Diese homophoben Ansichten sind ekelhaft.
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Bruno hat am 25. Juni 2015 um 20:07 Uhr folgendes geschrieben:
Gleichgeschlechtliche Ehen, mit allen Rechten, ist pervers.
Soll jeder jeden vög.ln wie er will, aber ohne staatliche Unterstützung usw.
Lesben /Schwule dürfen adoptieren ?
Sauerei.
Normalen Eheleuten, werden Auflagen entgegengebracht, die schon fast schwachsinnig sind.
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Es darf zusammenleben wer mit wem auch immer will, so lange so oft und so intim, und das auf jede erdenkliche Weise, ohne dass der Staat dazu seinen Segen zu geben braucht. Denn die Pflichten, dafür hat der Staat gesorgt, treffen sowieso längst jede/n, die/der mal für mehr als eine Nacht bei einem/einer anderen schläft.
Dann bleibt noch die Lüge vom besondere Schutz von Ehe und Familie.
Den besonderen Schutz von Ehe und Familie gibt es doch gar nicht.
Steuervorteile sind kein Schutz, auch kein besonderer, sie lediglich sind ein Anreiz, sie zu nutzen, mehr nicht.
Wie viele Eheleute, von denen einer, oder beide zu den (Langzeit-) Arbeitslosen zählen, sehen denn irgendwo noch einen besonderen Schutz von Ehe und Familie? Sie werden vom Staat zu reinen „Bedarfsgemeinschaften“ degradiert und damit Unverheirateten gleichgestellt – mitunter diesen gegenüber sogar deutlich schlechter!
Dann bleiben noch die Kirchen mit ihrer verlogene Moral.
Ich kann damit leben, wenn es Kirchen gibt, die den Partnern von "Homo-Ehen" ihren kirchlichen Segen verweigern oder ihnen mit ewigen Höllenstrafen drohen. Das ist alleine deren Ding. So, und wer einer solchen Gemeinschaft angehört, hat im Zweifelsfall halt schlechte Karten. Doch neben den Pflichten wie zum ungeschützten Beischlaf – haben die ja auch Rechte. Die haben doch in ihrer Gemeinschaft das Recht auf Gebetserhörungen, Gewissensreinigung und auf die ewige Seligkeit. Sollen sie doch daran glauben in ihrer bigotten Welt. Alle anderen Menschen gehen sie eine feuchten Dreck an.
Ich komme zu dem Schluss, dass selbstverständlich die Ehe, auch dann gegründet werden kann, wenn die Geschlechtsmerkmale der Partner keinen deutlich optischen Unterschied aufweisen. Und das diese Ehepartner selbstverständlich alle Rechte und Pflichten derer haben bei denen die Geschlechtsmerkmale der Partner einen deutlichen optischen Unterschied aufweisen.