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Von der Politik vergessen
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Eisenacher Benutzerkonto wurde gelöscht
22.06.2012 ~ 23:22 Uhr ~ Eisenacher schreibt:
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Von der Politik vergessen |
Beitrag Kennung: 567929
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Erstaunlich das dies nur Thema ist bei der SPD und Grünen.
Geschenke von Unternehmen anzunehmen, deren Produkte man dann bevorzugt verwendet, gilt allgemein als Bestechlichkeit. Aber nicht, wenn Pharmafirmen Ärzten Geld anbieten, hat der Bundesgerichtshof jetzt entschieden.
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat grünes Licht für das sogenannte Pharmamarketing durch Arzneimittelhersteller gegeben. Nach einer am Freitag veröffentlichten Grundsatzentscheidung machen sich Ärzte nicht wegen Bestechlichkeit strafbar, wenn sie Provisionen von Pharmafirmen annehmen. Umgekehrt machen sich Pharmareferenten, die Gelder anbieten, nicht der Bestechung schuldig. (Az: GSSt 2/11)
Die geltenden Gesetze gäben eine Strafverfolgung nicht her, erklärten die Karlsruher Richter zur Begründung. Gegebenenfalls müsse der Gesetzgeber entsprechende Straftatbestände schaffen. Genau dies forderten SPD und Grüne in Berlin. Es gehe um ein „gravierendes Problem, der Ball liege jetzt aber „klar in unserem Feld“, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Karl Lauterbach, dem Berliner „Tagesspiegel“ (Samstagsausgabe).
Nach bisherigem Recht kann wegen Bestechlichkeit nur belangt werden, wer als „Amtsträger“ oder als „Beauftragter eines geschäftlichen Betriebs“ Vorteile annimmt. Strittig war, ob Vertragsärzte als „Amtsträger“ oder zumindest als „Beauftragte“ der gesetzlichen Krankenkassen tätig werden, wenn sie Arznei- oder Hilfsmittel verordnen.
Schecks über insgesamt 18.000 Euro
Beides verneinte der BGH nun in seinem Grundsatzbeschluss. Zwar seien die gesetzlichen Krankenkassen der öffentlichen Verwaltung zuzurechnen. Die freiberuflich niedergelassenen Vertragsärzte arbeiteten aber nicht unmittelbar für und auch nicht im Auftrag der Kassen. Denn es seien die Patienten, die sich ihren Arzt auswählen. Zu ihnen bestehe ein enges Vertrauensverhältnis und für sie und in ihrem Auftrag werde der Arzt tätig.
Der Karlsruher Beschluss erging gemeinsam von beiden Strafsenaten des BGH im Großen Senat für Strafsachen. Im konkreten Fall kann danach eine Pharmareferentin mit einem Freispruch rechnen. Im Rahmen eines als „Verordnungsmanagement“ bezeichneten Prämiensystems hatte ihr Pharmaunternehmen für Verordnungen eine Provision von fünf Prozent des Herstellerabgabepreises ausgelobt.
Die Pharmareferentin hatte dem Arzt entsprechend 16 als Vortragshonorare getarnte Schecks über insgesamt rund 18.000 Euro gegeben. Das Landgericht Hamburg hatte sie und den Arzt zu Geldstrafen verurteilt. Der Arzt hatte dies akzeptiert, über die Revision der Pharmareferentin muss nun formal noch der Fünfte Strafsenat des BGH entscheiden.
Kein "Freifahrtschein" für Ärzte und Pharmareferenten
Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, begrüßte die Entscheidung. Der Bundesgerichtshof betone zu Recht, dass der freiberuflich tätige Kassenarzt weder Angestellter noch Funktionsträger einer öffentlichen Behörde sei. Erst jüngst habe der Deutsche Ärztetag in Nürnberg vehement auf die Gefahren hingewiesen, die mit „einer Degradierung von Ärzten zu Erfüllungsgehilfen und Beauftragten der Krankenkassen“ verbunden wären. Ähnlich äußerten sich die Kassenärztliche und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung.
Zustimmung kam auch aus der Pharmabranche: „Die heutige Entscheidung hat die unabhängige Stellung des niedergelassenen Arztes im Gesundheitssystem gestärkt und schützt so langfristig auch das Vertrauen der Patienten“, sagte die Hauptgeschäftsführerin des Verbands der forschenden Pharma-Unternehmen, Birgit Fischer. Ärzte könnten sich weiter als „Angehörige eines freien Berufs“ sehen.
Die Krankenkassen betonten dagegen, das Urteil sei kein „Freifahrtschein“ für die Ärzte und Pharmareferenten. Viel eher handele es sich um einen „klaren Auftrag an den Gesetzgeber, die in diesem Rechtsstreit sichtbar gewordenen Lücken im Strafrecht zu schließen“, sagte das Vorstandsmitglied des GKV-Spitzenverbands.
http://www.fr-online.de/wirtschaft/pharm...0,16451068.html
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