An Presseverlage zahlen

Eisenacher
Das Bundeskabinett beschloß einen Gesetzentwurf zu Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger. Betreiber von Suchmaschienen und Anbieter vergleichbarer Dienste müssen Entgelte
an die Verlage zahlen wenn Internet Presseerzeugnusse genutzt werden.
Ziel Presseverleger sollen im Netz besser geschützt werden.

Dies ist ja bestimmt allen Bekannt so das ich nur dies schreibe zur Begründung.
Was versteht Ihr da unter vergleichbarer Dienst. Wo oft Presserzeugnisse mit ran gezogen werden?
Ist das der Anfang oder kann dies später mal für ein Forum gelten?
RudiRatlos
Zitat:
Für andere Nutzer und für Verbraucher bedeute die Neuregelung keine Änderung bei den Nutzungsmöglichkeiten, erklärte das Justizministerium. Blogger, Unternehmen der sonstigen gewerblichen Wirtschaft, Anwaltskanzleien, Verbände sowie private und ehrenamtliche Nutzer könnten online weiter Artikel nutzen. Auch das Verlinken und Zitieren blieben erlaubt. "Der Informationsfluss im Internet wird durch das neue Gesetz daher nicht beeinträchtigt werden", zeigte sich das Ministerium überzeugt.

http://www.dtoday.de/startseite/wirtscha...rid,184469.html



Trifft also vermutlich nur Suchmaschinen und Link-Sammlung-Seiten die daran auch etwas verdienen. In Foren wie unserem darf demnach weiter zitiert werden wie bisher.
Meta
Erst ihr Käseblatt bei der Suchmaschine anmelden und dann noch Geld von dieser dafür haben wollen das sind die Richtigen.
Wer einen Dienst in Anspruch nimmt der sollte auch dafür zahlen.
Wer seine Sachen ins Internet stellt der betreibt damit nur Werbung.

Angebot und Nachfrage - wer will kann es ja kaufen!

Dabei sollte man bedenken das man auch Bücher usw. erst anschaut ehe man sie kauft.
Strubbi
Meta,
das sehe ich anders. Habe es aber eben hier reingesetzt weil ich mir nicht sicher bin.

Es gibt Menschen im Internet die ja auch aus sowas Geld machen.
Kleines Beispiel: Eine Wurstfabrik ringt in der Werbung ihrer Erzeugnisse Wurstrezepte.
Der nächste bietet die dort umsonst sind für 5 Euro woanders an.

Auch bei Pressererzeugnissen sehe ich die Möglichkeit.Sei es Pflegetipps Veranstaltungskalender u.s.w.
Was andere wieder zur Vermischung mit Werbung nutzen.

Denke schon Kernfrage wird sein wie nutze ich das geistige Eigentum anderer man nimmt es ja nur in Besitz und der Verlag bleibt ja Eigentümer. Anders als beim Kauf.

Aus meiner Sicht eine Grauzone im Recht. So einfach wie Du schreibst ist es doch nicht.
Auch das Forum kann ich nur nach den" Bestimmungsmäßigen Gebrauch "nutzen. Nicht automatisch eigenes aufmachen und alles kopieren. Alle Bilder und Berichte. Nur weil es in der Suchmaschiene steht.
Da sehe ich gar keine Begründung drin, in einer Suchmaschiene zu stehen. Daraus Rechte abzuleiten.
Eisenacher
Strubbi,
zwar unbillig aber Zeitung bleibt Eigentümer ihrer Beiträge. Suchmaschiene stehen hat nichts mit den Eigentumsverhältnissen zu tun. Nicht von Belang aber kann man fremdes Eigentum andern überlassen, mal eine witzige Frage.
Meta
Wer ein literarisches Produkt vertreibt bleibt immer Eigentümer des Produktes, denn da steht alle Rechte vorbehalten drauf. Dh. Sie erwerben nur das Recht die Zeitung oder das Buch zu lesen nicht das Recht es zu vervielfältigen und zu vertreiben usw..
Das meiste an den Texten ist eh nur Gesabbel mit wenig Inhalt und der stammt nicht von der Zeitung usw.. Auf den geistigen Gehalt und dessen Herkunft wird so ein Produkt ja nicht geprüft.
Wo hatte denn Einstein alle seine Erkenntnisse her die hat er doch nicht selbst ausgebrütet usw.. Man kommt da schnell an eine Grenze welche ins Unendliche geht; also was tun?