzgebung muß erst alles "Verwertbare" (dazu gibt es Definitionen, Immobilien gehören u. U. auch dazu) zu Geld gemacht sein, ehe die Sozialhilfe greift.

Das sind die Fakten. Alles andere was mitleiderregend da drumherum gesülzt wird in dem Artikel, dient nur der Stimmungsmache.

Dieser Artikel ist ein Widerspruch in sich:
In Hartz IV sollen ARBEITSFÄHIGE Sozialhilfeempfänger sein, wieso ist dann dieser Kranke da drin?
Wenn er so krank ist, warum nicht Invalidenrentner?
Wenn er doch so krank ist und ihm _vielleicht_ die EU-Rente verweigert wurde, warum streitet er dann nicht besser um seine Anerkennung als EU-Rentner? Fragen über Fragen ....



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sin ser visto
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19.07.2006 ~ 00:50 Uhr ~ sin ser visto schreibt:
Beitrag Kennung: 17020
gelesener Beitrag - ID 17020


Ich versteh die ganze Debatte nicht, Kneift die Arschbacken zusammen und schert euch auf Arbeit. Unsereins zahlt Steuern damit ihr noch auf der Haut liegen könnt, Waldehuro nochmal.

Das ist doch kein Wohlfartsstaat, wenn euch das Geld nicht ausreicht geht arbeiten



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bimboli   bimboli ist weiblich Zeige bimboli auf Karte FT-Nutzerin
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Wohnort: meist im Bett



19.07.2006 ~ 01:36 Uhr ~ bimboli schreibt:
images/avatars/avatar-57.jpg im Forum Thüringen seit: 18.04.2006
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Beitrag Kennung: 17029
gelesener Beitrag - ID 17029


So krass hab ich das noch nicht gehört, ups geschockt



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Michel   Michel ist männlich FT-Nutzer
137 geschriebene Beiträge
Wohnort: nicht mehr Gera



19.07.2006 ~ 07:10 Uhr ~ Michel schreibt:
im Forum Thüringen seit: 23.03.2006
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Beitrag Kennung: 17034
gelesener Beitrag - ID 17034


Zitat:
Original von bimboli
So krass hab ich das noch nicht gehört, ups geschockt

Aber vielleicht mußte das mal gesagt werden ....



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holgersheim   holgersheim ist männlich Zeige holgersheim auf Karte FT-Nutzer
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19.07.2006 ~ 10:46 Uhr ~ holgersheim schreibt:
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Beitrag Kennung: 17083
gelesener Beitrag - ID 17083


Zitat:
Original von Leona

Lt. Hartz IV-Gesetzgebung muß erst alles "Verwertbare" (dazu gibt es Definitionen, Immobilien gehören u. U. auch dazu) zu Geld gemacht sein, ehe die Sozialhilfe greift.

Das sind die Fakten. Alles andere was mitleiderregend da drumherum gesülzt wird in dem Artikel, dient nur der Stimmungsmache.


Anfragen im Bochum haben ergeben:
Wegen der Dringlichkeit telefonierte der Anwalt von Jürgen Hoffmann, Anwalt Reucher, am 12. Juni mit der Arge und erfuhr, dass Arge-Chefin Schomburg "persönlich negativ entschieden" habe.
Schon Ende 2005 sei der Mann darauf hingewiesen worden, dass die Zahlungen eingestellt werden, erklärte Arge-Sprecher Stephan Kuckuck auf Anfrage. Der Arbeitslose sei nämlich Miteigentümer eines Hauses mit neun Mietwohnungen und einem Ladenlokal. Das Haus, das ihm zur Hälfte gehöre, habe einen Wert von 385 000 Euro. Ihm sei der Verkauf einer Wohnung zuzumuten: Im Gegensatz zur selbst genutzten Wohnung zählten Einkünfte aus Vermietung nicht zum "geschützten Vermögen".

Allerdings sei die Immobilie hoch beliehen. Ein weiterer Versuch des Diabetikers, darauf Geld aufzunehmen, sei 2005 gescheitert, war der Arge bekannt.
Kuckuck: Es hätte ausgereicht, wenn der Mann die Bemühungen zu einer Veräußerung nachgewiesen hätte.


Zitat:
Original von Leona
Dieser Artikel ist ein Widerspruch in sich:
In Hartz IV sollen ARBEITSFÄHIGE Sozialhilfeempfänger sein, wieso ist dann dieser Kranke da drin?
Wenn er so krank ist, warum nicht Invalidenrentner?
Wenn er doch so krank ist und ihm _vielleicht_ die EU-Rente verweigert wurde, warum streitet er dann nicht besser um seine Anerkennung als EU-Rentner? Fragen über Fragen ....


Er ist kein Rentner und so eingestuft das er mindestens 3 Stunden täglich arbeiten kann. Er ist ARBEITSFÄHIG. Sozialhifeempfänger sind dementsrechend nicht in Hartz IV, da als nicht arbeitfähig eingestuft. Sie beziehen Sozialgeld in der gleichen Höhe, zu den gleichen Bedingungen.

Weitere Fragen @Leona kläre bitte hier:
Arge (Arbeitsgemeinschaft für die Grundsicherung Arbeitsuchender)
Universitätsstr. 66a
44789 Bochum
Telefon: 0234/5 88 79-0
E-Mail: Arge-Bochum@arge-sgb2.de

Eventuell kannst du ja Rente oder Krankenversicherung für den Mann durchsetzen. Er ist dir bestimmt dankbar.



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gastli   Zeige gastli auf Karte FT-Nutzer
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19.07.2006 ~ 10:55 Uhr ~ gastli schreibt:
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Zitat:
Original von sin ser visto
Ich versteh die ganze Debatte nicht, Kneift die Arschbacken zusammen und schert euch auf Arbeit. Unsereins zahlt Steuern damit ihr noch auf der Haut liegen könnt, Waldehuro nochmal.

Das ist doch kein Wohlfartsstaat, wenn euch das Geld nicht ausreicht geht arbeiten


Ruuuuhig Brauner.



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Leona   Leona ist weiblich FT-Nutzerin
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19.07.2006 ~ 12:36 Uhr ~ Leona schreibt:
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Zitat:
Weitere Fragen @Leona kläre bitte hier:

Keine Lust ....



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gerassimov   Zeige gerassimov auf Karte FT-Nutzer
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19.07.2006 ~ 14:15 Uhr ~ gerassimov schreibt:
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Leonas Fragen sind schon verständlich.
Warum kommt der Mann denn nicht aus der Immobilien-Nr. raus? Ich kann schon verstehen, dass eine Arge stutzig wird, wenn jemand über einen solchen Immobilienbesitz verfügt. Und wenn die Immobilie hoch beliehen ist, gibt's ja vielleicht noch eine Möglichkeit, mit der Bank zu verhandeln.

Ansonsten kann das nun auch einer der tragischen Einzelfälle sein, die es mit Sicherheit gibt. Aber zu Pauschalurteilen eignet sich solch ein Beispiel auch nicht.
Genauso wenig wie eine Pauschalverurteilung sämticher Arbeitslosen nützt @sin ser visto.



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gastli   Zeige gastli auf Karte FT-Nutzer
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19.07.2006 ~ 14:31 Uhr ~ gastli schreibt:
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Ich verstehe die Fragen auch.
Ich kenne hier in Gera Leute die haben "wertloses Ackerland" geerbt. Sind auf Grund von Arbeitslosigkeit in Arbeitslosenhilfe gerutscht. Das "wertloses Ackerland" wurde mit 30.000 DM eingestuft wurde und aus diesem Grund haben sie keine Arbeitslosenhilfe erhalten bis ein Wert von 30.000 DM abgegolten war. Den Acker konnten sie nicht verkaufen, da kein Käufer zu finden war.
Als es dann um Hartz IV ging war der Acker wieder ca. 14.000 Euro wert und das Spielbegann von vorn. Es wurde wieder auf Monate aufgeschlüsselt in denen keine Bedürftigkeit vorliegt. Allerdings mit den gleichen Folgen wie oben im Fall. So lange keine Bedürftigkeit keine Krankenversicherung.
Das der Acker praktisch unverkäuflich ist weil ihn keiner haben will interessiert kein Schwein. Nicht einmal geschenkt hätte ihn die Agentur für Arbeit genommen.
Und dann sage mir noch die Bank die mit ALG II Beziehern über Darlehen spricht, da gehe ich sofort hin. Ich bekomme in dem Status nicht mal ein läppisches Fahrrad im Baumarkt für 15 Euro Rate.



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gerassimov   Zeige gerassimov auf Karte FT-Nutzer
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19.07.2006 ~ 14:48 Uhr ~ gerassimov schreibt:
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Zitat:
Original von gastli
Und dann sage mir noch die Bank die mit ALG II Beziehern über Darlehen spricht, da gehe ich sofort hin. Ich bekomme in dem Status nicht mal ein läppisches Fahrrad im Baumarkt für 15 Euro Rate.


Ich meinte nicht ein Darlehen, eher die Übernahme der Immobilie durch die Bank. Wenn Belastungen drauf sind, springt natürlich nicht mehr viel dabei raus. Aber die Sache, die ihm ohnehin nichts bringt, wäre er zumindest los und der Weg zu Hartz IV wieder frei.

Inwieweit es durchführbar und wünschenswert wäre, wenn man solche Dinge an die Agentur gegen Geld abtreten könnte, weiß ich auch nicht.



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Adeodatus
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19.07.2006 ~ 15:20 Uhr ~ Adeodatus schreibt:
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@ gerassimov

Zum Verkauf einer Immobilie oder eines Grundstückes musst Du ersteinmal ein Wertgutachten erstellen, das kostet einige Euronen also Geld was du ja sowieso nicht hast. Wenn Du das Geld aufbrings hast Du zwar ein Gutachten aber das sagt ja nichts weiter als einen Wert den Du bei einem Verkauf erzielen könntest, das Amt setzt diesen Wert erstmal ein als Gegenwert für Hatz IV. Aber es ist durchaus möglich das Du nicht einmal die Hälfte als Erlös erzielst und im Dümmsten Fall zahlst Du noch Makler und Notar. Und die Bank wird einen Teufel tun Dir ein Grundstück abzukaufen da der Grundstückshandel faktisch Inflationär ist, hier im Osten sowieso aber auch in weiten Teilen der Altbundesländer sind Immobilien in großen Mengen vorhanden das die Städte schrumpfen.



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holgersheim   holgersheim ist männlich Zeige holgersheim auf Karte FT-Nutzer
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19.07.2006 ~ 18:47 Uhr ~ holgersheim schreibt:
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Eine weitere Pressemeldung zum Fall. Gegenwehr und öffentlich machen ist auf jeden Fall angesagt.

Zitat:

Sozialgericht Dortmund setzt kurzfristig für Freitag einen Termin an

Mit viel Glück könnte sich für Jürgen H. aus Bochum am Freitag das Blatt wenden und er wäre wieder krankenversichert. Das Sozialgericht Dortmund hat heute kurzfristig für Freitag einen Termin angesetzt, wo die Angelegenheit erörtert werden soll.




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Pfiffikus   Pfiffikus ist männlich Zeige Pfiffikus auf Karte FT-Nutzer
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20.07.2006 ~ 12:25 Uhr ~ Pfiffikus schreibt:
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Zitat:
Original von gastli
Ich kenne hier in Gera Leute die haben "wertloses Ackerland" geerbt. ... Den Acker konnten sie nicht verkaufen, da kein Käufer zu finden war.
Als es dann um Hartz IV ging war der Acker wieder ca. 14.000 Euro wert und das Spielbegann von vorn.

Hier kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, dass es nicht möglich gewesen sein sollte, dieses "wertlose Ackerland" zu veräussern. Der Begriff "Wertlos" sollte wohl eher heissen, dass man davon nicht reich werden kann?

In Person der Nachbarn, die die eigene Fläche um dieses neue Land erweitern und damit effektiver bewirtschaften können, sollte sich schon ein Abnehmer für einen symbolischn Euro bzw. für ein Geschenk finden lassen. Auch die dort ansässigen Agrargenossenschaften wären wahrscheinlich dankbar für ein Geschenk gewesen. Die zweite Bewertung am Beginn von Hartz IV hätte also sicherlich nicht sein müssen.


Der Artikel im Erwerbslosenforum enthält eine falsche Formulierung, die aber ganz wesentlich ist:
Zitat:
weil plötzlich sein Miteigentumsanteil an einer selbst genutzten Immobilie nicht mehr akzeptiert wird

Es handelt sich nicht um eine selbst genutzte Immobilie, sondern um eine teilweise selbst genutzte Immobilie.
Es gibt wohl eine Regelung, nach der eine selbst genutzte Immobilie nicht verwertet werden muss, um für Hartz IV berechtigt zu sein. Diese ist für Leute gedacht, die ein Einfamilienhaus bzw. eine Doppelhaushälfte oder eine Eigentumswohnung besitzen, die sie selbst bewohnen. Und es ist auch gut und richtig so, dass diese Leute vor einem Verwertungszwang geschützt werden.
Der Autor im Erwerbslosenforum ist da mit mir einer Meinung:
Zitat:
Ausdrücklich hat der Gesetzgeber gewollt, dass selbst genutztes Eigentum unter einem besonderen Schutz steht und die Eigentümer nicht ihr Wohneigentum verkaufen müssen.

Dieser Demagoge verschweigt aber:
Zitat:
Original von holgersheim
Der Arbeitslose sei nämlich Miteigentümer eines Hauses mit neun Mietwohnungen und einem Ladenlokal. Das Haus, das ihm zur Hälfte gehöre, habe einen Wert von 385 000 Euro.


Der Jürgen Hoffmann hätte inzwischen genügend Zeit gehabt, seinen Besitz zu ordnen. An eine Wertlosigkeit der Immobilie kann ich ba nicht so recht glauben, auch wenn der ausgewiesene Wert bei einem aus Not veranlassten Verkauf wahrscheinlich nicht indieser Höhe zu erzielen wäre. Ein Eigentumsanteil lässt sich in der Tat kaum veräussern, ausser an den Miteigentümer, dem die andere Hälfte gehört. Herr Hoffmann hätte ihm seine Hälfte verkaufen können. Gastli wies bereits auf die nicht mehr gegebene Kreditwürdigkeit von Herrn Hoffmann hin. Der Miteigentümer könnte aber sehr wohl einen Kredit aufnehmen. Ausserdem bietet sich in dem hier geschilderten Fall geradezu an, die von Herrn Hoffmann genutzte Wohnung als Eigentumswohnung herauszulösen und ihm als Teil des Kaufpreises zuteil werden zu lassen. Für den Miteigentümer wäre der Deal in jedem Falle lukrativ, denn Herr Hoffmann muss in seiner Not wahrscheinlich unter Wert verkaufen. Aber selbst, wenn er ausser der Eigentumswohnung den Rest verschenkt hätte, wäre es auch für ihn lukratv gewesen. Denn dann stünde ihm ja Hartz IV und damit die Krankenversicherung und eine Medikaente zu.

Es handelt sich nach den hier im Forum veröffentlichten Informationen wohl eher um einen Missbrauchsfall, der mit Hilfe der Öffentlichkeit durchgesetzt werden soll. Und diese Fälle schaden dem Ansehen derjenigen, denen Hartz IV echt zusteht.

Zitat:
Original von spidy
Darum geht es doch auch nicht sondern das ihm zustehendes Geld nicht ausgezahlt wird, so verstehe ich diesen Text.

Irrtum. Bei jemandem, der eine Immobilie besitzt, die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung abwirft, würde ich nicht so schnell von Geld sprechen, das ihm zusteht.

OK, das hast du geschrieben, bevor Holgersheim die Ergänzung gepostet hat.



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holgersheim   holgersheim ist männlich Zeige holgersheim auf Karte FT-Nutzer
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20.07.2006 ~ 19:17 Uhr ~ holgersheim schreibt:
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Bundestagsabgeordneter Axel Schäfer, SPD sagt Hilfe im Fall Jürgen H. aus Bochum zu

Medikamentenversorgung im Notfall sicher gestellt

Bochum/Bonn. Der Bundestagsabgeordnete Axel Schäfer (SPD) aus Bochum hat gegenüber dem Erwerbslosen Forum Deutschland seine Hilfe im Fall Jürgen H. (das EFD berichtete darüber)zugesagt. Demnach ist im Notfall eine Medikamentenversorgung sicher gestellt. Schäfer verbürgte sich persönlich gegenüber dem Erwerbslosen Forum Deutschland, dass dies gewährleistet sei. Das Netzwerk hatte die Bochumer Bundestagsabgeordneten Axel Schäfer (SPD) und Dr. Norbert Lammert (CDU, Bundestagspräsident) um persönliche Hilfe gebeten. „Wir freuen uns, auch im Interesse von Jürgen H., dass ein gewählter Abgeordneter sich schnell einsetzt und für unmittelbare Hilfe sorgt. Selbstverständlich ist dies nicht immer. Deshalb unsere Hochachtung und Dank dafür“, so Martin Behrsing, Erwerbslosen Forum Deutschland.



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22.07.2006 ~ 08:27 Uhr ~ holgersheim schreibt:
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ARGE Bochum - beim Sozialgericht mit eine vernünftige Lösung gesucht
Jürgen H. ist ab sofort wieder krankenversichert und erhält ALG II-Leistungen

Bochum/Bonn. In dem für heute anberaumten Sozialgerichtstermin des Falles Jürgen H. ist es den beteiligten Parteien gelungen eine einvernehmliche Lösung zu finden. Damit ist der Krankenversicherungsschutz von Jürgen H. wieder hergestellt und er erhält auch ab sofort wieder seine Leistungen.

Die ARGE Bochum hatte Anfang April seine Leistungen eingestellt und ihm gleichzeitig mitgeteilt, dass er nicht mehr krankenversichert ist. Er sei Miteigentümer eines Wohnheimes und hätte Wohnungen verkaufen können. Dies war ihm jedoch nicht möglich, da sein Miteigentumsanteil nicht weiter beleihbar war und ein kurzfristiger Verkauf am mangelnden Einverständnis des Miteigentümers scheiterte, so dass Jürgen H. sein Vermögen nicht liquide machen konnte.

Mit der heutigen Lösung sind alle beteiligten Parteien zufrieden. Rechtsanwalt M. Reucher, Bochum bedankte sich nochmals bei den vielen Unterstützern und auch bei der ARGE Bochum, dass diese heute sehr um eine vernünftige Lösung mit gerungen hatte . Auch das Erwerbslosen Forum Deutschland zeigte sich sehr zufrieden, dass der Fall jetzt endlich schnell gelöst wurde.



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gastli   Zeige gastli auf Karte FT-Nutzer
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26.07.2006 ~ 13:03 Uhr ~ gastli schreibt:
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Achtung !! ab 1.August 2006 sollen ALG II Empfänger telefonisch erreichbar sein.

Dazu aus dem Fortentwicklungsgesetz:
(bitte nicht erst den Versuch unternehmen und verstehen wollen was das Gesetz mit Entwicklung zu zun hat)
Zitat:


Zu Nummer 42 (§ 51)

Die Ergänzung stellt klar, dass die Träger der Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nichtöffentliche Stellen auch mit Maßnahmen zur Förderung der Eingliederung in Arbeit und zur Vermeidung von Leistungsmissbrauch beauftragen dürfen. Dies kann zum Beispiel die Einrichtung von Call-Centern für telefonische Abfragen sein, ob bei Beziehern von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende die erforderlichen Anspruchsvoraussetzungen vorliegen und ob sie für bestimmte Eingliederungsmaßnahmen in Frage kommen. Die Durchführung dieser Abfragen kann in schriftlicher und telefonischer Form oder über andere übliche Kommunikationsmittel erfolgen. Die insoweit erforderlichen Sozialdaten dürfen auch zu diesem Zweck an nichtöffentliche Stellen übermittelt werden.

( Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode– Seite 29 – Drucksache 16/1410)

* die Schaffung einer datenschutzrechtlichen Grundlage für regelmäßige telefonische Befragungen von Leistungsbeziehern der Grundsicherung für Arbeitsuchende durch nichtöffentliche Stellen (z. B. von der Bundesagentur für Arbeit eingerichtete Contact-Center) (diese Maßnahme ist ebenfalls Teil der umfassenden Strategie zur Effizienzsteigerung in der Verwaltung sowie zur Vermeidung von Leistungsmissbrauch; es kann davon ausgegangen werden, dass auch hier Einsparungen von bis zu 100 Mio. Euro zu erwarten sind);

( Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode– Seite 37 – Drucksache 16/1410)


Da ich aus eigener Erfahrung das Wissen habe, dass die beauftragten Callcenter fast nur anonym anrufen habe ich dem Ganzen einen technischen Riegel vorgeschoben. Anonymen Anrufern gebe ich mit Sicherheit keine Auskunft über meine persönlichen Verhältnisse.

Tipp (Beispiel für die Telekom, geht aber bei jedem anderen Anbieter auch):

1 : Telefonnummer niemals bekannt geben und die Veröffentlichung beim Telefonbuch, bei Ämtern und der Online-Reverssuche unterbinden

2 : Telefonieren nur noch mit denen, deren Rufnummer man erkennen kann.

Wie das geht?

TDSV* § 11 Abs. 1 ( *Telekommunikations-Datenschutzverordnung )

(1) Bietet der Diensteanbieter die Anzeige der Nummer des Anrufers an, so müssen der Anrufende und der Angerufene die Möglichkeit haben, die Nummernanzeige dauernd oder für jeden Anruf einzeln auf einfache Weise und unentgeltlich zu unterdrücken. Der Angerufene muss die Möglichkeit haben, eingehende Anrufe, bei denen die Nummernanzeige durch den Anrufenden unterdrückt wurde, auf einfache Weise und unentgeltlich abzuweisen. Der Diensteanbieter hat die Dienste nach Satz 1 und 2 nur insoweit anzubieten, als dies technisch möglich ist. Die Sätze 1 bis 3 gelten nicht für Diensteanbieter, die als Anbieter für geschlossene Benutzergruppen ihre Dienste nur ihren Teilnehmern anbieten.

Diese Verordnung verpflichtet jeden Diensteanbieter, ob Telecom, Arcor oder wer auch immer, Ihnen eine Möglichkeit zu bieten, eingehende Anrufe ohne Rufnummernübermittlung schon im Vorfeld, also ehe es bei Ihnen klingelt, abzuwehren. Sie genießen die Ruhe, während der Anrufende sich ärgert und evtl. entsprechende Hinweise eingespielt bekommt.

Dazu aus dem Leistungskatalog der Telekom:

Abweisen unbekannter Anrufer - ACR ( anonymus call rejection )

Mit aktiviertem Dienstmerkmal Anonymous Call Rejection (ACR) wird der Verbindungswunsch für kommende Anrufe mit unterdrückter Rufnummerübermittlung (CLIR) vermittlungstechnisch abgewiesen und nicht zum Angerufenen durchgestellt. Der Anrufer erhält dann von der Vermittlungsstelle eine Ansage; im Telekom-Netz beispielsweise “Dieser Anschluss ist aus technischen Gründen vorübergehend nicht erreichbar. Bitte versuchen Sie es später wieder”.

* Für Nutzer mit ISDN - Telefonanlagen ist dies die Leistungs- Nr.61149
* Für Nutzer mit NET - Analogtelefone ist dies die Leistungs- Nr.61148

Die Einrichtung und die Entfernung dieses Leistungsmerkmales sind kostenlos und können innerhalb weniger Tage eingerichtet werden.

Immer nach der Devise: “Zeig mir deine Rufnummer und ich weiß wer du bist”, damit sollte endlich das Versteckspiel von anonymen Anrufern beendet werden, denn ich will mich als ALG II Empfänger nicht gegen eine Mitwirkung sperren, aber alle sollen mit offenen Karten spielen.



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gastli   Zeige gastli auf Karte FT-Nutzer
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28.07.2006 ~ 13:01 Uhr ~ gastli schreibt:
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gelesener Beitrag - ID 18663


Gestern hatte ich mal wieder richtig Spass auf der ARGE. Will nämlich Urlaub machen und ab 01.08.2006 gilt ja für mich mit all den vielen Anderen Vollzugsverschärfung.
Ich habe gestern ordnungsgemäß nachgefragt ob ich für einige Tage "den ortsnahen Bereich verlassen darf". Ich habe extra die selben Worte verwendet, wie sie im Gesetzestext stehen und damit große Heiterkeit hinter dem Infoschalter in der Reichsstraße ausgelöst. Die Dame konnte auch über den Scheiß lachen, obwohl es nicht zum lachen ist.
Dann kam vorschriftsmäßig die Frage zurück ob noch Vermittlungsvorschläge offen sind.
Und da konnte ich auch über den Scheiß lachen, obwohl es nicht uzm lachen ist.
Ich habe das wahrheitsgemäß verneint, obwohl es hier um eine Sache ging die ich nicht kannte.
Ergebnis:
Ich darf den ortsnahen Bereich verlassen und muss mich innerhalb von 24 Stunden nach wieder eintreffen im ortsnahen Bereich persönlich (hoffentlich bei der netten fröhlichen Dame) zurück melden.



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