Normalbenzin: Kartellamt kann nichts tun

as65
Aus kartellrechtlicher Sicht bleibt das Verhalten der Mineralölmultis zunächst folgenlos. Für eine Absprache im Fall des Normalbenzins fehlen die Beweise. Dass alle Anbieter zur gleichen Zeit ihre Preise verteuern und angleichen, reicht den Wettbewerbshütern nicht.

Der Verdacht steht im Raum, dass Normalbenzin abgeschafft werden soll, weil die Preisunterschiede immer geringer werden. „Wir müssen Absprachen nachweisen. Und das können wir nicht“, kommentierte Markus Zeise vom Bundeskartellamt auf Anfrage unserer Redaktion das Verhalten der Mineralölkonzerne. Im Fall von Super- und Normalbenzin gebe es keine Beweise. Solange die Preise nur schrittweise angehoben oder angeglichen würden, sei es auch parallel, seien den obersten Wettbewerbshütern die Hände gebunden.

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gastli
Der einzige der etwas tun kann ist nun mal der Verbraucher. In dem er den Konsum verweigert.
Digedag
Zitat:
gastli hat am 14. August 2007 um 09:05 Uhr folgendes geschrieben:

Der einzige der etwas tun kann ist nun mal der Verbraucher. In dem er den Konsum verweigert.


Das ist immer leicht geschrieben gastli. Wenn man das Auto täglich braucht, quasi abhängig davon ist muss man Benzin kaufen, egal was es kostet. Wenn die Kosten den Arbeitslohn auffressen bleibt man dann zu Hause und geht nicht mehr arbeiten. So geht es einigen die ich kenne.
gastli
Ich denke mal vorsichtig geschätzt würden 48 Stunden Konsumverweigerung aller ausreichen. Das sollte doch möglich sein.
Niemand (ausgenommen Patienten einer Intensivstation) ist von einem Gegenstand abhängig. Schon gar nicht von einem Auto.