Adeodatus
Am 09.08.2013 titelte die OTZ
"Unterkunftsrichtlinie von Gera bei Gericht: Über 1100 Bedarfsgemeinschaften sollen umziehen" im Artikel wird dargestellt das es für die 1100 Bedarfsgemeinschaften die umziehen sollen gerade einmal 382 entsprechende Wohnungen gibt.
Heute schreibt die OTZ
"In Gera keine Wartelisten für Sozialwohnungen" im Artikel wird erleutert was eine Sozialwohnung ist und man sagt zu dem Personenkreis der Anspruch auf eine Sozialwohnung hat folgendes "Dieser Personenkreis könne auf das Segment an preisgünstigem Wohnraum im Stadtgebiet zurückgreifen, hieß es. Der Fachdienst Soziales stehe Wohnungssuchenden unterstützend zur Seite, um geeigneten Wohnraum zu finden und anzumieten. "
In Gera schlagen die Uhren halt etwas anders. Woher soll der Fachdienst Soziales wissen was hier los ist.
gastli
Die beiden Artikel behandeln völlig verschiedene Fakten.
Sozialwohnungen liegen teilweise über den Vorgaben aus der
KdU-Richtlinie der Stadt Gera. Somit stehen diese Wohnungen für das im Artikel vom 09.08.2013 angesprochene Klientel aus dem Bereich des SGB II praktisch nicht zur Verfügung. Das haben wir auch bei unserer Versammlung des "Runden Tisch Wohnen" angesprochen.
Adeodatus
Mir ging es im zweiten Artikel hauptsächlich um diese Aussage
"Dieser Personenkreis könne auf das Segment an preisgünstigem Wohnraum im Stadtgebiet zurückgreifen, hieß es. Der Fachdienst Soziales stehe Wohnungssuchenden unterstützend zur Seite, um geeigneten Wohnraum zu finden und anzumieten. "
Sozialwohnung sind, das weiß ich ja selbst, meist alles andere als preiswert. Wenn es aber ein Klientel für Sozialen Wohnungsbau gibt dann ist es der Kreis derjenigen die auf die eine oder andere Art auf Leistungen nach SGB angewiesen sind. Denen soll aber nach willen der Stadt Wohnraum in Bieblach Ost in Abrissreifen unsanierten Wohnblöcken zugemutet werden darum habe ich mal die beiden Artikel gegenübergestellt.
do4rd
Dafür werden die auch noch fleisig Abgerissen, wie die 2 Gewo-Blöcke hinter der Schleife Brüte...
FelixKaiser
Warum sollte die Gewo auch an leerstehenden Blöcken festhalten? Wohnraum, der qualitativ so ist, dass ihn niemand will, steht nun mal leer und verursacht kostet, die man langfristig zu vermeiden bestrebt ist. Da bleibt folglich nur Abriss oder Aufwertung, letzteres natürlich verbunden mit einer höheren Kaltmiete, aber niedrigeren Nebenkosten. Man muss sich einfach von dem Gedanken verabschieden sanierten Wohnraum für 4 Euro oder weniger je qm zu bekommen. Notfalls müssen Vorgaben die sich an der Realität da draußen orientieren per Gericht erkämpft werden, nützt ja nichts. Und die Wohnungsunternehmen haben auch kaum Spiel nach unten bei den Kaltmieten. Schließlich müssen Investitionen wieder reingeholt werden und Gelder für die Instandsetzung erwirtschaftet werden. Bei der Aufbau hab ich da beispielsweise ganz gute Erfahrungen gemacht.