DDR-Verfolgte müssen keine Kassenbeiträge auf Opferrente zahlen

RudiRatlos
Zitat:
Ehemalige politische Häftlinge der DDR müssen auf ihre Entschädigungsrente keine Kassenbeiträge mehr bezahlen. Dies entschied das Bundessozialgericht am Mittwoch in Kassel. Die "besondere Zuwendung" für zehntausende politische Verfolgter der DDR sei kein reguläres Einkommen, sondern eine zweckbestimmte Entschädigung - und damit von Krankenkassenbeiträgen befreit. (Az: B 12 KR 27/12 R)

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