Ausschaffungsinitiative auch bei uns?

EFler
http://www.ausschaffungsinitiative.ch/

Liebe Schweizerinnen und Schweizer

In kaum einem anderen Land leben so viele Ausländer wie in der Schweiz. Ein grosser Teil davon respektiert unsere Gesetze. Viel zu viele Ausländer missachten jedoch unsere Gastfreundschaft. Sie begehen schwere Straftaten, bedrohen unser Eigentum sowie unsere Gesundheit und unser Leben. Und das sind die Fakten:

Anteil ausländischer Straftäter*

Straftaten insgesamt: 52,8%

Körperverletzung: 52,7%

Vorsätzliche Tötung: 55,5%

Erpressung: 66%

Vergewaltigung: 85,5%

*Polizeiliche Kriminalstatistik 2005, Bundesamt für Polizei

Mit der Ausschaffungsinitiative können wir Ausländer, die in unserem Land schwere Verbrechen begehen, endlich konsequent ausweisen. So schaffen wir mehr Sicherheit für unsere Kinder, Frauen und Männer.
reallocksley
Das sollte allerdings nicht nur für Ausländer gelten...
gastli
Dann sollten doch erst mal die Nazis ausgeschafft werden.
Ausschaffen, so ein saudummer Ausdruck passt aber irgendwie zu deren Weltbild.

Mit der Ausschaffungsinitiative können wir rechte Gewalttäter, die in unserem Land schwere Verbrechen begehen, endlich konsequent ausweisen. So schaffen wir mehr Sicherheit für unsere Kinder, Frauen und Männer.
EFler
Nazis scheinen aber in der Schweiz kein Problem darzustellen was die Bevölkerung interessieren würde, die Ausländerkriminalität bei diesen Zahlen allerdings schon. Ich gehe davon aus, dass diese Inititative vom Volk angenommen wird und dann wird sich die Lage in der Schweiz für die Einheimischen verbessern.
Pfiffikus
Zitat:
reallocksley hat am 13. Oktober 2007 um 17:50 Uhr folgendes geschrieben:

Das sollte allerdings nicht nur für Ausländer gelten...

Zitat:
gastli hat am 13. Oktober 2007 um 18:50 Uhr folgendes geschrieben:

Dann sollten doch erst mal die Nazis ausgeschafft werden.

Bedaure euch sagen zu müssen, dass dieser Standpunkt nicht gesetzeskonform ist. Besitzt jemand die deutsche Staatsbürgerschaft, so hat er uneingeschränkt das Recht, sich in Deutschland aufzuhalten.

Nein, mit deutschen Straftätern müssen wir schon hier in Deutschland selber fertig werden. Und jemanden außer Landes zu schicken, nur weil manchen dessen Meinung nicht passt - ja wo leben wir denn?


Zitat:
gastli hat am 13. Oktober 2007 um 18:50 Uhr folgendes geschrieben:

Mit der Ausschaffungsinitiative können wir rechte Gewalttäter, die in unserem Land schwere Verbrechen begehen, endlich konsequent ausweisen.

Und warum betonst du das ausgerechnet für rechte Gewalttäter.


Pfiffikus,
der nicht verstehst, weshalb du solche Gewalttäter wie Ehrenmörder von deiner Ausweisungsforderung ausnimmst
gastli
Hier gebe ich offen zu das es mir in den Fingern gezuckt hat.
Ich wollte diesen Unsinn mit den gleichen Worten aber umgekehrten Inhalt beantworten und bezog mich deshalb auf die rechten Straftäter.

Im Übrigen halte ich die Schweizer für intelligent genug nicht auf diese "Initiative" hereinzufallen.
Simson
Zitat:

WAHLKAMPF IN DER SCHWEIZ

Demokratie am Rande des Nervenzusammenbruchs

Von Christof Moser, Bern

Die Schweiz zehn Tage vor der Wahl: Das Land ist außer Rand und Band, die Stimmung alarmiert bis konsterniert. Dem rechten Durchmarsch von Christoph Blocher und seiner SVP scheint sich niemand in den Weg stellen zu können - weder Demokraten noch Antidemokraten.


weiter im SPIEGEL ONLINE-Artikel vom 11.10.2007
EFler
Zitat:
gastli hat am 13. Oktober 2007 um 20:51 Uhr folgendes geschrieben:

Hier gebe ich offen zu das es mir in den Fingern gezuckt hat.
Ich wollte diesen Unsinn mit den gleichen Worten aber umgekehrten Inhalt beantworten und bezog mich deshalb auf die rechten Straftäter.

Im Übrigen halte ich die Schweizer für intelligent genug nicht auf diese "Initiative" hereinzufallen.



Wieso Unsinn? Wenn ich Gäste in meine Wohnung einlade und die sich nich benehmen fliegen sie raus!
Manfred O.
Zitat:
EFler hat am 13. Oktober 2007 um 17:48 Uhr folgendes geschrieben:

http://www.ausschaffungsinitiative.ch/

Liebe Schweizerinnen und Schweizer

In kaum einem anderen Land leben so viele Ausländer wie in der Schweiz. Ein grosser Teil davon respektiert unsere Gesetze. Viel zu viele Ausländer missachten jedoch unsere Gastfreundschaft. Sie begehen schwere Straftaten, bedrohen unser Eigentum sowie unsere Gesundheit und unser Leben. Und das sind die Fakten:

Anteil ausländischer Straftäter*

Straftaten insgesamt: 52,8%

Körperverletzung: 52,7%

Vorsätzliche Tötung: 55,5%

Erpressung: 66%

Vergewaltigung: 85,5%

*Polizeiliche Kriminalstatistik 2005, Bundesamt für Polizei

Mit der Ausschaffungsinitiative können wir Ausländer, die in unserem Land schwere Verbrechen begehen, endlich konsequent ausweisen. So schaffen wir mehr Sicherheit für unsere Kinder, Frauen und Männer.


Und wer schützt die Schweizer Kinder, Frauen und Männer vor dem Rest der Straftäter????
EFler
Zitat:
Manfred O. hat am 13. Oktober 2007 um 21:04 Uhr folgendes geschrieben:



Und wer schützt die Schweizer Kinder, Frauen und Männer vor dem Rest der Straftäter????


Die Schweizer Polizei, die nach den Ausschaffungen nur noch die Hälfte zu tun hat!
Manfred O.
Zitat:
EFler hat am 13. Oktober 2007 um 21:03 Uhr folgendes geschrieben:

Zitat:
gastli hat am 13. Oktober 2007 um 20:51 Uhr folgendes geschrieben:

Hier gebe ich offen zu das es mir in den Fingern gezuckt hat.
Ich wollte diesen Unsinn mit den gleichen Worten aber umgekehrten Inhalt beantworten und bezog mich deshalb auf die rechten Straftäter.

Im Übrigen halte ich die Schweizer für intelligent genug nicht auf diese "Initiative" hereinzufallen.



Wieso Unsinn? Wenn ich Gäste in meine Wohnung einlade und die sich nich benehmen fliegen sie raus!


Mit der Wohnung ist es etwas anders.
Wer sich in einem Land nicht benimmt, geht in den Knast so wie jeder "Einheimische" auch. Da spielt die Herkunft keine Rolle. Dein hintergründiges Ansinnen würde nur funktionierenm, wenn man jedem sofort ansehen würde, dass er Straftaten begehen will.
Das wäre schön, denn dann würde man das bei uns Deutschen auch erkennen und Schäuble könnte eine Vorbeugehaft für "auffällig aussehende" Personen einführen.
Manfred O.
Zitat:
EFler hat am 13. Oktober 2007 um 21:06 Uhr folgendes geschrieben:

Zitat:
Manfred O. hat am 13. Oktober 2007 um 21:04 Uhr folgendes geschrieben:



Und wer schützt die Schweizer Kinder, Frauen und Männer vor dem Rest der Straftäter????


Die Schweizer Polizei, die nach den Ausschaffungen nur noch die Hälfte zu tun hat!


Entschuldige, wenn ich jetzt lache, aber wenn das die Polizei könnte, würde es Straftaten gar nicht erst geben. Die polizei reagiert genauso wie in Deutschland selten vorbeugend, sondern erst wenn was passiert ist, oder gerade passiert.
EFler
Nochmal, lade ich jemanden in meine Wohnung ein und er benimmt sich nicht, werfe ich ihn raus. Kommt ein Ausländer in unser Land als Gast und er benimmt sich nicht, sollte er ausgewiesen werden, denn er ist selber schuld dran, er hätte sich ja an die Regeln in seinem Gastland halten können. Ist für Multikultiträumer natürlich schwer zu verstehen, aber ich kann nachvollziehen warum die Schweizer, anhand solcher Statistiken, keine Lust mehr haben kulturell bereichert zu werden!
Simson
Zitat:
EFler hat am 13. Oktober 2007 um 21:03 Uhr folgendes geschrieben:
Wenn ich Gäste in meine Wohnung einlade und die sich nich benehmen fliegen sie raus!

Bei Gästen in Deiner Wohnung ist das sicherlich kein Problem. Bei Mitbewohnern in Deiner Wohnung oder bei Deiner Partnerin bzw. Ehefrau gestaltet sich das schon schwieriger. Die haben nämlich ein Wohnrecht.
EFler
Zitat:
Manfred O. hat am 13. Oktober 2007 um 21:11 Uhr folgendes geschrieben:



Entschuldige, wenn ich jetzt lache, aber wenn das die Polizei könnte, würde es Straftaten gar nicht erst geben. Die polizei reagiert genauso wie in Deutschland selten vorbeugend, sondern erst wenn was passiert ist, oder gerade passiert.



Lache doch ich gönne es dir, ich lache dann auch wenn die Initiative durch ist. Dannw erden auch andere europäische Länder folgen. Frankreich führt jetzt auch Gentests für ausländische Familiennachzügler ein, weil diese lockeren Gesetze vielfältig ausgenutzt wurden. Endlich kehrt die Vernunft langsam nach Europa zurück!
EFler
Zitat:
Simson hat am 13. Oktober 2007 um 21:18 Uhr folgendes geschrieben:

Zitat:
EFler hat am 13. Oktober 2007 um 21:03 Uhr folgendes geschrieben:
Wenn ich Gäste in meine Wohnung einlade und die sich nich benehmen fliegen sie raus!

Bei Gästen in Deiner Wohnung ist das sicherlich kein Problem. Bei Mitbewohnern in Deiner Wohnung oder bei Deiner Partnerin bzw. Ehefrau gestaltet sich das schon schwieriger. Die haben nämlich ein Wohnrecht.


Ja genau, diese stellen in dem angeführten Vergleich ja auch die Inländer dar!
Simson
Zitat:
EFler hat am 13. Oktober 2007 um 21:20 Uhr folgendes geschrieben:

Zitat:
Simson hat am 13. Oktober 2007 um 21:18 Uhr folgendes geschrieben:

Zitat:
EFler hat am 13. Oktober 2007 um 21:03 Uhr folgendes geschrieben:
Wenn ich Gäste in meine Wohnung einlade und die sich nich benehmen fliegen sie raus!

Bei Gästen in Deiner Wohnung ist das sicherlich kein Problem. Bei Mitbewohnern in Deiner Wohnung oder bei Deiner Partnerin bzw. Ehefrau gestaltet sich das schon schwieriger. Die haben nämlich ein Wohnrecht.


Ja genau, diese stellen in dem angeführten Vergleich ja auch die Inländer dar!

Also Touristen auszuweisen, die wie Gäste in einer Wohnung sind, sollte doch kein Problem darstellen.
Herasun
Zitat:
EFler hat am 13. Oktober 2007 um 21:19 Uhr folgendes geschrieben:
Endlich kehrt die Vernunft langsam nach Europa zurück!


Sie kehrt zurück?
Wie lange war sie denn außer Hauses?
Doch nicht etwa seit dem Zusammenbruch des Dritten Reiches?
die_gute_fee
Eine sog. Ausschaffungsinitiative braucht es hierzulande gar nicht. Bereits jetzt werden straffällige Ausländer ausgewiesen:

Zitat:
§ 53 AufenthG: Zwingende Ausweisung
Ein Ausländer wird ausgewiesen, wenn er

1. wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden ist oder wegen vorsätzlicher Straftaten innerhalb von fünf Jahren zu mehreren Freiheits- oder Jugendstrafen von zusammen mindestens drei Jahren rechtskräftig verurteilt oder bei der letzten rechtskräftigen Verurteilung Sicherungsverwahrung angeordnet worden ist,
2. wegen einer vorsätzlichen Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz, wegen Landfriedensbruches unter den in § 125a Satz 2 des Strafgesetzbuches genannten Voraussetzungen oder wegen eines im Rahmen einer verbotenen öffentlichen Versammlung oder eines verbotenen Aufzugs begangenen Landfriedensbruches gemäß § 125 des Strafgesetzbuches rechtskräftig zu einer Jugendstrafe von mindestens zwei Jahren oder zu einer Freiheitsstrafe verurteilt und die Vollstreckung der Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt worden ist oder
3. wegen Einschleusens von Ausländern gemäß § 96 oder § 97 rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe verurteilt und die Vollstreckung der Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt worden ist.

§ 54 AufenthG: Ausweisung im Regelfall

Ein Ausländer wird in der Regel ausgewiesen, wenn er

1. er wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten rechtskräftig zu einer Jugendstrafe von mindestens zwei Jahren oder zu einer Freiheitsstrafe verurteilt und die Vollstreckung der Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt worden ist,
2. er wegen Einschleusens von Ausländern gemäß § 96 oder § 97 rechtskräftig verurteilt ist,
3. er den Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes zuwider ohne Erlaubnis Betäubungsmittel anbaut, herstellt, einführt, durchführt oder ausführt, veräußert, an einen anderen abgibt oder in sonstiger Weise in Verkehr bringt oder mit ihnen handelt oder wenn er zu einer solchen Handlung anstiftet oder Beihilfe leistet,
4. er sich im Rahmen einer verbotenen oder aufgelösten öffentlichen Versammlung oder eines verbotenen oder aufgelösten Aufzugs an Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Sachen, die aus einer Menschenmenge in einer die öffentliche Sicherheit gefährdenden Weise mit vereinten Kräften begangen werden, als Täter oder Teilnehmer beteiligt,
5. Tatsachen die Schlussfolgerung rechtfertigen, dass er einer Vereinigung angehört oder angehört hat, die den Terrorismus unterstützt oder er eine derartige Vereinigung unterstützt oder unterstützt hat; auf zurückliegende Mitgliedschaften oder Unterstützungshandlungen kann die Ausweisung nur gestützt werden, soweit diese eine gegenwärtige Gefährlichkeit begründen,

5a. er die freiheitliche demokratische Grundordnung oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet oder sich bei der Verfolgung politischer Ziele an Gewalttätigkeiten beteiligt oder öffentlich zur Gewaltanwendung aufruft oder mit Gewaltanwendung droht,

6. er in einer Befragung, die der Klärung von Bedenken gegen die Einreise oder den weiteren Aufenthalt dient, der deutschen Auslandsvertretung oder der Ausländerbehörde gegenüber frühere Aufenthalte in Deutschland oder anderen Staaten verheimlicht oder in wesentlichen Punkten falsche oder unvollständige Angaben über Verbindungen zu Personen oder Organisationen macht, die der Unterstützung des Terrorismus verdächtig sind. Die Ausweisung auf dieser Grundlage ist nur zulässig, wenn der Ausländer vor der Befragung ausdrücklich auf den sicherheitsrechtlichen Zweck der Befragung und die Rechtsfolgen falscher oder unvollständiger Angaben hingewiesen wurde; oder
7. er zu den Leitern eines Vereins gehörte, der unanfechtbar verboten wurde, weil seine Zwecke oder seine Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder er sich gegen die verfassungsgemäße Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richtet.



Die Nazis hierzulande müssen sich also andere Forderungen suchen...
EFler
Zitat:
Herasun hat am 13. Oktober 2007 um 22:03 Uhr folgendes geschrieben:

Zitat:
EFler hat am 13. Oktober 2007 um 21:19 Uhr folgendes geschrieben:
Endlich kehrt die Vernunft langsam nach Europa zurück!


Sie kehrt zurück?
Wie lange war sie denn außer Hauses?
Doch nicht etwa seit dem Zusammenbruch des Dritten Reiches?



Ne hat er was mit 1968 zu tun!