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Forum-Thueringen» Speziell» Haus, Haushalt, Garten » Keine Neben-Neben-Kosten für Mieter » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Keine Neben-Neben-Kosten für Mieter
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as65    as65 ist männlich Zeige as65 auf Karte FTplus
10.785 geschriebene Beiträge
Wohnort: Gera



24.07.2006 ~ 22:21 Uhr ~ as65 schreibt:
images/avatars/avatar-1455.jpg im Forum Thüringen seit: 28.01.2006
167 erhaltene Danksagungen
Keine Neben-Neben-Kosten für Mieter Beitrag Kennung: 18123
gelesener Beitrag - ID 18123


Zitat:

In einem Mietsblock stehen Wohnungen leer. Wer muss für die Nebenkosten aufkommen? Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Es sind nicht die Mieter.

Der Vermieter kann die Nebenkosten zeitweise leer stehender Wohnungen nicht auf die anderen Mieter des Hauses abwälzen. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs muss der Vermieter das Risiko eines zeitweiligen Leerstands seiner Wohnungen selbst tragen. Damit wies das Karlsruher Gericht die Klage des Eigentümers eines Mehrfamilienhauses ab, der den Verteilerschlüssel für Wasser und Abwasser sowie Müllabfuhr, Hausbeleuchtung und Fahrstuhl ändern wollte. Der Deutsche Mieterbund begrüßte das Urteil.

quelle & mehr: stern


as65



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Adeodatus
Benutzerkonto wurde gelöscht



25.07.2006 ~ 09:17 Uhr ~ Adeodatus schreibt:
Beitrag Kennung: 18229
gelesener Beitrag - ID 18229


Das ist aber auch ohne Entscheidung des BGH im Mietgesetz so geregelt, wichtiger ist schon das die Leute ihre Betriebskostenabrechnung generell kontrollieren da mehr als 60 Prozent aller BKO Abrechnungen fehlerhaft sind.

Wobei von vornherein für leerstehende Wohnungen gerade Kosten für Hausmeister, Hausreinigung, Grundsteuer, Versicherung usw für den Vermieter als Negativ Salto anfällt aber. Aber Wasser und Heizung spielen keine große Rolle.


Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Adeodatus: 25.07.2006 09:18.



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aeffchen   aeffchen ist männlich Zeige aeffchen auf Karte FT-Nutzer
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25.07.2006 ~ 09:22 Uhr ~ aeffchen schreibt:
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Beitrag Kennung: 18231
gelesener Beitrag - ID 18231


Kontrolierbare Abrechnung sollte es sein !?

Mein Hauptproblem sind die digitalen Heizzähler die an den Heizkörpern angebracht werden. Da taucht eine Faktor auf mit den der Ablesewert multipliziert wird. Nur kann mir keiner sagen wie dieser festgelegt wird.
Innerhalb einer Wohnung gibt es verschiedene Werte.

Man macht es doch so Kompliziert wie möglich um ein Nachforschen zu verhindern.



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Zwötzner   Zwötzner ist männlich Zeige Zwötzner auf Karte FT-Nutzer
131 geschriebene Beiträge
Wohnort: Zwötzen



25.07.2006 ~ 17:12 Uhr ~ Zwötzner schreibt:
images/avatars/avatar-115.jpg im Forum Thüringen seit: 10.07.2006
9 erhaltene Danksagungen
Beitrag Kennung: 18296
gelesener Beitrag - ID 18296


An besten mal bei der Firma nachfragen die Abliest.



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aeffchen   aeffchen ist männlich Zeige aeffchen auf Karte FT-Nutzer
10.231 geschriebene Beiträge
Wohnort: Gera



25.07.2006 ~ 17:25 Uhr ~ aeffchen schreibt:
images/avatars/avatar-1475.gif im Forum Thüringen seit: 24.07.2006
36 erhaltene Danksagungen
Beitrag Kennung: 18297
gelesener Beitrag - ID 18297


Die lesen ab, geben ein und das Ergebnis weiter. keiner da der sich auskennt.



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gastli   Zeige gastli auf Karte FT-Nutzer
32.043 geschriebene Beiträge
Wohnort: terrigenus



25.07.2006 ~ 18:24 Uhr ~ gastli schreibt:
images/avatars/avatar-2026.jpg im Forum Thüringen seit: 03.12.2005
2258 erhaltene Danksagungen
Beitrag Kennung: 18298
gelesener Beitrag - ID 18298


Hallo andy65,

arbeite diesen Artikel mal durch.

Gruß gastli



Homepage von gastli Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Zum Ende der Seite springen Zum Anfang der Seite springen
aeffchen   aeffchen ist männlich Zeige aeffchen auf Karte FT-Nutzer
10.231 geschriebene Beiträge
Wohnort: Gera



25.07.2006 ~ 19:34 Uhr ~ aeffchen schreibt:
images/avatars/avatar-1475.gif im Forum Thüringen seit: 24.07.2006
36 erhaltene Danksagungen
Beitrag Kennung: 18301
gelesener Beitrag - ID 18301


Danke!
An den Mieterverein habe ich gar nicht gedacht und die Verbraucherzentrale hat auch saftige Preise.



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Meta   Meta ist weiblich Zeige Meta auf Karte FT-Nutzerin
14.295 geschriebene Beiträge
Wohnort: Gera



22.11.2012 ~ 15:04 Uhr ~ Meta schreibt:
im Forum Thüringen seit: 16.09.2011
1215 erhaltene Danksagungen

erhaltene Verwarnungen:
Beitrag Kennung: 595923
gelesener Beitrag - ID 595923


Die Mietnebenkostenabrechnungen erolgen nicht einmal in chronologischer Reihenfolge, da ist alles wild durcheinander gewürfelt und man darf es wie ein Passel zusammensuchen.

Minol
Zitat:
Abrechnung: Nachvollziebarkeit und Mindestanforderungen

Für eine Heizkostenabrechnung ist eine geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben verlangt.
Darunter wird eine zweckmäßige und übersichtliche Aufgliederung in Abrechnungsposten verstanden.

Die Abrechnung sollte in die Lage versetzen, den sich daraus ergebenden Anspruch nachzuprüfen, was ihre gedankliche und rechnerische Nachvollziehbarkeit voraussetze. Dies sei nur dann der Fall, wenn sowohl die Einzelangaben als auch die Abrechnung insgesamt klar, übersichtlich und aus sich heraus für einen juristisch und betriebswirtschaftlich nicht Vorgebildeten verständlich seien.

Diesen Anforderungen wird aber eine Heizkostenabrechnung gerecht, wenn auch für einen mit durchschnittlichem Verständnisvermögen ausgestattetem Laien alle maßgeblichen Berechnungsfaktoren erkennbar sowie gedanklich und rechnerisch nachvollziehbar sind.

Dass diese Überprüfung wegen der nicht einfachen Rechenvorgänge dem Mieter einigen Arbeits- und Zeitaufwand abverlangte, war unvermeidlich und musste daher hingenommen werden (Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.11.81 VIII ZR 398/80 und Urteil vom 09.04.86 VIII ZR 133/85, HKA Nr. 2, Juni 1986).

Kommentar: Die Abrechnungen von Messdienstunternehmen entsprechen in der Regel diesen klar definierten Erfordernissen.Welche Mindestangaben auszuweisen sind, ist den Abrechnungsfirmen in gemeinsam verabschiedeten Richtlinien vorgeschrieben.

-Eine Heizkostenabrechnung ist dann nachprüfbar, wenn auch ein betriebswirtschaftlich und juristisch nicht geschulter Nutzer sie nachvollziehen kann, wobei von diesem eine gewisse Gedankenarbeit abgefordert werden kann. Wird nach Gradtagszahlen abgerechnet,ist eine solche Abrechnung nur nachvollziehbar, wenn jeder Rechenschritt aufgeführt und erklärt wird. Bei den Brennstoffkosten müssen die Liefer- bzw. Ablesedaten in der Abrechnung enthalten sein (Landgericht Osnabrück, Urteil vom 17.07.2003, Az. 5 S 197/03).

-Solange die Mindestanforderungen an eine Betriebskostenabrechnung nicht erfüllt sind, wird ein Nachforderungsanspruch des Vermieters nicht fällig. Zu den Mindestangaben gehören: Eine Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und Erläuterung des zugrunde gelegten Verteilerschlüssels, die Berechnung des Anteils des Mieters und der Abzug der Vorauszahlungen des Mieters (Amtsgericht Wennigsen, Urteil vom 11.02.2003, Az. 9 C 221/02).

Haben sie schon einmal nachvollziehen können wo die Leerstände abgezogen wurden?
Zeigen konnte man mir dieses bisher nicht, aber es wird behauptet man täte es.
Ehrlichkeit ist eine Zier, weiter kommt man ohne ihr!

Übrigens auch den Nachforderungsanspruch kassiert man dreist sofort ab, da hat man überhaupt keine Skrupel. Auf seinen berechtigten Forderungen bleibt man sitzen, es sei denn man verfährt so wie mit einem verfahren wird.

Abrechnungsbetrug: Jedes Delikt anzeigen wie es die Händler bei Diebstahl tun!
Warum soll der Normalbürger sich mittels Privatrecht durchbetteln und noch zahlen?
Siehe:
http://de.wikipedia.org/wiki/Betrug
Falschbeurkundung: Abrechnung nach VDI 2077 - da ohne ausreichenden Nachweis!
Siehe:
http://de.wikipedia.org/wiki/Mittelbare_Falschbeurkundung


Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Meta: 22.11.2012 15:04.



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