Michi
Finanzen diktieren die Entscheidungen zur Nachnutzung des Buga-Hofwiesenparkes
Einen Monat vor Schließung der Bundesgartenschau gibt es in Gera offenbar noch zahlreiche offene Fragen, wie der Hofwiesenpark künftig genutzt wird. Während Oberbürgermeister Dr. Norbert Vornehm (SPD) auf längst gefasste Grundsatzbeschlüsse verweist, sieht vor allem die CDU-Fraktion noch Klärungsbedarf. Aber auch die "Hausmacht" des Rathauschefs, die SPD-Ratsfraktion, ist längst noch nicht zufrieden mit dem Stand der Dinge.
Reizwörter sind Einzäunung, Eintrittspreis und Freibad. Bei allen Wünschen - die Finanzen diktieren die Entscheidungen. Wird der Hofwiesenpark nicht mehr bewirtschaftet, könnten Steuernachforderungen auf die Stadt zukommen. Aber auch eine eventuelle Rückzahlung von Fördermitteln ist ins Kalkül zu ziehen. Da muss gegengerechnet werden, was ein Weiterbetrieb für Kosten verursacht. Ein kompliziertes Geflecht von Rechtsvorschriften, wie Stadtplanungsamtsleiter Konrad Steinbrecht erläuterte.
"Die Frage, was vorteilhafter ist, lässt sich hier nicht beantworten", reagierte Baudezernent Ramon Miller (SPD) im Bauausschuss des Stadtrates - und verwies auf die Zuständigkeit des CDU-geführten Finanzdezernates. "Wann kommt denn nun der OB mit seinen Beigeordneten zu einer Entscheidung? Die Buga GmbH wird uns diese Frage nicht mehr beantworten können", hakte CDU-Fraktionsvorsitzender Hans-Jörg Dannenberg nach.
Im Bauausschuss stellte sich nur einer vorbehaltlos hinter die bisher propagierte Linie, den Stadtpark nach der Buga zu öffnen, ohne Zaun und Eintrittsgeld: "Es gibt doch Beschlüsse und Planungen", schüttelte Dirk Plette von der Wählergemeinschaft "Arbeit für Gera" den Kopf angesichts der aufgeflammten Debatten.
SPD-Fraktionsvorsitzender Armin Allgäuer spricht dagegen von "einer groben Beschlusslage, die nur die Tendenz vorgibt". Wenn es im Hofwiesenpark keine Einzäunungen gebe, würden sich die Besucher wohl nicht allzu lange an der Schönheit erfreuen können. Bevor die Buga GmbH mit dem Rückbau beginnt, müsse geklärt sein, was stehen bleibt, um doppelte Arbeit zu vermeiden. Dass für die Zukunft die finanziellen Spielräume mehr als bescheiden sind, ließ Allgäuer durchblicken: "Wir stehen beim Haushalt 2008 mit dem Rücken zur Wand." KommentarWir wissen, wann der "Laden" schließt. Die Zeit drängt.
Hans-Jörg Dannenberg, CDU-Fraktionschef im Geraer Stadtrat, zur Nachnutzungsfrage
von Uwe Müller Gera / OTZ
Delphi
Das liebe Geld, über was anderes kann man in dieser Gesellschaft gar nicht mehr diskutieren; meine Anregung: wenn in Zukunft - wie auch immer Eintritt gezahlt werden muß -, dann bitte nur für bestimmte Bereiche + ganz geringen Eintritt, damit jeder sich das leisten kann oder Sozialschwache bekommen entsprechende Citycards, mit denen sie das Gelände betreten können; auch Behinderte, die nicht viel zum Leben übrighaben, sollten freien Eintritt (Einzelfallentscheidungen!!!) haben es kann nicht sein, daß Begleitpersonen freien Eintritt haben und diese oft mehr Geld haben, wie die Behinderten selbst (was z. B. in Museen, Tierparks usw. praktiziert wird), sie begeiten doch einen Behinderten, der auch das Recht hat, je nach Behinderung am öffentlichen Leben teilzunehmen. Also, warum werden nicht Befreiungen generell für Behinderte mit wenig Geld gemacht + Begleitpersonen nur die Hälfte bezahlen müssen, wenn sie lt. Ausweis erforderlich sind. Vielleicht kann das ja für die Zukunftsplanung hier in Gera (generell, wo Eintritte verlangt werden), Berücksichtigung finden. Und nun zu den "Besserbetuchten": egal ob sie ihr "Vermögen" ehrlich erworben haben oder durch (jahrelange ?) Korruption (ich nenne alles bewußt ohne auszuschweifen kurz beim Namen), Amtsmißbrauch usw., es kann einfach nicht mehr sein, daß Armen mitunter nur 10% von ihrem monatlichen Einnahmen übrigbleiben und diesen durch hohe Eintrittspreise der Zutritt zu Veranstaltungen, Bäder, Kinos usw. bzw. das Essen von Bratwürsten verwährt bleibt, weil Besserbetuchte bis hin zu allen Politikern nicht bereit sind, Kosten und Verantwortung für ihre Gemeinden und Städte mehr aus eigener Tasche zu tragen. Ein Beispiel: Wenigbetuchte helfen sich gegenseitig in der Not als auch in ehrenamtlicher Tätigkeit dieser Gesellschaft - Beispiel BUGA, UNICEF u. a. Organisationen eher, auch ohne daß Presse usw. dabei ist, Beamte, Behörden, manche Firmen usw., machen meißt nur gößere Spenden, wenn sie öffentlich erwähnt werden; dann können sie "auf Spendenbasis" beim Finanzamt ihr Geld mindestens anteilig zurückholen. Spenden sind Spenden und sollten überhaupt nicht vom FA (Finanzamt) zurückerstattet werden!!! Ich habe z.B. ohne es groß zu erwähnen immer geholfen wo es ging, auch bei der Aktion. als das Hochwasser 2002 war; bin 14 Tage täglich 300 Km, gefahren, hatte nicht das Recht auf Rabatt, weder an den Tankstellen dort - da ich ja nach 1 1/2 Fahrten immer tanken mußte - noch beim FA, weil ich ja als Rentnerin keineSteuern zahlte; durfte dann, weil man sah, wie ich mich arrangierte, dort bei einer Spedition bei Leipzig die nächsten 14 Tage dort übernachten. Aber wie gesagt, meinen Job verlor ich durch Amtsmißbrauch, geriet in finanzielle Schwierigkeiten durch diese Behörde, wo ich war, mir durften nicht mal Freunde privat helfen, damit ich Weihnachten, was anderes als Dosensuppe, Brot und Pudding mir leisten kann. Die Gesetze sind so **********, daß die, die an derGrenze leben (damit meine ich die, die ein Einkommen über dem Sozialhilfesatz haben - die, die keinen Anspruch auf irgendwelche finanzielle Hilfen, Tafeln für Bedürftige haben usw., die aber monatlich ob selbstverschuldet oder durch Fremdverschuldung, mehr Ausgaben im Monat haben, wie Einnahmen oder die Ausgaben Nahe dem Einnahmen sind - diese Leute werden gesetzlich nicht mit Übergangsregelungen - Einzelfallentscheidungen - bedacht). Was ich nun rüberbringen will ist, daß Leute wie ich mehr für die Gesellschaft tun als dafür Beauftragte, die mit Diäten, Fahrgeldpauschalen , andere Erstattungen und dazu hohen Gehältern/Solds und mehreren Jobs (!) 60% ? und mehr im Monat übrighaben. Also, warum verpflichten sich nicht solche Leute Projekte ihrer Stadt zu finanzieren???? Wenn jeder nach seinem Können soviel an diese Gesellschaft abgeben würde (oder gar nicht erst soviel "verdienen" würde), damit J E D E M mindestens 2/3 zum Leben übrig bleibt, würden sich auch nicht die "Kleinen" so über diesen Staat beschweren. Die Gelder wären da für Bildung bis einschließlich Lehre, in den Städten und Gemeinden würde sich wieder mehr tun und auch finanziert werden können. Also sponsert die Beschäftigung Arbeitsloser, schafft Arbeitsplätze in dem das BUGA-Gelände in Ronneburg und Gera erhalten bleibt. Spart die Gelder des Arbeitsamtes und der Arge ein und gebt den Leuten feste Arbeitsverträge (und wenn es wenigstens auf der 400,-€-Basis ist - es hätten mehrere davon Nutzen) zur Pflege der Anlagen, für "Organisatoren, Verkäufer usw." (ich kenne nicht im einzelnen, was alles in Zukunft notwendig wäre, an Beschäftigten), aber- es wäre sehr wichtig - auch für Leute wie mich, daß die Anlagen so nutzbar sind, daß man kostenlos oder für max. 0,50€ und selbst, wenn parken kostenpflichtig bleibt, geht endlich runter mit den Gebühren, es ist doch besser die Einnahmen von vielen, die sich die Parkgebür für den ganzen Tag von 0,50€ - max. 2,- leisten, als wenn wieder nur "Priviligierte" sich das leisten können und dadurch weniger Besucher sind. Man will einerseits viele Besucher anlocken, andererseits diskutiert man über weitere Preise/-erhöhungen. Ich habe mir bis jetzt in meinem ganzen Leben (bin über 50) nur 4 Urlaube geleistet, seit Jahren keine Hobbies mehr (war mal Tandemspringen, Reiten und Kartfahren). Also, ich bin ganz dafür, die Anlagen zu belassen und mit "Eintrittspreise, Parkplatzpreise usw." staffeln, nach Bedürftigkeiten. Wir sind nicht nur eine 2-Klassengesellschaft, sondern vielleicht 4(?), also, warum sollen solche Gebühren/Kosten nicht auch den Verhältnissen angepaßt werden?
Zur BUGA selbst: Eina Dankeschön an alle Helfer, egal ob freiwillig, wie ich, oder "von amtswegen". Es waren alle sehr gut geschult worden, auch als Behinderte bekam ich soviel Hilfe, wie ich brauchte, egal ob es beim Parkplatzsuchen war, ob ich mit den "E-Wagen"- gefahren wurde; ich persönlich wurde immer sehr höflich von allen Helfern behandelt - mit bisherigen Behörden (nicht Gera!!!), wo ich vorher zu tun hatte - aber selber arbeitete - von denen kann ich bei vielen nicht sagen, daß die Angestellten/Beamten so sind. Ein Riesenlob nochmal - D a n ke!!!
Pfiffikus
Hallo Mobbingopfer,
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Mobbingopfer hat am 29. September 2007 um 14:28 Uhr folgendes geschrieben:
Das liebe Geld, über was anderes kann man in dieser Gesellschaft gar nicht mehr diskutieren; meine Anregung: wenn in Zukunft - wie auch immer Eintritt gezahlt werden muß -, dann bitte nur für bestimmte Bereiche + ganz geringen Eintritt, damit jeder sich das leisten kann |
wenn ich es richtig gelesen habe, soll für den Hofwiesenpark überhaupt kein Eintrittsgeld verlangt werden. Das dürfte den sozial Schwachen sicher sehr entgegenkommen und dein Wohlwollen genießen.
Zitat: |
Mobbingopfer hat am 29. September 2007 um 14:28 Uhr folgendes geschrieben:
oder Sozialschwache bekommen entsprechende Citycards, mit denen sie das Gelände betreten können; auch Behinderte, die nicht viel zum Leben übrighaben, sollten freien Eintritt (Einzelfallentscheidungen!!!) haben |
Wer soll denn diese Einzelfallentscheidungen rechtskräftig treffen? Da bräuchte es eine Hofwiesenbehörde mit einigen Angestellten. Es ist doch hoffentlich nicht dein Ernst, dass du dir einen solchen bürokratischen Wasserkopf wünschst?
Abgesehen davon wär der ein Zuschussgeschäft für die Stadt, denn von Eintrittsgeldern in der von dir gewünschten Höhe wäre diese Bürokratie nie und nimmer zu finanzieren.
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Mobbingopfer hat am 29. September 2007 um 14:28 Uhr folgendes geschrieben:
Spart die Gelder des Arbeitsamtes und der Arge ein und gebt den Leuten feste Arbeitsverträge (und wenn es wenigstens auf der 400,-€-Basis ist - es hätten mehrere davon Nutzen) zur Pflege der Anlagen, für "Organisatoren, Verkäufer usw." (ich kenne nicht im einzelnen, was alles in Zukunft notwendig wäre, an Beschäftigten) |
Ja gut, doch zu einem Arbeitsvertrag gehören mindestens 2 Vertragspartner. Arbeitsverträge kann man nämlich nicht geben, sondern man schließt sie ab. Wer soll jetzt der Vertragspartner auf Arbeitgeberseite sein?
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Mobbingopfer hat am 29. September 2007 um 14:28 Uhr folgendes geschrieben:
Wenn jeder nach seinem Können soviel an diese Gesellschaft abgeben würde (oder gar nicht erst soviel "verdienen" würde), damit J E D E M mindestens 2/3 zum Leben übrig bleibt, würden sich auch nicht die "Kleinen" so über diesen Staat beschweren. |
Soweit sind wir noch nicht. Und ich bin der Meinung, dass das immer so bleiben wird, weil es in den Genen liegt. Es wird zwar immer Menschen geben, die gerne einen Teil ihres Erarbeiteten abgeben. Es wird immer Menschen geben, die wie du freiwillig und unbezahlt anderen Menschen helfen. Aber wir werden immer festzustellen haben, dass diese Bereitschaft nicht für alles ausreicht, was in der Gesellschaft so zu erledigen wäre.
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Mobbingopfer hat am 29. September 2007 um 14:28 Uhr folgendes geschrieben:
Also sponsert die Beschäftigung Arbeitsloser, schafft Arbeitsplätze in dem das BUGA-Gelände in Ronneburg und Gera erhalten bleibt. , aber- es wäre sehr wichtig - auch für Leute wie mich, daß die Anlagen so nutzbar sind, daß man kostenlos oder für max. 0,50€ und selbst, wenn parken kostenpflichtig bleibt, geht endlich runter mit den Gebühren, es ist doch besser die Einnahmen von vielen, die sich die Parkgebür für den ganzen Tag von 0,50€ - max. 2,- leisten, als wenn wieder nur "Priviligierte" sich das leisten könnenund dadurch weniger Besucher sind. |
Geras OB hat geschrieben, dass einige (wenige) Leute einen Job im neuen Hofwiesenpark finden werden. Angestellte (Behinderte, die in der freien Wirtschaft nur sehr schwer einen Job finden würden) und auch einige Parkwächter.
Doch auch der Hofwiesenpark wird in Gera kein Jobwunder auslösen und die Massenarbeitslosigkeit beseitigen.
Zitat: |
Mobbingopfer hat am 29. September 2007 um 14:28 Uhr folgendes geschrieben:
Spenden und sollten überhaupt nicht vom FA (Finanzamt) zurückerstattet werden!!! |
Hm. An einem Stammtisch lässt sich hervorragend über eine solche Forderung diskutieren. Und wer eine solche Forderung in die Mikrofone diktiert, dem ist der Beifall von vielen gewiss.
Doch wir haben hier im Forum eine Frau vom Fach, die Claudia. Ich denke, sie kann hier einige Worte darüber erzählen, wie sich die Umsetzung deines Vorschlages auf die Spendenbereitschaft der Bevölkerung, vor allem der Großspender, auswirken würde.
Zitat: |
Mobbingopfer hat am 29. September 2007 um 14:28 Uhr folgendes geschrieben:
Zur BUGA selbst: Eina Dankeschön an alle Helfer, egal ob freiwillig, wie ich, oder "von amtswegen". |
Stimmt.
Pfiffikus,
der sich diesen Worten uneingeschränkt anschließen kann
ClaudiaPoser
Okay sofern ich die Frau vom fach sein sollte, werde ich gern heute Abend in Ruhe alles lesen und gern dazu antworten.
Da ich derzeit mal wieder in meinem Büro sitze und einiges aufarbeiten muss.
Bis heute Abend ich werde reagieren.
Claudia
ClaudiaPoser
Zitat: |
Spenden sind Spenden und sollten überhaupt nicht vom FA (Finanzamt) zurückerstattet werden!!! |
Okay ich habe heute geschrieben ich werde dazu meine Meinung und auch Erfahrungen schreiben.
Ich bin absolut dagegen so eine Forderung nur in den Mund zu nehmen. Es wäre eine Schande wenn dies jemals so kommen würde, denn Organisationen, Vereine usw. würden kaputt gehen. Ich möchte nicht mal mit Firmen beginnen, denn schon eine Familie welche ein ganz normales Einkommen hat, fordert immer / so gut wie immer, eine Spendenbescheinigung. Dies ist auch das Recht, warum soll man dies nicht steuerlich geltend machen? Wenn man dies abschaffen würde, würden noch weniger Menschen Spenden.
Warum soll ich als Spender, der ja etwas Gutes tut, noch bestraft werden?
Claudia
Pfiffikus
Hallo Claudia,
über die zu erwartenden Folgen sind wir uns einig.
Zitat: |
ClaudiaPoser hat am 02. Oktober 2007 um 19:07 Uhr folgendes geschrieben:[SIZE=9]
Warum soll ich als Spender, der ja etwas Gutes tut, noch bestraft werden? |
So extrem sehe ich das nicht.
Das hat ja unser Mobbingopfer nicht gefordert. Niemand wird einen Spender irgendwie bestrafen. Vorgeschlagen wurde nur der Wegfall einer steuerlichen Belohnung, mehr nicht.
Pfiffikus,
der anerkennt, dass sich die Gesellschaft inzwischen an diese Belohnung sehr fest gewöhnt hat
ClaudiaPoser
Ja okay das Wort bestrafen war blöd von mir, ich denke aber ihr wisst was ich damit ausdrücken wollte.
*Ich hoffe es zumindest*
Viele würden nicht mehr Spenden, wenn es die Möglichkeit *Steuerlich geltend machen* nicht mehr gäbe.
Wir haben gerade erst vor ein paar Monaten im Bundestag einen Entwurf diskutiert und dieser ist hier nachzulesen:
http://dip.bundestag.de/extrakt/16/019/16019393.htm
Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements
Vorgangstyp: Gesetzgebung
Inhalt:
Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements; Ehrenamt; Bürgerschaftliches Engagement; Verein; Gemeinnützigkeit:
Verbesserung steuerlicher Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt sowie die Tätigkeit von Vereinen: einfacheres und praktikableres Spendenrecht, Schaffung von Anreizen zur Beteiligung an Stiftungen, Stärkung der Instrumente zur Kulturförderung wie z.B. Kulturfördervereine, Einkommensteuerermäßigung und Anhebung des Freibetrags, Entlastung gemeinnütziger Körperschaften und ehrenamtlicher Mitarbeiter finanziell und/oder im Hinblick auf den Arbeitsaufwand; Änderung von sechs Gesetzen und zwei Rechtsverordnungen
Also versucht man ja auch ehrenamtliche zu begünstigen, was ich gut finde.
Und hier der Beschluss vom 21.09.07 was ich sehr begrüße:
21. September 2007 | 11:00 Uhr
Ehrenamt wird besser gefördert - Länderkammer billigt Vorlage aus dem Bundestag - Debatte über ehrenamtliche Betreuer --Von Helmut Stoltenberg--
Der Bundesrat hat den Weg zur Stärkung ehrenamtlicher Tätigkeiten frei gemacht. Die Länderkammer billigte am Freitag in Berlin einen Gesetzesbeschluss des Bundestages, wonach das bürgerschaftliche Engagement in Deutschland mit einer Steuerentlastung in Höhe von fast einer halben Milliarde Euro gefördert werden soll. Das Gesetz soll rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft treten.
Berlin (ddp). Der Bundesrat hat den Weg zur Stärkung ehrenamtlicher Tätigkeiten frei gemacht. Die Länderkammer billigte am Freitag in Berlin einen Gesetzesbeschluss des Bundestages, wonach das bürgerschaftliche Engagement in Deutschland mit einer Steuerentlastung in Höhe von fast einer halben Milliarde Euro gefördert werden soll.
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Das Gesetz soll rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft treten. Danach wird der sogenannte Übungsleiterfreibetrag von 1848 Euro auf 2100 Euro im Jahr steigen. Ferner wird ein allgemeiner steuerlicher Freibetrag in Höhe von jährlich 500 Euro für alle Personen eingeführt, die ehrenamtlich in Vereinen Verantwortung übernehmen. Die ihnen dafür gewährte Aufwandsentschädigung soll bis zu einer Höhe von 500 Euro steuerfrei sein, ohne dass dafür Einzelnachweise vorgelegt werden müssen. Die Höchstgrenzen für den steuerlichen Abzug von Spenden von bisher fünf beziehungsweise zehn Prozent der Gesamteinkünfte werden auf einheitlich 20 Prozent angehoben. Zudem soll der Höchstbetrag für die Ausstattung von Stiftungen mit Kapital von 307 000 Euro auf eine Million Euro erhöht werden. Auch wird die Besteuerungsgrenze für wirtschaftliche Betätigungen gemeinnütziger Körperschaften und die sogenannte Zweckbetriebsgrenze bei sportlichen Veranstaltungen von 30 878 Euro auf 35 000 Euro Einnahmen im Jahr heraufgesetzt. In der Debatte mahnte der saarländische Ministerpräsident Peter Müller (CDU) Nachbesserungen für ehrenamtliche Betreuer an. Er verwies darauf, dass die Zahl der betreuungsbedürftigen Personen in Deutschland steige. Dabei liege es im öffentlichen Interesse, dass dieser zusätzliche Betreuungsaufwand vor allem durch ehrenamtliche Betreuer wahrgenommen werde. Die hier ehrenamtlich Tätigen dürften nicht schlechter gestellt werden als diejenigen, die im Sport- oder Kulturbereich ein Ehrenamt ausüben. Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium, Barbara Hendricks (SPD), sagte, man müsse überprüfen, ob der neue Freibetrag von 500 Euro auch für ehrenamtliche Betreuer angewendet werden könne. Sie wandte sich zugleich dagegen, Personen in einen Steuerfreibetrag einzubeziehen, die die rechtliche Betreuung ihrer Eltern übernehmen. Sie müssten sonst zunächst von den Eltern 500 Euro nehmen, um sie anschließend steuerfrei stellen zu können. Man solle daher «die ehrenamtlichen rechtlichen Betreuer außerhalb des Familienkreises ins Auge nehmen, aber nicht die innerhalb des Familienkreises». ddp/sto/kos.
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Ich finde genau das auch sehr wichtig wenn es um steuerliche Vorteile geht, okay es passt sicher nicht so ganz in das Thema BUGA - Nachnutzung aber indirekt auch, denn es wird auf viele ehrenamtliche herablaufen.
Claudia