Der Abschleppschwindel

Meta
Rechtliche Grauzonen und Übergriffe.
Das spricht für die Qualität des Rechtsstaates.

Wer kennt sich damit aus?

Wenn das Auto einmal abgeschleppt ist - Schadenersatzansprüche durch Beschädigung beim Abschleppen.

Erst wurde das Fahrzeug eingeparkt dann abgeschleppt. Wer haftet?
Sie halten vor einem Blumenladen, werden dort binnen 3 Minuten eingeparkt und können nicht mehr weg. Der Abschleppwagen kommt, der Sie einparkte fährt weg, nun will man sie abschleppen was dann, wenn der Abschleppdienst so hält das sie nicht fahren können? Das ist doch ein klarer Fall der Nötigung, oder nicht? Wie gut wenn eine Dashcam im Auto ist die alles aufnimmt.

http://www.finanztip.de/recht/verkehr/abschleppen-kosten.htm
http://www.recht-find.de/parken,_abschleppen_kosten.htm
http://www.tarife-verzeichnis.de/tipps/6...eppdienste.html
Adeodatus
Also ich fahre seit mehr als 30 Jahren Auto und mein Auto wurde noch nie abgeschleppt. Wenn es dazu kommt ist es schon die eigene Schuld, denn die Regeln hat man ja irgendwann einmal in der Fahrschule gelernt. Hier in Gera wird relativ wenig abgeschleppt, wenn zu diesem Mittel gegriffen wird dann steht das Fahrzeug im absoluten Halteverbot oder im eingeschränkten Halteverbot, gern wird auch auf Behindertenparklätzen ohne eine Ausweis zu haben geparkt oder die Straßenbahn wird an der Durchfahrt gehindert. Das sind aber auch die einzigen Vergehen die unter Umständen ein Abschleppen nach sich ziehen. Wenn man sich das ganze z.B. in Leipzig anschaut da werden Fahrzeuge die im Kreuzungsbereich parken konsequent abgeschleppt hier in Gera hingegen interessiert es keinen dass man als Kraftfahrer häufig dazu gezwungen ist in die Kreuzung einzufahren ohne etwas zu sehen.

Aber um auf Deine Frage zurückzukommen soweit mir bekannt ist gilt, solange Dein Auto noch auf der Straße steht und Du anwesend bist darf der Abschlepper Dir nur die Leerfahrt in Rechnung stellen und das Ordnungsamt die Geldbuße, hängt Dein Auto aber schon am Hacken oder steht auf dem Abschleppwagen dann wird er auch abgeschleppt und Du musst die vollen Kosten tragen.
Beschädigungen am Fahrzeug werden vorher mit Fotos dokumentiert waren keine auffälligen Schäden am Fahrzeug erübrigt sich das fotografieren. Also haftet dann das Abschleppunternehmen für entstandene Schäden.
Meta
Zitat:
Adeodatus hat am 24. Juli 2014 um 11:59 Uhr folgendes geschrieben:
Aber um auf Deine Frage zurückzukommen soweit mir bekannt ist gilt, solange Dein Auto noch auf der Straße steht und Du anwesend bist darf der Abschlepper Dir nur die Leerfahrt in Rechnung stellen und das Ordnungsamt die Geldbuße, hängt Dein Auto aber schon am Hacken oder steht auf dem Abschleppwagen dann wird er auch abgeschleppt und Du musst die vollen Kosten tragen.
Beschädigungen am Fahrzeug werden vorher mit Fotos dokumentiert waren keine auffälligen Schäden am Fahrzeug erübrigt sich das fotografieren. Also haftet dann das Abschleppunternehmen für entstandene Schäden.


Du erwähnt da eine wichtige Sache, nur würde mich schon interessieren mit welchem Recht der Abschleppdienst sich dann mit deinem Auto gegen deinen Willen davon machen will?

Ich denke da sollte man gleich das Handy zücken und auf Aufnahme drücken, sowie damit Fotos machen; bei so einer Nötigung würde ich auch sofort die Polizei verständigen. "Das kann doch nicht rechtens sein!"

Ich würde vor allem beim abholen des Autos unter das selbe schauen, denn häufig wurden schon erhebliche Schäden beim entladen angerichtet und dem Eigentümer verschwiegen.