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Forum-Thueringen» Speziell» Leben & Religion » Grenzen der Religionsfreiheit » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Meta   Meta ist weiblich Zeige Meta auf Karte FT-Nutzerin
14.295 geschriebene Beiträge
Wohnort: Gera



27.05.2016 ~ 10:40 Uhr ~ Meta schreibt:
im Forum Thüringen seit: 16.09.2011
1215 erhaltene Danksagungen

erhaltene Verwarnungen:
Grenzen der Religionsfreiheit Beitrag Kennung: 829134
gelesener Beitrag - ID 829134


http://www.kaschachtschneider.de/compone...eutschland.html
Zitat:
Verfassungswidrigkeit islamischer Religionsausübung in Deutschland

Diese Islamisierung wird wegen einer Religionsfreiheit nicht nur von Bund und Ländern hingenommen, sondern von weiten Teilen der Gesellschaft, vor allem von Kirchen, Medien und Parteien, eifrig gefördert; denn Deutschland will als Hort der Menschenrechte der Welt ein Vorbild sein. Eine derart weitgehende Religionsfreiheit gibt es aber weder als Menschenrecht noch als Grundrecht. Das Grundgesetz kennt kein Grundrecht der Religionsfreiheit, sondern in Art. 4 Abs. 1 und 2 GG drei allgemeine Religionsgrundrechte, die Freiheit des Glaubens, die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses und die Gewährleistung der ungestörten Religionsausübung. Diese Grundrechte faßt das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung zu dem Grundrecht der Religionsfreiheit zusammen. Es hat sich damit einen eigenen Grundrechtstext gegeben, freilich verfassungswidrig. Das Gericht stellt diesem Grundrecht, das es als vorbehaltlos ansieht, lediglich andere verfassungsrangige Prinzipien oder Grundrechte Dritter entgegen, mit denen ein schonender Ausgleich gesucht wird. Damit hat diese Religionsfreiheit höchsten Verfassungsrang. Materiell soll das Grundrecht das Recht schützen, zu leben und zu handeln, wie die Religion es gebietet. Dadurch wandelt das Gericht die Grundrechte, welche die religiöse Welt schützen, in ein Grundrecht der politischen Welt. Die vermeintliche Religionsfreiheit wird zur stärksten politischen Bastion des Islam.
#
ff



http://www.landtag.sachsen.de/dokumente/...am_31012015.pdf
Zitat:
Sächsische Zeitung vom 31. Januar 2014
Die Grenzen des Islam

Die Philosophen der Aufklärung wehrten mit der Entwicklung von Menschenrechten den Anspruch der kirchlichen Lehren auf Allgemeingültigkeit ab. Sie gingen dabei auch auf vorchristliche Philosophien in Griechenland und dem Vorderen Orient zurück. Und spricht man über die kulturelle Entwicklung des Abendlands, darf man das Morgenland, die großartigen Einflüsse der arabisch-islamischen Kultur (Philosophie, Kunst, Naturwissenschaften, Medizin usw.) im Hochmittelalter (Spanien, Sizilien) nicht unterschlagen.

Ein klarer Ausdruck unserer Leitkultur, ja, der Leitstern unserer Gesellschaft sind der Grundrechtekatalog des Grundgesetzes (Artikel 1 - 19) und die universellen, unveräußerlichen Menschenrechte.
#
ff
Was folgt hieraus für die Meinung, der Islam gehöre zu Deutschland? Diese These kann nicht bedeuten, dass Muslime in Deutschland ausschließlich nach den Rechtsvorstellungen des Islams leben können und dabei das hier geltende Recht nicht beachten müssen. Denn Deutschland ist ein säkularisiertes Land, dessen Verfassung höherrangiges Recht gegenüber religiösen und kirchlichen Vorschriften ist.

Die Scharia und der Islam gehören genau da nicht zu Deutschland, wo gegen das Grundgesetz, gegen Menschenrechte und die gesetzliche Ordnung verstoßen wird. Das ist die Schranke, die auch nicht unter Berufung auf das Recht auf eine ungestörte Religionsausübung übersprungen werden kann. Und wer diese Grenze überschreitet, wer unser Recht missachtet, hat keinen Anspruch auf falsch verstandene Toleranz, hat alle Konsequenzen zu tragen. Aber bis zu dieser Schranke kann der Islam sich auch in Deutschland entfalten, können Muslime hier nach ihren Vorstellungen leben. Ein schrankenloser Islam jedoch gehört ebenso wenig zu Deutschland wie alle Religionen und Ideologien, die meinen, sich über unsere Rechtsordnung erheben zu können.
#
ff


Leider allzu viel Polemik und viel zu wenig Substanz. Zwangsheirat Bildung von Parallelgesellschaften vom deutschen Recht befreite islamische Zonen. Alles nur Verschwörungstheorie bei Pfarrer Strauß.


http://www.focus.de/politik/deutschland/...id_4838345.html
Zitat:
Vertrauliches Papier enthüllt
Banden kontrollieren ganze Straßenzüge: NRW-Polizei entgleiten Problemviertel
Aktualisiert am Samstag, 25.07.2015, 09:40

Dortmund: Mittlerweile helfen bulgarische Polizisten ihren deutschen Kollegen. Auch in Duisburg ist eine solche Kooperation geplant.

Peter Bandermann
Razzia in der Dortmunder Nordstadt ..
.
Der Polizei in Nordrhein-Westfalen entgleitet zunehmend die Kontrolle über Problemviertel. Die öffentliche Ordnung sei "langfristig nicht gesichert", heißt es. Banden hätten ganze Straßenzüge unter sich aufgeteilt und tyrannisierten die Anwohner.

Die nordrhein-westfälische Polizei fürchtet die Entstehung rechtsfreier Räume in Ballungszentren. Wie aus einem vertraulichen Papier des Duisburger Präsidiums hervorgeht, droht der Staatsmacht die Kontrolle über Problembezirke der Stadt zu entgleiten. Das berichtet das Nachrichtenmagazin "Spiegel".

Die Pflicht der Polizei, die öffentliche Ordnung aufrechtzuerhalten, sei in bestimmten Gegenden "langfristig nicht gesichert" und "akut gefährdet", heißt es in der Analyse. Es gebe Bezirke, in denen Banden bereits ganze Straßenzüge für sich reklamierten.

Anwohner und Geschäftsleute würden eingeschüchtert und schwiegen aus Angst. Straßenbahnlinien nähmen die Menschen abends und nachts "als Angsträume wahr". Polizisten und vor allem weibliche Beamte sähen sich einer "hohen Aggressivität und Respektlosigkeit" gegenüber.

"Libanesische, türkische, rumänische und bulgarische Clans"

Ein Sprecher der Polizei Duisburg konkretisierte dies jüngst gegenüber FOCUS Online: „Sie müssen in Duisburg-Marxloh nur einen Streifenwagen parken und schon sammeln sich Schaulustige um das Auto. Wir müssen in letzter Zeit auch vermehrt Streifenwagen zur Unterstützung anfordern, weil Beamte bei Routinekontrollen attackiert werden.“
#
ff


Politiker und Geistliche glauben ihrer eigenen Presse nicht mehr.

Wer mehr darüber aus solider Quelle wissen will der lese:
Heinz Buschkowsky
"Die andere Gesellschaft"
"Neukölln ist überall"

Was sagte Luther vom Gott der Muslime?
Suche : Luther Allah Muslime



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Meta   Meta ist weiblich Zeige Meta auf Karte FT-Nutzerin
14.295 geschriebene Beiträge
Wohnort: Gera



27.05.2016 ~ 11:08 Uhr ~ Meta schreibt:
im Forum Thüringen seit: 16.09.2011
1215 erhaltene Danksagungen

erhaltene Verwarnungen:
RE: Grenzen der Religionsfreiheit Beitrag Kennung: 829138
gelesener Beitrag - ID 829138


Das islamische Glaubensbekenntnis:

http://derprophet.info/inhalt/glaubensbekenntnis-htm/
Zitat:

Das islamische Glaubensbekenntnis „SCHAHADA“

Es handelt sich um ein Originalzitat einer islamischen Homepage
(Quelle: www.enfal.de/grund2.htm)


La ilahe illallah, Muhammed Rasulullah
Es gibt kein Gott, außer dem einen Allah und Muhammed ist sein Gesandter und Prophet.

Die Glaubensformel fängt mit einem arabischen Verneinungswort „La ilahe“ an, das etwa bedeutet:

Ich bekunde hiermit, dass ich alle Götzen mitsamt seinen Gesetzen, die von Menschenhand erdichtet worden sind ableugne.

Danach folgt der Satz „il Allah“: Es gibt nur den einen Allah und Seine Gesetze im Koran, den ich als eine einzige Quelle in meinem Leben zu akzeptieren und nach deren Vorschrift ich zu gehen habe.

Im zweiten Teil des Satzes folgt „Muhammed Rasulullah“ :

Muhammed ist sein Prophet und Gesandter. Er ist eine Bezugsperson der Moslems, die seine Hadise (Hadis = Tun und Handeln des Propheten) befolgen und ihn als den letzten Propheten verehren.


Das Glaubensbekenntnis der Muslime ist Verfassungswidrig, weil jede staatliche Gewalt damit abgelehnt wird.



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Käptn Blaubär   Käptn Blaubär ist männlich Zeige Käptn Blaubär auf Karte FT-Nutzer
1.827 geschriebene Beiträge
Wohnort: Thüringen nazifrei



27.05.2016 ~ 12:30 Uhr ~ Käptn Blaubär schreibt:
images/avatars/avatar-2254.jpeg im Forum Thüringen seit: 02.02.2007
266 erhaltene Danksagungen
RE: Grenzen der Religionsfreiheit Beitrag Kennung: 829153
gelesener Beitrag - ID 829153


Zitat:
Meta hat am 27. Mai 2016 um 10:40 Uhr folgendes geschrieben:
Leider allzu viel Polemik und viel zu wenig Substanz.


Meta danke für diese ehrliche Selbsteinschätzung deines Wirkens hier im Thüringen Forum.
Als Admin würde ich dir wegen spammen die Kosten der Datenbank auferlegen.



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timabg
Benutzerkonto wurde gelöscht



27.05.2016 ~ 14:15 Uhr ~ timabg schreibt:
RE: Grenzen der Religionsfreiheit Beitrag Kennung: 829167
gelesener Beitrag - ID 829167


Zitat:
Meta hat am 27. Mai 2016 um 11:08 Uhr folgendes geschrieben:
Das Glaubensbekenntnis der Muslime ist Verfassungswidrig, weil jede staatliche Gewalt damit abgelehnt wird.


Ich glaube zu erkennen, dass deine Vergleichsgewilltheit ihre Grenzen hat!

Das Versprechen zur christlichen Taufe enthällt gleichbedeutende Worte, und verstößt keineswegs gegen Grundgesetze.
Denn das geistliche Leben befindet sich wohl in anderen Händen!
Doch befindet sich ebent nur der Geist in ihnen und nicht der Körper.

Mann darf auch darum Bitten das jemanendens Anliegen, Wunsch oder seliger und körperlicher Zustand
Änderung erfährt.
Doch Gewalt ist dort ausgeschlossen!

Das ist der eindrückliche Unterschied: Jesus ist gekommen, mit Frieden im Gepäck
Viele andere Relegionen haben den Frieden nicht, und Gewalt liegt ihnen nahe.



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gastli   Zeige gastli auf Karte FT-Nutzer
32.037 geschriebene Beiträge
Wohnort: terrigenus



27.05.2016 ~ 14:28 Uhr ~ gastli schreibt:
images/avatars/avatar-2026.jpg im Forum Thüringen seit: 03.12.2005
2258 erhaltene Danksagungen
RE: Grenzen der Religionsfreiheit Beitrag Kennung: 829169
gelesener Beitrag - ID 829169


Zitat:
timabg hat am 27. Mai 2016 um 14:15 Uhr folgendes geschrieben:
Das ist der eindrückliche Unterschied: Jesus ist gekommen, mit Frieden im Gepäck.


Vermutlich hatte Jesus einen schweren Gepäckschaden.



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