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Forum-Thueringen» Speziell» Arbeit, Rente & Soziales » Regelleistung nach EVS 2013 soll erst zum 1.1.2017 wirksam werden » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Regelleistung nach EVS 2013 soll erst zum 1.1.2017 wirksam werden
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gastli   Zeige gastli auf Karte FT-Nutzer
32.036 geschriebene Beiträge
Wohnort: terrigenus



26.12.2015 ~ 09:35 Uhr ~ gastli schreibt:
images/avatars/avatar-2026.jpg im Forum Thüringen seit: 03.12.2005
2258 erhaltene Danksagungen
Regelleistung nach EVS 2013 soll erst zum 1.1.2017 wirksam werden Beitrag Kennung: 804018
gelesener Beitrag - ID 804018


Das geht aus einem auf der WDR-Homepage veröffentlichten Artikel hervor:

Hartz IV, Weihnachten und eine vertagte Erhöhung

2018 findet dann – wie alle fünf Jahre – die neue EVS statt.
Die neue perverse Politik lautet also, die neueste EVS erst dann anzuwenden, wenn bereits die allerneueste erhoben wird, so dass von den fünf Jahren bereits vier abgelaufen sind.
So wird die Erhöhung der Regelleistung um eine ganze EVS später verwirklicht.
Damit sind in Zukunft auch ablehnende Entscheidungen des Bundesverfassungsgericht zur Regelleistung egal, weil es aktuell immer einen Grund gibt, gegen die Regelleistung zu klagen.
Und immer dran denken: wenn alle Hartz IV-Empfängerinnen und -empfänger wegen der Regelleistung klagen, dann bricht die Sozialgerichtsbarkeit zusammen und die Politik wird schnell zur Abhilfe gezwungen.
Auf, auf denn!

Ein Musterwiderspruch kann hier heruntergeladen werden!



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