Adeodatus
Mindestlohn ist etwas für Weicheier und Gummibärchen. Ein Gericht zeigt mit seinem Urteil wie die richtigen Löhne aussehen sollten.
Da macht eine Arbeitsagentur einmal etwas richtig und dann wird von einem Gericht klargestellt das Sittenwidrig eben nicht Sittenwidrig ist.
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1,54 Euro pro Stunde ist legal Im Rechtsstreit um Lohndumping hat eine Arbeitsagentur in Südbrandenburg eine Niederlage erlitten. Das Arbeitsgericht Cottbus wies die Klage des Jobcenters Oberspreewald-Lausitz gegen einen Rechtsanwalt wegen angeblicher Ausbeutung von Mitarbeitern zurück. Der Anwalt hatte in seiner Kanzlei in Großräschen zwei Bürokräfte für Stundenlöhne von 1,54 EUR beziehungsweise 1,65 EUR beschäftigt. Diese Löhne seien zwar auch in strukturschwachen Regionen wie der Niederlausitz sittenwidrig, urteilte das Gericht. Der Anwalt habe aber nicht ausbeuterisch gehandelt. So hätten die Beschäftigten auf eigenen Wunsch unter diesen Konditionen angefangen, um erst einmal wieder Fuß auf dem Arbeitsmarkt zu fassen. Quelle: Südwestpresse |
Da macht eine Arbeitsagentur einmal etwas richtig und dann wird von einem Gericht klargestellt das Sittenwidrig eben nicht Sittenwidrig ist.