Neues Urteil aus Kassel

Eisenacher
Hallo,
Wird niemand stören. Man will ja mehr Geld als Harz4 und Arbeit.

Geringer Lohn kein Ablehnungsgrund für Arbeitssuchende

Arbeitssuchenden kann das Arbeitslosengeld gesperrt werden, wenn sie eine von der Arbeitsagentur vermittelte Stelle wegen eines angeblich zu geringen Stundenlohns ablehnen. Dies entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem Urteil.


http://eisenach.tlz.de/web/eisenach/star...ende-1706825715
Käptn Blaubär
Zitat:
Im aktuellen Fall hatte sich die Klägerin geweigert eine Stelle anzunehmen, weil ihr der Stundenlohn von 5,37 Eur als "unzumutbar" niedrig erschien. Das BSG sah darin jedoch keinen "wichtigen Grund", der eine Arbeitsablehnung gerechtfertigt hätte. Das erzielbare Nettoeinkommen hätte nicht das der Frau bewilligte Arbeitslosengeld unterschritten, begründeten die Richter ihre Entscheidung.

Ein Fehlurteil!