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Forum-Thueringen» Speziell» Arbeit, Rente & Soziales » Unterhaltsvorschuss - Bundestag beschließt: Mehr Geld für Alleinerziehende » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Unterhaltsvorschuss - Bundestag beschließt: Mehr Geld für Alleinerziehende
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gastli   Zeige gastli auf Karte FT-Nutzer
32.035 geschriebene Beiträge
Wohnort: terrigenus



05.06.2017 ~ 07:01 Uhr ~ gastli schreibt:
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Unterhaltsvorschuss - Bundestag beschließt: Mehr Geld für Alleinerziehende Beitrag Kennung: 882194
gelesener Beitrag - ID 882194


Zitat:
Unterhaltsvorschuss
Bundestag beschließt: Mehr Geld für Alleinerziehende

es/epd Osnabrück/Berlin. Der Bundestag hat am Donnerstag in Berlin beschlossen, den Unterhaltsvorschusses für Alleinerziehende zu erhöhen und zu erweitern. Nun muss nur noch der Bundesrat am Freitag, 2. Juni, zustimmen, dann kann die neue Regelung wie geplant zum 1. Juli in Kraft treten.
[Quelle: https://www.noz.de/deutschland-welt/gut-...lleinerziehende]

Was bedeutet das?
Damit wird ab dem 01.7.2017 der Unterhaltsvorschuss [UV] nicht nur wie bisher für Kinder bis zum 12. Lebensjahr gezahlt, sondern er wird bis zum 18. Lebensjahr ausgeweitet.
Die Grenze der Bezugsdauer von höchstens 72 Monaten wird aufgehoben.

Die UVG Sätze sind nun:
- bis zum 6. Geburtstag: 150 €
- bis zum 12. Geburtstag: 201 €
- bis zum 18. Geburtstag: 268 €

Ab 12 Jahren besteht der Anspruch auf UV nur, wenn das Kind keine SGB II-Leistungen bezieht oder durch UV die SGB II-Hilfebedürftigkeit vermieden werden kann.
Die Alleinerziehenden müssen zudem ein Bruttoeinkommen von monatlich 600 € ohne Abzug der Absetzbeträge nach § 11b SGB II [Grundfrei- bzw. Mindestabzugsbetrag 100 € bei Arbeit, bei BAföG und Erwerbstätigenfreibetrag] haben.
Bei der Ermittlung der 600 € hat das Kindergeld außer Betracht zu bleiben.
Die Jobcenter werden jetzt natürlich die entsprechende Zielgruppe Alleinerziehende auffordern UV als vorrangige Leistungen zu beantragen.
Das ist rechtlich richtig und zulässig.
Unzulässig ist aber, die SGB II-Leistungen vor Erhalt schon einzustellen.
Die fiktive Anrechnung ist immer und in jedem Fall unzulässig.
Richtig ist, die Betreffenden zur UV Beantragung aufzufordern.
In der Zeit müssen aber SGB II-Leistungen weitergezahlt werden,
Das Jobcenter kann dann nach § 104 SGB X einen Erstattungsanspruch auf den UV geltend machen und dann geht der Nachzahlbetrag an das Jobcenter.
Achtung.
Es handelt sich hier um mehrere 100.000 derzeit SGB II-Leistungen beziehende Kinder.
Die bearbeitenden Stellen werden arbeitstechnisch völlig an dieser Massenbeantragung absaufen.
Deshalb werden sich voraussichtlich deren Leistungsauszahlungen deutlich verzögern.
Es ist zu erwarten, dass es pünktlich zur Bundestagswahl eine Weisung geben wird, dass die vorrangige Inanspruchnahme von UV intensiv zu prüfen sei und auch schon mal vorauseilend umgesetzt wird, um die Kinder aus dem Leistungsbezug rausfallen zu lassen, und so für die Bundestagswahl eine "bereinigte Armutsstatistik" vorlegen zu können.
Da wird einiges auf die Betroffenen, die Beratungsstellen und Gerichte zukommen.



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Wohnort: terrigenus



13.07.2017 ~ 17:07 Uhr ~ gastli schreibt:
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2258 erhaltene Danksagungen
RE: Unterhaltsvorschuss - Bundestag beschließt: Mehr Geld für Alleinerziehende Beitrag Kennung: 885705
gelesener Beitrag - ID 885705


Zum 01. Juli 2017 wurde das UVG erweitert, dazu gibt es jetzt die „Richtlinien zur Durchführung des Unterhaltsvorschussgesetzes in der ab 1. Juli 2017 geltenden Fassung“ vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Die Richtlinien stehen hier zum Download.

Bernd Eckardt hat die ministeriellen Erkenntnisse zum UVG in einer neuen Fassung des SOZIALRECHT JUSTAMENT 3/2017 aufgenommen.
Das gibt es hier:
http://sozialrecht-justament.de/data/doc..._korrigiert.pdf


Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von gastli: 13.07.2017 17:08.



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