prospero
Zum wiederholten Mal. Volksverhetzung.
Wann endlich wird so etwas vom FT-Team unterbunden?
Kerstin
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prospero hat am 25. Oktober 2014 um 17:34 Uhr folgendes geschrieben:
Zum wiederholten Mal. Volksverhetzung. |
Du bist ein Witzbold. Da schreibt jemand seine Meinung die nicht mit deiner übereinstimmt.
Hast Recht ist sofort "Volksverhetzung"
Mir sind die Ansichten auch suspekt, aber deshalb gleich von Volksverhetzung zu reden?
Lass dich mal überprüfen.
Moon
Du armer Tropf Du hast immer noch nicht begriffen um was es hier geht. dass nächste Mal schreibe ich etwas langsamer damit Du das geschriebene auch geistig verarbeiten kannst.
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| Moon hat am 24. Oktober 2014 um 21:13 Uhr folgendes geschrieben: Der Herr Irmer sagte: "Homosexualität ist nicht normal.", den Begriff "abartig" brachte hier der Oberlehrer Adeodatus mit in den Disput ein. |
Zwischen "nicht normal" und "abartig" besteht ein Unterschied, klar?
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Hans-Jürgen Irmer hat folgendes geschrieben:
"Homosexualität ist nicht normal. Wäre sie es, hätte der Herrgott das mit der Fortpflanzung anders geregelt." |
Dem kann man nur zustimmen. Das muss einfach richtig sein, sonst wären wir alle Homosexuell und die Kinder würden auf Bäumen wachsen.
Hetero ist Normal! Klar?
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| Moon hat am 25. Oktober 2014 um 15:23 Uhr folgendes geschrieben: Egal was Rote und Grüne versuchen uns einzureden, ... |
Einen herzlichen Dank an unseren ehemaligen Bundeskanzler Schröder und seine grünen Konsorten, die mit ihren wunderbaren Gesetzen erst für das "schwule Flair" in Deutschland gesorgt haben.
Wann wird
der wieder eingeführt?
So ... jetzt ist der Disput mit dem OL für mich beendet.
Tina
Moon:
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| So ... jetzt ist der Disput mit dem OL für mich beendet. |
Aber warum denn? So eine schei-ßbraune Plauderstunde offenbart doch Einiges.
gastli
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Kerstin hat am 25. Oktober 2014 um 19:44 Uhr folgendes geschrieben:
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prospero hat am 25. Oktober 2014 um 17:34 Uhr folgendes geschrieben:
Zum wiederholten Mal. Volksverhetzung. |
Du bist ein Witzbold. Da schreibt jemand seine Meinung die nicht mit deiner übereinstimmt.
Hast Recht ist sofort "Volksverhetzung"
Mir sind die Ansichten auch suspekt, aber deshalb gleich von Volksverhetzung zu reden?
Lass dich mal überprüfen.
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Da muss niemand überprüft werden.
Ja sicher handelt sich es auch um Volksverhetzung.
Wie sonst sollte jemand die Hetze gegen gleichgeschlechtliche Liebe und Partnerschaften, die ja zum Glück akzeptierter Konsens in einer zivilisierten Gesellschaft sind, verstehen.
Konservative lehnen Fortschritt im Allgemeinen ab. Aus [fraglichen] Prinzip. Das sei gestattet.
Faschisten und Mindergebildete hetzen und oder ignorieren Tatsachen.
Das MUSS Widerspruch finden.
@Prospero ich unterstütze deine Intervention.
Moon
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| StaGe hat am 26. Oktober 2014 um 11:49 Uhr folgendes geschrieben: ... Aber wer wird verhetzt durch meine Meinung zur Homosexualität |

Wolle mer ne reinlasse? *taata* *taaata* *taata*
Meister
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Tina hat am 25. Oktober 2014 um 21:44 Uhr folgendes geschrieben:
Aber warum denn? So eine schei-ßbraune Plauderstunde offenbart doch Einiges. |
Ist doch nur ein Wettbewerb wer ist brauner,.. Nazi oder Homo untenrum.?
Aber den 175er § bitte nicht einführen, dann bekomme ich ja keine Haaalskette mehr zum Geburtstag.
Meister
gastli
| Zitat: |
UN-Bericht zu Syrien und dem Irak. 15.000 Ausländer im Dschihad. Immer mehr
ausländische Kämpfer unterstützen terroristische Gruppen in Syrien und im Irak. Das
geht aus einem Experten-Bericht an die UN hervor. Demnach stehen mittlerweile
15.000 Kämpfer aus mehr als 80 Ländern an der Seite der Dschihadisten. |
[Quelle:
http://www.tagesschau.de/ausland/is-syrien-irak-101.html]
Die Globalisierung der religiös bedingten geistigen Umnachtung und moralischen Degeneration.
StaGe
Halt Stammeskriege nicht zu sehr dramatisieren.
gastli
Erinnert ihr euch an diese religiösen Irren aus Hessen, die ihre Kinder unbedingt nicht in die öffentlichen Schulen sondern zu Hause selbst unterrichten wollten?
Die da in Hessen der Reihe nach durch die Instanzen verloren haben?
Die Kinder sind ihnen über die Jahre weggenommen und zu Pflegefamilien gegeben worden. Aber die haben auch vor dem Verfassungsgericht geklagt, und diese Klage ist jetzt verhandelt worden. Und die haben zum Glück - der Kinder - verloren.
| Zitat: |
Eine landesrechtliche Strafnorm, die die dauernde Entziehung eines Kindes von der Schulpflicht sanktioniert, ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Dies hat die 2. Kammer des Zweiten Senats des
Bundesverfassungsgerichts mit heute veröffentlichtem Beschluss entschieden. § 182 Abs. 1 des Hessischen Schulgesetzes ist formell wie materiell verfassungsgemäß. |
[Quelle:
http://www.bverfg.de/pressemitteilungen/bvg14-100.html]
Es ist überraschend, dass das so deutlich entschieden wurde. Gerade das Verfassungsgericht versucht ja sonst immer irgendwelche Kompromisse zu finden, irgendwelche Punkte, an denen doch die andere Seite auch ein bisschen Recht hat.
Hier machen sie "verbrannte Erde" für religiöse Irre.
Da wird nie wieder jemand auf die Idee kommen, seine Kinder home-schoolen zu wollen.
Meta
Hallo gastli wer unterliegt denn der deutschen Schulpflicht? Gilt die Schulpflicht auch für Ausländerkinder und Staatenlose?
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_...r,_Feb2004_.pdf
| Zitat: |
Der Wohnsitz wird durch die ständige Niederlassung an einem Ort begründet (vgl. § 7 Bürgerliches Gesetzbuch). Dabei ist ein willentlicher Akt zur Niederlassung erforderlich (sog. Domizilwille). Wesentlich ist, dass der Wohnsitz auf den Ort einer rechtlich erlaubten Niederlassung beschränkt ist2.
Wohnsitz
Ein minderjähriges Kind teilt grundsätzlich den Wohnsitz der Eltern (§ 11 BGB).
minderjährige Kinder
Demgegenüber wird der gewöhnliche Aufenthalt bereits dadurch be-gründet, dass eine Person an einem Ort oder in einer Region tatsächlich verweilt. Dies darf allerdings nicht nur kurzfristig oder vorübergehend sein3.
gewöhnlicher Aufenthalt
III. Schulpflicht ausländischer Kinder
Auch ausländische Kinder mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in NRW (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 1 SchpflG, § 30 Abs. 3 SGB I) sind schul-pflichtig5. Hierzu zählen Kinder von ausländischen Eltern mit einer Aufenthaltsgenehmigung nach dem Ausländergesetz, EG-Ausländer sowie heimatlose Ausländer und anerkannte Asylbewerber6.
Grundsatz: Schulpflicht für ausländische Kinder
Asylbewerber begründen nach ihrer Einreise in die Bundesrepublik bis zum Zeitpunkt ihrer Anerkennung als Asylberechtigte weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik7. Einem Asylantragsteller wird der Aufenthalt zur Durchführung des Asylverfahrens gestattet (§ 55 Asylverfahrensgesetz - AsylVerfG). Dabei ist die Aufenthaltsgestattung räumlich auf den Bezirk der Ausländerbe-hörde beschränkt, wobei der Asylbewerber jederzeit in den Bezirk einer anderen Ausländerbehörde überwiesen werden kann (vgl. § 56 Asyl-VerfG). Aus diesem Grund sind die Kinder von Asylbewerbern bis zu ihrer Anerkennung durch das Bundesamt in Nordrhein-Westfalen nicht schulpflichtig8. Sie sind wohl aber zum Schulbesuch berechtigt9.
Kinder von Asylbewer-bern: keine Schulpflicht vor Beendigung des Asylverfahrens; aber zum Schulbesuch be-rechtigt
Besteht für Kinder von Asylbewerbern in Nordrhein-Westfalen bis zur Anerkennung durch das Bundesamt keine Schulpflicht, kann diese schon gar nicht für illegal in NRW lebende Kinder gelten.
Kinder von illegal in NRW lebenden Aus-ländern: keine Schul-pflicht
Unter die Gruppe der illegal in Nordrhein-Westfalen lebenden Kinder fallen insbesondere die Fälle unerlaubter Einreise im Sinne des § 58 ........... |
Es soll ja auch Kinder geben die bei ihren Großeltern zB. in der Türkei leben und dort erzogen werden. Ist das zulässig?
gastli
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Kirchliche Selbstbestimmung vor Kündigungsschutz
Dem Chefarzt einer katholischen Klinik droht erneut der Rausschmiss wegen Wiederheirat. Das Bundesverfassungsgericht hob ein Urteil auf, das die Kündigung für unwirksam erklärt hatte. Der Fall muss neu verhandelt werden. |
[Quelle:
http://www.handelsblatt.com/finanzen/rec...z/11007104.html]
Ein zutiefst rückschrittliches Land mit mittelalterlichen Religionsgesetzen - die BRD.
gastli
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| 60 IS-Kämpfer aus Deutschland getötet. Mehr als 500 Menschen aus Deutschland kämpfen für den „Islamischen Staat“ in Syrien und dem Irak. Mindestens 60 von ihnen wurden nach Angaben von Verfassungsschutz-Präsident Maaßen getötet – ein „trauriger Erfolg islamistischer Propaganda“ |
[Quelle:
http://www.tagesschau.de/inland/deutsche...empfer-103.html]
Falsch: Ein trauriger "Erfolg" von Religion also religiösen Irrsinn.