Sex unter 18 = Gefängniss !!??

Meister
Zitat:
gastli hat am 04. Februar 2015 um 09:02 Uhr folgendes geschrieben:
oft zweifelhaft.




nachdenklich weis doch auch nicht was hier los ist.

Gestern brachte der MDR eingebrochen..... und Pferd gevögelt.
Ob das Pferd nun schon 18 war, wurde nicht gesagt.
Ach Russische Zarin, deine Vollblutpferde waren doch Männlich. großes Grinsen



Meister
Meister
Zitat:
gastli hat am 04. Februar 2015 um 09:02 Uhr folgendes geschrieben:
oft zweifelhaft.




nachdenklich weis doch auch nicht was hier los ist.

Gestern brachte der MDR eingebrochen..... und Pferd gevögelt.
Ob das Pferd nun schon 18 war, wurde nicht gesagt.
Ach Russische Zarin, deine Vollblutpferde waren doch Männlich. großes Grinsen



Meister
gastli
ACHTUNG KEINE SATIRE !!!

Zitat:
Jugendarrest für Sex im Erlebnisbad

Warum das Paar angeklagt wird.

Sie sollen an Weihnachten Sex in einem großen Erlebnisbad gehabt haben - dafür kassierten ein 19-jähriger Mann und seine ein Jahr jüngere Partnerin am Dienstag vom Jugendrichter Arreststrafen. Das Paar war vor dem Amtsgericht Augsburg angeklagt, weil es sich am zweiten Weihnachtstag 2014 ausgerechnet in der "Erlebnisgrotte" der Therme im Augsburger Vorort Neusäß vergnügt haben soll.

Die Bademeister sollen die beiden Gäste dort in flagranti erwischt haben, es folgte die Anklage wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses. Der Mann behauptete nach Angaben eines Gerichtssprechers in dem Prozess, ihm sei lediglich die Badehose heruntergerutscht.

Wie die Strafe ausfiel.

Der Richter glaubte ihm nicht, verurteilte den 19-Jährigen zu zwei Wochen Dauerarrest und überbot damit sogar den Strafantrag der Staatsanwaltschaft. Die 18-Jährige sagte zu den Vorwürfen nichts. Sie erhielt einen sogenannten Freizeitarrest, der in der Regel ein Wochenende umfasst, und muss zudem 32 Stunden Hilfsdienste leisten.

Das Pärchen muss damit vorübergehend kleine Strafen absitzen, die im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes als "Zuchtmittel" betrachtet werden, um die Angeklagten erzieherisch zu beeinflussen.

In Bayern gibt es dafür sechs spezielle Arrestanstalten mit knapp 200 Plätzen. Eine Arreststrafe darf maximal vier Wochen betragen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

[Quelle: http://www.sueddeutsche.de/bayern/amtsge...isbad-1.2513614]

Was ist denn das?
Tiefstes Mittelalter?
Oder nur Bayern?
Da mag ich mir garnicht ausmalen was einem schwulen Paar passiert wäre wenn es vor diesem Richter gelandet wäre.
Und die waren sogar beide 18 und über 18!
Bruno
Der Staat, hat wohl keine Sozialwohnungen mehr für junge Mütter ?

Aber es gibt ja auch wecke, die lieber vö.... als zu lernen , oder arbeiten.
Jung/Alt-Erzeuger, ziehen danne mit ein und schon ist das Leben i.O.
Bruno
Zitat:
Meister hat am 03. April 2015 um 09:38 Uhr folgendes geschrieben:
Zitat:
gastli hat am 04. Februar 2015 um 09:02 Uhr folgendes geschrieben:
oft zweifelhaft.




nachdenklich weis doch auch nicht was hier los ist.

Gestern brachte der MDR eingebrochen..... und Pferd gevögelt.
Ob das Pferd nun schon 18 war, wurde nicht gesagt.
Ach Russische Zarin, deine Vollblutpferde waren doch Männlich. großes Grinsen



Meister



Kam die nicht aus Zerbst ?
gastli
UPDATE zu: ACHTUNG KEINE SATIRE !!!

Zitat:
Paar muss wegen Sex im Erlebnisbad in Arrest
Sie hatten Sex in einem Erlebnisbad und müssen nun in den Jugendarrest.
Das Landgericht Augsburg bestätigte das Urteil gegen einen 18-Jährigen und seine 19-jährige Freundin.
...
Enttäuscht und niedergeschlagen wirkten die beiden jungen Leute, als der Richter am Mittwoch das Urteil verkündete: Jugendarrest. Das Landgericht Augsburg ist davon überzeugt, dass das Paar in einem Erlebnisbad bei Augsburg Sex hatte - und verwarf die von den 18 und 19 Jahre alten Angeklagten eingelegte Berufung.
...
Überzeugender waren aber wohl die Aussagen zweier Bademeister, die als Zeugen auftraten, und Aufnahmen einer Überwachungskamera.
"Auf dem Video ist eindeutig zu sehen, dass sexuelle Handlungen stattgefunden haben", erklärte der Richter. "So was geht gar nicht", sagte einer der Bademeister, "es sind auch Kinder im Bad." Ein Badegast habe sich über die "Schweinerei" beschwert.

[Quelle: http://www.sueddeutsche.de/bayern/augsbu...rrest-1.2614204]

Die Bayern.
Spannern mit Überwachunskameras.
Gehen zum Lachen in den Keller.
Schalten wohl beim Sex [in bayern Schweinerei] das Licht aus.
Oje, oje.
gastli
Was sich bereits im Herbst 2014 angedeutet hat, wird nun bittere Realität.
Die Bundesregierung will das Sexualstrafrecht endgültig verschärfen.
„In dubio pro reo“ – im Zweifel für den Angeklagten – war früher, jetzt kommt das Maas’sche Sexualstrafrecht.
Die Tagesschau formuliert hier nicht eindeutig.
Die Aussagen sind widersprüchlich.

Zitat:
Künftig soll nicht einvernehmlicher Sex bereits dann als Vergewaltigung gelten, wenn das Opfer lediglich mündlich seine Zustimmung dazu verweigert, aber keinen körperlichen Widerstand geleistet hat. Die Forderung des Bundesrates, dass schon ein klar formuliertes „Nein“ für die Bestrafung ausreichen soll, ist in dem Gesetzentwurf aber nicht enthalten.
[Quelle: wie oben]

Wie verweigert man denn die Zustimmung, wenn nicht über ein Nein!?
Was dann folgt, ist weniger als ein Nein:

Zitat:
Voraussetzung für eine Verurteilung ist, dass der Täter das Opfer – in den meisten Fällen sind das Frauen – überrumpelt und dabei dessen Arglosigkeit ausgenutzt hat. Auch in Fällen, in denen das Opfer befürchten muss, dass ihm durch eine Weigerung erhebliche Nachteile entstehen könnten, wäre in Zukunft eine Bestrafung möglich.
[Quelle: wie oben]

Das sind alles Formulierungen, die mehr als schwammig sind.
Für den einen ist es schon ein erheblicher Nachteil, wenn er eine Rechnung nicht bezahlt bekommt.
Überrumpelt – was ist überrumpelt?
Auf einmal waren wir nackt und er hat mich einfach überrumpelt?
Arglosigkeit – Er wollte mir doch nur seine Briefmerkensammlung zeigen!

Zitat:
Es müsse alles getan werden, um Frauen besser vor sexueller Gewalt zu schützen.
[Quelle: wie oben]

Es geht eben nicht um Gewalt.
Der Aspekt der Gewalt bei einer Vergewaltigung soll doch herausgenommen werden.
Was bleibt übrig, wenn man bei "sexueller Gewalt" die Gewalt entfernt?
Die Sexualität bleibt übrig.
Da haben Frauen nun zumindest die Sicherheit, dass sie bei Nichtgefallen [eines potentiellen Sexualpartners] im Nachhinein problemlos einen Vergewaltigungprozess anstreben können.
Die Merkel-Junta macht seit ihrem Bestehen so dermaßen lächerliche und stümperhafte Gesetze, dass sie immer wieder von BVG gekippt werden.
Das wird sicher auch hier geschehen.
Adeodatus
Eine Änderung des Vergewaltigungsparagraphen war lange überfälltig, insbesondere weil sich sexuelle Gewalt nicht nur auf den durch Gewalt oder Bedrohung erzwungen Sex begrenzt.

Aber trotzdem die Opfer von Vergewaltigungen werden auch nach dem sie ein Martyrium erlebt haben gedemütigt und die Täter belohnt.

siehe hier.
14-Jährige vergewaltigtAus U-Haft entlassen: Zwei mutmaßliche Täter sollen in Jugendeinrichtungen
Meister
Zitat:
Adeodatus hat am 17. März 2016 um 09:09 Uhr folgendes geschrieben:
Eine Änderung des Vergewaltigungsparagraphen war lange überfälltig, insbesondere weil sich sexuelle Gewalt nicht nur auf den durch Gewalt oder Bedrohung erzwungen Sex begrenzt.

Aber trotzdem die Opfer von Vergewaltigungen werden auch nach dem sie ein Martyrium erlebt haben gedemütigt und die Täter belohnt.



Wenn man aber Opfer sein möchte, sollte man sich etwas anstrengen. fröhlich


Meister
gastli
Zitat:
Wann heißt Nein endlich Nein?
Sexuelle Selbstbestimmung ist in Deutschland weniger geschützt als Eigentum. Das Sexualstrafrecht muss also dringend und grundlegend reformiert werden.
[Quelle: http://www.zeit.de/kultur/2016-04/sexual...aeltnis-10nach8]

Die Autoren führen anschaulich auf, warum die immer wieder mit heißer Nadel gestrickten Gesetze Murksereien nicht zielführend sind.
Sarrrha
Mal ganz im Ernst, das ist doch nur lächerlich. Die bekommen ihr eigenen Gesetze nicht mehr unter einen Hut und dann müssen noch mehr her
Moon
Schiiten, also ebenfalls "Kumpel der Linken", begehen noch viel Schlimmeres.

Die Lehren des Ayatollah al-Khomeini
Meister
Zitat:
Sarrrha hat am 13. September 2016 um 20:44 Uhr folgendes geschrieben:
Die bekommen ihr eigenen Gesetze nicht mehr unter einen Hut und dann müssen noch mehr her


Ja so sehe ich das auch.
Es sollte jeder mit sich abmachen.
Bekommen die Islamisten welche manchmal schon 11 Jährige aufbohren in Deutschland nun Knast? Ihr Frauenbild heißt unbedingt Jungfrau und die heiraten wenn nötig alle Altersklassen.
Wenn sie schon verheiratet mit mehreren Frauen kommen, sollen sie dann in Deutschland anstatt Hartz IV zu bekommen alle in einen Familienknast weil sie nicht nein gesagt haben?
Ich denke der Reifengrad ist mit ausschlaggebend.
Der stellt sich bei den einen früher und den anderen später ein. Was muss, das muss großes Grinsen . Es wird kein Stasi Agent kontrollieren können, ob das Gesetz eingehalten wurde.


Meister