[Interventionistische Linke]
Am Donnerstag wurde das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz für drei Stunden besetzt. Ca. 40 AktivistInnen drangen in das Gebäude der Behörde ein und forderten: „Ich will meine Akten sehen“ oder „Verfassungsschutz auflösen“. Nach drei Stunde verließ man das Gebäude. Für dieses mal.
* Anders gesagt:
Da wurde ausnahmsweise mal tatsächlich die Verfassung beschützt.
Angeführt vom EADS-Konzern hat sich die europäische Militärindustrie dennoch seit Jahren für die Zulassung unbemannter Flugzeuge auch im zivilen Luftraum stark gemacht. Unterstützung erhält die Waffenbranche dabei nicht nur von den Militärs, sondern auch von den Polizeibehörden verschiedener Mitgliedsstaaten.
Hier fragt mal jemand nach warum die ARD-Berichterstattung zum Thema "Vorratsdatenspeicherung" im Wesentlichen aus Leugnen, Kleinreden und dem üblichen Uhl-Bosbach-Ziercke-Gefasel besteht?
Die Antworten sind nichts als herumgeeier. Alles verwirrte Enzeltäter? Glaube ich nicht. Weder bei der ARD noch bei den Nazis.
Dagegen war das MFS ein Kindergarten. Aber wenn man genau hinschaut, alles Große weltweit agierende Firmen. Und das nur wegen Industriespionage...
Der Verfassungsschutz und der BND sind nur kleine Lichter...
gastli
[SpOn]
Immer mehr Bürger geraten in den Fokus des Staates: Finanzämter und Sozialbehörden haben im Jahr 2011 in 63.000 Fällen die Konten von Privatpersonen geprüft. Damit ist die Zahl der Abfragen laut "Neuer Osnabrücker Zeitung" im vergangenen Jahr gegenüber 2010 um rund zehn Prozent gestiegen. Im Vergleich zum Jahr 2005, als das automatische Abrufverfahren eingeführt wurde, ist die Zahl der Abfragen demnach sogar um rund 700 Prozent gestiegen.
Seit April 2005 ist das Bankgeheimnis in Deutschland in wichtigen Punkten gelockert: Um Steuerhinterziehung und Sozialbetrug einzudämmen, dürfen Behörden nun die sogenannten Stammdaten von Bankkonten ermitteln. Zu diesen Stammdaten gehören etwa Name, Anschrift und Geburtsdatum der Kontoinhaber. Auch über Bausparverträge oder Wertpapierdepots dürfen die Behörden diese Angaben abfragen.
Für Datenschützer ist die Entwicklung der Abrufzahlen alarmierend. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar kritisierte das Vorgehen der Behörden. Im Jahr 2007 hatte das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass die Behörden die Abrufe nur in Ausnahmefällen vornehmen dürften. Dennoch habe sich diese Maßnahme laut Schaar fast zu einer Routine entwickelt.
* Damit konnte doch wirklich niemand rechnen oder?
Wie oft hat dieser schwarz/gelbe Pestverein bisher Urteile des BVG ignoriert, nicht umgesetzt, bewusst umgangen oder Gesetze losgetreten die mit dem GG nicht konform sind?
Das scheint aber für 80% der Wähler in Ordnung zu sein, denn sie wählen genau das.
gastli
[Heise] 30 Planstellen für den Staatstrojaner
Beim Bundeskriminalamt (BKA) sollen 30 Planstellen für das "Kompetenzzentrum Informationstechnische Überwachung" (CC ITÜ) geschaffen werden. Die neue Einheit soll ein eigenes Trojanerprogramm zur sogenannten "Quellen-Telekommunikationsüberwachung" entwickeln .
* Das Terrornetzwerk gegen die Bevölkerung rüstet schon einmal personell auf.
* Ein wahrer Horrorkatalog chronologisch geordnet.
gastli
Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger hat die Überwachung von Abgeordneten der Linkspartei durch den Verfassungsschutz scharf kritisiert. Dies wäre unerträglich, sagte sie der „Süddeutschen Zeitung“.
[Tagesschau.de; 24. Januar 2012]
* Gäbe es mehr von ihrer Sorte in der FDP und nicht nur diese Hampelmänner des Kapitals Rösler, Westerwelle & Co., diese Partei würde ihren eigentlichen Namen, Freie Demokratische Partei, wieder verdienen und Wahlergebnisse haben, die Fast Drei Prozent weit übersteigen würden.
Und in Richtung Verfassungsschutz sei gesagt: Dort müssen Horden politikanalytischer *********** sitzen. Wer diese braven Männlein und Weiblein, die für Die Linke im Bundestag sitzen, als Verfassungsfeinde halluziniert, der ist nicht nur auf dem rechten Auge blind, sondern dem hat der braune Dreck vollends das Hirn verkleistert und jede Wahrnehmungs- und Denkfähigkeit genommen.
Beim Deutschlandfunk hat ein Reporter dem Trampeltier im Innenministerium einige schöne und berechtigte Fragen gestellt.
Kapern: Herr Friedrich, ich habe das Beispiel Assad/Syrien ins Gespräch gebracht – Sie haben Castro/Kuba hinzugefügt -, weil ich mich an Zeiten erinnern kann, wo CSU-Politiker Diktatoren in Südafrika und in Chile hofiert haben. Wie hätte Ihre Partei damals reagiert, wenn damals die Schlapphüte ausgerückt wären, um die CSU zu beobachten? Friedrich: Also man muss das jetzt nicht ins Lächerliche ziehen.
Kapern: Der “Spiegel” hat die Liste mit 27 Namen der Linken-Bundestagsabgeordneten veröffentlicht, die da durch den Verfassungsschutz beobachtet werden. (…) Friedrich: Also ich muss jetzt vorausschicken, dass all die Informationen, die da an die Öffentlichkeit gekommen sind, unter strafrechtlich relevanten Vorgängen an die Öffentlichkeit gegangen sind. All diese Informationen und Berichte, die einem Kontrollgremium im Deutschen Bundestag unter der Einstufung “geheim” übermittelt werden, sind an die Presse weitergegeben worden. Allein das ist schon strafrechtlich relevant (…)]Friedrich[/url]: Also ich muss jetzt vorausschicken, dass all die Informationen, die da an die Öffentlichkeit gekommen sind, unter strafrechtlich relevanten Vorgängen an die Öffentlichkeit gegangen sind. All diese Informationen und Berichte, die einem Kontrollgremium im Deutschen Bundestag unter der Einstufung “geheim” übermittelt werden, sind an die Presse weitergegeben worden. Allein das ist schon strafrechtlich relevant.
[die Zeit] Spitzel, Wanzen, Bomben
Die Chronique scandaleuse des Verfassungsschutzes seit 1950 zeigt vor allem eins: Er ist überflüssig und gehört schleunigst abgeschafft.
* Das bedarf keiner weiteren Kommentierung, nur der Zustimmung.
Ach ja. Sollte es einmal gelingen dieses Land zu einem demokratischen Rechtsstaat umzubauen, müsste nicht einmal der Verfassungsschutz abgeschafft werden. Es gäbe ihn nicht. Ja das ist noch Utopie. 80% aller Wähler, wählen genau die Parteien, die durch ihre Gesetzgebung ihre eigene Überwachung beschließen.
kritiker
Zitat:
gastli hat am 29. Januar 2012 um 09:43 Uhr folgendes geschrieben:
Ach ja. Sollte es einmal gelingen dieses Land zu einem demokratischen Rechtsstaat umzubauen, ...
das ist überhaupt nicht vorgesehen! das merkel will den den superstaat!
ich schreibe hier lieber nicht was ich über die denke!
bis dann
gastli
Nicht ganz ernst gemeint. Der wohl wirksamste Schutz vor dem Schnüffel- und Unterdrückungsstaat ist die Blödheit der Schnüffler und Unterdrücker selbst.
gastli
Im Kurzfilm "Der Gefährder" wird die Geschichte von Andrej Holm gut wiedergegeben, einem Sozialwissenschaftler der auf Verdacht überwacht, ausspioniert und verhaftet wurde. Der Film möchte auch über die sogenannte "Antiterrordatei" aufklären. Eine Datenbank von 38 verschiedenen deutschen Sicherheitsbehörden, die bisher prinzipiell nicht zusammenarbeiten, darunter Inlands- und Auslandsgeheimdienste als auch Polizeibehörden. In dieser Datei sind über 110 Millionen Datensätze gespeichert. Kann gut sein, dass auch wir darunter sind.
gastli
[SZ] Geheimdienste überwachten mehr als 37 Millionen E-Mails.
Bombe, Rakete, Atom: Die deutschen Geheimdienste haben im Jahr 2010 offenbar fünf Mal so viele E-Mails überprüft wie im Vorjahr. In das Fahndungsraster fielen alle Nachrichten, in denen verdächtige Schlagwörter vorkamen. Trotz der intensiven Überwachung stießen die Geheimdienstler nur in 0,0006 Prozent der Fälle auf brauchbare Hinweise.
* In 0,0006 Prozent der Fälle waren die Überwachungsorgane der Junta fündig geworden. Wir leben in einem Überwachungsstaat. Gemessen am Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis, das in Artikel 10 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland als Grundrecht festgeschrieben ist, sind die Geheimdienstmitarbeiter und die Politiker, die sie gewähren lassen, Verfassungsfeinde und Feinde der Freiheit.
Artikel 10 (2) lässt Beschränkungen des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses zum Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes
oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes zu.
Zitat:
(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.
Es ist also eindeutig von einzelnen Personen die Rede -daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird - , deren Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis aufgehoben werden darf. Massenhafte Überwachung eines ganzen Volkes ist massenhafter Bruch des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses von Geheimdiensten. Auch hier wird deutlich dass die Geheimdienstmitarbeiter und die Politiker, die sie gewähren lassen die Verfassungsfeinde und Feinde der Freiheit sind. Nicht die unter Generalverdacht gestellten Bürger dieses Landes.
Diese Geheimdienste haben es sich in den letzten Jahren auch zur Aufgabe gemacht rechtsextreme Gewalttäter und Mörder zu protegieren und zu finanzieren. Die Finanzierung faschistischer Organisationen, etwa der NPD, hält über die Finanzierung unzähliger V-Männer bis heute an.
Und auch hier wird deutlich dass die Geheimdienstmitarbeiter und die Politiker, die sie gewähren lassen die Verfassungsfeinde und Feinde der Freiheit sind.
Test: Betreff: Bombenanschlag nächste Woche
Sehr geehrte Kollegen Terroristen,
für den Anschlag nächste Woche brauchen wir leider noch ein wenig Sprengstoff für unsere schöne Bombe. Hat noch jemand was davon im Keller liegen, oder müssen wir noch ein wenig davon herstellen?
Mit freundlichen Grüßen
ihr Terrorzellen-Chef
gastli
[Freitag] Kein Beleg? Umso verdächtiger!
Jochen U. wurde als angeblicher Gründer der "militanten gruppe" unrechtmäßig überwacht. Nun klagt er gegen das Bundesamt für Verfassungschutz, morgen beginnt der Prozess.
...
U. und fünf weitere Betroffene sowie eine Bäckerei aus Kreuzberg und ein Anwaltsbüro haben das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) verklagt.
* Pocorn der Verfassungsschutz als Angeklagter.
Der "Verfassungsschutz" steht also als Angeklagter vor Gericht, weil dieses Bande von 1998 bis 2006 einen unschuldigen Büregr überwachten und verwanzten, keinerlei Beweise für "umstürzlerische Triebe" entdeckten - und daraufhin die Überwachung sogar noch verschärften, um endlich Beweise zu finden.
"Bei U. etwa wurden sämtliche seiner Telefonate, E-Mails und Postsendungen kontrolliert, auf die Eingangstür seiner Wohnung und seiner Bäckerei waren Kameras gerichtet, selbst sein Auto wurde verwanzt. Der Ertrag war gleich null. Was das BfV aber erst recht als Beweis für seine Terroristenthese wertete - schließlich spreche das für ein hohes Maß an Konspiration bei den Beschuldigten, was sie umso verdächtiger mache, heißt es in einem Vermerk."
Wie kann so etwas geschehen?
Wer genehmigt so eine Maßnahme?
Totalüberwachung in dieser Form muss alle drei Monate neu bewilligt werden. Die zuständigen Bundesinnenminister hießen Schily (SPD) und Schäuble (CDU). Wer also noch Zweifel hat, dass der "Verfassungsschutz" ein gezielt eingesetztes politisches Werkzeug gegen Links ist [denn Nazis sind ja in ihren Reihen integriert], sollte jetzt Bescheid wissen.
gastli
[SZ] Brüsseler Kommission droht mit Sanktionen
EU will Deutschland zur Vorratsdatenspeicherung zwingen
Neue Runde im Streit um die Vorratsdatenspeicherung: Die EU-Kommission droht der Bundesrepublik nach Informationen der "Süddeutschen Zeitung" mit Sanktionen, weil sie die einschlägige EU-Richtlinie noch nicht umgesetzt habe - Brüssel setzt Berlin eine äußerst knappe Frist.
...
Womöglich hat Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU), der mit der Bundesjustizministerin wegen der Vorratsdatenspeicherung im Streit liegt, indirekt das Brüsseler Vertragsverletzungsverfahren ausgelöst. EU-Kommissarin Cecilia Malmström hatte in einem Brief an die Mitgliedstaaten vom 3. Februar 2012 gebeten, ihr Material für die Reform der EU-Richtlinie zu übersenden. Friedrich klagte daraufhin in seiner Antwort vom 28. Februar darüber, dass "aufgrund der Nichtumsetzung der Richtlinie" keine "statistisch belastbaren Erfahrungen" vorlägen und "das Fehlen von Verkehrsdaten" zu erheblichen Einschränkungen bei der Verfolgung und Verhütung von Straftaten führe.
* Der Friedrich versucht die Vorratsdatenspeicherung über den Umweg Brüssel einzuführen. Dabei entpuppt er sich wieder einmal als falscher Hund.
gastli
[law blog] Der Neger ist verdächtig
Hautfarbe und ein Erscheinungsbild als “Ausländer” sind zulässige Kriterien für eine Personenkontrolle durch die Bundespolizei. Dies hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden. Das Gericht bestätigt damit die Praxis eines Grenzbeamten, gezielt Reisende nach ihrer Hautfarbe zu kontrollieren.
Der Bundespolizist hatte einen Reisenden kontrolliert, der ihm “ausländisch” erschien. Das wollte der Mann nicht mit sich machen lassen. Er wurde auf die Wache gebracht und durchsucht. Hieraus entspann sich ein Beleidigungsprozess gegen den Reisenden und eine Klage gegen die Bundespolizei auf Feststellung, dass die Maßnahmen rechtswidrig waren.
Der zuständige Beamte hatte schon im Beleidigungsprozess erklärt, er spreche gezielt Leute an, bei denen er vermute, sie hielten sich illegal in Deutschland auf. Dabei kontrolliere er bevorzugt Personen, die er als Ausländer einschätze. Ein Kriterium sei auch die Hautfarbe. Völlig korrekt, meint das Verwaltungsgericht Koblenz. Die einschlägigen Vorschriften verpflichteten die Beamten der Bundespolizei, bei einer Kontrolle entsprechende “Lageerkenntnisse” und “einschlägige grenzpolizeiliche Erfahrung” zugrunde zu legen.
* Die Bundespolizei darf Leute gezielt kontrollieren, die eine andere Hautfarbe haben. Der eine oder andere wird jetzt vielleicht denken, dass das Rassismus ist und zur Willkür geradezu auffordert. Aber nein, sagt der Richter, keinesfalls!
Ich sehe das anders. Rassismus und Willkür werden in Deutschland durch solche Urteile auf rechtlich sichere Füße gestellt.