Sex unter 18 = Gefängniss !!??

Pfiffikus
Zitat:
gastli hat am 10. August 2007 um 09:44 Uhr folgendes geschrieben:

Zitat:
Original von Natalie
Vielleicht sollten die Politiker, die sowas erfinden mal abdanken, Hat dort schon der verkalkungsprozess engesetzt oder ist das eine Meldung aus dem Sommerloch?


Kein Sommerloch.

Der Gesetzentwurf

Und? Schon gelesen, wa da drin steht? Oder hast du wieder nur einem Sommerlochs-Scharfmacher nachgeplappert?

Der Paragraf heute:
Zitat:
§ 182. Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen. (1) Eine Person über achtzehn Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie

1. unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder

2. diese unter Ausnutzung einer Zwangslage dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Im Gesetzentwurf finde ich die entscheidende Passage:
Zitat:
§ 182 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 werden die Wörter "Eine Person über achtzehn Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren" durch die Wörter "Wer eine Person unter 18 Jahren" ersetzt.


Der Paragraf nach der beabsichtigten Änderung:
Zitat:
§ 182. Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen. (1) Wer eine Person unter 18 Jahren dadurch mißbraucht, daß sie

1. unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder

2. diese unter Ausnutzung einer Zwangslage dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

3. Der Versuch ist strafbar.

wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


In verständlichem Deutsch:
Du darfst Jugendliche unter 18 Jahren nicht durch eine Zwangslage zu sexuellen Handlungen zwingen. Das darfst du in deinem Alter auch heute nicht, doch nach dem heutigen Recht wär ein(e) Siebzehnjährige(r) straffrei, wenn Minderjährige (unter 16 Jahren) zu sexuellen Handlungen gedrängt werden.

Weiterhin darf man es nach dem beabsichtigten Entwurf auch nicht mehr versuchen. Auch das ist bisher offensichtlich straffrei. Diese Gesetzeslücken sollen offensichtlich durch den Gesetzentwurf geschlossen werden. Nicht mehr und nicht weniger.


Ein Verbot von einverständlichem Sex unter Jugendlichen unter 18 Jahen finde ich im Gesetzentwurf nicht. Berichtige mich bitte, wenn du etwas gefunden hast! (Brauchst nur die Seiten 5 und 6 des verlinkten Dokuments zu lesen. Der Rest ist nur Vorwort und Begründung.)



Pfiffikus,
der gegen die Schliessung dieser Gesetzeslücken nix einzuwenden hat
U.Walluhn
Sexualverbot unter 18. Das ist ja finsterstes Mittelalter und heilige Inquisition. Auf welchem Stern wohnt denn der Mann (das kann nur ein Mann sein!), der solchen geistigen Blödsinn verzapft?
die_gute_fee
Pfiffikus hat Recht. Lest mal den Gesetzentwurf, da ist nichts dran zum aufregen. Es geht um sexuellen Mißbrauch, nicht um einvernehmliche sexuelle Handlungen.
U.Walluhn
Sexueller Missbrauch muss immer unter Strafe stehen. Egal in welcher Altersklasse.
Bernhard P.
Ich denke auch das es hier um sexuellen Missbrauch geht. Ansonsten ist es ja gegenseitiges Einvernehmen. Ich hoffe das kein Parteitagbeschluss nötig ist um sowas eindeutig zu regeln.
U.Walluhn
Ich bin dafür, sexuellen Missbrauch hart und unnachsichtig zu bestrafen, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen. Eine harte Stafe setzt allerdings auch eine klare und saubere Beweisführung voraus.
Pfiffikus
Zitat:
U.Walluhn hat am 23. November 2007 um 03:30 Uhr folgendes geschrieben:Sexualverbot unter 18. Das ist ja finsterstes Mittelalter und heilige Inquisition. Auf welchem Stern wohnt denn der Mann (das kann nur ein Mann sein!), der solchen geistigen Blödsinn verzapft?

Von welchem Manne redest denn du? Wer hat sich denn ein solches Verbot ausgedacht, der geistiger Blödsinn wäre?
Ein Lesen des Gesetzentwurfes oder wenigstens meines zusammenfassenden Beitrages hätte es verhindert, dass eine solche Äußerung von dir in den Raum gestellt wird.


Zitat:
U.Walluhn hat am 24. November 2007 um 16:28 Uhr folgendes geschrieben:

Ich bin dafür, sexuellen Missbrauch hart und unnachsichtig zu bestrafen, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen.

Zwischendurch könnte es sein, du hast den Entwurf doch noch gelesen, denn inzwischen ist nicht mehr von einem "Sexualverbot unter 18." die Rede.
Gerade eine Straffreiheit von Jugendlichen unter 18 Jahren wird durch den Gesetzentwurf abgeschafft. (Ist der eigentlich inzwischen rechtskräftig geworden?)

Um auf Nummer Sicher zu gehen, erklär ich dir nochmal, womit unser Gastli das Sommerloch gefüllt hat:
Stell dir mal ein völlig frei erfundenes Beispiel vor! Wenn du dich an Herasun heranmachst und versuchst, ihr mit Gewalt etwas anzutun, könnte es sein, dass du aufgrund ihrer 131kg Kampfgewicht unterliegen wirst. Nach der bisherigen Gesetzeslage bliebe dein Versuch straflos, sofern Herasun es mit der Notwehr nicht übertreibt. Der hier in Rede stehende Gesetzentwurf stellt auch deinen Versuch unter Strafe.


Zitat:
U.Walluhn hat am 24. November 2007 um 16:28 Uhr folgendes geschrieben:

Eine harte Stafe setzt allerdings auch eine klare und saubere Beweisführung voraus.

Die dürfte angesichts einer siebenköpfigen Kinderschar nicht weiter schwer fallen.


Pfiffikus,
der jetzt gerade im Forum kein anschaulicheres Beispiel als Herasun fand
U.Walluhn
Die Sache hat sich aufgeklärt. Hier lag ein Missverständnis vor. Mehrere Forumnutzer - ich auch - sind von einem generellen Sexverbot unter 18 Jahren ausgegangen. Daher meine verwunderte Frage, auf welchem Planeten der Mann, der dies verzapft hat, leben soll. Entschuldigt, wenn ich nicht die Zeit habe, alles und jedes zu lesen.
Pfiffikus
Zitat:
U.Walluhn hat am 25. November 2007 um 17:19 Uhr folgendes geschrieben:

Entschuldigt, wenn ich nicht die Zeit habe, alles und jedes zu lesen.

Entschuldigung angenommen.


Pfiffikus,
der sich wundert, weshalb sich Gastli nicht für diese Irreführung der Foren-User entschuldigt
Herasun
Zitat:
Pfiffikus hat am 25. November 2007 um 00:11 Uhr folgendes geschrieben:
Pfiffikus,
der jetzt gerade im Forum kein anschaulicheres Beispiel als Herasun fand


Der Mißbrauch meiner Person als Beispiel in diesem Thema gleicht einerseits einer Vorführung, andererseits bezweifle ich die Anschaulichkeit, mein lieber Pfiffikus! zum Kampf bereit

Zitat:
Pfiffikus hat am 25. November 2007 um 00:11 Uhr folgendes geschrieben:
Der hier in Rede stehende Gesetzentwurf stellt auch deinen Versuch unter Strafe.


Jetzt wird mir auch klar, warum du dich so vehement geweigert hast, mir einen Schoßplatz auf deiner Party anzubieten.
Deine Ablehnung hatte also gar nichts mit meinem Gewicht(,welches sich inzwischen auf 134 kg erhöht hat) zu tun, sondern war von Angst vor Eventualitäten geprägt.


Zitat:
U.Walluhn hat am 24. November 2007 um 16:28 Uhr folgendes geschrieben:

Eine harte Stafe setzt allerdings auch eine klare und saubere Beweisführung voraus.

Zitat:
Pfiffikus hat am 25. November 2007 um 00:11 Uhr folgendes geschrieben:
Die dürfte angesichts einer siebenköpfigen Kinderschar nicht weiter schwer fallen.


Was hat denn die Kinderzahl mit der Fähigkeit zu einer klaren und sauberen Beweisführung zu tun? verwirrt
Pfiffikus
.....e Herasun,


Zitat:
Herasun hat am 26. November 2007 um 00:09 Uhr folgendes geschrieben:


Der Mißbrauch meiner Person als Beispiel in diesem Thema gleicht einerseits einer Vorführung,

keine Angst, ich werde dich nicht missbrauchen! Ts, ts, ts! Auch nicht zwecks Vorführung!


Zitat:
Herasun hat am 26. November 2007 um 00:09 Uhr folgendes geschrieben:

Jetzt wird mir auch klar, warum du dich so vehement geweigert hast, mir einen Schoßplatz auf deiner Party anzubieten.

Deine Ablehnung hatte also gar nichts mit meinem Gewicht(,welches sich inzwischen auf 134 kg erhöht hat) zu tun, sondern war von Angst vor Eventualitäten geprägt.

Dass ich es nicht so überstürzt mag und nicht gleich beim ersten Mal diesen Platz anbieten möchte, das kam dir wohl nicht in den Sinn? Anstand eben...



Zitat:
Herasun hat am 26. November 2007 um 00:09 Uhr folgendes geschrieben:

Was hat denn die Kinderzahl mit der Fähigkeit zu einer klaren und sauberen Beweisführung zu tun? verwirrt

Weil sich bei einer Beweisführung eine siebenköpfige Zeugenschar recht hilfreich erweisen kann.


Pfiffikus,
der sich darauf freut, die sieben Namen zu erfahren
Herasun
Zitat:
Pfiffikus hat am 26. November 2007 um 00:24 Uhr folgendes geschrieben:
keine Angst, ich werde dich nicht missbrauchen! Ts, ts, ts! Auch nicht zwecks Vorführung!


Haste aber ja schon getan....!
Wie du das wieder gutmachen willst, ist mir rätselhaft.

Zitat:
Pfiffikus hat am 26. November 2007 um 00:24 Uhr folgendes geschrieben:
Dass ich es nicht so überstürzt mag und nicht gleich beim ersten Mal diesen Platz anbieten möchte, das kam dir wohl nicht in den Sinn? Anstand eben...


Gut, dann lassen wir das erste Mal eben aus!

Zitat:

Pfiffikus hat am 26. November 2007 um 00:24 Uhr folgendes geschrieben:

Pfiffikus,
der sich darauf freut, die sieben Namen zu erfahren


Da sind sie, die sieben Namen:
Brummboss , Sunny , Cloudy , Tschakko , Cooky , Bubi und Speedy
gastli
So langsam aber sicher wird auch die Schweinepresse munter je weiter das Elend fortschreitet. Was Orwells “Jugendliga gegen Sexualität” in 1984 ist, sind die Jünger Zypries’ im Jahr 2007. Das Furchtbare an diesem und an allen anderen Gesetzen, die Freiheit und Bürgerrechte nicht nur beschränken, sondern ihre Nutzung unter Strafe stellen, ist, daß es jederzeit jeden treffen kann. Als Bürger kann man sich nicht mehr richtig verhalten. Jeder Kuss, das Outfit, Fotos, eine Einladung ins Kino, ein Geschenk, kann unter Umständen als strafbar betrachtet werden. Völlig paranoid was da auf uns zukommt.
Pfiffikus
Jaja, nicht nur im Sommerloch werden Ängste geschürt.

Die Einladung ins Kino könnte bereits nach heutiger Rechtslage als "Entgelt" ausgelegt werden. Wär das bereits geschehen - ein solcher Fall waäre mit Sicherheit durch die Presse gegangen. Steht aber nicht so im Spiegel-Artikel. Mir kam derartiges bisher nicht zu Ohren.

Eine Übernachtung bei ihm aufgrund von fehlender Fahrgelegenheit kann bereits heute als "Zwangslage" interpretierbar. Steht aber nicht so im Spiegel-Artikel. Auch hier ist mir noch kein derartiger Fall bekannt.

Strafbar ist es und wird es sein, jemanden zu sexuellen Handlungen zu zwingen.
Wenn ein Jugendlicher um eine junge Frau wirbt, einen Korb bekommt und diesen akzeptiert, so handelt es sich nicht um den Versuch, dieser jungen Frau sexuelle Handlungen aufzuzwingen. Das ist heute nicht strafbar und das wird auch künftig straffrei bleiben.

Der Spiegel:
Zitat:
Bald aber kann schon dann die Polizei an der Türe klingeln, wenn nach einer ungeplanten Party-Übernachtung inklusive Fummeln die Mutter des Mädchens Anzeige erstattet - oder vielleicht auch nur ein Nebenbuhler, der enttäuscht verfolgt, wie die Angebetete dem nachläuft, der ständig die Spendierhosen anhat.

Aufgrund der bereits bestehenden Rechtslage könnten derartige Straftatbestände schon heute konstruiert werden. Praktisch bedarf es nicht nur der prüden Mutter bzw. des eifersüchtigen Nebenbuhlers, sondern gleichzeitig noch einen Richter, der dieses Konstrukt von Straftatbestand genauso sieht, wie die beiden Streithammelinnen und -hammel. Und dieses Zusammentreffen ist vor dem Erstellen einer Anzeige sehr schlecht planbar.


Pfiffikus,
der sich von der Panik nicht erfassen lässt, wie dieser Spiegel-Redakteur
U.Walluhn
Bedenklich allemal. Es geht in Richtung Schnüffelstaat.
gastli
Zitat:
Gesetz gegen Nacktfotos
Maas muss seinen Entwurf nachbessern

Wenige Tage vor seiner Verabschiedung durch den Bundestag wird der Gesetzentwurf zum Sexualstrafrecht in einigen wichtigen Punkten entschärft. Dabei geht es um den Umgang mit Nacktbildern. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) wollte die Regeln dafür drastisch verschärfen. Sein Gesetzentwurf sah deshalb eine Änderung des Paragrafen 201 a des Strafgesetzbuchs vor. Demnach sollte künftig jeder mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden können, der "unbefugt eine Bildaufnahme von einer unbekleideten anderen Person herstellt". Wer ein derart gemachtes Foto "verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht", sollte sogar mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden können. Die Bundesregierung hatte den Gesetzentwurf von Maas im September gebilligt, an diesem Donnerstag sollte er vom Bundestag endgültig verabschiedet werden.
...
Der Bundesrat forderte Maas deshalb auf, "zu prüfen, ob die in dem Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen dem Bestimmtheitsgebot und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen".
...
Diesem Druck muss der Justizminister jetzt nachgeben. Das unbefugte Fotografieren unbekleideter Personen soll jetzt nicht mehr generell strafbar werden. Stattdessen soll nur noch die Herstellung von Aufnahmen nackter Kinder und Jugendlicher geahndet werden - und auch dies nur, wenn die Bilder gemacht werden, um sie zu verkaufen oder in Tauschbörsen einzustellen. Außerdem gibt es eine weitere Einschränkung: Künftig soll nur noch die unbefugte Verbreitung solcher Bilder unter Strafe gestellt werden. Wenn Eltern beispielsweise Aufnahmen ihrer 17-jährigen Tochter für einen Dessous-Katalog billigen, wäre das kein Verstoß gegen das Gesetz mehr.
Auch die Weitergabe von Nacktbildern von Erwachsenen soll künftig nicht mehr generell strafbar sein. Dies soll nur noch für Nacktbilder gelten, die "geeignet sind, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden". Außerdem soll die Verbreitung von Fotos geahndet werden, "die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellen".
An diesem Mittwoch muss der Rechtsausschuss die Änderungen noch billigen. Am Donnerstag soll der geänderte Gesetzentwurf dann auch vom Bundestag beschlossen werden.


Ein sehr lesenswerter Kommentar eines Fachmannes zum "Sexualstrafrecht". Das ist ja wohl auch das Mindeste, was man verlangen kann.
Meister
Was die Bilder anbetrifft, das ist nicht in Ordnung.

Aber was die Überschrift anbetrifft, da frage ich mich schon, gibt es noch Spätzünder?

Soll "Er Sie Es" sich vorschreiben lassen, wann es los zu gehen hat?

Egal Alter, wenn die Haare vor die Hose stoßen geht es rund und nicht in den Knast. großes Grinsen

Das musste einmal gesagt werden. großes Grinsen

Ein neues Zölibat?
Die Gesetzlichen Feiertage werden uns schon vorgeschrieben, aber das bisschen hin und her wann wie und wo, lassen wir uns nicht auch noch vorschreiben.

Meister
gastli
Ja Meister, dass sind die Folgen wenn fromme Religioten ihren Amtseid mit den Worten: So wahr mir Gott helfe, auf ein teuflisches Buch voller Grausamkeiten leisten. Solche Menschen sind zu prüde und verlogen um menschlich zu handeln.
Siehe Link im Eingangsbeitrag.
gastli
Zitat:
Bundesregierung verschärft Gesetz zu Fotografien
Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit ist am 26. Januar 2015 eine von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) initiierte Verschärfung des sogenannten Sexualstrafrechts in Kraft getreten, die insbesondere den Umgang mit Fotos im Internet betrifft. Danach wird zukünftig mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer unbefugt Fotos oder Filme herstellt oder überträgt, welche "die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau" stellen und dadurch "den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt". Diese Vorschrift dürfte zum Beispiel die typischen Partybilder erfassen, auf denen beispielsweise stark betrunkene und hilflose Personen abgebildet sind. Anders als bisher ist nun bereits das Fertigen eines solchen Fotos strafbar.

Der gleiche Strafrahmen blüht zukünftig demjenigen, der "unbefugt von einer anderen Person eine Bildaufnahme, die geeignet ist, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden, einer dritten Person zugänglich macht". Hier kommt es nicht auf das Fotografieren oder Filmen an, sondern es reicht bereits, die Aufnahme etwa auf einer Social-Media-Plattform zu verbreiten. Wann genau ein Bild geeignet ist, dem Ansehen des Abgebildeten erheblich zu schaden, wird mit Sicherheit in den nächsten Jahren die Gerichte intensiv beschäftigen.

[Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/V...en-2534545.html]

Unnötig zu erwähnen, dass das Filmen von prügelnden Polizisten demnächst natürlich mithilfe dieses SPD-Gesetzes schärfstens kriminalisiert wird.
Nein, nicht die Prügelcops werden dann ihrer Strafe zugeführt, sondern diejenigen, die diese Verbrechen per Kamera festhalten, veröffentlichen, oder sogar vor Gericht als Gegenbeweis einbringen wollen.
Kann ja nicht sein, dass ständig Linksaktivisten vor Gericht freikommen, die sich gegen die Neonazi-Kumpels der Polizei stellen.
So funktioniert ein RECHTSstaat nicht.
Siehe Tim H. und Lothar König.
gastli
Lesetipp
Die aktuelle Kolumne vom BGH-Richter Thomas Fischer.

Zitat:
Noch beklagenswerter ist der Umstand, dass in einem zentralen Bereich des formellen Rechts – strafrechtlicher Schutz der sexuellen Selbstbestimmung – nur ein winziger Teil der Bevölkerung überhaupt weiß, was die in der Rechtssphäre verwendeten Begriffe überhaupt bedeuten, und praktisch niemand außer ein paar Spezialisten mehr den Inhalt und die Folgen des Rechts übersieht. Die Vorschrift des § 177 Strafgesetzbuch ("Sexuelle Nötigung/Vergewaltigung") enthält in fünf Absätzen mehr als 25 "Tatbestandsvoraussetzungen" objektiver (äußerer) und subjektiver (innerer) Art, die ihrerseits von zahlreichen Wertungen abhängig sind. Kein Laie, der diese gesetzliche Regelung liest, kann sie wirklich verstehen. Art. 103 Abs. 2 des Grundgesetzes schreibt aber vor, dass jeder gutwillige Bürger aus dem Gesetz die Voraussetzungen erkennen muss, unter denen er sich strafbar macht. Bei den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ist das inzwischen oft zweifelhaft.

[Quelle: wie oben]

Er beschreibt sehr anschaulich, wie im Bundestag Gesetze entstehen.
Genau hier am Beispiel der aktuellen Sexualstrafrechtsverschärfung.
Er vertrat dort die Mindermeinung, dass keine Verschärfung notwendig sei.