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Forum-Thueringen» Speziell» Haus, Haushalt, Garten » Heizkostenabrechnung » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Heizkostenabrechnung
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Meta   Meta ist weiblich Zeige Meta auf Karte FT-Nutzerin
14.292 geschriebene Beiträge
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20.09.2011 ~ 15:33 Uhr ~ Meta schreibt:
im Forum Thüringen seit: 16.09.2011
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RE: Heizkostenabrechnung Beitrag Kennung: 511002
gelesener Beitrag - ID 511002


Weiter mit der Heizkostenabrechnung:
Die Politische These lautet:
Wer profitiert von der Rohrwärmeabgabe – und wer nicht
Davon profitieren Mietparteien, die einen geringen Wärmebedarf aufweisen (Niedrigverbraucher) und die aufgrund ihrer Wohnungslage diese Rohrwärmeabgabe stärker nutzen können als andere Mieter. Die Mieter benötigen neben der Rohrwärmeabgabe nur in geringem Umfang eine Wärmezufuhr über die Heizkörper. Das heißt, an den Heizkörpern werden nahezu keine Verbrauchseinheiten mehr erfasst.

Demnach müßte man bei der Rohrwärmeberechnung die Temperaturspreizung im Strang berücksichtigen, das macht die VDI 2077 jedoch nicht.

Eigentlich dreht es sich in Wahrheit bei dem ganzem Geschwätz darum zu beweisen, daß alles prima gedämmt ist, keine Verluste vorhanden sind, und die Kosten gerecht verteilt werden.
Nach dem veranstalteten Schauspiel ist es jedoch nicht so, denn die Rohrleitungen befinden sich hinter Gardienen und Vorhängen. Also an einer Stelle im Raum wo die Wärmeabgabe überhaupt nicht optimal ist und das oft auf mehr als 2/3 ihrer Länge, oder eingeklemmt zwischen Schränken und Wand. Woher soll da viel Wärme kommen?
Ich vermute die Wärme kommt eher aus den unteren Wohnungen als aus den Rohrleitungen!
Bei der Berechnung der Rohrwärmeabgabe nach VDI 2077 wird weder der Rohrdurchmesser noch die Temperaturspreizung im Rohr von der oberen bis zur unteren Wohnung berücksichtigt.
Die Temperaturspreizung beträgt maximal 15°C. Andererseits verbrauchen Giebel-, Erdgeschoß-, und die Wohnungen unter dem Dach wesentlich mehr Wärme, aber auch diese will der Vermieter vermieten!

Die Rohrwärmeverluste außerhalb von Wohnungen sind auch nicht unerheblich. Da wären die Leitungen welche unter der Kellerdecke verlegt sind und durch den gesamten Keller über die gesamte Hauslänge verlaufen und den Keller erwärmen.
Selbiges gilt auch für den Raum im Attikabereich über der oberen Geschossdecke unter dem Dach, wo die Leitungen zur Verteilung der Heizwärme verlaufen, in welchem Zustand sich deren Dämmung wohl befindet, falls eine da ist?

Als letztes fehlt in der Erfassung des Wärmeverbrauchs noch die Treppenhausbeheizung, welche man auf Grund der Verbrauchshöhe keinesfalls über Rohrwärmeabgabe verteilen kann!
Nicht einmal jeder Hauseingang profitiert gleichmäßig davon und das alles ohne Heizwärmeerfassung entgegen den seit langem dem Vermietern bekannten bekannten gesetzlichen Regelungen der Heizkostenverordnung zur Erfassung großer Verbraucherer (§7).
§ 9a Kostenverteilung in Sonderfällen
(2) Überschreitet die von der Verbrauchsermittlung nach Absatz 1 betroffene Wohn- oder Nutzfläche oder der umbaute Raum 25 vom Hundert der für die Kostenverteilung maßgeblichen gesamten Wohn- oder Nutzfläche oder des maßgeblichen gesamten umbauten Raumes, sind die Kosten ausschließlich nach den nach § 7 Absatz 1 Satz 5 und § 8 Absatz 1 für die Verteilung der übrigen Kosten zu Grunde zu legenden Maßstäben zu verteilen.
Anmerkung: Treppenhaus!

Hier muß ich erst einmal Schluß machen, morgen mehr.



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Meta   Meta ist weiblich Zeige Meta auf Karte FT-Nutzerin
14.292 geschriebene Beiträge
Wohnort: Gera



20.09.2011 ~ 19:49 Uhr ~ Meta schreibt:
im Forum Thüringen seit: 16.09.2011
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RE: Heizkostenabrechnung Beitrag Kennung: 511035
gelesener Beitrag - ID 511035


Rohrwärme und Überheizte Wohnungen in der Übergangszeit usw.
Da die Beheizung der Wohnungen nur über einen Außentemperaturfühler erfolgt werden die Wohnungen oft überheizt, weil Tagsüber die Sonnenstrahlung die Wohnungen aufheizt, diese Nachts aber nicht dementsprechend auskühlen. Auf diese Weise hält sich die überhöhte Wohnraumtemperatur über Monate. So lange tagsüber Außentemperaturen bis 20°C auftreten gibt es ca. 24 - 25 °C Innentemperaturen, wenn man zur Belüftung die Querlüftung und nicht die Dauerlüftung verwendet. Abgesehen davon geben auch die elektrischen Geräte einiges an Wärme ab. Kühlschrank, TV. Computer, Toster, E-Herd usw.. Das alles ignoriert man bei der Wohnungsbeheizung.

Irgendwie werden werden wohl die Rohrleitungen in den Wohnungen von den Fernheizunternehmen für Kühlzwecke verwendt ihrer Blockheizkraftwerke verwendet. denkt man dann als Mieter.
Das ergibt über das Jahr eine ganze Menge nicht erfaßter Wärme. Ich zB. sperre wenn es Dunkel wird die Wärme in meiner Wohnung ein, indem ich sämtliche Vorhänge zuziehe. Das macht 1 - 2°C mehr Raumtemperatur aus, ohne das ich mehr heizen muß.
Nun diskrininiert man abrechnungsseitig Menschen wie mich als Rohrwärmeverbraucher. Über die Extremverbraucher die den ganzen Tag ihre Fenster gekippt ofen stehen lassen sagt man nichts. Von denen bekommt man ja richtig Geld. Ich sage dazu selber schuld wenn sie so mit ihrer Wärme umgehen.
Daraus macht dann die Regierung eine Strafexpedition mit der Rohrwärmeverordnung.
Eigentlich wäre ja nach den sonstigen politischen Agitationsreden ein Orden mit Prämie dafür angebracht, denn schließlich schont man die Umwelt.

Hinter dem Rohrwärmekrimi versteckt man in Wirklichkeitetwas ganz anderes.
Die gesamte Abrechnungsmethodik ist falsch, bei uns wird zB. der Straßenzug mit 30/70 abgerechnet (30% Allgemeinverbrauch). Untersucht man jedoch die Abrechnungen so stellt man fest, daß der Allgemeinverbrauch an Heizwärme ca. 55% beträgt.
Bei 55% Allgemeinverbrauch wird man mit einer 30/70 Kostenverteilung nie eine gerechte Heizkosternverteilung erhalten. So einfach sind die Tatsachen, welche man zu verschleiern versucht.
Dabei ließe sich die Berechnung ohne Probleme mit einer kleinen Änderung des Abrechnungsverfahrens rechnerisch viel besser lösen. Man berechnet die Kosten bei Umlegung der Heizwärme pro m² Wohnfläche. Dann ermittelt man die durchschnittliche Punktezahl pro m² Wohnfläche. Jetzt folgt die Ermittlung der durchschnittlichen Abweichung in % von der Punktezahl nach oben bzw. nach unten.
Mit diesen Werten kann man nun den über dem Allgemeinverbrauch liegenden Wärmeverbrauch verteilen.
Den allgemeinen Wärmeverbrauch ermittelt man nach den anerkannten Regeln der Technik und schon hat man keine Probleme mehr, es sei den die ermittelten Werte, nach den Anerkannten Regeln der Technik, verdienen keine Anerkennung.

Je mehr sich die Heizkostenzähler drehen um so weniger Energie wird verbraucht.
Jeder möchte möglichst wenig Energie verbrauchen und deshalb sollen sich die Heizkostenverteiler so wenig wie möglich drehen. Das ist die Methode der Vorteilsnahme derer die Behaupten ihre Wohnung würde nicht warm. Deshalb stehen bei diesen Mietern ständig die Fenster offen falls der Vermierter zur Kontrolle derAngaben kommt. Ich verstehe echt nicht warum Vermieter solchen Leuten glauben schenken, es soll schon Heizstränge gegeben haben wo Niedrig- und Höchstverbraucher an einen Strang hingen und sich die Wohnungen mit gerade einer dazwischen übereinander befanden, bzw. der darunterliegend Mieter keinerlei derartige Probleme hatte; ist das nicht eigenartig, so etwas bekommt man von den Vermietern zu hören.
Aber immer wieder schrauben auf Grund solcher Aussagen Fachkräfte an den Heizleitungseinstellungen herum.
Toll mein Außenthermometer zeigt heute 19:30 17,6°C Außentemperatur und es wird flott mit 40°C geheizt, wer soll bei solchen Zuständen noch an die Witze der angeblichen Umweltkatastrophe durch Heizen und den Willen zur Heizenergieeinsparung glauben? Übrigens im Wohnzimmer bei mir sind es 25°C, habe erst einmal alles aufgemacht was geht.



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strubbel   strubbel ist weiblich Zeige strubbel auf Karte FT-Nutzerin
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20.09.2011 ~ 22:47 Uhr ~ strubbel schreibt:
images/avatars/avatar-1529.jpg im Forum Thüringen seit: 22.05.2009
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RE: Heizkostenabrechnung Beitrag Kennung: 511066
gelesener Beitrag - ID 511066


ich lese die ganze zeit ja mit. natürlich habe ich vom fach null ahnung, aber habe bei so mancher beschreibung genickt und bei verhaltensweisen wie falsche lüftung (oder manchmal gar auch kaum) und übermäßiges heizen den kopf geschüttelt (im sinne von "ich stimme dir da zu und kann es auch kaum nachvollziehen"). z.B. t-shirt und hochgedrehte heizung mit arger zimmertemperatur (damit es mit dem t-shirt nicht zu kalt wird

tja,ich bewohne inzwischen die 5.wohnung und hatte recht verschiedene bedingungen und diese machten sich trotz selbem verhaltens natürlich bemerkbar (z.B.heizungsrohre im wohnzimmer, "außenwohnung" oder wie es sich nennt, erdgeschosswohnung ohne dämmung, wohnung unter dem dachboden und ohne dachboden..., isolierte häuser und nicht isolierte häuser)

profitiert hatte ich natürlich von den heizrohren in der wohnstube beispielsweise (ganz oben) und von den heizenden mietern um mich herum. es machte sich immens bemerkbar (es war ohne mein zutun recht früh hochsommer in hütte *g),auch die isolierung machte sich gut bemerkbar, da ich das andere "extrem" ebenfalls kennenlernte

auch andere extreme wie nicht isolierte keller und häuser, "außenwohnung" (hilfe, wie nennt man das sonst? Lachen ) und erdgeschoss.

die rückerstattungen der damaligen wohnung hätte ich also 1:1 als nachzahlung in die letzten wohnungen umsetzen können

heizungen und ggf. rohre zu verdecken (schränke, dicke vorhänge etc.) ist eines, nur mit permanent angekipptem fenster zu lüften das andere, was ich bei damaligen nachbarn mitangesehen hatte und saftige nachzahlungsforderungen anlagen. mich trifft es derzeit ebenfalls trotz unverändertem heizverhalten (19-20 grad, gelegentliche stoßlüftung, vorhänge je nach jahreszeit (um die heizkörper nicht zu verdecken)

schimmelflächen, die man fast für eine trendige tapete halten könnte,kenne ich auch zur genüge und zwar bei allen nachbarn, die auf "meiner" seite wohnten und einige trotz vernünftigem heiz- und lüftungsverhalten (man bekommt es als nachbar ja eben mit), da die temperaturunterschiede zwischen außenwand und wohnstube zu groß sind.

neu war mir allerdings (ihr dürft ruhig lachen), dass es heizkörper in treppenaufgängen gibt), als ich jemanden besuchte, war ich verblüfft (ja, ich!), so etwas zu sehen

und was für eine firma auf den gedanken kommt,eine übermäßig große heizung (locker für eine wohnstube einsetzbar) in einem rückwärtsreindamitmanvorwärtsrauskommt-nasszelle geschockt (da kommt sicher auch noch hammermäßig etwas zusammen,da ich im bad natürlich etwas mehr heize als in anderen zimmern...man duscht schließlich nicht im daunenanzug geschockt

wieviele sich gedanken um ihre heizkosten machen, unabhängig, ob selbstzahler oder nicht, wäre wohl mal in zahlen oder %werten interessant großes Grinsen und wie man nun tatsächlich sparen kann, wenn man eben nicht selbst umherbauen kann...tja...steht zwar in einigen ratgebern, sind aber aufgrund der bedingungen/ beschaffenheit der häuser und wohnungen fast hinfällig...

ich wäre für die abschaffung des winters... effektiv, gell? Augenzwinkern



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Meta   Meta ist weiblich Zeige Meta auf Karte FT-Nutzerin
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21.09.2011 ~ 06:57 Uhr ~ Meta schreibt:
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RE: Heizkostenabrechnung Beitrag Kennung: 511097
gelesener Beitrag - ID 511097


Hallo strubbel, wenn der Keller (zB. durch Heizungsrohre) warm ist dannn ist eine Dämmung der Kellerdecke nicht angebracht, wird aber oft trotzdem gemacht, da es Mieter gibt welche glauben der Keller bedürfe einer Dauerlüftung, besonders im Winter!
In einer Wohnung wo in den Wohnräumen Schimmel ist sollte man nicht wohnen bleiben, denn es gibt ja genügend leerstehnde. Schimmel hat 3 Ursachen, schlechte Dämmung mit Tauwasserbildung auf der Wand. Schlecht gelüftete Innenräume wegen ungenügender Zuluft und mangelhaftem Abzug. Weiterhin kommt noch durch Außenwände eindringendes Wasser in Frage, so daß die Wand stellenweise oder ganz durchfeuchtet.

Auch wenn es zur Zeit nicht so aussieht, so könnte es bald zur Abschaffung des Winters kommen (2018?). Beobachten Sie mal dieTemperaturen in Rußland, da ist es zur Zeit viel wärmer als bei uns. Übrigens soll auch der Nordpol dieses Jahr weniger Eisbedeckung haben als 2007, wo bisher die geringste Eisbedeckung am Nordpol gemessen wurde. Leider bekommen wir zur Zeit nur die Kälte ab, mal sehen wie lange es so bleibt.
Siehe:
http://www.wetter.com/wetter_aktuell/wet...e/?id=RU0MC0002
Petersburg - Oslo
Moskau - Kopenhagen
Kiew - Prag
Das sind Orte die sich Breitengradmäßig entsprechen.
http://www.wetter.com/ukraine/kiew/UA0KC0001.html



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strubbel   strubbel ist weiblich Zeige strubbel auf Karte FT-Nutzerin
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21.09.2011 ~ 08:36 Uhr ~ strubbel schreibt:
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RE: Heizkostenabrechnung Beitrag Kennung: 511104
gelesener Beitrag - ID 511104


moins smile nun, ich kenne bislang keinen (neubau-)keller, der keine heizrohre an der decke hat. dennoch habe ich den unterschied schon bemerkt. freundin wohnte andernorts im EG, haus war isoliert und es war seit dem keine fußkälte. ich wohnte andernorts ebenfalls in einer EG-wohnung, es war nichts isoliert und ich hätte moonboots anziehen mögen Lachen
dass in vielen kellern alle fenster und permanent aufstanden hatte ich auch oft gesehen und sie teilweise oftmals geschlossen (aber der nächste öffnet sie ja wieder *g). und es war auch die wohnung, in der im ganzen aufgang der schimmel an der wohzimmerwand der meisten nachbarn nur so gedieh... ich hatte ihn allerdings nicht in der stube,sondern im flur.
als ich mich bei einem nachbarn bereit erklärte, die handwerker wegen "schimmelbehandlung" in die wohnung zu lassen, traf mich dort der schlag, als vorbereitend ja die möbel abgerückt wurden geschockt hätte man wirklich glatt als designtapete verkaufen können... die behandlung allein reicht natürlich nicht aus und sieht wegen nur flächenweise neu übertapezierter rauhfaser käse aus. der clou war dann die "belehrung" durch den vermieter, die möbel stünden bei ALLEN nachbarn zu dicht an der wand. dem war in dem falle nicht so, da die sockelleisten ja noch für abstand sorgen und keine ausssparung in die schranksockel gesägt wurde (so hätte also noch luft zirkulieren können)
tja, hier haben wir in den bädern das problem, allerdings in den bädern (mit fenstern). es wurde hier und da behandelt, löst das ganze problem aber nicht. heizen und lüften alle mieter des blockes falsch,wie von vermietern dann gern behauptet wird? wohl kaum.bei einzelfällen könnte ich es glauben
es ist also offensichtlich (selbst für laien), dass nicht isolierte außenwände auch bei richtigem heiz- und lüftungsverhalten schnell von schimmel betroffen ist
stoßlüften und auch gelegentlicher durchzug ist (m.E.) eine selbstverständlichkeit, nicht nur der oft zu findenden empfehlungen wegen, auch für das allgemeine wohlbefinden in der wohnung, auch wenn man im winter in dieser zeit erstmal leicht fröstelt (schrank voller strickjacken hilft *g).man hat ja irgendwo ein "ritual", wann man es für sich einrichtet, für durchzug und stoßlüftung zu sorgen, während man anwesend ist (bei längerer abwesenheit halt nachbarn)
andererseits heißt es hier und da, dass gerade sanierte häuser mit mehr schimmel betroffen wären (erlebte ich noch nicht in der damals sanierten und isolierten wohnung, da war nichts)

tja,nun wird es wieder frisch auf der hühnerbrust, die schienbein-und brusthaartoupéts werden wieder hervorgeholt Augenzwinkern und alles geht von vorn los. wir tun wieder etwas für die heizkosten, damit die abrechnung wieder ->
isolierung wird hier wohl kaum noch erfolgen (trotz mündlicher vertröstung, das dieses in wenigen jahren erfolgen wird), aber bis dahin wird wohl genügend wohnraum mehr frei werden *g, um die hütten noch gar abreißen zu können (was ich wohl eher vermute)
schlimmer finde ich eher, die wohnungen zu "hartz-konditionen" anzubieten und aufgrund der beschaffenheit sind die warmmieten dank der hammer-BK ruckzuck auf ganz anderem niveau (vorher sind die sanierten und isolierten wohnungen für die genehmigung oft zu teuer), also für betroffene ein hickhack mit amt und vermieter


Dieser Beitrag wurde 2 mal bearbeitet, zum letzten Mal von strubbel: 21.09.2011 08:46.



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Adeodatus
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21.09.2011 ~ 08:59 Uhr ~ Adeodatus schreibt:
RE: Heizkostenabrechnung Beitrag Kennung: 511109
gelesener Beitrag - ID 511109


Zitat:
Leider bekommen wir zur Zeit nur die Kälte ab


Und wo kommt die her?

Aber davon abgesehen ab der Mitte des 11. Jahrhunderts bis Mitte des 13. Jahrhunderts waren die Temperaturen in Mitteleuropa deutlich höher, in dieser Zeit lässt sich Weinanbau Ostpreußen, Pommern und Südschottland im heutigen Norwegen wurde Getreide nahezu bis zum Polarkreis angebaut. Das Klima auf der Erde unterlag und unterliegt ob mit oder ohne Menschengroßen Schwankungen nach oben und nach unten, nur gibt es jetzt einen Unterschied in der Warmzeit zwischen 11. und 13. Jahrhundert wollte keiner Geld verdienen an der Klimaerwärmung.

Schimmel hat 3 Ursachen,

Die häufigste Ursache für die Schimmelpilzbildung in der Wohnung ist der Mensch weil er den Luftaustausch im Gebäude durch falsches oder unterlassenes Lüften verringert, hinzu kommt falsches Heizverhalten wodurch die relative Luftfeuchte stark ansteigt dadurch bilden sich sehr schnell die ersten sichtbaren Schimmelflecken. Übrigens war die Schimmelbildung in Wohnungen vor der Wärmedämmung in der Regel durch Bauschäden verursacht das hat sich aber in den letzten 15 Jahren gravierend geändert in Gebäuden mit Wärmedämmung in Verbindung mit Fenstern die einen natürlichen Luftaustausch unterbinden sind nur noch selten Baumängel als Ursache auszumachen. Die Mieter hören es ungern wenn man ihnen sagt das ihr Heiz- und Lüftungsverhalten die Hauptursache ist, in der Regel sind es die gleichen Mieter die äußerst wenig Heizen die auch über Schimmel klagen.



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Meister   Meister ist männlich Zeige Meister auf Karte FT-Nutzer
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21.09.2011 ~ 09:19 Uhr ~ Meister schreibt:
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RE: Heizkostenabrechnung Beitrag Kennung: 511112
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Zitat:
Meta hat am 21. September 2011 um 06:57 Uhr folgendes geschrieben:
bleiben, denn es gibt ja genügend leerstehnde. Schimmel hat 3 Ursachen, schlechte Dämmung mit Tauwasserbildung auf der Wand. Schlecht gelüftete Innenräume wegen ungenügender Zuluft und mangelhaftem Abzug. Weiterhin kommt noch durch Außenwände eindringendes Wasser in Frage, so daß die Wand stellenweise oder ganz durchfeuchtet.




Auffällig ist, das wenn gedämmt wird, das meistens nicht vorher ermittelt wird, wo der Taupunkt in der Wand liegt. Vom Laien ist das eigentlich auch nicht zu ermitteln.
Erst wenn das Tauwasser läuft, schreit jeder Hilfe, es schimmelt.
Manches ist deshalb auch auf ungeschickte Dämmung ohne Berechnung und vorherige Untersuchung der bestehenden Wände zurückzuführen.
Wenn eine Firma anbietet zu Dämmen, sollte man sich erst die Berechnungen vorlegen lassen und dann neutral begutachten lassen.
Einfach mal schnell was vor die Wand packen, und den vorhandenen Murx verstecken, weil es die Werbung so möchte, geht eben nicht.

Aber wenn doch, dann Wasser marsch. großes Grinsen

Als Mieter und Laie hat man auf Einsicht der Berechnungen und einer Bewertung,der Dämmung kaum eine Möglichkeit.



Frettchen.



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21.09.2011 ~ 09:20 Uhr ~ strubbel schreibt:
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RE: Heizkostenabrechnung Beitrag Kennung: 511113
gelesener Beitrag - ID 511113


spidy:
Zitat:
Die Mieter hören es ungern wenn man ihnen sagt das ihr Heiz- und Lüftungsverhalten die Hauptursache ist, in der Regel sind es die gleichen Mieter die äußerst wenig Heizen die auch über Schimmel klagen.
da fällt mir der dialog mit meiner damaligen älteren nachbarin ein, deren heizung voll aufgedreht war, den ganzen tag das fenster sperrangelweit aufhatte, weil in einem zimmer permanent geraucht wurde (im schnitt etwa 2-3 gäste und mehr in einem kleinen zimmer), obwohl ein balkon vorhanden war geschockt
das andere extrem wie überwiegende oder völlige unterlassung des heizens und lüftens kann ich mir (für mich persönlich) kaum vorstellen, aber gibts sicher auch, ja

aber spidy,du kennst auch die zustände mancher hütten hier Augenzwinkern (ich winke mal "rüber") und es kann nicht ausschließlich an den mietern liegen

eher teilweise das von dir hier beschriebene
Zitat:
Übrigens war die Schimmelbildung in Wohnungen vor der Wärmedämmung in der Regel durch Bauschäden verursacht das hat sich aber in den letzten 15 Jahren gravierend geändert in Gebäuden mit Wärmedämmung in Verbindung mit Fenstern die einen natürlichen Luftaustausch unterbinden sind nur noch selten Baumängel als Ursache auszumachen.
. dass bei neuen fenstern (die ja dichter sind) natürlich mehr gefahr durch mangelnde lüftung besteht, ist ja einleuchtend. vorher übernahmen die undichten alten fenster ja die stoßlüftung und durchzug in gewissem maße Augenzwinkern (reichte natürlich auch nicht aus *g)



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Adeodatus
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21.09.2011 ~ 10:37 Uhr ~ Adeodatus schreibt:
RE: Heizkostenabrechnung Beitrag Kennung: 511121
gelesener Beitrag - ID 511121


Zitat:
und es kann nicht ausschließlich an den mietern liegen


@ strubbel ich habe ja auch nicht von ausdrücklich sondern von der häufigsten Ursache "Mensch" gesprochen um nicht den Eindruck zu erwecken das es keine anderen Ursachen gibt.


Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Adeodatus: 21.09.2011 10:40.



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21.09.2011 ~ 10:57 Uhr ~ strubbel schreibt:
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RE: Heizkostenabrechnung Beitrag Kennung: 511124
gelesener Beitrag - ID 511124


Zitat:
spidy hat am 21. September 2011 um 10:37 Uhr folgendes geschrieben:
Zitat:
und es kann nicht ausschließlich an den mietern liegen


@ strubbel ich habe ja auch nicht von ausdrücklich sondern von der häufigsten Ursache "Mensch" gesprochen um nicht den Eindruck zu erwecken das es keine anderen Ursachen gibt.

aber die vermieter

und so mancher gutachter oder andere fachleute (die z.b. die arbeiten ausführen) bestätigen oft etwas anderes, da sie im groben ja das verhalten erkennen können (gibt halt auch indizien darüber,die deutlich zeigen, dass die schäden nicht durch den mieter entstanden und die baulichen gegebenheiten kennen)



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Adeodatus
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21.09.2011 ~ 11:18 Uhr ~ Adeodatus schreibt:
RE: Heizkostenabrechnung Beitrag Kennung: 511125
gelesener Beitrag - ID 511125


Ich wohne ja „glücklicher“ Weiße in einem Wohnblock Baujahr 71 keine Wärmedämmung, ansonsten übliche Teilsanierung, ich kenne kein Schimmelproblem wobei ich ja nach Aussage eines Gutachters, der eine Nachbarwohnung wegen Schimmel begutachtete, welchen an den Wänden haben müsste (weil so die Aussage) die Dämmung fehle, nun ist es aber so, ich kenne meinen Nachbarn und weiß das der die Fenster nur öffnet wenn er eine bläuliche Gesichtsfarbe annimmt und seine Katze an akutem Sauerstoffmangel leidet.

Ergo wenn ich Gutachter wäre oder als Handwerker beauftragt würde tätig zu werden, dann würde ich natürlich auch immer beim "Grab meiner Großmutter" schwören das dem Mieter wirklich keine Schuld trifft und stets das olle Haus schuld ist.



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strubbel   strubbel ist weiblich Zeige strubbel auf Karte FT-Nutzerin
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21.09.2011 ~ 11:29 Uhr ~ strubbel schreibt:
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RE: Heizkostenabrechnung Beitrag Kennung: 511127
gelesener Beitrag - ID 511127


Zitat:
ich kenne meinen Nachbarn und weiß das der die Fenster nur öffnet wenn er eine bläuliche Gesichtsfarbe annimmt und seine Katze an akutem Sauerstoffmangel leidet.
uah! geschockt ja, ähnliches habe ich ja auch schon beschrieben Lachen

ich frage mich da wirklich,wie die leute es überhaupt aushalten...so mangels frischluft und so weiter...ich würde eher grün im gesicht werden

schafft man es dann vor ermattung eigentlich noch zum fenster? anscheinend mit letzter kraft Ja (ohgott,diese vorstellung...)



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21.09.2011 ~ 15:56 Uhr ~ Meta schreibt:
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RE: Heizkostenabrechnung Beitrag Kennung: 511142
gelesener Beitrag - ID 511142


Nun weiter mit der Heizkostenabrechnung.

Heizkostenverordnung

§ 4 Pflicht zur Verbrauchserfassung
1) Der Gebäudeeigentümer hat den anteiligen Verbrauch der Nutzer an Wärme und Warmwasser zu erfassen.
#
3) Gemeinschaftlich genutzte Räume sind von der Pflicht zur Verbrauchserfassung ausgenommen. Dies gilt nicht für Gemeinschaftsräume mit nutzungsbedingt hohem Wärme- oder Warmwasserverbrauch wie Schwimmbäder oder Saunen.

(4) Der Nutzer ist berechtigt, vom Gebäudeeigentümer die Erfüllung dieser Verpflichtung zu verlangen.

An dieser Stelle werde ich mal die Treppenhausheizungsverbrauch untersuchen. Diese Heizung wird durch Kaltluft von der Hauseingangstür ständig gekühlt, so daß der Thermostat im der Jahreszeit, wenn die Heizung im Haus an ist ständig für einen warmen Treppenhausheizkörper sorgt. Meist befinden sich die Thermostaten keinen halben Meter von der Haustür entfernt (WBS 70 Fünfgeschosser). An dieser Stelle extrem stark der Kälte hinter der Tür ausgesetzt.

Die durchschnittlichen Heizkosten pro m² Wohnfläche sind bei mir im Haus:
8,54€ pro m² für (WBS 70 Fünfgeschosser - mit 3 und 4 Raumwohnungen).

Kosten für die Treppenhausbeheizung:
Heizkörperabmessungen: 1200X600 mm einfache Platte 951Watt = Umrechnungsfaktor 0,951 in Heizungsabrechnung
Siehe:
http://www.vogelundnoot.com/de/products/flachheizkoerper.asp
http://www.vogelundnoot.com/de/downloads.asp

182,5 h entsprechen ~ 200 Einheiten hochgerechnet aufs Jahr
182,5 Tage x 24 x 200/182,5 = 4800 Einheiten

Abschätzung Abmessungen ~ : 2,25 x 5,80 x 2,80 x 5,5=200,97m³ ~200m³
Heizungsverbrauch ~ 8,54 x 200/2,8 = 610,00 € pro Treppenhaus Bei 10 Treppenhäusern 6100€
Preis pro MWh 98,62€
Verbrauch in MW 6100/98,62 = 61,85 MW

Keller:
12,0 x 14,00 x 2,6 x 10 = 4368m³
8,54 x 4368/2,8 = 13322,40 €
Verbrauch in MW 13322,40/98,62 = 135,09 MW

Wärmeverlust im Raum zwischen oberster Geschoßdecke und Unterkannte Dach, Attikabereich: ~ 4368/3 = 1456 m³ =---> 135,09/3 = 45,03 MW

Gesamter Wärmeverlust + Wärmeverbrauch außerhalb der Wohnungen:
~ 62 + 135 + 45 = 242 MWh

Da die durchschnittlichen Heizkosten auf m² Wohnfläche bezogen sind muß noch eine Korrektur erfolgen:
13,1 x 12 x 2,6 x 5 x 10 = 20436 m³
20436 + 200 + 4368 + 1456 = 26460 m³
200 + 4368 + 1456 = 6024 m³
20436/26460 = 0,7723356
0,7723356 x 8,54 = 6,60 €/m² Wohnfläche

korrigierter gesamter Wärmeverlust 242 x 0,7723356 = 186,91 MW
62 x 0,7723356 = 47,88 ~ 47880 E
135 x 0,7723356 = 104,27
45 x 0,7723356 = 34,76

Ermittlung der Rohrwärme:
QW = 2,5 x 1945,49 m³ x (60 - 10) / 1,15 = 211,47 MWh

RW = 222295,54 / 527650 = 0,42
QH=787 - 211,47 - 47,88 = 527,65 MWh
QZ= 174415,54 + 47880 = 222295,54

ZGW = (0,43 - 0,42) x 527650 x 1,0 = 5276,50 E

Z = 5276,5 x 0,01347 = 71,10 E

Ich denke das Beispiel zeigt ausreichend den Weg welchen man an Hand seiner Heizkostenabrechnung nun nachvollziehen, sowie diese überprüfen kann.



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22.09.2011 ~ 03:08 Uhr ~ Meta schreibt:
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RE: Heizkostenabrechnung Beitrag Kennung: 511230
gelesener Beitrag - ID 511230


Grundverbrauch der Heizungsanlage; geschätzte Verluste.
Keller: 104,27 MWh
Zwischengeschoß Dach - Attikabereich: 34,76 MWh

QH = 527,65 MWh

Wohnungsheizwärme: 527,65 - 104,27 - 34,76 = 388,62 MWh = Verbrauchsanteil

Grundanteil: 104,27 + 34,76 = 139,03 MWh = Wärmeverluste

Treppenhaus: 47,88 MWh Wird zu dem Grundanteil hinzugerechnet, da er allen Mietern zugute kommt.

Summe Grundanteile: 139,03 + 47,88 = 186,91 MWh

in % 186,91 / 527,65 x 100 = 35,42%

Erforderliche Einheitenanzahl nach Handbuch für Wärmekostenabrechnung
350 x 527,65 = 184677,5 vorhanden gemäß Ablesung 174415,54 Einheiten.

Ermittelt man die Einheiten für die 10 Treppenhäuser so erhält man nach den anerkannten Regeln der Technik ca. 47,88 MWH
388620 / 174415,54 = 2,228 KWh / E

47880 / 2,228 = 21488,9 E

174415,54 + 21488,9 = 195904,44 E > 184677,5 E

Verringert man geringfügig die Vorlauftemperaturen, so daß man auf eine Einheit pro KWh kommt so kommt man zu einer besseren Kostenverteilung. Als Ausgleich für die geringeren Vorlauftemperaturen müßten die Rücklaufventildrosseln im Strangsystem der Heizung etwas geöffnet werden. Günstiger wären allerdings temperaturgesteuerte Rücklaufventildrosseln, weil diese Temperaturschwankungen im Heizungssystem, die durch einschalten der Heizkörper entstehen, ausgleichen.

In einem Einrohrsystem lassen sich Temperaturschwankungen durch ein- und ausschalten der Heizungen nicht vermeiden, aber durch entsprechende Regelungen und Beipässe abmildern. Ein Vorteil von temperaturgesteuerten Rücklaufventildrosseln ist, das bei geringem Wärmeverbrauch die Rücklaufleitungen fast schließen. So kann einiges an Energiekosten eingespart werden, ohne das Jemand auf die nötige Wärme verzichten muß, denn sowie eine kältere Temperatur registriert wird öffnet das Drosselventil entsprechend.

Für eine gerechte Heizkostenverteilung sind bei den vorhandenen Verbräuchen im Treppenhaus auch entsprechende Heizkostenverteiler an den Heizungen erforderlich. Siehe § 4 Heizkostenverordnung (im vorangegangenen Beitrag zitiert).


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Adeodatus
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22.09.2011 ~ 09:39 Uhr ~ Adeodatus schreibt:
RE: Heizkostenabrechnung Beitrag Kennung: 511246
gelesener Beitrag - ID 511246


Der alte Goethe sagte schon „Grau, teurer Freund, ist alle Theorie, und grün des Lebens goldner Baum.“ – Johann Wolfgang von Goethe: Faust I
Und dass er nicht so falsch liegt zeigt Dein abkopiertes Berechnungsmodell, dieses geht nämlich vom Idealfall aus, also einem Haus das allen theoretischen Erfordernissen entspricht. Theoretisch daher weil das Berechnungsmodell einer Konstante entspricht die keine Abweichungen im Baulichen Zustand, am Standort des Hauses, oder dem Wärmebedürfnis der Mieter zulässt oder anders gesagt Formeln die man ohne genauere Kenntnis der Gebäudesubstanz anwenden will führen zu falschen Ergebnissen.

Aber davon abgesehen warum zum Geyer kommst Du hier immer wieder mit der Treppenhausbeheizung? Ich hatte Dir ja schon einmal gesagt dass Du, wenn Du diese nicht willst mit Deinem Vermieter reden musst. Oder Dir eine von den derzeit rund 10 000 leerstehenden Wohnungen in Gera suchen musst in deren Treppenaufgang keine Heizkörper zu finden sind.



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22.09.2011 ~ 10:44 Uhr ~ Meta schreibt:
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RE: Heizkostenabrechnung Beitrag Kennung: 511251
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Warum sollte plötzlich nicht mehr funktionieren was bis 2006 ohne Probleme ging?
Dafür muß es schon andere Gründe geben.
Denken Sie mal in dieser Richtung nach, schließlich funktionierte es fast 30 Jahre ohne Probleme.

Davon abgesehen besitze ich so viel Fachkompetenz, das ich zwischen theoretisch und technisch unterscheiden kann. Ich halte mich an Fakten ohne jegliche Polemik.
Wenn Sie den von mir zitierten §4 der Heizkostenverordnung gelesen hätten, dann wüßten Sie das dieser Heizungsverbrauch erfaßt werden muß.
Hätten Sie sich mit der VDI 2077 beschäftigt wäre Ihnen klar wann welche Abrechnungsmethode verwendet werden kann.
Wer die Abrechnungsverfahren kennt der erkennt auch wo gemogelt worden ist (Warmwasser 50 statt wie gemessen 61,2°C).

Die Heizungen in den Gebäuden sind dazu da die nach DIN festgelegten Raumtemperaturen zu liefern (im Wohnzimmer zB. 20 - 22°C). Dann funktionieren diese Heizungen auch perfekt. Es sei denn Jemand will etwas anderes (26°C im Wohnzimmer) und betätigt sich als Armateurschrauber am Strangabgleich und verändert damit die Druck und Strömungsverhältnisse in der Heizungsanlage. Dazu müssen sie allerdings auch im Dachzwischenboden herumkriechen, welchen man aus diesen Gründen abschließen sollte.

Andererseits denke ich eine 50/50 Abrechnung würde das Benutzerverhalten besser wiederspiegeln, aber auch das laienhafte Herumschrauben usw. unterstützen. Abgesehen davon ist richtiges lüften wichtig, kurzes querlüften, sorgt für schnellen Luftaustausch und kühlt die Wohnung nicht aus. Wenn es abens kälter ist dann lohnt es sich auch die Vorhänge zuzuziehen. Am anderen Morgen ist es dann ca. 2°C wärmer als ohne selbiges.

Eines möchte ich Ihnen noch mitteilen, Sie können mir freundlich etwas erzählen, aber zu sagen haben Sie mir nichts.


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28.09.2011 ~ 15:09 Uhr ~ Meta schreibt:
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Ergänzungen Beitrag Kennung: 512029
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Siehe folgende Links:
http://www.berlinonline.de/berliner-zeit...0015/index.html
http://www.berlinonline.de/berliner-zeit...0078/index.html
http://www.morgenpost.de/printarchiv/imm...Heizkosten.html
http://www.energieverbraucher.de/de/Zuha...ung/site__1390/
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexiko...npositionen.htm
http://www.haus-und-grund-muenchen.de/ma...serfassung.html



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30.09.2011 ~ 07:57 Uhr ~ Meta schreibt:
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Das Rohr verbraucht mit. Ergänzung Beitrag Kennung: 512207
gelesener Beitrag - ID 512207


Siehe:
http://www.berlinonline.de/berliner-zeit...0090/index.html
######################################
http://www.wti-mannheim.de/rohrwaerme.php
http://www.bfw-online.de/informationen/n...eizkostenv.html
http://www.immoclick24.de/verbrauchsmess...verordnung.html

Die Argumente des Vermieter zur Überheizung der Wohnungen:
Es haben sich Mieter beschwert das es in der Wohnung zu kalt ist.
Wir heizen bis 21°C Außentemperatur im Schatten, gemessen an der ungünstigsten und zugigsten Stelle. Allerdings betrifft das gerade mal ca. 2% der Wohnungen. Dafür werden dann 98% der Wohnungen mehr beheizt. Um dann am Ende VDI 2077 anzuwenden.

Warum kommt der Vermieter nicht auf die Idee in diesen 2% der Erdgeschoßwohnungen, nach der Ursache zu suchen?
Gibt es keine Handwerker mehr die das können?
Bis 2006 ging es noch, so meine Erfahrung. Da es sich um ein Gebäude handelt das schon über 30 Jahre alt ist und erst in den letzten Jahren die Probleme auftreten wäre das ja vernünftig.
Sollten da einige Heizungsrohre nicht mehr ganz durchgängig sein so ist das Problem doch eingrenzbar man müßte also genau wissen was zu tun ist, nur es wird nichts getan. Düfür das nichts getan wird zahlen alle Mieter durchschnittlich ca. 200€ mehr Heizkosten im Jahr. Dank Rohrwärme - Abrechnung nach VDI 2077! Sind das nicht Kosten welche der Vermieter zu tragen hätte? Immerhin dürften es rund 20000€ im Jahr sein, welche alle Mieter zusammen so mehr für Heizkosten zu zahlen haben. Was nützt unter solchen Verhältnissen die Energieeinsparverordnung wenn sie nicht umgesetzt wird.

Heiztemperaturrücklauf und Rohrleitungswärmeabgabe.
Wird über die Heikörper keine Wäre abgenommen so bleiben doch die Rohrleitungen weiter so heiß als würden alle Heikörper laufen, man drosselt einfach nicht die Vorlauftemperatur wenn keine Energie abgenommen wird so kann man gut an der Rohrleitungswärmeabgabe beim Energieversorger verdienen.
Da fragt man sich wo bleibt unter solchen Verhältnissen das Wirtschaftlichkeitsgebot - fast hätte ich Wirtschaftlichkeitsverbot geschrieben bei dieser Art von Zwangsbeheizung.


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05.10.2011 ~ 13:16 Uhr ~ Meta schreibt:
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Einrohrheizung spezielle Probleme und deren Lösung Beitrag Kennung: 513710
gelesener Beitrag - ID 513710


Siehe:
http://www.klima-sucht-schutz.de/energie...CFQbwzAodhz2iVg

VDMA-Einheitsblatt 24199 (Stand Mai 2005)
„Regelungstechnische Anforderungen an die Hydraulik bei Planung und Ausführung von Heizungs-, Kälte, Trinkwarmwasser- und Raumlufttechnischen Anlagen“
http://www.oventrop.de/de/infomaterial/VDMA.pdf

Bedienungsanleitung für automatische Heizkör perentlüfterhttp://www.joerend.de/Entluefter.pdf

Sind einzelne Heizkörper nicht ordnungsgemäß entlüftet so kann es auch zu Störungen an anderen Heizkörpern am gleichen Heizstrang führen. Deshalb ist gerade für die Einrohrheizung eine antomatische Entlüftung besonders wichtig; denn bei arbeiten an der Heizung sind oft nicht alle Mieter zugegen und die Heikörper können deshalb nicht manuell entlüftet werden unddie Betroffenen wissen oft nichts davon.

Was für die Heizkörper gilt gilt auch für die Rohrleitungen.
Siehe:
http://www.taconova.de/tacoplan/tacopr05.htm
Dafür gibt es zB. Rohrleitungsentlüftungsventile.
http://www.heimwerker.de/heimwerker/heim...ntlueftung.html

Entlüften von Heizungs- und Solarwärmeanlagen
http://www.taconova.de/taconews/Fachinformation-1.pdf
In Druckleitungen mit fließendem Wasser muß dazu an Hochpunkten eine Luftausweichmöglichkeit (zB. höheres zweites Rohr) mit Entlüftung geschaffen werden.
Diese Aufwendungen dafür sind relativ gering im Vergleich zu den ansonsten erforderlichen Wartungs- und höheren Heizkosten.

http://www.sbz-monteur.de/2008/03/26/be-...serungsanlagen/
http://de.wikipedia.org/wiki/Entl%C3%BCfter

Beste Seite:
http://www.ikz.de/1996-2005/1999/18/9918052.php

Wenn alle Hausverwaltungen diese Hinweise berücksichtigen sollte es bald keine Heizungsprobleme mehr geben. Es sei denn die Betriebe arbeiten so wie bei der Elektroinstallationserneurung, wo ich selbst mehrere falsch und schlecht geklemmte Leitungen reklamieren mußte immer mit dem Hinweis vom Vermieter und Ausführenden wenn es nicht stimmt was sie fordern müssen sie es selbst bezahlen. Hinweise zur Problemüberprüfung gab es jedoch weder vom Vermieter noch vom Garantieverpflichteten. Soviel zur Kompetenz die man dem Mieter abverlangt und die Verantwortlichen selbst?
Da fragt man sich was für Fachleute die Leistungen geprüft und abgenommen haben, wenn nicht einmal der E-Herd richtig angeklemmt war.
Solche Firmen sollte man besser nicht beschäftigen. Ganz abgesehen von den unangemessenen Äußerungen, bei eigener Pflichtverletzung, den Mietern gegenüber etc. pp..


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11.10.2011 ~ 17:11 Uhr ~ strubbel schreibt:
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RE: Einrohrheizung spezielle Probleme und deren Lösung Beitrag Kennung: 515045
gelesener Beitrag - ID 515045


Zitat:
Miet-Nebenkosten in Thüringen sind die höchsten im Osten

sogar unser örtliches blättchen ist "schon" hier darauf gekommen,dass die heizkosten steigen, na sowas großes Grinsen
und was ist schon hier und da oft genug zur sprache gekommen?

Zitat:
"Nebenkosten liegen derzeit allerorts über zwei Euro je Quadratmeter", versichert Warnecke: "Bekommt jemand ein Angebot, dass deutlich darunter liegt, muss er mit kräftigen Nachzahlungen am Jahresende rechnen", warnt der Experte.
na, ei...!



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12.10.2011 ~ 03:03 Uhr ~ Nachtschicht schreibt:
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RE: Einrohrheizung spezielle Probleme und deren Lösung Beitrag Kennung: 515234
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Zitat:
Meta hat am 05. Oktober 2011 um 13:16 Uhr folgendes geschrieben:
[B]Bedienungsanleitung für automatische Heizkör perentlüfter


So ein Quark. Wenn der Mieter am Heizkörper rumfummelt kann er mehr Schaden machen. Finger Weg, wenn Mann und Frau sich nicht auskennt.

Wenn nicht richtig entlüftet ist, wird der HK nicht richtig warm und was nicht warm wird, wird auch nicht abgerechnet.

Absoluter nonsens.

Im Übrigen ist der HKL ein geschlossenes System und sollte im Normalfall auch ohne ständige Entlüftung funktionieren.

Ansonsten viel Spaß am Heimwerkeln ohne Ahnung.



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12.10.2011 ~ 13:12 Uhr ~ Meister schreibt:
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RE: Einrohrheizung spezielle Probleme und deren Lösung Beitrag Kennung: 515319
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Im Normalfall ja, aber wenn Heizkörper nicht richtig ausgerichtet sind, dann ist es kein Normalfall und man muss manuell nachhelfen.
Das nicht abgerechnet werden kann, was nicht heizt, ist natürlich auch verständlich. Lachen


Frettchen.



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15.10.2011 ~ 06:53 Uhr ~ Meta schreibt:
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erhaltene Verwarnungen:
Wann kann ich die Heizkostenabrechnung um 15% kürzen? Beitrag Kennung: 515869
gelesener Beitrag - ID 515869


Ist in der Betriebskostenabrechnung die nicht erfaßte Rohrwärme in Rechnung gestellt so kann man die Heizkostenabrechnung um 15% kürzen.
Siehe:
http://www.berliner-zeitung.de/archiv/da...0,10955728.html



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19.10.2011 ~ 17:30 Uhr ~ Meister schreibt:
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RE: Wann kann ich die Heizkostenabrechnung um 15% kürzen? Beitrag Kennung: 516566
gelesener Beitrag - ID 516566


Die Heizkostenabrechnung kannst du nur virtuell kürzen.

Je mehr der Sparer spart, um so mehr steigen die Preise. Ja

Warum steigen die Preise? wegen den Rohstoffen? denkste Puppe, weil Merkel ja nicht von Gestern sondern von Heute ist. großes Grinsen

Jede gut-gemeinte Sparmaßnahme der Bürger, bedeutet für den Staat weniger Steuern.
Also lautet die Konsequenz, wenn der Bürger spart, müssen wir (Regierung und Wirtschaft) die Preise erhöhen, um den Gleichen Gewinn einzufahren.
So und nicht anders funktioniert Casino Kapitalismus.

Ökonomisch oder Volkswirtschaftlich gesehen, ist das sparen von Energie gerechtfertigt.

Wenn du aber glaubst es wirkt sich auf den Geldbeutel aus,.. dann denkste nur du denkst.
Die nächste Erhöhung der Rechnung, lässt nicht lange auf sich warten.





Frettchen.


Dieser Beitrag wurde 3 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Meister: 19.10.2011 18:16.



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20.10.2011 ~ 17:15 Uhr ~ Meta schreibt:
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RE: Wann kann ich die Heizkostenabrechnung um 15% kürzen? Beitrag Kennung: 516707
gelesener Beitrag - ID 516707


Hier geht es nicht ums sparen, sondern um eine ordnungsgemäße Heizungseinstellung.
Liebes Frettchen, wer profitiert von Heizungsproblemen und erhöhten Energieverbrauch in erster Linie?
Siehe ähnliches Beispiel in Köln.
http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%B6lner_Kl%C3%BCngel
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=12658
http://www.frauen-kluengeln.de/
http://www.zeit.de/2002/11/Muellaffaere
http://www.youtube.com/watch?v=RkBmQIVG7TI
http://www.youtube.com/watch?v=tyWBvTQ22cQ&feature=related

http://www.youtube.com/watch?v=iQkInDMNiug&feature=related



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Adeodatus
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21.10.2011 ~ 08:53 Uhr ~ Adeodatus schreibt:
RE: Wann kann ich die Heizkostenabrechnung um 15% kürzen? Beitrag Kennung: 516779
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Wenn jetzt noch erklärt wird was die ganzen unnützen Links mit einer Heizkostenabrechnung zu tun haben, wäre das ganz nett.



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26.10.2011 ~ 16:57 Uhr ~ Meta schreibt:
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Wann kann ich die Heizkostenabrechnung um 15% kürzen? Beitrag Kennung: 517539
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Wenn VDI 2077 die Berücksichtigung der Rohrwärme fordert ist stets auch die fehlende Wirtschaftlichkeit der Heizungseinstellung zu berücksichtigen.
Wartung und Betrieb der Heizungsanlage müssen deren Wirtschaftlichkeit gewährleisten.

Ist in der Betriebskostenabrechnung die nicht erfaßte Rohrwärme in Rechnung gestellt so kann man die Heizkostenabrechnung um 15% kürzen.
Siehe:
http://www.berliner-zeitung.de/archiv/da...0,10955728.html


Wirtschaftlichkeit:

Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit ist gesetzlich in § 556 Abs. 3 und § 560 Abs. 5 BGB in Verbindung mit § 242 - Treu und Glauben - festgelegt.
Überhöhte Kosten können dann angenommen werden wenn diese 20% höher als die üblichen Kosten sind.
Siehe auch:
http://www.energieverbraucher.de/de/Zuha...lichkeit__2224/

Das gilt auch für Modernisierungen nach der EnEV
Das Energiebilanzverfahren ist dem Bauteilverfahren, nicht zuletzt aus Gründen
der Wirtschaftlichkeit vorzuziehen.

Netzwerk wohnen - Ausgabe 3/2008
Die Zeitschrift der Thüringer Wohnungs- und Immobilienwirtschaft
Auszugszitate:
geringinvestive Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit von Heizungsanlagen gesetzt.

· Umbau von leider noch vorhandenen Einrohrheizungen unter Nutzung noch brauchbarer Anlagenteile (Effekt 25 – 30 % Energieeinsparung, bei gleichzeitiger Senkung der Anschlusswerte um 1/3) Aufwand 20 – 25 €/m²,

· Optimierung von Einrohrheizung durch Thermischen Strangabgleich mit Raumluft-Temperaturbegrenzung ( Effekt: 8 – 10 % Energieeinsparung) Aufwand 3 – 4 €/m²,

· Permanente Optimierung von Heizungsregelungen durch die Verbindung von Heizkostenerfassung und Regeltechnik („Techem adapterm“) Aufwand 0,60 €/m².


Bei Übergabe der Heizanlage ist sie für den berechneten Betrieb eingestellt. Diese Grundeinstellung ist nach Vorgabe der Energieeinsparverordnung (EnEV) auf äußerst wirtschaftlichen und energiesparenden Betrieb optimiert. Das heißt, das Heizwasser wird nur so weit erwärmt wie nötig. Um Raumtemperaturen von ca.22°C ( bis ca.26°C in Bädern ) zu erreichen, ist es erforderlich, die Thermostatventile voll zu öffnen und in Bädern die Zusatzheizung zuzuschalten. Durch die elektrische Zusatzheizung wird eine Temperaturdifferenz ausgeglichen, die sonst nur durch unwirtschaftliche Erhöhung der Vorlauftemperatur der gesamten Heizwassermenge möglich wäre.

Individuelle Ansprüche können Veränderungen dieser Grundeinstellung erforderlich machen.
Von der ursprünglichen Grundeinstellung abweichende Einstellungen führen zur Erhöhung des Energieverbrauches und damit der Kosten für alle. Auch hier gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot.

Wer etwas besonderes will sollte mit Rücksicht auf alle Anderen selbst dafür Sorge tragen.

Die Optimierung der Heizleistung im Gebäudeanschluss erfolgt durch ständige Auswertung des Regelungsverhaltens aller Heizkörper in den Räumen, die sich in der Nutzung befinden. Bei zu hohen Vorlauftemperaturen führen die Rohrwärmeabgaben zu hohen Raumtemperaturen selbst bei abgeschalteten Heizkörpern, zu niedrige Vorlauftemperaturen verhindern längere Heizunterbrechungen bei Abwesenheit und während der Nacht.


Dieser Beitrag wurde 3 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Meta: 26.10.2011 17:10.



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Adeodatus
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26.10.2011 ~ 22:06 Uhr ~ Adeodatus schreibt:
RE: Wann kann ich die Heizkostenabrechnung um 15% kürzen? Beitrag Kennung: 517569
gelesener Beitrag - ID 517569


Ich kann immer noch nicht nachvollziehen was hier immer wieder mit ins leere laufenden Links und aus dem Zusammenhang gerissenen Zitaten erreicht werden soll. Aber auch auf die Gefahr hin das ich mich wiederhole wenn Du Probleme mit Deiner BKO hast dann wende Dich doch einfach mal an Deinen Vermieter, geh zum Mieterschutzbund oder nimm Dir einen Anwalt. Eine andere Möglichkeit zum Feststellen das Deine Forderungen die Du hier immer wieder aufstellst ein teuerer Spaß sind ist Du baust Dir ein eigenes Haus da kannst Du sogar alle Energiepolitischen Anforderungen an eine Heizungsanlage erfüllen, und Du wirst merken das Geld welches man durch neuere, modernere und leistungsfähigere Heizungsanlagen einspart erst einmal in Form von hohen Kosten für die Anschaffung und Installation vorfinanzieren muss bei einer Mietwohnung heißt das das man keinen Cent spart, sondern nur sein Geld auf eine andere Art und Weise verfeuert.



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27.10.2011 ~ 11:35 Uhr ~ Meta schreibt:
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RE: Wann kann ich die Heizkostenabrechnung um 15% kürzen? Beitrag Kennung: 517618
gelesener Beitrag - ID 517618


Danke für den Hinweis, hier der funktionierende Link:
http://www.berliner-zeitung.de/archiv/da...0,10955728.html

Für Pflege, Instandhaltung und Erneuerung der Heizungsanlage zahlen alle Mieter; zusätzlich gibt es für Verbesserungen noch Fördermittel. Also muß das ganze nicht mehr kosten wenn man Pflege, Instandhaltung, Erneuerung und Förderung geschickt einsetzt. Das schaffen entsprechend gut organisierte Verwaltungen bestimmt.
Beim Einsatz automatischer Entlüftungen sinkt zB. der Wartungs- und Instandhaltungsaufwand erheblich, denn dann muß die Heizungsanlage nicht mehr mehrmals jährlich entlüftet werden, so wie es jetzt ist und es sinkt die Betriebskostenabrechnung.



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Nachtschicht   Nachtschicht ist männlich Zeige Nachtschicht auf Karte FT-Nutzer
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27.10.2011 ~ 23:49 Uhr ~ Nachtschicht schreibt:
images/avatars/avatar-2197.jpg im Forum Thüringen seit: 21.11.2008
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RE: Wann kann ich die Heizkostenabrechnung um 15% kürzen? Beitrag Kennung: 517717
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Zitat:
spidy hat am 26. Oktober 2011 um 22:06 Uhr folgendes geschrieben:
Eine andere Möglichkeit zum Feststellen das Deine Forderungen die Du hier immer wieder aufstellst ein teuerer Spaß sind ist Du baust Dir ein eigenes Haus da kannst Du sogar alle Energiepolitischen Anforderungen an eine Heizungsanlage erfüllen, und Du wirst merken das Geld welches man durch neuere, modernere und leistungsfähigere Heizungsanlagen einspart erst einmal in Form von hohen Kosten für die Anschaffung und Installation vorfinanzieren muss bei einer Mietwohnung heißt das das man keinen Cent spart, sondern nur sein Geld auf eine andere Art und Weise verfeuert.


Dem kann ich nur zustimmen. Bevor ich in neue Technik investiere rechne ich erst mal durch, ob ich am Ende wirklich etwas einsparen kann.
Sicher, der Möglichkeiten gibt es da viele, allerdings sind die meisten Verschwendung von Ressourcen oder müssen erst mal zur serienreife gebracht werden, um mit herkömmlichen wirklich konkurrieren zu können.

@meta
Du kaufst dir sicher auch kein Elektroauto, nur weil du den Strom etwas günstiger als Benzin bekommst. Die Anschaffungskosten schlagen auch zu Buche.
So ist es auch bei einer Modernisierung einer Heizungsanlage.

Zitat:
Meta hat am 27. Oktober 2011 um 11:35 Uhr folgendes geschrieben:
denn dann muß die Heizungsanlage nicht mehr mehrmals jährlich entlüftet werden, so wie es jetzt ist

Ich frage mich immer noch, wie in ein geschlossenes System Luft eindringen soll. Irgendetwas ist mit deiner Heizungsanlage dann nicht in Ordnung. Vielleicht sollte ein Monteur das System mal abdrücken, um festzustellen wo es fälschlicher Weise Luft zieht.


Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Nachtschicht: 27.10.2011 23:58.



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06.11.2011 ~ 11:23 Uhr ~ Meister schreibt:
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RE: Wann kann ich die Heizkostenabrechnung um 15% kürzen? Beitrag Kennung: 520590
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Zitat:
Nachtschicht hat am 27. Oktober 2011 um 23:49 Uhr folgendes geschrieben:




Ich frage mich immer noch, wie in ein geschlossenes System Luft eindringen soll. Irgendetwas ist mit deiner Heizungsanlage dann nicht in Ordnung. Vielleicht sollte ein Monteur das System mal abdrücken, um festzustellen wo es fälschlicher Weise Luft zieht.


Beim Nachfüllen der Anlage mit Wasser, kann es durchaus vorkommen. Ja


Frettchen.



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07.11.2011 ~ 05:47 Uhr ~ Meta schreibt:
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RE: Wann kann ich die Heizkostenabrechnung um 15% kürzen? Beitrag Kennung: 520828
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Zitat:
Frettchen hat am 06. November 2011 um 11:23 Uhr folgendes geschrieben:
Zitat:
Nachtschicht hat am 27. Oktober 2011 um 23:49 Uhr folgendes geschrieben:

Ich frage mich immer noch, wie in ein geschlossenes System Luft eindringen soll. Irgendetwas ist mit deiner Heizungsanlage dann nicht in Ordnung. Vielleicht sollte ein Monteur das System mal abdrücken, um festzustellen wo es fälschlicher Weise Luft zieht.


Beim Nachfüllen der Anlage mit Wasser, kann es durchaus vorkommen. Ja

Frettchen.


Wie schön das Niemand weiß in welchen Fällen das vorkommen kann:

Die Heizungsfirmen welche die Heizung entlüften lassen nämlich immer Luft in der Heizung zurück, welche dann wieder die Probleme verursacht, denn sie entlüften nur den Strang aber nicht die Heizkörper und deren Zuleitungen. Dazu müßte man in die Miterwohnungen am betreffendem Strang und das geht nicht wenn die Mieter nicht da sind.
Folge:
Wo oft Luft in den Heizkörpern ist braucht man am Ende weniger heizen, da der Vermieter diese Stränge dann wegen der sonst ständigen Aufwendungen und des Ärgers damit einfach über den Strangabgleich hochregulieren läßt. Diesen Heizenergiemehrverbrauch, am hochreguliertem Strang, bezahlen dann die anderen Mieter mit!

Abgesehen davon sind im Wasser auch immer Gase (zB. CO2, O2 usw.) enthalten, welche sich mit der Zeit, zB. bei Erhitzung, absondern. Außerdem finden in den Rohrleitungen auch chemische Prozese statt, welche Gase freisetzen.

Für Pflege, Instandhaltung und Erneuerung der Heizungsanlage zahlen alle Mieter; zusätzlich gibt es für Verbesserungen noch Fördermittel. Also muß das ganze nicht mehr kosten wenn man Pflege, Instandhaltung, Erneuerung und Förderung geschickt einsetzt. Das schaffen entsprechend gut organisierte Verwaltungen bestimmt.
Beim Einsatz automatischer Entlüftungen sinkt zB. der Wartungs- und Instandhaltungsaufwand erheblich, denn dann muß die Heizungsanlage nicht mehr mehrmals jährlich entlüftet werden, so wie es jetzt ist und es sinkt die Betriebskostenabrechnung.

So lange es aber nicht so ist und durch Luftblasen im Heizungssystem dieses nicht richtig funktioniert und der Vermieter dann die Heizleistung so weit erhöht das die Wohnungen ausreichend mittels der Rohrleitungen beheizt werden können (unter Umständen bis zu >26°C) und die Rohrleitungswärme dann bei der Abrechnung berücksichtigt so lange ist es auch berechtigt wenn man die Heizungsabrechnung um 15% kürzt, denn solche Heizungsanlageneinstellungen entsprechen nicht den Anerkannten Regeln der Technik und begünstigen Extremverbraucher, welche die Fenter ihrer Wohnung ständig offen stehen haben und immer frieren.

Siehe:
http://www.berliner-zeitung.de/archiv/da...0,10955728.html



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14.11.2011 ~ 00:42 Uhr ~ Meta schreibt:
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RE: Wann kann ich die Heizkostenabrechnung um 15% kürzen? Beitrag Kennung: 522960
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Wie können wir das faule Ei, Abrechnung nach VDI 2077 (Rohrwärme), an den Vermieter zurückgeben?
Wer zB. die Anerkennung der Berücksichtigung der Wärmedämmung unter dem Vorbehalt machte, das dann 30% zu 70% abgerechnet wird, hat einen Trumpf im Ärmel! Da der Vermieter sich nicht mehr an seine stillschweigende Vereinbarung hält ist es auch nicht mehr nötig für die Wärmedämmung zu zahlen.

Es gibt jedoch noch andere Möglichkeiten, zB. wenn man seine Heizung nicht mehr aufdreht und alle dabei mitmachen; dann bleibt der Vermieter auf ~40% der Heizungskosten sitzen, es sei denn er verändert mal eben noch zum Zeitpunkt der Abrechnung die Abrechnungsmethode, wie dieses mal.
Ich glaube jedoch nicht das da Gerichte mitspielen werden und die Abrechnung nach m² Mietfläche gestatten und per Urteil sanktionieren. Schon das überspringen der 50% zu 50% Abrechnungsmethode nach 30 zu 70 dürfte bei Klagen Probleme bereiten, denn das sieht alles eher nach einer willkürlichen Abrechnung des Vermieters aus Vermieteranarchie per Gesetz dürfte selbst das BGH kippen - so geht es nicht.

Also schriftlicher Widerspruch und Heizkostenzahlung bis auf weiteres unter Vorbehalt.

Wie bekommt man es ohne Heizkörpernutzung im Winter wärmer als bisher?
Heizungsrohre abbeizen und schwarz streichen am besten mit Ofenschwärze für Ofenrohre, das steigert die Wärmeabgabe.
Gardienen vor den Heizrohren entfernen, wenn es draußen dunkel wird und man Licht anmachen muß Gardienen und Vorhänge zu damit die Wärme im Raum bleibt.

Dunklel gefärbte Alufolie wie eine Wendel um das Heizrohr legen, ähnlich der an den Heizköper angeschweißten Rippen, das erhöht die Wärmeabgabe vom Rohr. Das schöne daran ist, wenn wir nun alle unsere Heizungen nicht aufdrehen dann zahlt ~40% der Heizkostenabrechnung der Vermieter, denn 30% + Rohrwärme ergeben ~60% der Heizkosten.

Habt keine Angst das die Sache nicht klappt, denn wer nicht mitmacht wird bestraft. Der zahlt für seine Punkte für alle die mitmachen, die Strafe kann teuer werden, es sei denn man hat einen guten Rechtsanwalt und klagt gegen diese Ungerechtigkeit; der Mieterbund tut es natürlich auch.

Also macht Alle mit und freut euch mit mir auf die nächste Heizkostenabrechnung. Die wollen es so, ansonsten würden sie die Vorlauftemperaturen senken damit die Heizkosten sinken und die Heizanlage ordentlich warten, so daß es keine Probleme mit der warmen Wohnung und der Abrechnung gibt.

Mal sehen für was man sich entscheidet, das werden wir ja beizeiten merken, wenn wir alle unsere Heizkörper für eine warme Wohnung einschalten müssen, weil die Vorlauftemperaturen gesenkt und die Heizungen fit gemacht wurden.


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10.04.2012 ~ 08:32 Uhr ~ Meta schreibt:
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RE: Wann kann ich die Heizkostenabrechnung um 15% kürzen? Beitrag Kennung: 555072
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Wie läßt sich das Problem, Abrechnung nach VDI 2077 (Rohrwärme), umgehen?
Siehe:
http://www.bfw-gohl.de/?Informationen:VDI_2077
Zitat:
Wann tritt das Problem auf?

Verdunster kaschieren durch Ihre Bauweise und Erfassungsart das Problem der Rohrwärmeabgabe. Elektronische Heizkostenverteiler zählen dagegen nur dann, wenn der Heizkörper selbst warm ist. So wird Rohrwärme gar nicht mehr erfasst.

In Einrohrheizungen zirkuliert ständig warmes Wasser, selbst dann, wenn die Heizkörper abgestellt sind. Über schlecht gedämmte Rohre wird so ständig Wärme abgegeben, die über die elektronischen Heizkostenverteiler nicht erfasst wird.

Bei Einrohrheizungen werden manche Wohnungen oft nicht richtig warm. Meist ist der fehlende hydraulische Abgleich dafür verantwortlich. Das betrifft besonders Wohnungen, die weiter von der Heizanlage entfernt sind. Als gängige Lösung wird die Vorlauftemperatur erhöht. So geht noch mehr Wärme über schlecht gedämmte Rohre verloren.

Auch ein niedriger Grundkostenanteil (z. B. 30% über Grundkosten und 70% über Verbrauch) verschärft die Ungenauigkeit.


So wie es aussieht liegt die Anwendung der VDI 2077 an der Heizkostenerfassung durch elektronische Heizkostenverteiler, weil diese die Rohrwärmeabgabe nicht erfassen.
Ganz anders ist es bei den Verdunstern, damit werden die Anteile der Rohrwärme mit erfaßt.
Warum könnte man nicht einfach unter solchen Bedingungen auf die elektronische Heizkostenverteilung verzichten und Verdunster verwenden?

Auszug Heizkostenverordnung:
Zitat:
§ 11 Ausnahmen
(1) Soweit sich die §§ 3 bis 7 auf die Versorgung mit Wärme beziehen, sind sie nicht anzuwenden
1. auf Räume,
a) in Gebäuden, die einen Heizwärmebedarf von weniger als 15 kWh/(m2 · a) aufweisen,
b) bei denen das Anbringen der Ausstattung zur Verbrauchserfassung, die Erfassung des Wärmeverbrauchs
oder die Verteilung der Kosten des Wärmeverbrauchs nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohen
Kosten möglich ist; unverhältnismäßig hohe Kosten liegen vor, wenn diese nicht durch die Einsparungen,
die in der Regel innerhalb von zehn Jahren erzielt werden können, erwirtschaftet werden können; oder
c) die vor dem 1. Juli 1981 bezugsfertig geworden sind und in denen der Nutzer den Wärmeverbrauch nicht beeinflussen kann;
3. auf Räume in Gebäuden, die überwiegend versorgt werden
a) mit Wärme aus Anlagen zur Rückgewinnung von Wärme oder aus Wärmepumpen- oder Solaranlagen
oder
b) mit Wärme aus Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung oder aus Anlagen zur Verwertung von Abwärme, sofern der Wärmeverbrauch des Gebäudes nicht erfasst wird;
4. auf die Kosten des Betriebs der zugehörigen Hausanlagen, soweit diese Kosten in den Fällen des § 1 Absatz
3 nicht in den Kosten der Wärmelieferung enthalten sind, sondern vom Gebäudeeigentümer gesondert
abgerechnet werden;
5. in sonstigen Einzelfällen, in denen die nach Landesrecht zuständige Stelle wegen besonderer Umstände
von den Anforderungen dieser Verordnung befreit hat, um einen unangemessenen Aufwand oder sonstige
unbillige Härten zu vermeiden.
(2) Soweit sich die §§ 3 bis 6 und § 8 auf die Versorgung mit Warmwasser beziehen, gilt Absatz 1 entsprechend.
§ 12 Kürzungsrecht, Übergangsregelung
(1) Soweit die Kosten der Versorgung mit Wärme oder Warmwasser entgegen den Vorschriften dieser
Verordnung nicht verbrauchsabhängig abgerechnet werden, hat der Nutzer das Recht, bei der nicht
verbrauchsabhängigen Abrechnung der Kosten den auf ihn entfallenden Anteil um 15 vom Hundert zu kürzen.
Dies gilt nicht beim Wohnungseigentum im Verhältnis des einzelnen Wohnungseigentümers zur Gemeinschaft der
Wohnungseigentümer; insoweit verbleibt es bei den allgemeinen Vorschriften.
(2) Die Anforderungen des § 5 Absatz 1 Satz 2 gelten bis zum 31. Dezember 2013 als erfüllt
1. für die am 1. Januar 1987 für die Erfassung des anteiligen Warmwasserverbrauchs vorhandenen
Warmwasserkostenverteiler und
2. für die am 1. Juli 1981 bereits vorhandenen sonstigen Ausstattungen zur Verbrauchserfassung.
(3) Bei preisgebundenen Wohnungen im Sinne der Neubaumietenverordnung 1970 gilt Absatz 2 mit der
Maßgabe, dass an die Stelle des Datums "1. Juli 1981" das Datum "1. August 1984" tritt.
(4) § 1 Absatz 3, § 4 Absatz 3 Satz 2 und § 6 Absatz 3 gelten für Abrechnungszeiträume, die nach dem 30.
September 1989 beginnen; rechtsgeschäftliche Bestimmungen über eine frühere Anwendung dieser Vorschriften
bleiben unberührt.
(5) Wird in den Fällen des § 1 Absatz 3 der Wärmeverbrauch der einzelnen Nutzer am 30. September 1989 mit
Einrichtungen zur Messung der Wassermenge ermittelt, gilt die Anforderung des § 5 Absatz 1 Satz 1 als erfüllt.
(6) Auf Abrechnungszeiträume, die vor dem 1. Januar 2009 begonnen haben, ist diese Verordnung in der bis zum
31. Dezember 2008 geltenden Fassung weiter anzuwenden.


Wo kann denn der Verbrauch noch vernünftig beeinflußt werden wenn man mittels viel zu hoher Vorlauftemperaturen und daraus resultierender Rohrwärmeabgabe, zwangsbeheizt wird?

Da kann man sich doch gleich die Verbrauchserfassung schenken und den Verbrauch nach m² Wohnfläche verteilen, zumal wenn noch die Energie von 10°C aus der Warmwassererzeugung (50°C an Stelle 60°C) der Heizkostenverteilung untergejubelt wird.

Der Betrieb und die Ablesung der Heizkostenverteiler dürfte doch in diesen Fällen teurer als eine Heizkostenverteilung nach m² Wohnfläche sein, aber wer überprüft das schon denn die unwissenden Mieter bittet man einfach zur Kasse!



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10.04.2012 ~ 12:32 Uhr ~ Kerstin schreibt:
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RE: Wann kann ich die Heizkostenabrechnung um 15% kürzen? Beitrag Kennung: 555095
gelesener Beitrag - ID 555095


Zitat:
Meta hat am 14. November 2011 um 00:42 Uhr folgendes geschrieben:
Heizungsrohre abbeizen und schwarz streichen am besten mit Ofenschwärze für Ofenrohre, das steigert die Wärmeabgabe.
Gardienen vor den Heizrohren entfernen, wenn es draußen dunkel wird und man Licht anmachen muß Gardienen und Vorhänge zu damit die Wärme im Raum bleibt.

Dunklel gefärbte Alufolie wie eine Wendel um das Heizrohr legen, ähnlich der an den Heizköper angeschweißten Rippen, das erhöht die Wärmeabgabe vom Rohr..

Mal eine dämliche Frage. In welchen Wohnungen gehen denn die Heizungsrohre noch Aufputz?
Das ist ja wie im Mittelalter. Lachen

Zitat:
Meta hat am 14. November 2011 um 00:42 Uhr folgendes geschrieben:
Das schöne daran ist, wenn wir nun alle unsere Heizungen nicht aufdrehen dann zahlt ~40% der Heizkostenabrechnung der Vermieter.

Meinst du? Der Vermieter wohnt in den seltensten Fällen mit im Haus. Ich kann mir nicht vorstellen, dass er für etwas bezahlt, was er nicht nutzt.


Dieser Beitrag wurde 2 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Kerstin: 10.04.2012 12:33.



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21.08.2012 ~ 05:20 Uhr ~ Meta schreibt:
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RE: Wann kann ich die Heizkostenabrechnung um 15% kürzen? Beitrag Kennung: 579421
gelesener Beitrag - ID 579421


Steigende Heizkosten bei sinkendem Verbrauch dank Abrechnung nach VDI 2077.

So lange zu hohe Vorlauftemperaturen keine Rolle spielen wird man immer nach VDI 2077 abrechnen können.

Es stellt sich inzwischen jedoch die Frage ob bei dieser Abrechnung noch die Kosten für Verbrauchsablesungen und Meßgeräte sinnvoll sind, oder nur zur Preistreiberei beitragen sollen!

Unter diesen Verhältnissen der Zwangsbeheizung durch zu hohe Vorlauftemperaturen kann man auch gleich die Heizkosten nach m² Grundfläche umlegen.

Wie hoch sind die Kosten für Wärmezählermiete und Ablesung der Erfassungsgeräte?
Diese Kosten können wir uns unter den Verhältnissen der Zwangsbeheizung durch zu hohe Vorlauftemperaturen sparen.

Den Nachweis darüber sollte man von seinem Vermieter fordern.



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21.08.2012 ~ 10:34 Uhr ~ Meta schreibt:
im Forum Thüringen seit: 16.09.2011
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Effektivitätsentwicklung der Wohnungsbeheizung Beitrag Kennung: 579434
gelesener Beitrag - ID 579434


Noch ein Hinweis zu den Verbrauchsabrechnungen:
Wenn die Anzahl der gemessenen Verbrauchseinheiten erheblich sinkt so sind daran zu hohe Vorlauftemperaturen schuld. Die Heizungsanlage wird dadurch für den Nutzer unwirtschaftlich betrieben und die tatsächlichen Heizkosten steigen.
Rechnen Sie jedes Jahr den Verbrauchswert in KW pro gemessener Einheit für die Gesamtabrechnung aus;
zB. Energie für 100 WBS70 Wohnungen / Summe der an den Heizkörpern gemessenen Einheiten
(keine Rohrwärmeeinheiten, denn diese erhöhen sich bei zu hohen Vorlauftemperaturen)

Daran können Sie erkennen wie effektiv ihr Gebäude in dem entsprechendem Jahr beheizt wurde.
=--->Sinkt der Verbrauch pro Einheit wurde ihr Gebäude effektiver beheizt, bessere Vorlauftemperaturregelung.
=--->Steigt der Verbrauch pro Einheit wurde ihr Gebäude nicht effektiv beheizt, die Vorlauftemperaturregelung muß unbedingt verbessert werden.

Prüfen Sie einmal nach diesem Chema alle Heizkostenabrechnungen der vergangenen Jahre, welche Sie besitzen, denn der Gebäudegesamtverbrauch ist immer mit angegeben.

Es wäre schön wenn viele hier ihre Ergebnisse mitteilen, dann könnten alle sich ein Bild über die Effektivitätsentwicklung der Wohnungsbeheizung in Gera machen.

Geben Sie dazu bitte die Wohnungstypen an zB. WBS 70, Altbau, Neubauten mit Baujahr usw..


Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Meta: 21.08.2012 10:36.



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Adeodatus
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21.08.2012 ~ 11:03 Uhr ~ Adeodatus schreibt:
RE: Effektivitätsentwicklung der Wohnungsbeheizung Beitrag Kennung: 579436
gelesener Beitrag - ID 579436


@ Meta was soll denn diese immer wieder gleiche herunterbeten von aus dem Internet Zusammengewürfelten Textpassagen.

Gut ich verstehe eins sie sind in Gera offensichtlich eine der wenigen die Heizkosten nachzahlen muss, in der Regel lagen dieses Jahr die Rückerstattungsbeträge für die Mieter in den meisten BKO-Abrechnungen bei bis zu 30% der Vorauszahlungen für Heizkosten aus dem Abrechnungszeitraum 2011, und das unabhängig von der Bauart, dem Alter, der Lage und oder des installierten Heizungstyps eines Gebäudes. Diese Rückzahlungen sind in erster Linie dem relativ milden Winter zuzuschreiben. Die meisten Nachzahlungen die die Mieter in den letzten Jahren leisten mussten basierten in den meisten Fällen auf Preissteigerungen bei den Energieträgern wie Strom, Gas und Öl und längeren Frostperioden bzw. niedrigeren Temperaturen im Vergleich zum letzten Jahr.

Wenn Sie tatsächlich Probleme mit den BKO – Abrechnungen haben dann empfehle ich wie ich es schon einmal gemacht habe wenden Sie sich an Ihren Vermieter oder suchen sich eine Wohnung die ihren Anforderungen gerecht wird.



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22.08.2012 ~ 07:18 Uhr ~ Meta schreibt:
im Forum Thüringen seit: 16.09.2011
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RE: Effektivitätsentwicklung der Wohnungsbeheizung Beitrag Kennung: 579542
gelesener Beitrag - ID 579542


Es wäre schön wenn Sie sich einmal ernsthaft mit der Sache beschäftigen, denn was Sie schreiben geht an dem vollkommen vorbei um was es mir im Zusammenhang mit der Heizungsabrechnung geht.

Zwangsbeheizung der Wohnungen über die Heizungsrohre mittels zu hoher Vorlauftemperaturen führt zu immer weniger Verbrauchseinheiten auf den Zählern an den Heizkörpern. Das hat man nunmehr so lange betrieben das inzwischen die VDI 2077 anwendet werden kann. Denn je mehr man die Wohnungen über die Heizungsrohre beheizt um so weniger Einheiten werden gemessen.

Mir geht es nunmehr darum zu beweisen wann und wie das über die Jahre vor sich ging. Dazu ist es erforderlich die Summe der Zählerverbrauchswerte und den Heizwärmeverbrauch, ohne Warmwassererwärmung, in den Abrechnungen zu suchen und dann gleich für die gesamte Abrechnungseinheit, egal wie viele Wohnungen da zusammengefaßt sind, den gesamten Heizungsverbrauch durch die gesamten gemessenen Einheiten zu teilen.

Steigt dieser Wert über die Jahre dann handelt es sich um eine Stück für Stück erhöhte Zwangsbeheizung und nicht um veraltete und marode Heizungsanlagen, so wie es jetzt immer behauptet wird.

Es geht konkret um die Effektivitätsentwicklung der bei der Wohnungsbeheizung durch Fernwärme, den Nachweis von immer höheren Vorlauftemperaturen durch insgesamt stark sinkende Verbrauchseinheiten auf den Zählern an den Heizkörpern.


Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Meta: 22.08.2012 07:24.



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Adeodatus
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22.08.2012 ~ 08:04 Uhr ~ Adeodatus schreibt:
RE: Effektivitätsentwicklung der Wohnungsbeheizung Beitrag Kennung: 579546
gelesener Beitrag - ID 579546


Ich zitiere einmal

Zitat:
Wenn die Anzahl der gemessenen Verbrauchseinheiten erheblich sinkt so sind daran zu hohe Vorlauftemperaturen schuld.


Das Mieter einfach die Heizung nicht aufdrehen auf die Idee kommen sie gar nicht erst.

Ich habe das "Glück" selbst in einer Wohnung zu wohnen die weder eine Wärmedämmung hat noch isolierte Heizleitungen. Nun ist es so das ich vor 6 Jahren hier eingezogen bin, vorher hatte ich in einer Wohnung gewohnt die isolierte Leitungen und Wärmedämmung hatte. Wenn ich mir die Heizkosten anschaue unterscheiden diese sich je qm Wohnfläche so gut wie nicht und auch mit Wohnungen der Baureihe WBS 70 kann ich meine BKO vergleichen und auch hier gibt es nur geringfügige Unterschiede. Die in der Regel auf gestiegene Rohstoff- und Energiepreise zurückzuführen sind. Daher nochmals wenn es diese Probleme wirklich gibt dann ziehen sie um, es gibt in Gera genügend Wohnraum der auch ihren Bedürfnissen entgegenkommt.



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