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Zum Ende der Seite springen Nur zehn Tage Kur für Hartz-IV-Empfänger
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Adeodatus
Benutzerkonto wurde gelöscht



05.02.2008 ~ 10:04 Uhr ~ Adeodatus schreibt:
Nur zehn Tage Kur für Hartz-IV-Empfänger Beitrag Kennung: 106274
gelesener Beitrag - ID 106274


Nun scheint die letzte Form von Anstand gefallen zu sein die Zweiklassenmedizin setzt zum Endspurt an wer Arm ist und dazu noch von staatlichen Transferleisungen abhängig ist soll scheinbar nur noch ein Minimum an Gesundheitsfürsorge erhalten.

Zitat:
Nur zehn Tage Kur für Hartz-IV-Empfänger

Nächste Phase nach "Erwerbsprognose"

Von Uwe Müller Gera. Heidemarie B. ist entsetzt: Ihr Bruder, der nach einer schweren Krankheit zur Kur nach Bad Klosterlausnitz kam, musste nach zehn Tagen seinen Rehabilitationsaufenthalt beenden.

Jürgen F. hatte in seiner Geraer Wohnung einen Schlaganfall erlitten. Nachbarn hatten die Wohnung öffnen lassen, wo der Mann bereits zwei Tage bewusstlos lag, wie sich später herausstellen sollte. Im Krankenhaus diagnostizierten die Ärzte Schlaganfall und Hirnblutung. Nach dem Klinikaufenthalt erhielt Jürgen F. eine Reha-Kur in Bad Klosterlausnitz. "Und man höre und staune, am achten Tag, einem Freitag, rief seine zuständige Krankenhkasse an, er müsse am Sonntag entlassen werden. Obwohl nach Meinung der behandelnden Ärzte er sich nicht alleine versorgen kann", äußert sich die in Berlin lebende Schwester entsetzt. Als sie sich bei der Innungskrankenkasse Thüringen erkundigte, habe ihr eine Mitarbeiterin mitgeteilt, Hartz-IV-Empfängern stehe eine Reha nur für zehn Tage zu und außerdem sei kein Geld da.

Eine solch unqualifizierte Aussage zum Leistungsanspruch eines Hartz-IV-Empfängers sei von keinem Mitarbeiter des Reha-Teams der IKK Thüringen getroffen worden, wehrt Pressesprecherin Franziska Becher ab. Die ersten zehn Tage der Kur hätten eine akutstationäre Prägung - die Kosten trägt dafür regelmäßig die gesetzliche Krankenversicherung.

Die sich anschließende Phase C der Reha - also die, welche Jürgen F. verwehrt wurde - wird je nach "Erwerbsprognose" von der Krankenkasse oder der Rentenversicherung gezahlt. Wobei unter "Erwerbsprognose" die Einschätzung ist, ob mit der Rehabilitation die Arbeitsfähigkeit des Patienten wiederhergstellt werden könne.

Im Falle von Jürgen F. ging nach sieben Tagen ein Antrag auf Verlängerung der Kostenübernahme bei der Innungskrankenkasse ein. Dieser sei noch am selben Tag an den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung weitergeleitet worden. In der Bewertung sei man zu dem Ergebnis gekommen, "dass eine medizinische Notwendigkeit zur Fortführung der Reha - jedenfalls im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung - nicht besteht."

http://www.otz.de/otz/otz.gera.volltext....=OTZ&dbserver=1




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Käptn Blaubär   Käptn Blaubär ist männlich Zeige Käptn Blaubär auf Karte FT-Nutzer
1.827 geschriebene Beiträge
Wohnort: Thüringen nazifrei



05.02.2008 ~ 11:24 Uhr ~ Käptn Blaubär schreibt:
images/avatars/avatar-2254.jpeg im Forum Thüringen seit: 02.02.2007
266 erhaltene Danksagungen
RE: Nur zehn Tage Kur für Hartz-IV-Empfänger Beitrag Kennung: 106288
gelesener Beitrag - ID 106288


Für deutsche Verhältnisse schon die dritte Klasse.
(Währen wir in England, wäre es für Arme noch die erste Klasse.)
Führt aber letztendlich auch zur Verringerung der Kosten durch ALG II, weil durch unterlassene Rehabilitation die Lebenswerwartung abgesenkt und schneller gestorben werden kann.


Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Käptn Blaubär: 05.02.2008 11:27.



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U.Walluhn
Benutzerkonto wurde gelöscht



05.02.2008 ~ 16:00 Uhr ~ U.Walluhn schreibt:
RE: Nur zehn Tage Kur für Hartz-IV-Empfänger Beitrag Kennung: 106460
gelesener Beitrag - ID 106460


Der Fall ist aus der Ferne nur schwer zu beurteilen. Zunächst wäre die Frage, hat der Medizinische Dienst in Form des Amtsarztes die Kur abgelehnt. Amtsärzte sind für eine äußerst regressive Politik gegenüber Hartz4-Empfängern bekannt. Ich kann auch in diesem Fall empfehlen: Sozialrechtsanwalt nehmen und Klage beim zuständigen Sozialgericht führen. Natürlich vorher das Widerspruchsprozedere durchlaufen. Ich wüsste auch nicht, in welcher Durchführungsbestimmung zu den Gesetzen des SGB XII eine Kur auf 10 Tage begrenzt wird.


Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von U.Walluhn: 05.02.2008 16:00.



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