Verkehrsbetriebe / Frage

Eisenacher
Kennt sich jemand aus der Kontakt zu Verkehrsbetrieben hat.

Meine Frage: Wie groß kann die Füllung von Druckflaschen (Gase) sein die man mit in den Bus nehmen kann? Kann das der Fahrer wirklich frei bestimmen?
RudiRatlos
Ich zitiere mal aus den Beförderungsbestimmungen der KVG-Eisenach (§ 11 Beförderung von Sachen und Sonderbeförderung unter "Tarife -> Bedingungen"):

Zitat:
Das Betriebspersonal entscheidet im Einzelfall, ob Sachen zur Beförderung zugelassen werden und an welcher Stelle sie unterzubringen sind.


Demnach entscheidet über die Mitnahme von zB Gasflaschen tatsächlich der Fahrer.
Meta
Schon ein in der Sonne liegen gebliebenes Feuerzeuggasbehältnis von 0,2 Liter Inhalt kann im Fahrzeug explodieren, siehe Warnhinweise auf selbigem.
Eisenacher
Meta,
Ergänzend, es geht um ein Sauerstoffgerät für Astma Kranke. Was dazu hergestellt ist weil man es ständig benutzen muß. Natürlich auch mit dem Warnhinweiß. Aber eben von der Mobilität ausgeht.

Ansonsten ganz andere finanzielle Leistungen anfallen.