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Ja. Hier probiert offenbar die Stadt Jena eine neue Gemeinheit. Die Kosten für Unterkunft und Heizung sind beim Beantragen einer Hartz4-Leistung zunächst immer voll zu übernehmen. Und zwar grundsätzlich 6 Monate lang. Ist die ARGE der Meinung, die Kosten seien zu hoch, hat sie zur Senkung der Kosten aufzufordern, aber weiterhin 6 Monate zunächst die vollen Kosten zu zahlen. Kaltmiete und Umlagen werden getrennt voneinander betrachtet. Kürzungen sind ab dem 7. Monat statthaft, wenn die Kosten über dem Regelsatz der jeweiligen Stadt liegen. Aber auch nur dann wenn keine Härtegründe wie chronische Krankheit, Behinderung usw. dagegen sprechen. Ich kenne die Regelsätze für Jena nicht. Ich kenne auch den Einzelfall nicht. Sofort Widerspruch einlegen, einen Sozialrechtsanwalt aufsuchen. Dieser muss den Einzelfall prüfen. Ist der Abzug ungerechtfertigt, wird er die ARGE auffordern, weiterhin die volle Miete zu zahlen und zwar binnen kürzester Frist. Es kann nicht sein, dass die Regelleistung von 347 Euro um 40 Euro geschmälert wird. Zahlt die AGE nicht, was auch in Jena die Regel sein wird, klagt der Anwalt beim Sozialgericht Gotha per einstweiliger Anordnung. Die Kostenübernahme wird dann in aller Regel im Schnellverfahren erzwungen.
Das ist Methode "mit der Brechstange einen Ziegenbock melken", hilft aber nichts.
Genau dies ist es, was ich auch für Erfurt befürchte. Die Mieten steigen und steigen, die ARGE zahlt die höheren Mieten nicht, und tausende Menschen werden nach und nach in Obdachlosigkeit gedrängt. Amerikanische Verhältnisse.
Dieser Beitrag wurde 7 mal bearbeitet, zum letzten Mal von U.Walluhn: 14.12.2007 23:51.
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