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Aus kartellrechtlicher Sicht bleibt das Verhalten der Mineralölmultis zunächst folgenlos. Für eine Absprache im Fall des Normalbenzins fehlen die Beweise. Dass alle Anbieter zur gleichen Zeit ihre Preise verteuern und angleichen, reicht den Wettbewerbshütern nicht.
Der Verdacht steht im Raum, dass Normalbenzin abgeschafft werden soll, weil die Preisunterschiede immer geringer werden. „Wir müssen Absprachen nachweisen. Und das können wir nicht“, kommentierte Markus Zeise vom Bundeskartellamt auf Anfrage unserer Redaktion das Verhalten der Mineralölkonzerne. Im Fall von Super- und Normalbenzin gebe es keine Beweise. Solange die Preise nur schrittweise angehoben oder angeglichen würden, sei es auch parallel, seien den obersten Wettbewerbshütern die Hände gebunden.
quelle & mehr: rp-online.de
Der Verdacht steht im Raum, dass Normalbenzin abgeschafft werden soll, weil die Preisunterschiede immer geringer werden. „Wir müssen Absprachen nachweisen. Und das können wir nicht“, kommentierte Markus Zeise vom Bundeskartellamt auf Anfrage unserer Redaktion das Verhalten der Mineralölkonzerne. Im Fall von Super- und Normalbenzin gebe es keine Beweise. Solange die Preise nur schrittweise angehoben oder angeglichen würden, sei es auch parallel, seien den obersten Wettbewerbshütern die Hände gebunden.
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