Simson
Da müßte es ja gesonderte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für ALG II-Bezieher geben. Auf normalen kann nur Arbeitsunfähigkeit bescheinigt werden und nichts weiter. Mich hat auch noch nie ein Arzt danach gefragt, ob ich eventuell ALG II-Bezieher sei.
Bernhard P.
Simson sagte:
Zitat: |
Da müßte es ja gesonderte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für ALG II-Bezieher geben. Auf normalen kann nur Arbeitsunfähigkeit bescheinigt werden und nichts weiter. Mich hat auch noch nie ein Arzt danach gefragt, ob ich eventuell ALG II-Bezieher sei. |
Kann es vielleicht auch sein das es eventuell auch Leute gibt die kein ALG II beziehen, simson? ich könnte mir dich sehr gut als Beamten vorstellen. Warum nicht gleich einen Antrag an den Bundestag einreichen ob man sich überhaupt krankschreiben lassen darf? Irgendwie muss man ja nicht noch zusätzliche Probleme machen. Es ersticken die Deutschen ja bereits in Bescheinigungen.
Pfiffikus
Zitat: |
mcbernie hat am 26. Oktober 2007 um 19:44 Uhr folgendes geschrieben:
ch könnte mir dich sehr gut als Beamten vorstellen. Warum nicht gleich einen Antrag an den Bundestag einreichen ob man sich überhaupt krankschreiben lassen darf? Irgendwie muss man ja nicht noch zusätzliche Probleme machen. Es ersticken die Deutschen ja bereits in Bescheinigungen. |
entschuldige bitte, wenn ich mich da einmische! Nicht Simson, sonder Gastli hat einen solchen Hustensaft von einer Sonderregelung für Bezieher von ALGII ins Spiel gebracht.
Pfiffikus,
der darauf hinweist, dass Simson mit dir einer Meinung ist
holgersheim
Grundsätzlich gilt im Umgang mit der ARGE dieses
Merkblatt.
Hier ist auch der von mcbernie geschilderte Fall geregelt. Die ARGE trifft keine Schuld.
Simson
Zitat: |
mcbernie hat am 26. Oktober 2007 um 19:44 Uhr folgendes geschrieben:
Simson sagte:
Zitat: |
Da müßte es ja gesonderte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für ALG II-Bezieher geben. Auf normalen kann nur Arbeitsunfähigkeit bescheinigt werden und nichts weiter. Mich hat auch noch nie ein Arzt danach gefragt, ob ich eventuell ALG II-Bezieher sei. |
Kann es vielleicht auch sein das es eventuell auch Leute gibt die kein ALG II beziehen, simson? |
Mehr als 70 Millionen Menschen in Deutschland beziehen kein ALG II.
Zitat: |
mcbernie hat am 26. Oktober 2007 um 19:44 Uhr folgendes geschrieben:
ich könnte mir dich sehr gut als Beamten vorstellen. |
Ich mich nicht. Ich bin froh, daß ich mich von einem staatlichen Institut in der DDR über diverse Nebenbeschäftigungen, zwei gescheiterte Selbständigkeiten und ein Probearbeitsverhältnis in einem Verband hinweg zuletzt in die private Wirtschaft begeben habe und beabsichtige, dort auch zu bleiben. Über meine Partnerin habe ich Einblicke in den öffentlichen Dienst erhalten. Dorthin zieht es mich wirklich nicht.
Zitat: |
mcbernie hat am 26. Oktober 2007 um 19:44 Uhr folgendes geschrieben:
Warum nicht gleich einen Antrag an den Bundestag einreichen ob man sich überhaupt krankschreiben lassen darf? |
Mit solchen unsinnigen Anträgen würde ich den Bundestag nicht belästigen.
Zitat: |
mcbernie hat am 26. Oktober 2007 um 19:44 Uhr folgendes geschrieben:
Irgendwie muss man ja nicht noch zusätzliche Probleme machen. Es ersticken die Deutschen ja bereits in Bescheinigungen. |
Ganz Deiner Meinung. Deswegen war ich ja nach den bisher ausgebliebenen Antworten auf meine Fragen und gastli´s Beitrag verwundert über möglicherweise andere Regelungen für ALG II-Empfänger. Nach jetzigem Diskussionsstand gibt es offenbar keine.
Ich bin eigentlich nur noch gespannt, ob Du diese Fragen beantworten möchtest:
Zitat: |
Simson hat am 25. Oktober 2007 um 19:42 Uhr folgendes geschrieben:
Zitat: |
mcbernie hat am 25. Oktober 2007 um 08:13 Uhr folgendes geschrieben:
Ja ganz konkret habe ich 214 Bewerbungen geschrieben. |
@ mcbernie:
Meine Anerkennung für Deine Bemühungen!
Darf ich mal fragen, über welchen Zeitraum hinweg Du diese Bewerbungen geschrieben hast und zu wievielen Vorstellungsgesprächen Du aufgrund Deiner Bewerbungen eingeladen wurdest? Hast Du Dich auf Stellenausschreibungen/-angebote hin beworben oder aus eigener Initiative ohne daß eine konkrete Stelle ausgeschrieben/angeboten war? |
Bernhard P.
Hier wurde wohl was von mir missgedeutet. Erwähntes Zitat, das kritisiert wurde war von gastli und nicht wie irrtümlkich von mir geschrieben von simson. Dafür möchte ich simson um Entschuldigung bitten. Erfreulich das sich simsons Meinung teilweise mit meiner deckt. Hätte ich gar nicht vermutet.
Simson
Danke, mcbernie, für Deine Entschuldigung. Ich habe gar keinen Grund für eine solche gesehen und auch gar keine erwartet. Vielleicht beantwortest Du ja aber irgendwann mal noch die beiden Fragen an Dich, die ich zuletzt am Ende meines letzten Beitrags wiederholt habe.
U.Walluhn
Ich habe bis heute noch nicht verstanden, warum mcbernie überhaupt auf das Arbeitslosenverwaltungs- und -schikanamt muss. Er bezieht von dort keinerlei Leistung. Oder doch? Krankenversicherungsbeiträge?
RudiRatlos
Zitat: |
U.Walluhn hat am 27. Oktober 2007 um 00:25 Uhr folgendes geschrieben:
Ich habe bis heute noch nicht verstanden, warum mcbernie überhaupt auf das Arbeitslosenverwaltungs- und -schikanamt muss. Er bezieht von dort keinerlei Leistung. Oder doch? Krankenversicherungsbeiträge? |
Er mußte auch nicht dorthin wegen Geldern sondern zu seinem Vermittler da er ja wohl ohne Job ist. Da hast du mal wieder daneben getroffen.
timabg
man kann ja auch als arbeitendes Mensch Leistung beziehen, wenn es der Job nich so dicke bringt- und das in jeder hinnsicht
Bernhard P.
Danke schön Holgersheim für den Link zum Merkblatt. Wieder was dazu gelernt.
U.Walluhn
Ach Herr Ratlos, was soll denn nun wieder dieser Unsinn. Wer keinerlei Leistung bezieht gilt auch nicht als "arbeitssuchend" und muss sich auch nicht auf dem Amt melden. Leitfaden lesen!
Bernhard P.
Rudi, kannst du dir nicht mal ein anderes Avatarbild zulegen?
der alte Sack
Zitat: |
mcbernie hat am 27. Oktober 2007 um 17:56 Uhr folgendes geschrieben:
Rudi, kannst du dir nicht mal ein anderes Avatarbild zulegen? |
warum sollte er??
wenn er nun mal so, auf seinem passbild aussieht.
Bernhard P.
Oh Entschuldigung alter sack, das wusste ich nicht: Na ja mit dem Gesicht kann man sich nur verstecken. Grins.
RudiRatlos
Zitat: |
U.Walluhn hat am 27. Oktober 2007 um 17:43 Uhr folgendes geschrieben:
Ach Herr Ratlos, was soll denn nun wieder dieser Unsinn. Wer keinerlei Leistung bezieht gilt auch nicht als "arbeitssuchend" und muss sich auch nicht auf dem Amt melden. Leitfaden lesen! |
Demzufolge bezieht er dann wohl doch Leistungen von denen du nichts weißt, warum sonst wurde er dorthin eingeladen. Aber aufklären könnte dies mal jeniger selbst, bitte.
Zitat: |
mcbernie hat am 27. Oktober 2007 um 17:56 Uhr folgendes geschrieben:
Rudi, kannst du dir nicht mal ein anderes Avatarbild zulegen? |
Warum sollte ich?
Ist wohl als Retourkutsche zu verstehen weil ich dein etwas dummes Verhalten gegenüber der Agentur bemängelt habeund recht damit hatte?
Bernhard P.
Ach Rudi, weißt du das wirklich nicht. Vierteljährlich muss sich jeder auf dem Arbeitsamt melden, unabhängig davon ob er direkt ALG I oder ALG II bezieht. Die Arge zahlt für alle die Arbeitslosenversicherung.
Bei Bedarf mal im Sozialgesetzbuch nachlesen und nicht einfach was behaupten, Rudi.
Ja lass deinen Avatar ruhig Rudi. Er sollte ja auch ein bischen Ähnlichkeit haben.
U.Walluhn
Nicht unbedingt in die Arbeitslosenversicherung. Es könnte jedoch sein, sie zahlt mcbernie in die Rentenversicherung. Dies kann aber nur er selbst sagen. Ansonsten gilt: Wer keinerlei Leistung bezieht, muss sich auch nicht melden, etwa eine Hausfrau.
Simson
Zitat: |
mcbernie hat am 28. Oktober 2007 um 07:34 Uhr folgendes geschrieben:
Die Arge zahlt für alle die Arbeitslosenversicherung.
Bei Bedarf mal im Sozialgesetzbuch nachlesen und nicht einfach was behaupten, Rudi.
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mcbernie, auch das wäre mir neu, daß die ARGE Arbeitslosenversicherung für alle bezahlt. Wo findet denn man bitte solch eine Regelung im Sozialgesetzbuch? Für einen Link oder Paragraphen wäre ich dankbar!
U.Walluhn
mcbernie meint ganz sicher die marginalen Beiträge zur Rentenversicherung.