Urteil: Vorabprüfung von Forenbeiträgen ist unzumutbar

Simson
Zitat:
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf (Az I-15 U 21/06) muss ein Forenbetreiber erst ab Kenntnis rechtswidrige Äußerungen seiner Nutzer löschen. Ihm könne es nicht zugemutet werden, aktiv nach Rechtsverstößen zu forschen oder gar alle Beiträge zu überwachen. Allerdings müsse er im Einzelfall nachweisen können, "unverzüglich" nach Kenntnisgabe monierte Beiträge geprüft und gegebenenfalls gesperrt oder gelöscht zu haben.


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