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Stadt richtet Anlaufstelle für Betroffene ein
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Nachdem die „Gemeinsame Richtlinie des Thüringer Innenministeriums und des Thüringer Finanzministeriums zur Gewährung der Soforthilfe Thüringen für private Haushalte und Kleinunternehmen“ am 6. Juni 2013 in Kraft getreten und der Stadtverwaltung Altenburg am 7. Juni 2013 zugegangen ist, hat Altenburgs Oberbürgermeister die Einrichtung einer Anlaufstelle für Betroffene verfügt. |
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