Hartz IV: Arbeitslosengeld II Empfänger dürfen nicht durch die ARGE zum "Betteln" animiert werden
Berlin. Eine übliche Praxis der Ämter ist es, ALG II Empfänger dazu zu animieren, die Kosten im Verwandtschaftskreis "zu erbetteln". Im vorliegenden Fall hatte eine Betroffene beim Amt nach den tatsächlichen Kosten für die Klassenfahrt ihres Kindes angefragt. Die Antwort war, dass diese bei den Eltern der Mitschüler in der Klasse erfolgen könnte.
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RE: Koste es was es wolle!
Beitrag Kennung: 154693
Heißer Tipp?
Beantragen von ALLg. II und es aufstocken lassen mit Hartz IV.
Keine Anträge dafür?
Beschwere dich einfach in Nürnberg.
Die ARGE könnte allerdings dann einen Infarkt bekommen.
Egal es würde aber dann vielleicht reichen.
Meister
edit: verratet nicht wer euch das gesagt hat.
Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Meister: 14.08.2008 18:14.
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