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Volksvertreter zum schämen.
Pro Tag werden werden in den Deutschland 25 Millionen Euro in „Kirchensteuer“ bezahlt. In Wahrheit ist das natürlich keine Steuer, sondern Mitgliedsbeiträge, die der Staat als Inkassounternehmen für Katholen und Evangelen eintreibt.
Das macht dann eben mal reichlich eine Million Euro pro Stunde.
Damit werden aber nicht etwa die Leistungen finanziert, die in Deutschland nach dem untauglichen Subsidiaritätsprinzip vom Staat auf Kirchliche Träger abgewälzt werden. Nein, die Schulen, Krankenhäuser, Altenheime und Kindergärten der kirchlichen Träger werden von den Bürgern bezahlt. Kirchen können diese Leistungen billiger anbieten, oder mehr Gewinn erzielen, weil ihre 1,2 Millionen Angestellten in vielerlei Hinsicht rechtlos sind.
Das könnte man ändern. In einem demokratischen Rechtsstaat.
Gerade 40 Sekunden benötigte der Bundestag, um den lästigen Tagesordnungspunkt abzuhandeln. Im Schnellverfahren votierten am frühen Freitagmorgen die wenigen noch im Plenum anwesenden Abgeordneten um 0.26 Uhr ohne Aussprache, aber mit großer Mehrheit dafür, weiterhin das Grundgesetz zu ignorieren. Wenn es um das gute Verhältnis zu den beiden Großkirchen geht, kommt es für die Fraktionen von CDU, CSU, FDP, SPD und Grünen nicht so drauf an. Gemeinsam stimmte die ganz große Koalition gegen einen Gesetzentwurf der Linkspartei, der den Einstieg in den Ausstieg aus den historisch begründeten Staatsleistungen an die Kirchen bedeutet hätte.
Unglaublich, aber wahr: Damit bleibt ein seit 94 Jahren bestehender Verfassungsauftrag nach wie vor unerfüllt. Dabei ist der Auftrag eindeutig: "Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst. Die Grundsätze hierfür stellt das Reich auf." So legte es 1919 die Weimarer Verfassung fest, so wurde es auch ins Grundgesetz übernommen. Geschehen ist seither: nichts. Der jetzt gescheiterte Vorstoß der Linkspartei war der erste überhaupt seit Gründung der Bundesrepublik, die skandalöse staatliche Alimentierungspraxis zu beenden.
Es geht um inzwischen 481 Millionen Euro, die die Bundesländer jährlich den beiden Großkirchen zur freien Verwendung überweisen. Insgesamt summieren sich die Zahlungen seit Gründung der BRD auf mehr als 15 Milliarden Euro. Damit kein Missverständnis aufkommt: Es geht hier nicht um die Zuwendungen für kirchliche Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser oder karitative Einrichtungen. Es geht nicht um die Bezahlung von TheologieprofessorInnen, ReligionslehrerInnen oder MilitärseelsorgerInnen - obwohl sich auch darüber trefflich streiten ließe. Es geht bei den historisch begründeten Dotationen einzig und allein um Zahlungsverpflichtungen, die sich aus höchst fragwürdigen vordemokratischen Rechtstiteln herleiten.
[ http://www.taz.de/!118963/ ]
Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von gastli: 29.06.2013 09:41.
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