1.) Frage
Bisher entsprechen die Vorlauftemperaturen etwa den Rücklauftemperaturen. Dadurch wird jede Menge Energie vergeudet und die Abrechnung erfolgt nach VDI 2077, was beim Einsatz von falschen HKVE mit nur einem Fühler (Heizkostenverteilern) die ganze Abrechnung verzerrt.
Dann gibt es noch Leute die spielen am Strangabgleich herum, was sich eindeutig durch meine Rohrmessungen (zZt. messe ich das Hauptvorlaufrohr, 2 andere senkrechte Heizkörperrohre, 4 sind noch geplant, dafür lasse ich spezielle Rohranlegefühler fertigen) auch nachweisen läßt.
Wenn keine Zwangsbeheizung mehr über die Rohrleitungen stattfindet, dann ist eine gerechtere Abrechnung auch nach VDI 2077 möglich. Untersuchungen von CO2-online haben ergeben das so ~ 20.000 € Heizkosten eingespart werden können. Das macht pro Wohnung im Durchschnitt ~ 200 € Heizkosten im Jahr aus, die alle Mieter einsparen können das sind umgerechnet ~ 2,50 €/m² und Jahr.
Ich denke über das gesparte Geld werden sich alle Mieter freuen.
2.) Frage
Ich persönlich fühle mich nicht wohl wenn die Wohnung überheizt ist. Natürlich freue ich mich auch über das eingesparte Geld.
3.) Frage
Der Leser erfährt genau was nicht in Ordnung ist und vor allem was man dagegen unternehmen kann.
So sind zB. Einfühler
Heizkostenverteiler bei minimalen Vorlauftemperaturen von 35°C und Zwangsbeheizung (Vorlauftemperatur ~ Rücklauftemperatur) vollkommen für eine gerechte Heizkostenverteilung ungeeignet.
Es passiert folgendes:
Diese Heizkostenverteiler messen unter solchen Bedingungen, so meine gemachten Erfahrungen, nur 1/2,65 tel der Einheiten eines 2 Fühler Heizkostenverteilers, so daß es nur wegen dem Heizkostenverteiler schon zu einer Abrechnung nach VDI 2077 kommen kann.
Wer also wenig heizt bekommt nicht nur die Rohrwärme umverteilt sondern auch einen großen Anteil der Heizkörperwärme, welche andere verbrauchten, die jedoch nicht vom Meßgerät erfaßt wurde, weil es dafür vollkommen ungeeignet ist.
In VDI 2077 wird folgendes Prinzip zur Erfassung nicht gemessener Einheiten genutzt: Eine Einheit nach VDI 2077 entspricht einer KWh. Es wir angenommen das maximal 43% der Wärme Rohrwärme ist. Wenn keine Einheiten gemessen werden ergeben sich 43% Einheiten aus der Rohrwärme. Woher kommen dann aber die anderen 57%?
Ist das nicht alles nur Veralberung der Mieter?
Bei dieser Abrechnungsart sollen ja 50% nach m² Grundfläche verteilt werden, bleiben am Ende noch 7% zum verteilen übrig, wenn aber keiner eine Einheit hat wie will man dann das verteilen?
Heute wollen zwar viele auf Kosten anderer leben, aber keinem gefällt es wenn es ihn trifft.
Dazu muß man sagen: Die Abrechnung nach Verbrauch setzt der Gesetzgeber konsequent um.
Wenn das mit einer Einrohrheizungsanlage nicht möglich ist dann eben mit einer Zweirohrheizungsanlage, so sieht das aus.
Das kostet dann zwar mehr, aber ob es dazu kommt hängt im wesentlichen auch vom Verhalten der Mieter ab. Denn der Vermieter wird wegen bestimmten Mietern die zB. am Strangabgleich herumschrauben nicht 15% der Heizkosten übernehmen wollen.
Wer zum Beispiel nachweisen kann das am Strangabgleich herumgespielt wird, indem er alle Heizrohleitungstemperaturen mißt zwingt dem Vermieter zur Abrechnung nach m² Grundfläche unter Abzug von 15% der Heizkosten.
Der rächt sich dann mit einer Zweirohrheizung und der Umverteilung der Kosten.
Auf die sparsamen Verbraucher hat das weniger Auswirkungen aber auf die Vielverbraucher, dank der Schrauber am Stragabgleich.
So sieht es aus wenn am Strangabgleich geschraubt wurde.
Nicht das Sie denken ich hätte das gemacht, so etwas würde ich, aus Achtung vor meinen Mitmenschen, nie tun.
Mit obigem Nachweis hat man 15% sicher und derjenige, wenn er erwischt wird, macht Bekanntschaft mit dem StGB, zahlt den neuen Strangabgleich und den Schaden des Vermieters.
Ich kann natürlich nicht jetzt und hier auf alle Varianten und noch offenen Fragen eingehen, aber wenn weitere Fragen gestellt werden beantworte ich sie gern ausführlich.
