BGH: Schadenersatz für Internetausfall möglich

RudiRatlos
Zitat:
Bei einem Ausfall des Internetanschlusses können Verbraucher Schadenersatz verlangen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Die Nutzung von Internet und E-Mail-Adresse gehöre heutzutage auch bei Privatpersonen zur Lebensgrundlage, urteilten die Karlsruher Richter. Falle das Internet durch einen Fehler des Telekommunikationsanbieters aus, könne der Kunde Schadenersatz für den Nutzungsausfall verlangen. Verfüge der Kunde aber über ein Handy mit Internetzugang, sei der Nutzungsausfall geringer zu veranschlagen. Zur Höhe des Schadenersatzes sagte der BGH nichts.

http://www.heute.de/BGH-Schadenersatz-be...38.html?tabNo=0



Müssen dann wohl erst wieder Präzedenzfälle geschaffen werden. Nee Ne