Streiks bei der Bahn - Streik der Lokführer

orca
Die Radiomeldung hatte ich wohl falsch verstanden. Die Befristung des Streiks von 8-11 Uhr erfolgte durch die GDL, aus Angst vor juristischen Repressionen.

Siehe hierzu auch folgendes Interview mit dem stellvertretenden GDL-Vorsitzenden Schell:

Zitat:
http://www.jungewelt.de/2007/10-04/054.php

jW:
Warum setzen Sie dann nur auf befristete Streiks? Fürchten Sie andernfalls wieder eine juristische Intervention im Stil des Arbeitskampfverbots der Nürnberger Richter vom August?

Schell:
"Das ist sicherlich auch ein Grund dafür, zunächst einmal auf niedrigem Niveau einzusteigen. ..."


Das Arbeitsgericht beschränkte den Streik "nur" auf S-Bahnen und Nahverkehr. So oder so bedeuten diese juristischen Ungeheuerlichkeiten eine Zerschlagung von Rechten der Arbeiter auf Vertretung ihrer Interessen bis zur völligen Harmlosigkeit.

Wir Arbeiter können und dürfen nicht erwarten, daß uns unsere Herren die Mittel zugestehen, sie zu sozialen Zugeständnissen zu zwingen. Wir müssen sie uns nehmen!

Aus "Die neue Scheidemünze", einer Sprüchesammlung:

"Braves Kind fordert nichts, braves Kind bekommt auch nichts."
die_gute_fee
Vielleicht wird ja das Streikunrecht in der nächsten Instanz zum Streikrecht. Oder in der Übernächsten, oder... Erstmal eine Entscheidung des BVerG herbeiführen und dann von mir aus Generalstreik.
Streik muss auf demokratischen Entscheidungen (einer Belegschaft) beruhen, das ist die einzige Einschränkung, die ich setzen würde. Dann soll alles erlaubt sein, auch und vor allem politische Streiks.
Bernhard P.
felixed sagt:

Zitat:
Gestern bekamen wir wieder einmal gezeigt, daß die deutsche Justiz nichts anderes ist als eine Lakaientruppe des Kapitals. Der Streik der Lokführer wurde vom Arbeitsgericht Chemnitz auf die Zeit von 8-11 Uhr beschränkt!


Hast du was anderes erwartet? Man betont zwar immer das Wort Rechtsstaat. Doch welche Rechte haben die Deutschen eigentlich. Wahrscheinlich nur das Recht sich immer neue Unrechte bieten zu lassen.

die gute fee sagte:

Zitat:
Streik muss auf demokratischen Entscheidungen (einer Belegschaft) beruhen, das ist die einzige Einschränkung, die ich setzen würde. Dann soll alles erlaubt sein, auch und vor allem politische Streiks.


Natürlich nur auf demokratischer Grundlage. Ist nur die Frage ob in Deutschland überhaupt eine Demokratie vorhanden ist?
die_gute_fee
Zitat:
mcbernie hat am 05. Oktober 2007 um 16:08 Uhr folgendes geschrieben:

felixed sagt:

Zitat:
Gestern bekamen wir wieder einmal gezeigt, daß die deutsche Justiz nichts anderes ist als eine Lakaientruppe des Kapitals. Der Streik der Lokführer wurde vom Arbeitsgericht Chemnitz auf die Zeit von 8-11 Uhr beschränkt!


Hast du was anderes erwartet? Man betont zwar immer das Wort Rechtsstaat. Doch welche Rechte haben die Deutschen eigentlich. Wahrscheinlich nur das Recht sich immer neue Unrechte bieten zu lassen.

die gute fee sagte:

Zitat:
Streik muss auf demokratischen Entscheidungen (einer Belegschaft) beruhen, das ist die einzige Einschränkung, die ich setzen würde. Dann soll alles erlaubt sein, auch und vor allem politische Streiks.


Natürlich nur auf demokratischer Grundlage. Ist nur die Frage ob in Deutschland überhaupt eine Demokratie vorhanden ist?

Über diese Frage werden wir uns wahrscheinlich nicht einig. Ich sage ja und Du sagst nein. Ist aber auch nicht so wichtig, solange die Demokratie im kleinen (bei einer Belegschaft, in in der Gewerkschaft) vorhanden ist.
orca
Zitat:
mcbernie hat am 05. Oktober 2007 um 16:08 Uhr folgendes geschrieben:
Man betont zwar immer das Wort Rechtsstaat.


Naja, man vergißt leider zu erwähnen, daß dieses Recht das Klassenrecht der Bourgeoisie ist und in deren Interesse beliebig ausgelegt, gebeugt, geändert oder auch gebrochen werden kann. Manchmal wird der Rechtsbruch sogar eingestanden und zurückgenommen - nachdem eine Existenz ruiniert, eine Demonstration oder eben ein Streik verhindert wurden.

Dieses Recht ist nicht unser Recht, sondern Recht gegen uns. Aber eben dennoch Recht, welches immer auf der Seite der Herrschenden ist, die mit ihm die Bedingungen ihrer Herrschaft regeln.
Bernhard P.
gute fee sagte:

Zitat:
Über diese Frage werden wir uns wahrscheinlich nicht einig. Ich sage ja und Du sagst nein. Ist aber auch nicht so wichtig, solange die Demokratie im kleinen (bei einer Belegschaft, in in der Gewerkschaft) vorhanden ist.


Na ja langsam kommt es mit der Einsicht gute fee. Du sagtest Demokratie im kelenen bei einer Belegschaft oder Gewrkschaft. Stimmt sicher. Leider verliert sich die Demokratie nach oben immer mehr und bei der Bundesregierungg selbst ist dann so gut wie nichts mehr übrig. Das ist das eigentliche Übel.
gastli
Zitat:
die_gute_fee hat am 05. Oktober 2007 um 16:00 Uhr folgendes geschrieben:

Vielleicht wird ja das Streikunrecht in der nächsten Instanz zum Streikrecht. Oder in der Übernächsten, oder... Erstmal eine Entscheidung des BVerG herbeiführen und dann von mir aus Generalstreik.
Streik muss auf demokratischen Entscheidungen (einer Belegschaft) beruhen, das ist die einzige Einschränkung, die ich setzen würde. Dann soll alles erlaubt sein, auch und vor allem politische Streiks.


Der Streik der Lokführer ist in der Urabstimmung der Lokführer entschieden und bejaht worden.
Wieso also bemüht die Bahn die Gerichte?

Und hier ist die Solidarität aller Gewerkschaften gefordert anstatt die Lokführer zum Buhmann der Nation zu machen.
Wenn ich mir überlege welch ein grandioser standhafter Kämpfer Heinz Schell als Mitglied der CDU ist gegenüber den SPD Mitgliedern Sommer und Co. wird mir Angst und Bange wegen dem restlichem Streikrecht das noch über ist.
Der DGB und heute Ver.di erweisen sich durch ihre Solidaritätsverweigerung als die wahren Feinde der GDL.
Die GDL ist nicht wie die anderen sogenannten "Gewerkschaften" Transnet und GDBA Teil des DGB oder des deutschen Beamtenbundes. Die Lokführer sind damit nicht unter Kontrolle irgendeines Apparates, wie dem seit Jahren durch internationale Finzanzkartelle erpressten sogenannten "Deutschen Gewerkschaftsbund" DGB.
Der Vorsitzende von Transnet, Norbert Hansen, ist leider nur ein fleischgewordenes Beispiel an Heuchelei, was diese Republik zu bieten hat.
Bereits Anfang August hatte das SPD-Mitglied Hansen angekündigt, gegen die GDL im Falle eines Arbeitskampfes Streikbrecher aus der DGB-Gewerkschaft Transnet einzusetzen. Hansen ist ausserdem noch Vorsitzender der Lobbygruppe "Pro Schiene". Spender dieser Lobbygruppe, deren erklärtes Ziel die Vorbereitung des Börsengangs des Bahnkonzerns ist, sind unter anderem Siemens, ThyssenKrupp, die Bilfinger Berger AG, Bombardier Transportation GmbH, Bureau Veritas Rail GmbH - und die Deutsche Bahn AG. Wie gut, dass Transnet-Chef Norbert Hansen auch noch Vorstandsmitglied bei der "Deutschen Bahn AG" ist. So wird das Bild richtig rund. Solche Menschen sind weder in der Lage noch berechtigt die Rechte von Arbeitnehmern zu vertreten.
Mit dem Urteil vom 08.August hob das Arbeitsgericht Nürnberg das seit der Soldaten-Revolution von 1918 in Deutschland existierende Streikrecht praktisch auf. Es verbot einen Streik gleich bundesweit mit der Begründung, dieser Streik sei schädlich für "die deutsche Volkswirtschaft". Völlig absurd diese Begründung wenn man Sinn und Zweck eines Arbeitskampfes in Frage stellt. Niemand klagte dagegen, auch die GDL trug den Fall nicht vor das Bundesverfassungsgericht, sondern akzeptierte ihn indirekt durch die Annahme des Mediatoren-Angebotes (Geißler, Biedenkopf). Das führte nur sinnlos wertvolle Zeit ohne Ergebnis verstreichen zu lassen, in der Transnet, GDBA, die Bahn und vor allem die Bundesregierung - die endlich durch die sogenannte "Bahnprivatsierung" 164 Milliarden Volksvermögen ihren kapitalistischen Kumpels in den Rachen schmeissen will - nie auch nur eine Sekunde daran dachten, die minimalen Forderungen der GDL nach fairer Entlohnung von 2000 Euro im Monat im Rahmen eines eigenständigen Tarifvertrages in Erwägung zu ziehen. Im Gegenteil die Bahn bringt Streikbrecher in Stellung und zieht wieder vor Gericht.
Natürlich Generalstreik, was sonst. Die Zeit ist lange reif.
EFler
Der Mehdorn kassiert doch sicher mehr Geld im Jahr als Tausend Lokführer Lohn bekommen aber er macht ja auch einen guten Job Respekt !!!

Bin mal gespannt wann die Bahn privatisiert wird und dem Ottonormalverbraucher mal wieder wertlose Volksaktien angedreht werden!
gastli
Genug Idioten die ihr sauer verdientes Geld dafür zum Fenster raus schmeißen werden, werden sich sicherlich finden. Nur ob sich am Ende wieder eine Werbeikone findet, die sich bei den Geprellten entschuldigt, wie Manfred Krug bei den T-Aktien-Opfern, ist fraglich.
EFler
Irgendein Lump wird sich da schon zur Verfügung stellen, dafür einen Haufen Bahnaktien bekommen und sein Finanzberater verkauft sie dann, wenn der dumme Kleinanleger kauft. Immer das gleiche Spiel!
Bernhard P.
Wenn wir wirklich eine so gefestigte Demokratie haben, wieso fürchtet man sich da vors Streiks und warum ist dann ein Generalstreik bundesweit nicht möglich?
RudiRatlos
mcb hat an anderer Stelle Artikel 14/2 angeführt, und genau dieser Artikel ist die Berechtigung zu klagen gegen einen Streik der Bahner.
Eine 30%-ige Gehaltserhöhung zu fordern halte ich für absolut überzogen!
Da will sich wohl ein scheidender Gewerkschaftsboß ein Denkmal setzen.
Aber das kapiert ihr Proleten wohl niemals.
Bernhard P.
Wäre schön Rudi Ratlos wenn du den betreffenden Artikel des Grundgesetzes wenigstens aufgeführt hättest. Habe das für dich getan:

Zitat:
Artikel 14 [Eigentum, Erbrecht, Enteignung]
(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.
Käptn Blaubär
Zitat:
RudiRatlos hat am 06. Oktober 2007 um 01:27 Uhr folgendes geschrieben:

mcb hat an anderer Stelle Artikel 14/2 angeführt, und genau dieser Artikel ist die Berechtigung zu klagen gegen einen Streik der Bahner.
Eine 30%-ige Gehaltserhöhung zu fordern halte ich für absolut überzogen!
Da will sich wohl ein scheidender Gewerkschaftsboß ein Denkmal setzen.
Aber das kapiert ihr Proleten wohl niemals.


Die 30% sind mehr als angemessen. Für Frisöre wären 300%genau so angemessen.
Und wenn das die Proleten wie du sie so schön nennst nicht endlich kapieren bleiben sie ewig die Verlierer.
Pfiffikus
Guten Morgen!

Zitat:
RudiRatlos hat am 06. Oktober 2007 um 01:27 Uhr folgendes geschrieben:

Eine 30%-ige Gehaltserhöhung zu fordern halte ich für absolut überzogen!

Der Artikel 5 gibt Rudi das Recht, diese Meinung zu haben. Ein Vergleich mit den Lokführergehältern in Frankreich, der Schweiz und den Beneluxländern würde ihn natürlich zu einer anderen Überzeugung kommen lassen.



Zitat:
felixed hat am 05. Oktober 2007 um 10:27 Uhr folgendes geschrieben:

Tja, wozu sind denn Streiks sonst da? Natürlich dazu, den Kapitalisten und ihren Handlangern wirtschaftliche Schäden zuzufügen und sie somit zu Zugeständnissen zu zwingen.

Soweit stimme ich dir ja zu.


Zitat:
felixed hat am 05. Oktober 2007 um 10:27 Uhr folgendes geschrieben:

"Begründung": Es drohten dadurch wirtschaftliche Schäden!

Stimmt doch. Und zwar drohen wirtschaftliche Schäden nicht nur beim Arbeitgeber, sondern bei Unbeteiligten, die ihre Güter nicht transportiert bekommen, die ihre wertvolle Freizeit vergeuden.

Das Recht auf Eigentum gilt nicht nur für die Lokführer, die mehr Eigentum erstreiten wollen, nicht nur für die Bahn, sondern auch und vor allem für Unbeteiligte.

Ich habe das an dieser Stelle schon einmal erläutert. Die Lokführer nehmen bei ihrem Streik Unbeteiligte mit in Haftung und das gehört verboten, denn auch für die gilt das Recht auf Eigentum.

Meine Eltern möchten zum Beispiel in den kommenden Tagen eine Urlaubsreise vom Flughafen in Frankfurt/Main antreten. Ja, sie können sich eine Fahrkarte kaufen, sie können die Beförderung fest buchen. Aber wenn es den Lokführern nicht passt, ... Flieger weg, Reise futsch, Geld natürlich auch futsch. Und einen Anspruch auf Schadenersatz hätten sie nicht. Achja, sie hätten das Recht, kostenfrei auf den nächsten verkehrenden Zug umzubuchen. Völlig inakzeptabel, da der Flieger nicht warten wird!

Du schreibst selber, dass Streiks dazu da sind, den Kapitalisten und ihren Handlangern Schäden zuzufügen. Aber meine Eltern sind weder Kapitalisten, noch deren Handlanger! Und das Recht auf Eigentum gilt auch für sie.


Pfiffikus,
der bei seinem am 4. Juli geposteten Standpunkt dass Arbeitskämpfe gefälligst zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern auszutragen sind, aber nicht auf dem Rücken von Unschuldigen und Unbeteiligten, bleiben wird
Bernhard P.
Pfiffikus spielte im Zusammenhang mit RR auf Arikel 5 des Grundgesetzes der BRD an. Das ist berechtigt und es lässt jede Meinung zu sofern sie nicht gegen Gesetze verstößt, wie offener Aufruf zu Gewalt o.ä.

Zitat:
Artikel 5 [Meinungsfreiheit]
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.


Klar ob einem die Meinung passt oder nicht, aber dieser Artikel gilt ausnahmslos für alle. Nur wie genau wird dieser Artikel tatsächlich genommen bzw. eingefordert?
Hugo
Zitat:
Pfiffikus hat am 06. Oktober 2007 um 10:49 Uhr folgendes geschrieben:

Pfiffikus,
der bei seinem am 4. Juli geposteten Standpunkt dass Arbeitskämpfe gefälligst zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern auszutragen sind, aber nicht auf dem Rücken von Unschuldigen und Unbeteiligten, bleiben wird


Genau das ist meine Meinung auch! Hier werden Unbeteiligte als Geißeln genommen und denen wird sowohl materieller als auch immaterieller Schaden durch Freiheitsberaubung zugefügt.
EFler
Zitat:
Hugo hat am 06. Oktober 2007 um 12:57 Uhr folgendes geschrieben:

Zitat:
Pfiffikus hat am 06. Oktober 2007 um 10:49 Uhr folgendes geschrieben:

Pfiffikus,
der bei seinem am 4. Juli geposteten Standpunkt dass Arbeitskämpfe gefälligst zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern auszutragen sind, aber nicht auf dem Rücken von Unschuldigen und Unbeteiligten, bleiben wird


Genau das ist meine Meinung auch! Hier werden Unbeteiligte als Geißeln genommen und denen wird sowohl materieller als auch immaterieller Schaden durch Freiheitsberaubung zugefügt.



Wenn die Lokführer nicht streiken dürfen wie sollen sie dann eine Lohnerhöhung durchsetzen? Und jetzt sollen verbeamtete Lokführer als Streikbrecher eingesetzt werden? Wo waren diese Leute denn die ganze Zeit? Sicher einen Sessel putzen.
Pfiffikus
Zitat:
EFler hat am 06. Oktober 2007 um 14:07 Uhr folgendes geschrieben:

Wenn die Lokführer nicht streiken dürfen wie sollen sie dann eine Lohnerhöhung durchsetzen? Und jetzt sollen verbeamtete Lokführer als Streikbrecher eingesetzt werden? Wo waren diese Leute denn die ganze Zeit? Sicher einen Sessel putzen.

wenn ich mich nicht verhört habe, hat die GDL auch Zugbegleiter unter ihren Mitgliedern. Wenn die streiken würden, sich herumspricht, dass in den Zügen vorübergehend keine Fahrkarten kontrolliert werden smile , träfe das Unschuldige oder träfe das die Arbeitgeber direkt, wie von felixed verlangt?


Bei der Bahn gibt es leider das Problem der Zersplitterung der Gewerkschaften. Und die eine Gewerkschaft hat sich zumindestens dem Namen nach auf die Lokführer spezialisiert. Insofern hat sie es in der Tat schwer, einen Streik so zu platzieren, dass er vor allem den Arbeitgeber selber trifft.


Pfiffikus,
der auch im Juli schon über diese Schwierigkeit schrieb
gastli
Zitat:
Pfiffikus hat am 06. Oktober 2007 um 10:49 Uhr folgendes geschrieben:
Pfiffikus,
der bei seinem am 4. Juli geposteten Standpunkt dass Arbeitskämpfe gefälligst zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern auszutragen sind, aber nicht auf dem Rücken von Unschuldigen und Unbeteiligten, bleiben wird


Nichts anderes tun die Lokführer. Sie tragen einen Arbeitskampf mit ihrem Arbeitgeber aus.

gastli, der meint das kein Lokführer dafür bestraft werden, beschuldigt werden oder in Haftung genommen werden kann das hinter der Lok unter Umständen noch Wagen hängen. Darauf hat der Lokführer keinerlei Einfluss. cool