Wegweisendes Urteil

RudiRatlos
Zitat:
In einem womöglich wegweisenden Urteil hat das Landgericht Köln die Beschneidung von Jungen aus religiösen Motiven als Straftat eingeschätzt. Der im konkreten Fall angeklagte Arzt wurde trotzdem freigesprochen.

http://www.focus.de/politik/deutschland/...aid_773243.html


Auweia, da hat sich das Kölner Gericht aber den Zorn der jüdischen und muslimischen Gemeinde in Deutschland aufgehalst. Wie konnte dieses Gericht sich auch erdreisten für die ausführenden Ärzte Rechtssicherheit zu schaffen und die religiöse Beschneidung von kleinen Jungen als dass darzustellen was sie ist: Kindesmisshandlung. So etwas prangert man doch bestenfalls in Afrika an wo es auch Mädchen erwischt.

Die Richter sind doch bestimmt vom Volkgerichtshof geschulte Antisemiten.
gastli
Ein sehr gutes Urteil.
Genitalverstümmelung ist immer ein Verbrechen. Egal ob bei Jungen oder Mädchen.
Interessant wird es wie die Reaktionen darauf von Juden und Muslimen sein werden Das ist spannend weil, da jetzt genau jemand kommen und von Rassismus, Antisemitismus und Religionsfeindlichkeit reden könnte. Ach was könnte, genau das wird kommen. Ich schätze das es bis zur Klage vor dem Bundesverfassungsgericht kommen wird. Die werden sagen das die Genitalverstümmelung ihre Art von Ausübung der Religionsfreiheit ist. Religion ist aber niemals Freiheit.
Eisenacher
gastli,

Ganz so sicher bin ich nicht das ein Bundesverfassungsgericht so entscheidet wie Du schreibst. Meine persönl. Meinung.
Zum Gentialverstümmelung hast Du alles gesagt. Verschiedene Meinung treffen da vielleicht aufeinander wo Du Religionsfreiheit ansprichst.

Geht es hier nicht zuerst um das Rechtsgut der Jungen und Mädchen. Erst einmal geht es um das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
Deswegen steht es am Anfang der Verfassung. Dem steht ja nicht entgegen das man an seinem Glauben gehindert wird.
Rechtserheblich ist für mich das niemand wegen Herkunft und Glauben benachteiligt werden darf. Aber gleichlautend auch keine Vorteile haben soll.
Somit kann eine Sonderstellung wegen Religion oder Herkunft entfallen.
RudiRatlos
Zitat:
Das Credo des Rechtsstaates: Der Staat gewährt die Religionsfreiheit, nicht die Religion begründet die Staatlichkeit. Daher mussten die Staaten religiöse Rechtfertigungen nicht achten, als sie in weltweitem Einvernehmen die Geschlechtsverstümmelung von Mädchen verboten. Und deshalb hat das Kölner Landgericht recht, wenn es jetzt mit kluger Begründung die religiös gesteuerte Beschneidung minderjähriger Jungen als Straftat wertet. Die Berufung der Eltern auf ihre Religionsfreiheit ist nachrangig, denn sie schränken mit vollzogener Beschneidung die Religionsfreiheit ihres Sohnes unwiederbringlich ein. Wäre der Akt rechtlich erlaubt, so müsste der Staat zwischen religiös tradierten und individuell motivierten Körperverletzungen unheilbarer Art unterscheiden. Der Rechtsstaat muss jedoch gerecht gegenüber jedermann sein und muss daher auch Kinder vor ihren Eltern und deren Überzeugungen in Schutz nehmen, falls die Kinder - ob Mädchen oder Jungen - die Folgen nicht bis zur Volljährigkeit auswachsen können. Das gesellschaftspolitisch höchst heikle Urteil ist rechtsstaatlich unumgänglich.

http://www.faz.net/aktuell/politik/inlan...s-11800115.html

gastli
[PM 26.06.12]
Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Dr. Dieter Graumann:
„Diese Rechtssprechung ist ein unerhörter und unsensibler Akt. Die Beschneidung von neugeborenen Jungen ist fester Bestandteil der jüdischen Religion und wird seit Jahrtausenden weltweit praktiziert. In jedem Land der Welt wird dieses religiöse Recht respektiert.“

* Das Brauchtum ist natürlich ein ganz tolles Argument für Misshandlungen.
Gottesurteile durch Ertränken und Verbrennen mit vorheriger Folter waren feste Bestandteile der christlichen Religion und wurden Jahrhunderte europaweit praktiziert.
Die Lex Prima Noctis war fester Bestandteil der christlichen Religion und wurden Jahrhunderte europaweit praktiziert.
Uralte Bräuche sind aber eben keine guten Argumente, Herr Graumann!

[SpOn]
Es sei jedoch nicht erwiesen, dass die Beschneidung dem Wohl des Kindes schade, sagte [der Vorsitzender der Unterkommission für die religiösen Beziehungen zum Judentum Heinrich] Mussinghoff: "Es ist auch nicht einsichtig, weshalb die Beschneidung dem Interesse des Kindes zuwiderlaufen soll, später selbst über seine Religionszugehörigkeit zu entscheiden."

* Das Kind kann über seine Körper nicht selbst entscheiden. Es hat aber ein unbestrittenes Recht auf körperliche Unversehrtheit.
Der Katholikenfunktionär zeigt hier wie sehr sein Denken religionsidiotisch bestimmt ist. Er kann die Dinge gar nicht neutral sehen und bleibt seinem eingeschränkten Denkmuster verhaftet.
gastli
Der Präsident des Verbandes Europäischer Rabbiner holt die Holocaust-Keule raus:
Rabbiner sieht Zukunft der Juden in Deutschland bedroht.
"Die Entscheidung in Köln ist vielleicht eine der schwersten Attacken auf jüdisches Leben in Europa in der Post-Holocaust-Welt." Nach Ende der Dringlichkeitssitzung ergänzte er nun, das Schächtverbot der Nationalsozialisten sei ein Zeichen für viele Juden gewesen, "wir müssen weg aus Deutschland". Ein Beschneidungsverbot wäre angesichts der Bedeutung dieses Brauchs ein viel stärkeres Zeichen.

* Unglaublich!!
birke
RudiRatlos
SirBernd
Unterhaltet ihr euch alle hier bald nur noch über Links ... verwirrt
birke
Zitat:
Unterhaltet ihr euch alle hier bald nur noch über Links ...


Das erhöht hier die Übersichtlichkeit und spart Speicherplatz.
SirBernd
aah ja .... wieder was dazu gelernt ...
Adeodatus
Ich denke einmal das man zu diesem Thema eigentlich immer nur die falsche Meinung haben kann, stellt man sich auf die Seite des Gerichtsurteils, kann es passieren das man in die Ecke der Antisemiten, und Islamhasser gestellt wird.

Und sagt man na gut das ist halt in deren Religion so kann man durch aus unter den Verdacht geraten das einem die betroffenen Kinder völlig egal sind.

Daher habe ich auch schon lange überlegt ob ich meine Meinung hierzu sage! M.E. ist Religion eine Kopf- und Herzenssache, mit dem Penis übt man eher weniger seine Glaubensbekenntnis aus, daher sehe ich persönlich in diesem Urteil in keiner Weise eine Einschränkung der Religionsausübung. Evtl. sollte man sich wohl oder übel in allen Religionen einmal darüber Gedanken machen das man Kinder, Kinder sein lässt und Religion als das betrachtet was es ist, ein Bedürfnis der Erwachsenen, somit sollte ein Mindestalter, wie beim Rauchen, oder Alkohol trinken auch, für die Aufnahme in eine Religionsgemeinschaft gelten, denn dann sind die Kinder reif genug selbst eine Entscheidung darüber zu treffen ob und wie sie einer Konfession angehören wollen und was für die beiden Religionen um die es hier eigentlich geht, wichtig ist denn in einem Alter wo man ohne gezwungen zu werden selbst sagen kann, klar beschneidet mich, ist das OK vorher hat niemand ohne medizinische Notwendigkeit an einem Kind herumzuschnippeln.
RudiRatlos
Sollte der Inhalt des Urteils übernommen werden in ein zu erlassendes Gesetz (woran ich zweifle) gäbe es Konflikte mit der UN-Charta für Menschenrechte. Diese schütz unter anderem auch diese Rituale.

Daher wird es auf einen faulen Kompromiss hinauslaufen wie schon beim §218.
Eisenacher
Adeodatus,
sehr gut geschrieben. Die Umsetzung ist nur so schwierig denke ich mal.
Die Eltern haben aber das sagen da, wo die Kinder nicht selbstständig entscheiden können. Das in der Sache zu ändern alleine bei Beschneidung geht nicht.

Letzendes muß wohl eine Entscheidung fallen müssen welcher Bestimmung des Grundrechts man das höhere Recht gibt. Da wäre ich auch Deiner Meinung, im Beitrag.Wird aber nicht so kommen berücksichtigt man die Verfassung anderer Länder.

In den Fällen wo jetzt noch Ärzte tätig werden und wegen Zwischenfällen Krankenhaus notwendig ist, sollte dies auch als Privatpatient bezahlt werden.
Wie Schönheitsoperation auf eigenen Wunsch.
gastli
Online-Petition gegen ein Beschneidungs-Erlaubnisgesetz
Initiator ist der Kinderschutzverein MOGIS.

Bitte beteiligt Euch.

Zitat:
Sehr geehrte Empfängerin, sehr geehrter Empfänger,

An: Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
An: Die Deutsche Bundesregierung
An: Den Deutschen Bundestag

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Alle Kinder haben das Recht auf körperliche Unversehrtheit.

Doch werden manche von Ihnen bereits kurz nach der Geburt beschnitten, andere erst später.

Im - auch von Deutschland und Israel unterzeichneten und ratifizierten - internationalen Übereinkommen über die Rechte des Kindes (der Kinderrechtskonvention) steht in Artikel 24: "Die Vertragsstaaten treffen alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen".

Seit dem November 2000 haben Kinder in Deutschland "ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig" [BGB §1631].

Im Gegensatz dazu haben die Deutsche Bundesregierung und auch prominente Mitglieder des Deutschen Bundestages eine Gesetzesinitiative vorgeschlagen um religiös motivierte - nicht medizinisch indizierte - Eingriffe an Kindern zu legalisieren.

In der Debatte um die Abwägung der Rechte von Kindern gegen die Bekenntnisfreiheit und die Rechte der Eltern wünschen wir uns eine sachlichere Debatte.

Die Rechte der betroffenen Kinder auf körperliche Unversehrtheit und seine (auch sexuelle) Selbstbestimmung gehen leider gerade fast völlig unter.

Ein zweijähriges Moratorium und die Einrichtung eines Runden Tisches zum Thema "Körperliche Unversehrtheit von Kindern" soll dazu dienen die Diskussion zu demokratisieren und einen Ausgleich in der Debatte herzustellen.

Alle Stimmen müssen gehört werden.

Auch gerade die Folgen solcher Eingriffe für die betroffenen Kinder müssen angemessen untersucht und berücksichtigt werden.

Dies scheint in der Kürze der Zeit und bei der Geschwindigkeit mit der im Moment Fakten geschaffen werden gerade unmöglich.

Die Versachlichung der Debatte war nie so dringend notwendig wie jetzt!

Mit freundlichen Grüßen
nameless
Bundestag Schwarz-Gelb und SPD einig über Resolution zu Beschneidung
Die Fraktionen von Union, FDP und SPD fordern das Recht auf Beschneidung. Mit ihrer Resolution wollen die Abgeordneten für Straffreiheit für den religiösen Akt eintreten.
Quelle.

Dieser inkompetente Haufen von Hornochsen fordert das Recht, wehrlosen Kindern unsäglichen Schmerz zuzufügen.
Wie wäre es denn mit dem Recht auf den religiösen Akt Recht die Frau züchtigen zu dürfen
Wie wäre es denn mit dem Recht auf den religiösen Akt Ungläubige zu töten?
Dieser inkompetente Haufen von Hornochsen geht mir auf den unbeschnittenen Schwanz.
RudiRatlos
Zitat:
nameless hat am 19. Juli 2012 um 19:23 Uhr folgendes geschrieben:

Wie wäre es denn mit dem Recht ...


Hier liegt der Konflikt wie ich bereits erwähnte.

Zitat:
RudiRatlos hat am 16. Juli 2012 um 18:57 Uhr folgendes geschrieben:
UN-Charta für Menschenrechte


Im Eingangsbeitrag steht meine Meinung zur Beschneidung.
SirBernd
Dachte , du bist weiblich, nameless verwirrt
RudiRatlos
Nun ist diese "Angelegenheit" also vor den Ethikrat gekommen. So weit, so gut..., oder eben auch nicht.

Wie ich schon befürchtete wird es ein "fauler Kompromiss". Das Beschneidungsritual findet doch zukünftig weiterhin in Synagogen oder Moscheen statt und nicht im OP-Saal?

Nirgends konnte ich die Beachtung der UN-Menschenrechtscharta heraus lesen, wohl aber zum wiederholten Male die "besondere geschichtliche Rolle Deutschlands" ..., aber nur in Bezug auf das Judentum. Worin besteht diese Rolle, sollte sie eine Bedeutung haben den Muslimen gegenüber?

Nein, da stehe ich positiv zur Haltung welche der Berufsverband der Kinderärzte dazu hat.
nameless
Dieser sogenannte Ethikrat hat versagt.

Den religiöse Verbrechern in der Geschichte wurde ja schon Einiges was für sie normal war abgerungen.

Kinder dürfen nicht mehr:
- getötet werden als Strafe für Ungehorsam .
- getötet werden weil sie illegitimen oder Töchter sind
- den Göttern geopfert werden
- das Opfer von Exorzisten werden
- einfach ausgesetzt werden
- als billige Sklaven missbraucht und verkauft werden
- mehr sexuell missbraucht werden
- verstümmelt werden, damit sie beim Betteln Erfolg haben

Alle diese schweren Straftaten gegen Kinder waren im Namen der Religion und des Glaubens normal. Sie sind zum Glück heute international geächtet. Das hindert religiöse Verbrecher nicht vollständig daran ihre Taten zu unterlassen.

Und jetzt bestand auch die Chance für Jungen:
Kinder dürfen nicht mehr aus religiösen Gründen verstümmelt werden.

„Kinderpenisbeschneidung ist ganz harmlos - wie Impfen.“
(Robert Spaemann, Volker Beck, Charlotte Knobloch)



PS:
Zitat:
Dachte , du bist weiblich, nameless

Ist doch egal oder? Dann habe ich eben Eier.