Erfolgshonorare für Rechtsanwälte

Meta
Sind Erfolgshonorare für Rechtsanwalte immer noch durch Nazigesetze verboten?
Strubbi
Meta,
ganz genau genommen ist es etwas falsch wie Du schreibst.
Nach dem § 4a RVG ist jedoch im Einzelfall die Vereinbarung eines Erfolgshonorars zulässig, wenn der Auftraggeber aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse bei verständiger Betrachtung ohne die Vereinbarung eines Erfolgshonorars von der Rechtsverfolgung abgehalten würde.

Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/recht/sonstiges/...m#ixzz2VnxWSFC1

Rechtserheblich sehe ich persönlich das es in einzelnen Rechtsangelegenheiten möglich ist, in anderen nicht.
Meta
Leider fehlt bei Ihren Angaben das Datum. Darum sehen Sie bitte einmal hier:
http://www.rechtsanwalt-dietrich.de/faqEntry.php?id=323
http://www.bundesverfassungsgericht.de/e...1bvr257604.html
Strubbi
Meta auch Deine Links sagen doch das Erfolgshonorar die Ausnahme sein wird.
Auch praktisch soll ja ein Rechtsanwalt Dich begleiten als eine Partei.

Um ehrlich zu sein erkenne ich nicht Deine Gedankengänge wenn Du Nazizeit schreibst und das alles danach weißt das es in Ausnahmefällen möglich war.