.:. Ein Dank an Cinderella, Moon, nightwolf, Dr. Dieter Tischendorf, KiWi, Bernhard P., Bedra, Rudi Ratlos, Dieterle, Saltiel, Oemi, welche uns kürzlich finanziell unterstützt haben. .:.
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Thema freies Internet
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RudiRatlos
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02.02.2012 22:13
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gastli
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| RE: Thema freies Internet |
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Die Contentmafia hat vor dem OLG Hamburg einen Teilsieg errungen.
Der Rapidshare AG wurde mit Urteil vom 14.03.2012 verboten, über 4.000 konkret bezeichnete Musiktitel im Rahmen ihres Onlinedienstes in der BRD öffentlich zugänglich machen zu lassen.
Klägerin gegen RapidShare war übrigens die GEMA. Wenigstens haben sie die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. Damit bleibt noch ein Schimmer an Hoffnung den Vernichtungsfeldzug der GEMA gegen das Internet aufzuhalten.

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20.03.2012 06:27
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kritiker
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21.03.2012 15:33
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gastli
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01.04.2012 11:47
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gastli
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04.04.2012 06:52
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kritiker
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06.04.2012 14:16
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gastli
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| RE: Thema freies Internet |
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[AK Vorrat]
+++ Gesetzentwurf dem AK Vorrat zugespielt +++ Bundesjustizministerin will Internetnutzung rückverfolgbar machen, Bundesinnenminister will auch Nutzung von Telefon, Mobiltelefon, E-Mail und Anonymisierungsdiensten speichern lassen +++
Nach einem internen Gesetzentwurf, der uns zugespielt worden ist, will das Bundesjustizministerium künftig jede Internetverbindung in Deutschland erfassen lassen. Damit wäre im Regelfall sieben Tage lang nachvollziehbar, wer wann eine Internetseite gelesen, einen Kommentar veröffentlicht, eine Datei ins Internet geladen oder aus dem Internet heruntergeladen hat. Außerdem würden bislang anonyme E-Mail- und Benutzerkonten (z.B. bei Twitter oder Facebook) identifizierbar, was die Erstellung von Interessens- und Bewegungsprofilen (bei mobiler Internetnutzung) zulassen würde. Ausgenommen von der Internet-Vorratsdatenspeicherung sollen kleine Internet-Zugangsanbieter mit weniger als 100.000 Kunden sein.
Nach dem Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums soll die Identifizierung von Internetnutzern ohne richterliche Anordnung selbst zur Aufklärung von Bagatelldelikten wie Beleidigung oder Filesharing zulässig sein.
Das Bundesinnenministerium will neben Internetverbindungen auch Telefonverbindungen, Mobiltelefonverbindungen (einschließlich SMS), E-Mails und die Nutzung von Anonymisierungsdiensten sechs Monate lang verdachtslos auf Vorrat speichern lassen. Strafverfolger sollen die Daten u.a. zur Aufklärung von „Straftaten bei Wahlen“, von Betrügereien oder von unerlaubtem Glücksspiel nutzen dürfen, also weit über die Fälle der Telekommunikationsüberwachung (§ 100a StPO) hinaus. Selbst zur Aufklärung „gewichtiger Ordnungswidrigkeiten“ soll eine Datennutzung zulässig sein – ein klarer Verstoß gegen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Wo keine Straftat vorliegt, sollen die Daten „zur Abwehr von Gefahren“ präventiv abrufbar sein. Selbst die 19 deutschen Geheimdienste sollen auf Vorratsdaten Zugriff erhalten – ohne jede richterliche Anordnung. Entgegen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts ist ein Übermittlungsverbot für Beratungsstellen nicht vorgesehen.
* Missachtung des GG!! Missachtung des BVG!!
Ab wann spricht man von einem Unrechtsstaat?

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19.04.2012 15:46
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RudiRatlos
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Digedag
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23.04.2012 11:31
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RudiRatlos
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