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Zum Ende der Seite springen Die Justiz braucht Kontrolle und Korrektur
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gastli   Zeige gastli auf Karte FT-Nutzer
32.062 geschriebene Beiträge
Wohnort: terrigenus



23.09.2006 ~ 18:24 Uhr ~ gastli schreibt:
images/avatars/avatar-2026.jpg im Forum Thüringen seit: 03.12.2005
2259 erhaltene Danksagungen
Die Justiz braucht Kontrolle und Korrektur Beitrag Kennung: 25171
gelesener Beitrag - ID 25171


Zitat:

Stuttgart. Der 66. Juristentag im Kongresszentrum Stuttgart wurde auch von Justizkritikern besucht. Sie verteilten an die Kongressteilnehmer, die aus Sicht des Vereins gegen Rechtsmissbrauch dringlichsten Forderungen, ohne die das Rechtssystem in Deutschland zur Farce verkommt:

1. Gefährdung der Unabhängigkeit der dritten Gewalt ( Art. 97 Abs. 1 GG ) - Die richterliche Unabhängigkeit, besonders aber die innere Unabhängigkeit ist ständig gefährdet durch richterliche Nebentätigkeit als Treuhänder für Banken und Versicherungen, Leiter von betrieblichen Einigungsstellen, Schiedsrichter und Abgeordnete in Kommunalparlamenten und Kreistagen (zusätzlich Verstoß gegen Art. 20. Abs. 2 GG: Gewaltentrennung). Diese Nebentätigkeiten zweckentfremden richterliche Ressourcen, da sie größtenteils in der regulären Arbeitszeit ausgeübt werden. Der Juristentag sollte erklären, dass diese Nebentätigkeiten mit der richterlichen Unabhängigkeit unvereinbar sind.

2. Häufige Missachtung von prozessualen Vorschriften - Als Beispiele werden der § 139 ZPO (Aufklärungspflicht, Hinweise aktenkundig zu machen) und den § 273 ZPO (prozessfördernde Hinweise) zu nennen. Hiergegen wird ständig, besonders häufig bei den Amtsgerichten in unspektakulären Verfahren, verstoßen.

3. Versagen des rechtlichen Gehörs (Art.103 Abs. 1 GG) - Der 48. Deutsche Anwaltstag in Berlin hat festgestellt, dass das Bundesverfassungsgericht immer öfter gerichtliche Entscheidungen aufheben muss, weil Grundsätze des rechtlichen Gehörs verletzt worden sind. Von dem verstorbenen Rechtspolitiker Dr. Adolf Arndt wurde treffend bemerkt:” Unsere Richter achten das Grundgesetz so sehr, dass sie es nur an hohen Festtagen anwenden.” (Betrifft Justiz 2002, 331). Auch bei Verstoß gegen Art. 103 fällt auf, dass die Verstöße auf der unteren juristischen Ebene sich häufen.

4. Richter(innen) auf Zeit, kompetente Laien in den Richterwahlausschüssen - Die ehemalige BverfG -Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, Renate Jäger, fordert zu Recht, dass Richter(innen) nur auf Zeit ernannt werden sollten (NJW 1996, 563; FAZ 18.09.2003; ZRP 2003. 46cool . Dies könnte, so Frau Jäger, die innere Unabhängigkeit (§ 38 DRiG/ Richter-Eid) fördern. In der ZRP 2003, 469, tritt sie dafür ein, kompetente Laien in die Richterwahlausschüsse zu entsenden, ”denn diese Personen haben oft ganz andere Erwartungen an das Verfahren und an eine gute Richterpersönlichkeit als die Richter selbst.” Schließlich geht es um Urteile die akzeptabel sind und Rechtsfrieden herstellen.

5. Reform des 339 StGB (Rechtsbeugung) - Die Professoren Bemmann, Seebode und Spendel treten in der ZRP 1997, 307f, für die dringend nötige Reform dieser Strafnorm ein. Sie fordern, auch minder schwere Rechtsbeugung mit Freiheitsstrafe zu ahnden. Da gegenwärtig von Richtern verübte Rechtsbeugung von der Justiz nicht zur Kenntnis genommen wird, sollte der Juristentag sich für die gesetzliche Verabschiedung dieser dringend nötigen Reform einsetzen. Solange das nicht passiert, ist Rechtsstaatlichkeit in Deutschland nur ein Produkt des guten Willen von Richtern!

6. Durchsetzung der fast nicht praktizierten Dienstaufsicht über Richter (innen) - Der Beschwerdeführer gegen ein Fehlurteil erhält von den Gerichtspräsidenten fast immer die unzutreffende und die demokratische Grundsätze verletzende Antwort, dass er wegen der richterlichen Unabhängigkeit das Urteil (auch bei der Anwendung der Gesetze und Verfahrensvorschriften) nicht bewerten dürfe. Richter werden also umfassend vor der Verantwortung für ihr richterliches Handeln geschützt. Das verstößt gegen den Wortlaut des §26 Abs. 2 DRiG (Dienstaufsicht),wie auch gegen Art. 3 Abs. 1 GG: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

RA Dr. Egon Schneider konstatiert in der ZAP vom 19.01.2005 ”Richterdienstaufsicht - ein Experiment: Eine Crux unseres Rechtswesens ist das völlige Versagen der Dienstaufsicht gegenüber Richter(innen). Welche Rechtsverletzungen Richter(innen) auch immer begehen mögen, ihnen droht kein Tadel.” Auch für die Rechtssprechung gilt: Unkontrollierte Macht korrumpiert!

Soweit die Forderungen der Bürgerrechtler(innen), die in bezug auf die hier angesprochenen Problembereiche bereits genügend eigene Erfahrungen gemacht haben. Aber ein berechtigter Zorn und die Sorge um Entwicklungen in der deutschen Justiz setzen Kräfte frei, die sonst kaum vorhanden wären. Es fanden sich auch sehr gute, für die Bürgerrechtler(innen) aufschlussreiche Gespräche mit Juristen. Die Aktion hat mit Sicherheit zu einigen kritischen Überlegungen bei den Juristen geführt.

Mitarbeiter des Kongressveranstalters traten auch sofort auf den Plan und verwiesen die Bürgerrechtler(innen) vom Platz. Als sich diese mit dem Hinweis auf ihre Rechte widersetzen, holten die Mitarbeiter des Kongressveranstalters kompetenten Rat ein, den es ja beim Juristenkongress im Überfluss gab. So konnten die Bürgerrechtler(innen) ihre großen Stapel Papier doch noch ungehindert verteilen.

Bedenkenswert erscheint dabei, welch vorauseilender Gehorsam Menschen leiten muss, um in der Rolle des Dienstleisters für die Macht unseres Landes sich wie Leibeigene im Feudalismus zu verhalten. Diese jungen Männer sind doch mit großer Wahrscheinlichkeit nicht in einer Diktatur aufgewachsen. Wer oder was hat sie geprägt, um so devot der Macht (hier der Justiz) dienen zu wollen? Wir sollten in unserem Land als Demokraten auftreten, um die Demokratie, nicht die Machtzentren, zu schützen. Die Macht schützt sich selbst ausreichend. (gh)
(Saar Echo)



Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von gastli: 23.09.2006 18:25.



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Benutzerkonto wurde gelöscht



24.09.2006 ~ 10:37 Uhr ~ geschlossen schreibt:
Beitrag Kennung: 25202
gelesener Beitrag - ID 25202


Das ganze in aller Richter Gehör.
Aber die meisten überhören es da sie doch so schön "Gott spielen" können.
Vorm Gesetz sind alle gleich, nur nicht vorm Richter.
Doch auch der Richter wird einmal gerichtet. So stehts geschrieben. Gott sei Dank !



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