Richtig Rasen mähen

Meta
Siehe:
http://www.zuhause.de/rasenmaehen-diese-..._45653580/index
Zitat:
Das Bundesimmisionsschutzgesetz schreibt genau vor, wann man laute Maschinen und Geräte – wie einen Rasenmäher – in Wohngebieten einsetzen darf. Demnach ist Rasenmähen an Werktagen, inklusive der Samstag, von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr gestattet. Besonders leise Mäher, die das EU-Umweltzeichen tragen, dürfen sogar zwischen 7 und 20 Uhr durchgehend benutzt werden. An Sonn- und Feiertagen ist Rasenmähen tabu – es sei denn, man bemüht den muskelbetriebenen Handrasenmäher oder die Sense

Bei Nichtbeachten der Ruhezeiten droht Bußgeld

Es kann sein, dass je nach Bundesland, Stadt oder Gemeinde noch schärfere Vorschriften und längere Ruhezeiten vorgeschieben sind. Deshalb ist es ratsam, sich beim zuständigen Ordnungsamt über die örtlichen Bestimmungen zu informieren. Wer sich nicht an die vorgeschriebenen Zeiten hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann.


Ich finde in den Wohngebieten dürfte Rasen mähen grundsätzlich nur mit Sense erlaubt werden, zumal die eingesetzten Geräte einen Lärm machen welcher in 2Km Entfernung noch so laut zu hören ist als würden sie neben einem stehen, so hallt es zwischen den 5 -11 Geschoss hohen Gebäuden wieder. Abgesehen davon geht das mähen mit Sense genau so schnell und ist schonender für den Rasen, welcher durch den Motortechnikeinsatz immer mehr Kahlstellen hat.
Wallace
Schonender für den Rasen vielleicht, aber nicht für den Bediener der Sense großes Grinsen
Meta
Wenn Sie schon einmal mit einer Handbetriebenen Sense gearbeitet hätten wüssten Sie es besser, denn diese wiegt wesentlich weniger.
Adeodatus
Ja jeder der schon einmal mit einer Sense Gras gemäht hat weiß aber auch das für die gleiche Fläche pro Arbeitskraft mehr Zeit notwendig ist um das Gras zu mähen, ergo bliebe nur die Anzahl der Arbeitskräfte zu erhöhen. Was dann natürlich zu Recht auf die Nebenkosten umgelegt wird. Ich sehe dann schon ein neues Thema hier im Forum mit dem Titel " Nebenkostenwahn in Lusan".
Meta
Wenn ich sehe wie viele Menschen trotz Technik da rumspringen weiß ich alles. Davon mal abgesehen was denkst Du denn was ein guter Mäher mit Sense am Tag schafft? 1, 2, 3 oder 4 Hektar mähen? Was schaffst Du denn für eine Schwadbreite?
Adeodatus
Ein Benzingetriebener Rasenmäher schaft mehr als die doppelte Fläche die ein Arbeiter mit einer Sense schaffen würde, wobei noch zu bedenken ist das nach der Maht mit einer Sense das Gras noch zusammengeharkt und abtransportiert werden muss. Der einzige Vorteil der Sensenmaht ist das sie mehr als Umweltfreundlich ist.
gastli
Zitat:
Meta hat am 06. Mai 2014 um 10:20 Uhr folgendes geschrieben:
Davon mal abgesehen was denkst Du denn was ein guter Mäher mit Sense am Tag schafft? 1, 2, 3 oder 4 Hektar mähen? Was schaffst Du denn für eine Schwadbreite?


Mit einenm 400 m hohen breitem Sensenblatt gar kein Problem.
Meta
@Aseodatus:
Ich habe von einer Motorsense und nicht von einem Rasenmäher gesprochen! So viel zu Ihren Lesekünsten. Andererseits sind die Rasenmäher im besten Falle Spielzeug für einen größeren Garten, nicht aber für Stadtgebiete mit mehreren Hektar zusammenhängenden Rasenflächen, da sollte man andere Technik verwenden, diese hat allerdings Dieselmotoren, welche nicht so laut sind.
Adeodatus
Zitat:
Meta hat am 06. Mai 2014 um 16:44 Uhr folgendes geschrieben:
@Aseodatus:

So viel zu Ihren Lesekünsten.


Also sie kennen das schon das man nicht mit Steinen schmeißen sollte wenn man im Glashaus sitzt?
Meta
Waren es Wackersteine oder Steinchen lieber Adeodatus?
mth
Ich mähe meinen Rasen mit einem Benzinrasennäher, welcher einen Radantrieb besitzt.
Für größere Flächen nutzt unsere Gemeinde einen großen Aufsitzmäher, welcher vertretbare Geräusche hinterlässt.
Außerdem wird solch eine Graßmaat wohl von Mo-Fr zwischen 7-16 Uhr stattfinden und entspricht somit der normalen Arbeitszeit der meisten Berufstätigen, welche von dieser Lärmbelästigung dann nichts mitbekommen.
Blixus
Zitat:
Meta hat am 06. Mai 2014 um 18:11 Uhr folgendes geschrieben:
Waren es Wackersteine oder Steinchen lieber Adeodatus?

Geh doch mal mit der Sense drüber.
Meta
Zitat:
m1neg hat am 06. Mai 2014 um 18:39 Uhr folgendes geschrieben:
Ich mähe meinen Rasen mit einem Benzinrasennäher, welcher einen Radantrieb besitzt.
Für größere Flächen nutzt unsere Gemeinde einen großen Aufsitzmäher, welcher vertretbare Geräusche hinterlässt.
Außerdem wird solch eine Graßmaat wohl von Mo-Fr zwischen 7-16 Uhr stattfinden und entspricht somit der normalen Arbeitszeit der meisten Berufstätigen, welche von dieser Lärmbelästigung dann nichts mitbekommen.

Das erzählen sie mal den Schülern, welche in der Nähe Unterricht haben.
Schauen Sie mal ins Bundesimmissionsschutzgesetz.
Beispiel:
http://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/5673/
Ob und wo welche Geräte zum mähen verwendet werden dürfen. Zumindest sind Geräte bei denen man Gehörschutz tragen muß in Wohngebieten und ähnlichem vielleicht nicht die richtigen.
gastli
Zitat:
Meta hat am 07. Mai 2014 um 03:21 Uhr folgendes geschrieben:
Ob und wo welche Geräte zum mähen verwendet werden dürfen. Zumindest sind Geräte bei denen man Gehörschutz tragen muß in Wohngebieten und ähnlichem vielleicht nicht die richtigen.


Der Gehörschutz ist für den Arbeiter der den Rasenmäher bedient dringend zu empfehlen. Er, der stundenlang dem Motorgeräusch ausgesetzt ist, muss sein Gehör schützen.
Die wenigen Minuten, die Anwohner das Motorgeräusch aus der ferne hören benötigen den Gehörschutz nicht.
[Für Menschen, die in unmittelbarer Nachbarschaft, dass ohrenbetäubende Gezeter über den "lauten" Rasenmäher ertragen müssen, empfehle ich Gehörschutz.]

Zitat:
Meta hat am 07. Mai 2014 um 03:21 Uhr folgendes geschrieben:

Schauen Sie mal ins Bundesimmissionsschutzgesetz.
Beispiel:
http://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/5673/
Ob und wo welche Geräte zum mähen verwendet werden dürfen. Zumindest sind Geräte bei denen man Gehörschutz tragen muß in Wohngebieten und ähnlichem vielleicht nicht die richtigen.


Die verlinkte Seite [Grenzwerte Baden-Württemberg] ist nicht das Bundesimmissionsschutzgesetz. Dazu siehe hier:
Bundesimmissionsschutzgesetz
Meta
Bundesimmissionsschutzgesetz Durchführungsverordnung:
http://www.gesetze-im-internet.de/bimsch...R347810002.html
Abschnitt 3
Betriebsregelungen für Geräte und Maschinen
§ 7 Betrieb in Wohngebieten

http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_inter...aermschutzV.pdf

http://www.umweltbundesamt.de/sites/defa...n/pdfs/VBEB.pdf

Suche: Umgebungslärm Krankenhäuser Schulen
Suche: Bundesimmissionsschutzgesetz Rasenmäher
gastli
Ja und?
Es ist festgelegt zu welchen Zeiten laute Geräte nicht benutzt werden dürfen.

Was hat das mit deinem Eingangsbeitrag zu tun?

Zitat:
Meta hat am 05. Mai 2014 um 15:48 Uhr folgendes geschrieben:
Ich finde in den Wohngebieten dürfte Rasen mähen grundsätzlich nur mit Sense erlaubt werden, zumal die eingesetzten Geräte einen Lärm machen welcher in 2Km Entfernung noch so laut zu hören ist als würden sie neben einem stehen, so hallt es zwischen den 5 -11 Geschoss hohen Gebäuden wieder. Abgesehen davon geht das mähen mit Sense genau so schnell und ist schonender für den Rasen, welcher durch den Motortechnikeinsatz immer mehr Kahlstellen hat.
Adeodatus
Offensichtlich funktioniert die Heizung bei @ Meta nicht und sie musste sich ein neues Betätigungsfeld suchen.
Meta
Wenn ich wüßte das Du darüber nicht sauer bist hätte ich jetzt geschrieben:
Kümmere Dich lieber um Deine Frau. großes Grinsen smile
gastli
Du HAST ES GESCHRIEBEN!!!
Meister
Zitat:
Meta hat am 07. Mai 2014 um 18:39 Uhr folgendes geschrieben:

Kümmere Dich lieber um Deine Frau.


Wie den, was den, wo den?

Es geht doch hier um Sense richtig dängeln und nicht um Frau .... aber da kann es auch richtig laut werden. fröhlich



Meister