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Forum-Thueringen» Speziell» Arbeit, Rente & Soziales » Unterschiedliche anerkannte monatliche Leistung für Unterkunft und Heizung ? » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Unterschiedliche anerkannte monatliche Leistung für Unterkunft und Heizung ?
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Mercedes
Benutzerkonto wurde gelöscht



14.12.2007 ~ 20:06 Uhr ~ Mercedes schreibt:
Unterschiedliche anerkannte monatliche Leistung für Unterkunft und Heizung ? Beitrag Kennung: 91546
gelesener Beitrag - ID 91546


Hallo,
ein Bekannter einer Freundin hat die Woche einen "Berechtigungsbogen" für seine "Bedarfsgemeinschaft" erhalten.

Die "anerkannte monatliche Leistung für Unterkunft und Heizung" beträgt danach 592,61 €. Bisher war die Leistung auf 632,61 € festgelegt.

Nun meine Frage:
Wie kommt es, dass ab nächstes Jahr die "anerkannte Leistung für Unterkunft und Heizung" niedriger sind?

Wie kommt die Differenz von 40 EURO zustande? Auf welcher Grundlage werden die Kosten im Januar um 40 € niedriger liegen, obwohl bekannt ist, dass im Januar die Strompreise wieder steigen und die Außentemperaturen in einer Höhe liegen, die das Heizen der Wohnung erfordern?

Daraus ergibt sich für mich keine Logik.

Kennt jemand darauf eine Antwort?



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U.Walluhn
Benutzerkonto wurde gelöscht



14.12.2007 ~ 23:41 Uhr ~ U.Walluhn schreibt:
RE: Unterschiedliche anerkannte monatliche Leistung für Unterkunft und Heizung ? Beitrag Kennung: 91595
gelesener Beitrag - ID 91595


Ja. Hier probiert offenbar die Stadt Jena eine neue Gemeinheit. Die Kosten für Unterkunft und Heizung sind beim Beantragen einer Hartz4-Leistung zunächst immer voll zu übernehmen. Und zwar grundsätzlich 6 Monate lang. Ist die ARGE der Meinung, die Kosten seien zu hoch, hat sie zur Senkung der Kosten aufzufordern, aber weiterhin 6 Monate zunächst die vollen Kosten zu zahlen. Kaltmiete und Umlagen werden getrennt voneinander betrachtet. Kürzungen sind ab dem 7. Monat statthaft, wenn die Kosten über dem Regelsatz der jeweiligen Stadt liegen. Aber auch nur dann wenn keine Härtegründe wie chronische Krankheit, Behinderung usw. dagegen sprechen. Ich kenne die Regelsätze für Jena nicht. Ich kenne auch den Einzelfall nicht. Sofort Widerspruch einlegen, einen Sozialrechtsanwalt aufsuchen. Dieser muss den Einzelfall prüfen. Ist der Abzug ungerechtfertigt, wird er die ARGE auffordern, weiterhin die volle Miete zu zahlen und zwar binnen kürzester Frist. Es kann nicht sein, dass die Regelleistung von 347 Euro um 40 Euro geschmälert wird. Zahlt die AGE nicht, was auch in Jena die Regel sein wird, klagt der Anwalt beim Sozialgericht Gotha per einstweiliger Anordnung. Die Kostenübernahme wird dann in aller Regel im Schnellverfahren erzwungen.
Das ist Methode "mit der Brechstange einen Ziegenbock melken", hilft aber nichts.

Genau dies ist es, was ich auch für Erfurt befürchte. Die Mieten steigen und steigen, die ARGE zahlt die höheren Mieten nicht, und tausende Menschen werden nach und nach in Obdachlosigkeit gedrängt. Amerikanische Verhältnisse.


Dieser Beitrag wurde 7 mal bearbeitet, zum letzten Mal von U.Walluhn: 14.12.2007 23:51.



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Mercedes
Benutzerkonto wurde gelöscht



15.12.2007 ~ 19:28 Uhr ~ Mercedes schreibt:
RE: Unterschiedliche anerkannte monatliche Leistung für Unterkunft und Heizung ? Beitrag Kennung: 91872
gelesener Beitrag - ID 91872


Ich danke dir für die ausführliche Antwort. Da soll er erstmal Wiederspruch gegen einlegen. Mir kam das nämlich sehr seltsam vor.

Also vielen Dank. Top



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gastli   Zeige gastli auf Karte FT-Nutzer
32.058 geschriebene Beiträge
Wohnort: terrigenus



15.12.2007 ~ 20:15 Uhr ~ gastli schreibt:
images/avatars/avatar-2026.jpg im Forum Thüringen seit: 03.12.2005
2259 erhaltene Danksagungen
RE: Unterschiedliche anerkannte monatliche Leistung für Unterkunft und Heizung ? Beitrag Kennung: 91880
gelesener Beitrag - ID 91880


Erst einmal prüfen ob die Zahlungen so erfolgen wie sie die für die Stadt Jena festgelegt sind.

Derzeit gilt für alle Jenaer Bürgerinnen und Bürger, die Leistungen nach dem SGB II und XII erhalten - unabhängig von der Anzahl der Personen im Haushalt - eine Kaltmiete von 4,50 € / m² sowie jeweils 1 € / m² für Heiz- und Nebenkosten. Also 6,50 Euro warm.

Bitte noch mal direkt über die Sätze erkundigen. Wendet Euch an "MobB e.V." , Unterm Markt 2, 07743 Jena Tel.: (03641) 384364 Email: info@mobb-jena.de und bittet dort um Hilfe und Beratung.

Danach prüfen ob die Absenkung daraus resultiert, das die Kosten nach sechs Monaten Gewährung in voller Höhe auf die "angemessenen Kosten" abgesenkt wurden. Das ist die übliche Praxis.

Sollte das nicht der Fall sein auf jeden Fall in Widerspruch gehen.


Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von gastli: 15.12.2007 20:16.



Homepage von gastli Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Zum Ende der Seite springen Zum Anfang der Seite springen
U.Walluhn
Benutzerkonto wurde gelöscht



15.12.2007 ~ 23:18 Uhr ~ U.Walluhn schreibt:
RE: Unterschiedliche anerkannte monatliche Leistung für Unterkunft und Heizung ? Beitrag Kennung: 91918
gelesener Beitrag - ID 91918


1 Euro Nebenkosten pro qm erscheinen mir wesentlich zu wenig. Das wären ja nur ganze 45 Euro für einen 1-Personen-Haushalt. Dies liegt in Erfurt doppelt so hoch, also bei etwa 90 Euro. Ja da bitte mal genau in Jena erkundigen. Ist der Satz wirklich so niedrig gesetzt worden, wäre Klage beim Sozialgericht Gotha zu führen. Die Klage dringt ganz sicher durch! Aber erst mal Widerspruch einlegen. Das geht auch ohne Begründung, diese kann nachgereicht werden. Hauptsache, die Fristen sind zunächst gehemmt, d.h. der Bescheid wird nicht rechtskräftig.



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U.Walluhn
Benutzerkonto wurde gelöscht



25.12.2007 ~ 22:48 Uhr ~ U.Walluhn schreibt:
RE: Unterschiedliche anerkannte monatliche Leistung für Unterkunft und Heizung ? Beitrag Kennung: 94528
gelesener Beitrag - ID 94528


Auch wenn heute der erste Weihnachtsfeiertag ist, ich habe soeben einen Anruf einer jungen Frau aus Apolda erhalten. Die Frau lebt mit 2 schulpflichtigen Kindern alleinerziehend. Für die Kinder bekommt sie Kindergeld und Kindesunterhalt, beides wird in der Bedarfsgemeinschaft angerechnet. Bleiben der Frau 11 Euro ALG II, die sie von der ARGE erhält. Ansonstgen lebt sie vollständig vom Geld, das eigentlich den Kindern als väterlicher Unterhalt angedeihen müsste. Und nun der Hammer: Kurz vor Weihnachten hat die ARGE zum Umzug aufgefordert, weil die Wohnung ganze 2 Quadratmeter zu groß ist! Menschenrechte? Fehlanzeige!
Die Behörden-Soldateska lässt wirklich keine Schikane aus!


Dieser Beitrag wurde 2 mal bearbeitet, zum letzten Mal von U.Walluhn: 25.12.2007 22:49.



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Mercedes
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27.12.2007 ~ 17:22 Uhr ~ Mercedes schreibt:
RE: Unterschiedliche anerkannte monatliche Leistung für Unterkunft und Heizung ? Beitrag Kennung: 95055
gelesener Beitrag - ID 95055


Ich danke euch allen. Der Fall hat sich aufgeklärt. Es hatte mit dem Wasserabschlag zu tun. Dieser wird im Januar nicht bezahlt, da dann die Jahresabrechnung gemacht wird.
Er soll nun die Abrechnung zum Amt bringen und das Geld wird dann nachgezahlt.

Ich verstehe blos nicht, warum man die Gründe nicht gleich mit im Schreiben vermerkt. Das wäre doch für alle Beteiligten viel besser und unnötige Fragen würden nicht erst entstehen.


Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Mercedes: 27.12.2007 17:23.



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U.Walluhn
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27.12.2007 ~ 17:44 Uhr ~ U.Walluhn schreibt:
RE: Unterschiedliche anerkannte monatliche Leistung für Unterkunft und Heizung ? Beitrag Kennung: 95073
gelesener Beitrag - ID 95073


Auch die Einkürzung für die Vorauszahlung des Wassers ist nicht rechtens. Eine Verrechnung kann auf der ARGE erst stattfinden, wenn der Vermieter die Endabrechung vorgelegt hat.
Warum tut man dies wohl? Nur 1 von 10 betroffenen Bürgern wehrt sich. So spart man zusätzlich Kosten und feiert "Erfolge" am sogenannten Arbeitsmarkt.



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