Heizkosten, Technik und Recht

Meta
Haben sie sich schon einmal gefragt was mit Menschen passiert die jetzt noch in überheizten Wohnungen leben wenn man sie von heute auf morgen der Kälte aussetzt? Wie wird wohl deren Widerstandsfähigkeit sein um die Endphase der Weltwirtschaftskrise zu überwinden, wenn alles zusammenbricht Konkurs erleidet oder pleite geht? Jetzt heißt es Vorsorge treffen und Teelichter kaufen. Ein Petroleumkocher funktioniert auch mit Heizöl oder Diesel wenn es keinen Strom gibt. Wer kann sich dann schon den 3x so teuren Spiritus leisten?
http://info.kopp-verlag.de/newsletter/online.html?id=49210
http://info.kopp-verlag.de/newsletter/online.html?id=49175
http://info.kopp-verlag.de/newsletter/online.html?id=48965
Käptn Blaubär
Meta, du bist einfach goldig.
Wir werden alle störben.
Meta
Schau mal unter Bauern + Weltwirtschaftskrise in Google nach.
http://de.wikipedia.org/wiki/Wirtschaftskrise_von_1857
Käptn Blaubär
Habsch gemacht.
Keiner von denen hatte eine überheizte Wohnung in Lusan.
Zum Glück kannten die auch noch nicht diese Internetseite Kopp Verlag für ***********.
Was machen wir denn nun.
Ich zapfe schon mal den Heizöltank von meinem Nachbarn an.
Nachtschicht
Vielen Dank Meta für die aufschlussreichen Link´s.
Was macht derjenige der nicht den Sozialplattenbau in Lusann bewohnt?
SirBernd
Zitat:
Meta hat am 12. November 2013 um 16:52 Uhr folgendes geschrieben:
Haben sie sich schon einmal gefragt was mit Menschen passiert die jetzt noch in überheizten Wohnungen leben wenn man sie von heute auf morgen der Kälte aussetzt? Wie wird wohl deren Widerstandsfähigkeit sein um die Endphase der Weltwirtschaftskrise zu überwinden, wenn alles zusammenbricht Konkurs erleidet oder pleite geht? Jetzt heißt es Vorsorge treffen und Teelichter kaufen. Ein Petroleumkocher funktioniert auch mit Heizöl oder Diesel wenn es keinen Strom gibt. Wer kann sich dann schon den 3x so teuren Spiritus leisten?
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Bin ich zu blöd oder was? Frage mich, was die Links mit Deinem Text zu tun haben ... verwirrt
Nachtschicht
Ist doch egal Bernd. Hauptsache erstmal paar Link´s gepostet. Sinnvoll muss das doch nicht sein. Schon garnicht, wenn alle Links auf der gleichen wissenschaftlich fundierten Seite enden. großes Grinsen
Meister
Auf Rapsöl liegt nicht so eine hohe Mehrwertsteuer.

Wer sich also einen Rapsöl-kessel zulegen möchte, spart Kohle. fröhlich
Sonnenblumenöl tut es natürlich auch. Ja






Meister
Meta
Zitat:
Nachtschicht hat am 13. November 2013 um 01:06 Uhr folgendes geschrieben:
Vielen Dank Meta für die aufschlussreichen Link´s.
Was macht derjenige der nicht den Sozialplattenbau in Lusann bewohnt?

Vor allen Dingen keine Zentralheizung anschaffen, denn Kohle schleppen Feuer machen usw. hält fit bis ins hohe Alter, zB. auch weil die Lüftung im Haus durch die Öfen, gut funktioniert.
Ich bin auf dem Dorf groß geworden und habe das so erlebt und auch heute ist es dort noch so. Brot nur von Bäckern kaufen die ohne Enzyme und Zusatzstoffe und mit Sauerteig arbeiten. Nichts beim Fleischer kaufen, Schweine selbst halten und schlachten, es gibt nichts besseres als hausgeschlachtete Ware.
Meta
Genug der Abschweifungen meine Temperatursensoranlage ist inzwischen vollkommen einsatzbereit, sie muß nur noch durch Feinmessungen abgeglichen werden, um Temperaturdifferenzen in der Messung von ca. 0,4 - 0,6°C auszugleichen. Es ist schon eine tolle Anlage die jede Temperaturschwankung registriert, egal ob man die Balkontür öffnet kurz lüftet oder den Kaffee kocht.

In Zukunft werde ich hier immer Auswertungen der Beheizung und Abrechnung veröffentlichen, welche nicht mit den Anerkannten Regeln der Technik, Heizkostenverordnung usw. in Übereinstimmung stehen und dafür gleichzeitig immer die erforderlichen Beweise mit liefern.
nameless
Meta, was willst du damit erreichen?
Welchen Nutzen hat das für dich?
Welchen Nutzen kann sich der Leser daraus ziehen?
Meta
1.) Frage
Bisher entsprechen die Vorlauftemperaturen etwa den Rücklauftemperaturen. Dadurch wird jede Menge Energie vergeudet und die Abrechnung erfolgt nach VDI 2077, was beim Einsatz von falschen HKVE mit nur einem Fühler (Heizkostenverteilern) die ganze Abrechnung verzerrt.

Dann gibt es noch Leute die spielen am Strangabgleich herum, was sich eindeutig durch meine Rohrmessungen (zZt. messe ich das Hauptvorlaufrohr, 2 andere senkrechte Heizkörperrohre, 4 sind noch geplant, dafür lasse ich spezielle Rohranlegefühler fertigen) auch nachweisen läßt.

Wenn keine Zwangsbeheizung mehr über die Rohrleitungen stattfindet, dann ist eine gerechtere Abrechnung auch nach VDI 2077 möglich. Untersuchungen von CO2-online haben ergeben das so ~ 20.000 € Heizkosten eingespart werden können. Das macht pro Wohnung im Durchschnitt ~ 200 € Heizkosten im Jahr aus, die alle Mieter einsparen können das sind umgerechnet ~ 2,50 €/m² und Jahr.
Ich denke über das gesparte Geld werden sich alle Mieter freuen.
2.) Frage
Ich persönlich fühle mich nicht wohl wenn die Wohnung überheizt ist. Natürlich freue ich mich auch über das eingesparte Geld.
3.) Frage
Der Leser erfährt genau was nicht in Ordnung ist und vor allem was man dagegen unternehmen kann.
So sind zB. Einfühler Heizkostenverteiler bei minimalen Vorlauftemperaturen von 35°C und Zwangsbeheizung (Vorlauftemperatur ~ Rücklauftemperatur) vollkommen für eine gerechte Heizkostenverteilung ungeeignet.
Es passiert folgendes:
Diese Heizkostenverteiler messen unter solchen Bedingungen, so meine gemachten Erfahrungen, nur 1/2,65 tel der Einheiten eines 2 Fühler Heizkostenverteilers, so daß es nur wegen dem Heizkostenverteiler schon zu einer Abrechnung nach VDI 2077 kommen kann.
Wer also wenig heizt bekommt nicht nur die Rohrwärme umverteilt sondern auch einen großen Anteil der Heizkörperwärme, welche andere verbrauchten, die jedoch nicht vom Meßgerät erfaßt wurde, weil es dafür vollkommen ungeeignet ist.
In VDI 2077 wird folgendes Prinzip zur Erfassung nicht gemessener Einheiten genutzt: Eine Einheit nach VDI 2077 entspricht einer KWh. Es wir angenommen das maximal 43% der Wärme Rohrwärme ist. Wenn keine Einheiten gemessen werden ergeben sich 43% Einheiten aus der Rohrwärme. Woher kommen dann aber die anderen 57%?
Ist das nicht alles nur Veralberung der Mieter?
Bei dieser Abrechnungsart sollen ja 50% nach m² Grundfläche verteilt werden, bleiben am Ende noch 7% zum verteilen übrig, wenn aber keiner eine Einheit hat wie will man dann das verteilen?

Heute wollen zwar viele auf Kosten anderer leben, aber keinem gefällt es wenn es ihn trifft.
Dazu muß man sagen: Die Abrechnung nach Verbrauch setzt der Gesetzgeber konsequent um.
Wenn das mit einer Einrohrheizungsanlage nicht möglich ist dann eben mit einer Zweirohrheizungsanlage, so sieht das aus.

Das kostet dann zwar mehr, aber ob es dazu kommt hängt im wesentlichen auch vom Verhalten der Mieter ab. Denn der Vermieter wird wegen bestimmten Mietern die zB. am Strangabgleich herumschrauben nicht 15% der Heizkosten übernehmen wollen.
Wer zum Beispiel nachweisen kann das am Strangabgleich herumgespielt wird, indem er alle Heizrohleitungstemperaturen mißt zwingt dem Vermieter zur Abrechnung nach m² Grundfläche unter Abzug von 15% der Heizkosten.
Der rächt sich dann mit einer Zweirohrheizung und der Umverteilung der Kosten.
Auf die sparsamen Verbraucher hat das weniger Auswirkungen aber auf die Vielverbraucher, dank der Schrauber am Stragabgleich.


So sieht es aus wenn am Strangabgleich geschraubt wurde.
Nicht das Sie denken ich hätte das gemacht, so etwas würde ich, aus Achtung vor meinen Mitmenschen, nie tun.
Mit obigem Nachweis hat man 15% sicher und derjenige, wenn er erwischt wird, macht Bekanntschaft mit dem StGB, zahlt den neuen Strangabgleich und den Schaden des Vermieters.

Ich kann natürlich nicht jetzt und hier auf alle Varianten und noch offenen Fragen eingehen, aber wenn weitere Fragen gestellt werden beantworte ich sie gern ausführlich.

Meister
Egal Vor-oder Rücklauf, ein Platz an der Sonne muss her. Ja






Meister
Meta
Auskünfte über zulässige Abweichungen beim Strangabgleich findet man hier:
http://www.saena.de/download/Broschueren...er_Abgleich.pdf
Zitat:
1.3.3 L eistungsregelung der Wärmeübergabesysteme
Da der Auslegungszustand eines jeden Wärmeübergabesystems nur äußerst selten zu erwarten sein wird, ist die notwendige Teilwärmeleistung gemäß EnEV den Erfordernissen anzupassen. Dafür finden Regeleinrichtungen Verwendung, die durch Handeingriff und selbsttätiges Regeln die Wärmezufuhr beeinflussen.

Zur Leistungsregelung finden Anwendung:
• Thermostatventile mit Thermostatkopf selbsttätig oder
elektrisch betrieben
• Durchgangs-Regelventile, meist mit elektrischem Stellantrieb
(bei Zonenregelung)
• Heizkörper-Pumpensysteme

Durch Handbetätigung des zugeordneten Thermostat ist die individuelle Vorwahl der Wärmezufuhr beeinflussbar. Die selbsttätige Regelung wird durch die Wirkung des Regelkreises realisiert, indem Abweichungen der Raumtemperatur vom vorgewählten Sollwert durch entsprechende Änderung des Wärmeträgerdurchflusses kompensiert werden. Die zulässige Regelabweichung ist zwischen 0,5 und 2,0 Kelvin anzutreffen, wobei die EnEV die max. zulässige Abweichung von 1,0 K verlangt. Das erfordert eine genaue Lastberechnung und Dimensionierung der Wärmeübergabesysteme einschließlich korrekter Ventilauslegung, um die notwendige Ventilautorität sicher zu stellen.


http://www.haustechnikdialog.de/shkwisse...-Einrohrheizung
Zitat:
Außerdem ist der Abgleich nicht nur nach der VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) Teil C – ATV DIN 18380, der DIN EN 14336 (Heizungsanlagen in Gebäuden – Installation und Abnahme der Warmwasser-Heizungsanlagen - 01-2005) und der EnEV (Energieeinsparverordnung) vorgeschrieben, sondern auch Grundvoraussetzung für eine effizient arbeitende außentemperaturgesteuerte Anlage.

Natürlich kann man auch gleich eine Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 erstellen, die Heizflächen überprüfen bzw. berechnen und anhand einer Rohrnetzberechnung die Einstellwerte einstellen.

Bei einigen Fördermaßnahmen ist der Abgleich zwingend vorgeschrieben und muss entsprechend von einem Fachbetrieb mit entsprechenden Vordrucken bescheinigt werden.


http://www.energiewende-sta.de/wp-conten...cher-130318.pdf

Resümee:
Wo der Strangabgleich vorschriftsmäßig ausgeführt wurde da braucht man keine Abrechnung nach VDI 2077, da so im Quartier eine konstante Wärmeverteilung erreicht wird. Voraussetzung ist jedoch, das die Heizungsanlage entsprechend den Außentemperaturen, Gemäß dem Heizungsprojekt, betrieben wird.
Die Anschlußvorlauftemperatur des Hauses ist aus dem Mittelwert der Außentemperaturen der beiden Längswände zu bilden!
nameless
Danke Meta für deine ausführlichen Informationen.

Lässt sich daraus eine Überprüfungs- und Handhabungsanleitung oder Ähnliches für Vermieter, Hausverwalter .... erstellen?
So das jedermann Punkt für Punkt seine Gegebenheiten prüfen und daraus die notwendigen Änderungen ableiten kann.
Meta
1.) Sind die richtigen Heizkostenverteiler in ihren Wohnungen eingebaut?

Grundsätzliches:
=---> 1) Definitionen nach DIN EN 834
tmin,m Niedrigste mittlere Auslegungs-Heizmediumtemperatur, bei welcher der Heizkostenverteiler verwendet werden darf. Bei Einrohr-Heizungsanlagen ist dies die mittlere Auslegungs-Heizmediumtemperatur des letzten Heizkörpers im Strang
tmax,m Höchste mittlere Auslegungs-Heizmediumtemperatur, bei welcher der Heizkostenverteiler verwendet werden darf
tZ Mittlere Heizmediumtemperatur des Heizkörpers ..., bei der das Zählwerk des Heizkostenverteilers anläuft
tL Referenz-Lufttemperatur
tm Mittlere Heizmediumtemperatur

Die Auswahl der Heizkostenverteiler richtet sich nach tmin,m. Ist die geringste Vorlauftemperatur zB. 35°C, dann sind unbedingt Zweifühler Heizkostenverteiler an den Heizkörpern zu montieren.
Bei WBS 70 Bauten der ehemaligen DDR ist tmin,m 35°C.
Einfühler Heizkostenverteiler sind ab tmin,m 55°C anwendbar. Werden diese an Stelle der Zweifühler Heizkostenverteiler eingesetzt so erfassen sie bestenfalls 2/3 der Einheiten eines Heizkostenverteilers mit einem Fühler, im schlimmsten Falle, der mich selbst betraf 1/2,65 = 20/53; also eine Einheit an Stelle von 2,65.
Der Heizkostenverteiler entscheidet also darüber ob nach VDI 2077 Rohrwärme abgerechnet werden muß oder nicht, bzw. wie viel danach abgerechnet werden muß.

Geben sie die Bezeichnung ihres Heizkostenverteilers im Internet ein, suchen sie seine Kenndaten und überprüfen sie diese.

KU : DO 201S sind nicht für WBS70 Bauten zulässig, denn es kommt damit zu einer zu geringen Erfassung von Einheiten, was dann als Rohrwärme umgedeutet wird, aber Heizkörperwärme ist.
Mit diesen Heizkostenverteilern kommt es zu einer Umverteilung von Heizkörperwärme als Rohrwärme auf sparsame Verbraucher!
Ein richtiger Heizkostenverteiler wäre zB. ein KU : DO 202S!

2.) Hydraulischer Strangabgleich:
Siehe: Heizkosten, Technik und Recht
Dieser Strangabgleich muß durchgeführt sein, damit eine gleichmäßige Verteilung auch der Rohrwärme erfolgt, ansonsten werden Wohnungen, welche an einem heißerem Strang mit höherer Wasserumlaufgeschwindigkeit liegen oft allein durch die Rohrwärme beheizt, während andere eklatant benachteiligt werden.

Die Vorlauftemperaturen werden am besten im oberen Geschoß und im Keller gemessen. Dazu müssen entweder alle Heizkörper in den Wohnungen an- bzw. abgestellt sein. Sind die Heizkörper an, so müssen sie dem Heizungsprojekt entsprechen, weil sonst die Heizungsanlage nicht richtig funktioniert.

3.) Die Raumtemperatur muß sich über Thermostatventile regulieren lassen.
Urteile über die Mindestregelbarkeit der Raumtemperatur sind bisher nicht bekannt.
Meiner Meinung nach müßte die Raumtemperatur mindestens zwischen 16 bis 22°C geregelt werden können, diesen Anforderungen zu entsprechen.
Dh. umgekehrt das die Rohrwärme allein die Räume nicht höher als 16°C aufheizen sollte.
Gerichtsurteile habe ich bisher dazu keine gefunden.

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
Bayerisches Staatsministerium des Innern (Oberste Baubehörde)

Zitat:
Voraussetzung für eine sachgerechte Verwendung von Heizkostenverteilern ist, dass die Heizungsanlage zum Zeitpunkt der Ausstattung dem Stand der Technik entspricht und auch so betrieben wird. Dazu steht im Anhang A.1 sowohl der DIN EN 834 als auch der DIN EN 835: „Für Heizungsanlagen, die mit Heizkostenverteilern ausgestattet sind, wird empfohlen, dass sie folgende Eigenschaften aufweisen:
a) Die Heizkörper sind mit einer vom Nutzer bedienbaren Regeleinrichtung für die Raumtemperatur (z. B. mit thermostatischen Heizkörperventilen)ausgerüstet.
b) Es wird eine ordnungsgemäß eingestellte außentemperaturgeführte zentrale Vorlauftemperatur-Regelung angewendet.
c) Das Rohrnetz ist hydraulisch abgeglichen, d. h., die Heizmittelströme sind entsprechend dem Auslegungszustand eingestellt.
d) Bei der Auslegung der Heizflächen sollte die eingeschränkte Beheizung von benachbarten Räumen bzw. Nutzeinheiten berücksichtigt werden.

Die Empfehlung a) sollte in jedem Fall erfüllt sein, weil sie als notwendige Ergänzung zur Verbrauchserfassung anzusehen ist. Die Empfehlungen b) und c) dienen der Begrenzung des Verteilfehlerniveaus, und die Empfehlung d) soll eine ausreichende Beheizung sicherstellen.“


Ohne hydraulische Strangregulierung ist keine Abrechnung nach VDI 2077 möglich und auch keine Abrechnung nach Verbrauch!
Das gleiche gilt meiner Meinung nach auch für die Regelbarkeit der Raumtemperatur.
Meta
Ergänzende Literaturhinweise:
http://www.search-document.com/pdf/2/hei...ungsfaktor.html
http://www.krahnefeld.de/assets/File/EHK...%20Handbuch.pdf

Hier finden sie alles zu Heizkostenverteilern, deren Anwendung und weitere zum allgemeinen Verständnis erforderliche Detailangaben, also Informationen für diejenigen die noch mehr wissen möchten.
Meta
So sieht zB. die Temperaturkurve von Heizungsrohren aus wenn Heizkörper an- und abgestellt werden, es handelt sich dabei um die Heizkörper der über mir liegenden Wohnung. Siehe dicke markierte Linie. Wenn der Heizkörper abgestellt wird steigt die Temperatur im Heizungsrohr schnell an. Bei mir sind z.Zt. keine Heizkörper in Betrieb, da mir die Rohrwärme vollkommen ausreicht; siehe linkes oberes Feld mit Raumtemperaturen sowie Rohleitungs- und Außentemperaturen (sind um 40°C, zur besseren Darstellung in der Graphik, angehoben) unten.

Ganz Links in der Bildgraphik sehen sie den Temperaturverlauf der Heizungsrohrtemperaturen beim hochfahren aus der Nachtabsenkung.



Meta
Einiges über die Unfähigkeit und Uneinsichtigkeit von Fachleuten, Politikern usw., in technischen und rechtlichen Fragen der Heizkostenabrechnung ist eine undurchsichtige technisch rechtliche Charlatanerie!

Suche: Auslegungsvorlauftemperatur HKVE Einrohrheizung
Ergebnis ca. 20 Treffer

Siehe:
http://www.fe-ls.de/nachrichtenleser/ite...schaedlich.html
Zitat:
Rechtsprechung

Aufgrund der in der jüngsten Vergangenheit gehäuften Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter oder zwischen Wohnungseigentümern um die Korrektheit der Abrechnung, haben die Gerichte folgende unterschiedliche Lösungsansätze ausgeurteilt:

Das Recht, die sich ergebende Nachzahlung zu verweigern, Korrektur der Heizkostenabrechnung nach einer vom Verein Deutscher Ingenieure ausgearbeiteten Richtlinie „VDI 2077“, Heizkostenverteilung komplett nach der Wohnfläche sowie darüber hinaus das Recht eines Mieters, die neu zu erstellende Abrechnung um 15 % zu kürzen.

Holen Sie sich im Streitfall aufgrund der schwierigen Sach- und Rechtsproblematik Hilfe bei einem Spezialisten.


http://www.bohei-rae.de/mini-cms/anzeig.php?id=1334061427
Zitat:
Zur Verwendbarkeit der Messwerte elektronischer Heizkostenverteiler
10.04.2012 um 14:37

Bei einer Einrohrheizung sind die Messwerte von elektronischen Heizkostenverteilern nicht für die Abrechnung der Kosten verwertbar. Elektronische Heizkostenverteiler entsprechen bei einer Einrohrheizung nicht dem Stand der Technik. Dies entschied das Landgericht Nürnberg-Fürth in seinem Urteil vom 17.08.2011, Az. 12 O 4361/10.

Die Entscheidung

Der Kläger hat keinen Anspruch auf Zahlung der geltend gemachten Beträge. Elektronische Heizkostenverteiler sind für die Messung der hier vorliegenden Einrohrheizung ungeeignet, dies stellte der gerichtlich beauftragte Sachverständige fest. Aus diesem Grunde seien die Messwerte unverwertbar, denn das System aus Heizungsanlage und verwendeter Messtechnik erfülle nicht den Stand der Technik.


Energiekostenermittlung nicht nach dem "Abflussprinzip"
BGH Urteil vom 01. Februar 2012 - VIII ZR 156/11

Dann dürfte man die VDI 2077 Rohrwärme nicht mehr anwenden, denn diese baut auf dem "Abflußprinzip" auf.

Die Praxis zeigt inzwischen das mit keinem Heizkostenverteiler eine vernünftige Heizkostenerfassung in der Praxis möglich ist. Die Ursachen liegen im wesentlichsten beim nicht sachgerechten Heizungsbetrieb und Zustand der Heizungsanlage.
Bei nicht überprüften Heizungsanlagen ist keine sachgerechte Abrechnung möglich:
Fehlende Strangregulierung, nicht Projektgemäß betriebene Heizungsanlage, besonders im Hinblick auf Heizkurven und Vorlauftemperaturen, bis hin zum Einbau von nicht projektgemäßen Heizkörpern, sowie heizen mit zu hohen Vorlauftemperaturen nicht nur in der Übergangszeit (nicht Projektgemäße Außentemperatur und Witterungsabhängige Regelung der Vorlauftemperatur).
Meta
Zulässige Heizkostenverteiler für Abrechnung nach VDI 2077

Die Empfindlichkeit der Heizkostenverteiler ist grundsätzlich unterschiedlich. Deshalb dürfen für eine Abrechnungseinheit (ein Haus oder mehrere Häuser) grundsätzlich nur gleiche Heizkostenverteiler verwendet werden um die Verteilgerechtigkeit zu gewährleisten.

Bei der Abrechnung nach VDI 2077 sieht es jedoch noch etwas anders aus.
Aussagen nach Ista:
Zitat:
Die Umrechnung der ermittelten Rohrwärme in Verbrauchswerte (zusätzlich abzurechnende Rohrwärmeeinheiten) geschieht über die Basisempfindlichkeit der elektronischen Heizkostenverteiler, die in dem nachfolgenden Beispiel vereinfachend mit 1,0 annehmen wird.

* Gem. VDI 2077 kann, wenn die genaue Basisempfindlichkeit nicht bekannt ist, vereinfachend von 1,0 ausgegangen werden.


Was für ein haarsträubender Blödsinn!

Zitat:
Bei der Zulassung Ihres elektronischen Heizkostenverteilers ermittelt ista die Basisempfindlichkeit. Hierunter versteht man das Verhältnis von einer Verbrauchseinheit (VE) zu einer Kilowattstunde (kWh). Die Ermittlung
der Basisempfindlichkeit hat den Vorteil, dass später der Verbrauchswärmeanteil wie in den Berechnungsbeispielen errechnet werden kann. Je nach Heizkostenverteiler-Typ kann die Basisempfindlichkeit
in einem Bereich von ca. 0,9 bis 1,1 VE je kWh liegen. ista legt bei den Berechnungen die jeweils genaue Basisempfindlichkeit des verwendeten Heizkostenverteilers zugrunde.


Die Praxis zeit jedoch das die Basisempfindlichkeit zwischen 1 und 2 Fühler Heizkostenverteilern bei 1,5 bis 2,7 liegt; letzterer Wert stammt aus der Auswertung von 17 Jahren Heizkostenabrechnung, 8 Jahre mit 2-Fühler Heizkostenverteilern und 9 Jahre mit Einfühler Heizkostenverteilern.
Der Stand der Technik zeigt das die jetzige Abrechnungspraxis ganz einfach Blödsinn ist, wenn man solche Tatsachen bei der Abrechnung nicht berücksichtigt.

Bisher steht auch nicht fest, wie sich bestimmte Heizkostenverteiler unter den oft unzulässigen Betriebsbedingungen des Heizanlagenbetriebs verhalten.
Dafür sei nur einmal folgendes erwähnt:
Unterschwelliges heizen mit Temperaturen unterhalb der Erfassungsschwelle der Heizkostenverteiler, Einsatz von Heizkostenverteilern an der Einsatzgrenze welche mal über und mal unterschritten wird, usw. und wenn das alles zusammen kommt??? ? ???

Wer nach VDI 2077 abrechnen will der sollte es nicht mit Einfühler-Heizkostenverteilern tun.
Für die Abrechnung nach VDI 2077 sollten zumindest 2-Fühler Heizkostenverteiler verwendet werden, damit nicht Heizkörperwärme anderer Mieter und von Extremverbrauchern als Rohrwärme abgerechnet wird.