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Zum Ende der Seite springen Einkommen von Lebensgefährten darf bei Hortgebühr berücksichtigt werden
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as65    as65 ist männlich Zeige as65 auf Karte FTplus
10.789 geschriebene Beiträge
Wohnort: Gera



25.10.2006 ~ 19:39 Uhr ~ as65 schreibt:
images/avatars/avatar-1455.jpg im Forum Thüringen seit: 28.01.2006
176 erhaltene Danksagungen
Einkommen von Lebensgefährten darf bei Hortgebühr berücksichtigt werden Beitrag Kennung: 28770
gelesener Beitrag - ID 28770


Zitat:
Zur Bemessung der Hortgebühren darf auch das Einkommen von nichtehelichen Partnern herangezogen werden. Das geht aus einer Eilentscheidung des Thüringer Oberverwaltungsgerichtes hervor. Die entsprechenden Regelungen der Hortgebührensatzung der Stadt Jena und der entsprechenden Thüringer Landesverordnung sind laut Gericht rechtmäßig. Die Gebührenhöhe orientiert sich demnach an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Familie. Deshalb kann laut Gericht neben dem Einkommen der Mutter des Kindes auch das Einkommen ihres Lebensgefährten mit herangezogen werden. Das Gericht schloss sich damit der Argumentation der Stadt Jena an.

quelle: mdr




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