gastli
[heise]
Verfassungrechtliche Bedenken: Generalbundesanwalt verzichtet auf Staatstrojaner-Einsatz.
Generalbundesanwalt Harald Range sieht derzeit keine ausreichende Rechtsgrundlage für das Abhören von Internet-Telefonie mithilfe der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ), bei der über Trojaner der Inhalt der Gespräche vor der Verschlüsselung beim Sender beziehungsweise nach der Entschlüsselung beim Empfänger abgehört wird. Für den entsprechenden Einsatz sogenannter Staatstrojaner hat nach Auffassung des Chefanklägers beim Bundesgerichtshof das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu heimlichen Online-Durchsuchungen enge Grenzen gesetzt, geht aus der jetzt verfügbaren Antwort (PDF-Datei) der Bundesregierung auf eine Anfrage der SPD-Bundestagsfraktion hervor.
* Und wie reagieren die Feinde des Grundgesetz und der Bürgerrechte darauf?
"Das federführende Bundesinnenministerium betont in dem Schreiben, dass dieses Nein zur Quellen-TKÜ "die Rechtsauffassung des Generalbundesanwalts" sei.
Die Bundesregierung insgesamt prüfe aber noch intensiv, ob "Inhalt und Umfang" bestehender gesetzlicher Regelungen wie Paragraf 100 a Strafprozessordnung (StPO) eine Basis für die Überwachung laufender Telekommunikation auf einem Rechner vor einer Ver- oder nach einer Entschlüsselung bilden können."
Verfassungrechtliche Bedenken: Generalbundesanwalt verzichtet auf Staatstrojaner-Einsatz.
Generalbundesanwalt Harald Range sieht derzeit keine ausreichende Rechtsgrundlage für das Abhören von Internet-Telefonie mithilfe der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ), bei der über Trojaner der Inhalt der Gespräche vor der Verschlüsselung beim Sender beziehungsweise nach der Entschlüsselung beim Empfänger abgehört wird. Für den entsprechenden Einsatz sogenannter Staatstrojaner hat nach Auffassung des Chefanklägers beim Bundesgerichtshof das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu heimlichen Online-Durchsuchungen enge Grenzen gesetzt, geht aus der jetzt verfügbaren Antwort (PDF-Datei) der Bundesregierung auf eine Anfrage der SPD-Bundestagsfraktion hervor.
* Und wie reagieren die Feinde des Grundgesetz und der Bürgerrechte darauf?
"Das federführende Bundesinnenministerium betont in dem Schreiben, dass dieses Nein zur Quellen-TKÜ "die Rechtsauffassung des Generalbundesanwalts" sei.
Die Bundesregierung insgesamt prüfe aber noch intensiv, ob "Inhalt und Umfang" bestehender gesetzlicher Regelungen wie Paragraf 100 a Strafprozessordnung (StPO) eine Basis für die Überwachung laufender Telekommunikation auf einem Rechner vor einer Ver- oder nach einer Entschlüsselung bilden können."