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Zum Ende der Seite springen Kriminelle Vereinigungen
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Meta   Meta ist weiblich Zeige Meta auf Karte FT-Nutzerin
14.292 geschriebene Beiträge
Wohnort: Gera



19.01.2017 ~ 18:10 Uhr ~ Meta schreibt:
im Forum Thüringen seit: 16.09.2011
1215 erhaltene Danksagungen

erhaltene Verwarnungen:
Kriminelle Vereinigungen Beitrag Kennung: 864864
gelesener Beitrag - ID 864864


Ist die Zusammenrottung zur Begehung von Untaten auch in Foren möglich?
https://dejure.org/gesetze/StGB/129.html

Zitat:

§ 129
Bildung krimineller Vereinigungen

(1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden,

1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat,
2. wenn die Begehung von Straftaten nur ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist oder
3. soweit die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung Straftaten nach den §§ 84 bis 87 betreffen.
(3) Der Versuch, eine in Absatz 1 bezeichnete Vereinigung zu gründen, ist strafbar.

(4) Gehört der Täter zu den Rädelsführern oder Hintermännern oder liegt sonst ein besonders schwerer Fall vor, so ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen; auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren ist zu erkennen, wenn der Zweck oder die Tätigkeit der kriminellen Vereinigung darauf gerichtet ist, in § 100c Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a, c, d, e und g mit Ausnahme von Straftaten nach § 239a oder § 239b, Buchstabe h bis m, Nr. 2 bis 5 und 7 der Strafprozessordnung genannte Straftaten zu begehen.

(5) Das Gericht kann bei Beteiligten, deren Schuld gering und deren Mitwirkung von untergeordneter Bedeutung ist, von einer Bestrafung nach den Absätzen 1 und 3 absehen.

(6) Das Gericht kann die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder von einer Bestrafung nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Täter

1. sich freiwillig und ernsthaft bemüht, das Fortbestehen der Vereinigung oder die Begehung einer ihren Zielen entsprechenden Straftat zu verhindern, oder
2. freiwillig sein Wissen so rechtzeitig einer Dienststelle offenbart, daß Straftaten, deren Planung er kennt, noch verhindert werden können;
erreicht der Täter sein Ziel, das Fortbestehen der Vereinigung zu verhindern, oder wird es ohne sein Bemühen erreicht, so wird er nicht bestraft.




https://www.uni-marburg.de/fb01/lehrstue...ng_129_stgb.pdf
Zitat:

Zur Auslegung des Tatbestandsmerkmals der Vereinigung i. S. d. § 129 Abs. 1 StGB
BGH, Urteil vom 03.12.2009 – 3 StR 277/09 (LG Dresden)


Da einige entsprechend des Gesetzes agieren wird es außer mir noch anderen auffallen.



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orca   orca ist männlich Zeige orca auf Karte FT-Nutzer
8.636 geschriebene Beiträge
Wohnort: Dresden



19.01.2017 ~ 18:29 Uhr ~ orca schreibt:
images/avatars/avatar-1887.png im Forum Thüringen seit: 20.06.2007
1084 erhaltene Danksagungen
RE: Kriminelle Vereinigungen Beitrag Kennung: 864866
gelesener Beitrag - ID 864866


Na, da sich aufgrund nachweislicher Verwirrt- und Blödheit niemand mit Dir und Deiner rassistischen Volksverhetzung zusammentut, kannste Dich nur mit Dir selbst kriminell vereinigen.

Da das offenbar eine Anfrage zur Selbstbestätigung war: nö, Du bist nicht gefährdet.

Außerdem hat das Bundes'verfassungs'gericht gerade festgelegt, daß faschistische Organisationen (und damit Bestrebungen sowie Äußerungen) legitim sind und staatlich gefördert werden, solange sie den jetzigen Staat und damit diese obersten Freisler-Nachfolgerichter nicht beseitigt haben.



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timabg
Benutzerkonto wurde gelöscht



08.08.2017 ~ 15:03 Uhr ~ timabg schreibt:
RE: Kriminelle Vereinigungen Beitrag Kennung: 887199
gelesener Beitrag - ID 887199


Ich weiß nicht, verwirrt
Kann man deine Machenschaften als Tun der Mafia bezeichnen?
Ich denke schon.
Aber deine Verbindungen nach Osteuropa werden dein Urteil sein.
Oder , Peter, denkst du da anders?



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timabg
Benutzerkonto wurde gelöscht



28.11.2020 ~ 06:50 Uhr ~ timabg schreibt:
RE: Kriminelle Vereinigungen Beitrag Kennung: 1010514
gelesener Beitrag - ID 1010514


smile

Zitat:
... niemand mit Dir und Deiner rassistischen Volksverhetzung zusammentut, kannste Dich nur mit Dir selbst kriminell vereinigen.


Hatte das TANTRA nicht wesentlichere Aspekte?

Naja, man weiß ja nie @Meta: Haben sie Fragen zu ihrer selbst, dann beantwortet ihnen folgendes sicher viele Fragen!


TANTRA ONLINE KONGRESS



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