Rohrwärmefall auch bei Fußbodenheizung???

fubama
Im Augenblick steh ich im regen Briefwechsel mit dem Mieterverein, der von mir fordert, dass ich einen Nachweis erbringe, dass bei der vermieteten Wohnung kein Rohrwärmefall vorliegt.
Das Haus wurde im Jahr 2000 fertiggestellt und wird durch Fernwärme von den Stadtwerlken versorgt. In den Wohnungen wurde eine Fußbodenheizung verbaut, die am Eingang einen elektronischen Durchflusszähler installiert hat.
Die Rohre sind, wie bei Fußbodenheizung üblich :-), im Estrich verleget. Liegt denn auch bei Fußbodenheizungen ein sogenannter Rohrwärmefall vor? Oder betrifft das nur Wohnungen die mit Heizkörpern geheizt werden?
gastli
@Meta, bitte melden. Du bist hier Expertin.
Meta
Das Steht in den Heizkostenverordnung:
http://www.heizkostenverordnung.de/par5.html (alt)
Zitat:
Das gleiche gilt auch für Fußbodenheizungen. Deren Verbrauch kann gleichfalls nur mit Wärmezählern erfasst werden. In diesen Fällen hat eine Vorverteilung der Gesamtkosten auf die Nutzergruppen mit einheitlicher Verbrauchserfassung zu erfolgen. Die Heizkostenverordnung schreibt nicht vor, mit welchen Geräten eine Vorerfassung zu erfolgen hat, praktisch kommen dafür aber nur eichpflichtige Wärmezähler in Frage.


Wärmemengenmesser lohnen sich nicht, sind zu teuer. Die Fußbodentemperatur dürfte so ca. 29°C betragen. so eine Heizung könnte mit sehr wenig Energie auskommen. Da lohnt sich nur eine Abrechnung nach m² Raumfläche. Gleiches gilt auch für Niedrigenergiehäuser <15KWh/m²a.