Heizwahn in Lusan

Meta
@FelixKaiser:
Ander Heizungsanlage liegt es nicht, sondern an den zu hohen Vorlauftemperaturen. Diese wurden von Jahr zu Jahr hochgeschraubt bis sie von ~1KWh/gemessener Einheit bei 7,5 KWh/E landeten. Die Wärme wird seit Jahren zu ~80% ohne die Heizkörper anstellen zu müssen in die Wohnungen gepeßt. Noch dazu werden seit 2004 nicht einmal mehr zugelassene Heizkostenverteiler verwendet.
Siehe:
Heizkostenabrechnung

Bubu
Meta - ich wünsche Ihnen einen schweinekalten Winter und eine geplatzte Heizwasserhauptleitung, die längere Zeit nicht repariert werden kann, damit sie sich endlich für ein paar Tage erholen können und Ihren Bikini waschen.
Meta
Keine Sorge dieser Winter wird sehr warm, denn die Kältehölle friert in diesem Winter nicht mehr richtig zu.
Erfurter
Oh Man, was Mieter doch für Sorgen haben..
Das Beste ist, Du legst dir eEigentum zu, dann kannste die Heizung anschalten wann du willst.

Wenn Du aber nur Mieter bist haste dich nunmal UNTERZUORDNEN, auch wenn es Dir nicht passt. Für eine Vielzahl von Bewohnern solcher Arbeiterschließfächer sind 23 Grad ne Wohlfühltemperatur.
Meta

Wie meinen Sie das?
So wie es aussieht sind Sie kein Vertreter von Recht und Gesetz
sondern ein Anhänger der Willkür.

Wie gehen Sie mit Willkür um?

Ordnen Sie sich dem Diebstahl unter,
dann sagen Sie mir wo ihr Auto steht und legen sie gleich noch Schlüssel und Papiere hinzu
und wir betrachten das Ganze dann mal als Geschenk!

23°C so niedrige Temperasturen kenne ich nicht,
nicht mal bei offenen Türen und Fenstern im WZ.
do4rd
versuch mach klug, einfach mal den escher oder rtl nerven...
do4rd
PS: in der Dornaer Str. in der Platte ist im EG eine Wohnung frei, 2Raum, mit Balkon auf Hofseite und sehr Verkehrsgünstig gelegen, gegenüber ist auch gleich ein Bäcker, in der Nähe ein Netto, ein Aldi und ein Rewe...
Erfurter
Zitat:
Meta hat am 06. Oktober 2012 um 06:06 Uhr folgendes geschrieben:
23°C so niedrige Temperasturen kenne ich nicht,
nicht mal bei offenen Türen und Fenstern im WZ


Uhne Worte

Zitat:
Meta hat am 30. September 2012 um 13:22 Uhr folgendes geschrieben:
und in der Küche 22,8°C NW.


Zitat:
Meta hat am 19. Mai 2012 um 09:00 Uhr folgendes geschrieben:
sind es bei mir im WZ 23,3°C


Unter 23 Grad würd ich mich auch nicht in die Stube setzen wollen.
Füre doch in dem von dir bewohnten Block eine Umfrage aller Mieter durch, wer sich gern bei 20 Grad ins Wohnzimmer setzt.
Mir wäre das zu kalt.



*** Änderung durch FT-Team ***
5.7.1. Zitieren von Beiträgen
Zitatantwort berichtigt
Meta
Es kann ja nicht Jeder ein Warmduscher sein oder darauf angewiesen absichtlich falsch zu zitieren.
An meinem Thermometer steht bei 18°C Zimmertemperatur.


Siehe:
Zitat:
Meta hat am 06. Oktober 2012 um 06:06 Uhr folgendes geschrieben:

Wie meinen Sie das?
So wie es aussieht sind Sie kein Vertreter von Recht und Gesetz
sondern ein Anhänger der Willkür.

Wie gehen Sie mit Willkür um?

Ordnen Sie sich dem Diebstahl unter,
dann sagen Sie mir wo ihr Auto steht und legen sie gleich noch Schlüssel und Papiere hinzu
und wir betrachten das Ganze dann mal als Geschenk!

23°C so niedrige Temperasturen kenne ich nicht,
nicht mal bei offenen Türen und Fenstern im WZ.
do4rd
Was bei mir Stufe 2 ist. Auf meiner Kautsch habe ich immer noch ne Decke zum kuscheln liegen, falls es bei der Olsenbande zu kalt wird. Nur die bekommen sie nicht, Basta!
Meta
Sie schrieben gerade so nett, da paßt das Basta einfach nicht.
Egal ob ich die Heizung auf 2 oder 3 Stelle die Heizkörper bleiben kalt, weil die Rohre, hinter Vorhang und Gardine, zu heiß sind.
Erfurter
Zitat:
Meta hat am 06. Oktober 2012 um 15:13 Uhr folgendes geschrieben:
Es kann ja nicht Jeder ein Warmduscher sein oder darauf angewiesen absichtlich falsch zu zitieren.

Nu mal langsam Mädelchen...
Was habe ich den "falsch zitiert"? Ich habe auf Zitatantwort geklickt und den unsinnigen Teil mit Auto und Diebstahl weggelöscht, weil ich darauf nicht antworten wollte. Falsch zitiert habe ich somit nicht.
Wenn du nicht mehr weist, was du vor Monaten geschrieben hast, kann ich doch nix führ.
Meta
Sie haben mehr gelöscht als sie zugeben; denn es fehlt ebenso der von mir genannte Bezugspunkt im WZ!
Meta
Nur mal so zur Info:
Raumtemperaturen ohne Nutzung der Heizungkörper - nur Rohrwärme: WBS 70 3.OG.
WZ 22-23°C + KZ 1 und 2
SZ ca. 17°C
Speisezimmer 19°C
Küche >20°C.
Wenn es in diesem Winter nicht über -5°C wird werde ich bestimmt keine Heizkörper nutzen müssen (da auch nur maximal 1 -2 Stunden am Tag) dazu wäre ich erst bei niedrigeren Vorlauftemperaturen gezwungen.
Vorlauftemperatur: ca. 52°C Außentemperatur +8°C.
do4rd
bei mir um die ecke ist eine wohnung frei, 3 zimmer, saniert, ganz weit oben und im baum gegenüber ist auch noch ein nest in luftiger höhe frei geworden, relativ guter erhaltungszustand, vermieter beansprucht das nest aber im frühjahr wieder für dem eigenbedarf...
Meta
Ab >110m² und mindestens 5 Zimmer, pro Zimmer 1 Fenster, aber nicht mehr kommen wir ins Geschäft, ohne Durchgangszimmer und Glasschiebetüren etc. pp..
Abgesehen davon, wer will schon nach VDI 2077 Rohrwärme seine Wohnung abgerechnet haben, das ist nicht viel anderes als Abrechnung nach Verbrauch pro m².
Ob ich
Bis 1997 gab es dort wo ich wohnte auch keine Zwangsbeheizung. Welche Vorraussetzungen zur Abrechnung nach VDI 2077 zu erfüllen sind findet man hier:
Heizkostenabrechnung

Nicht vergessen lesen bildet!


Unter solchen Verhältnissen könnte man ja gleich die Heizkostenverteiler entfernen und sich die Kosten für die Ablesung usw. sparen, das ist es nicht teuerer als jetzt wo ~68% des Verbrauchs nach m² Wohnfläche verteilt werden.

Wenn staatlicherseits schon so viel Geld für die Energieeinsparung ausgegeben wird, dann sollten die Bürger sich auch dafür einsetzen, das die Durchführung der Energiesparmaßnahmen im Zusammenhang mit der Energieeinsparverordnung für sie von Vorteil ist und aufpassen das ihnen dieser Vorteil nicht unterschlagen und gestohlen wird.

Wer auf seine Rechte nicht achtet dem werden sie geraubt.
Meta
Was halten Sie davon?
Abrechnungsbetrug mittels VDI 2077?
Durch Einsatz falscher Heizkostenverteiler und nicht gewährleisteter Anwendungsbedingungen?
Meta
Die Zwangsbeheizung beginnt da wo die Vorlauf- und die Rücklauftemperaturen im Haus identisch bzw. so gut wie identisch sind.

Habe in den letzten Tagen mal gemessen, da war es immer der Fall. Sogar bei denen bei denen die Heizungsrohre ansonsten nie richtig warm werden waren die Rücklauftemperaturen identisch mit der Vorlauftemperatur.

Können solche Einstellungen dem Heizungsprojekt und der Außentemperaturgeführten Beheizung entsprechen, bei denen es zu DDR Zeiten maximal 22°C in den Zimmern wurde wenn man alle Heizungen aufgedreht und noch dazu Glück hatte?

Unter solchen Bedingungen von einer Beheizung nach Außentemperatur und nach Verbrauch geregelten Heizungsbedarf durch die Mieter zu sprechen erscheint mir irrelevant und damit auch die Abrechnung nach VDI 2077, welche dieses fordert.

Unter solchen Bedingungen, wo der Heizkostenpreis nahe dem Preis nach Abrechnung pro m² Wohnfläche liegt und fast alle Mieter der Häuser Niedrigverbraucher sind, selbst die am Giebel, Dachgeschoß etc. pp., da ist eine Abrechnung nach m² Grundfläche unter 15% Abzug für alle am günstigsten, da kann man sich Meßdienst, Heizkostenverteiler und die spezielle Abrechnung und die Kosten dafür sparen.

Wer nach Verbrauch abrechnen will der sollte den Mietern auch ermöglichen den Verbrauch selbst zu bestimmen, das ist bei einer derartigen Zwangsbeheizung jedoch nicht möglich.
Meta
Klare Verhältnisse beseitigen unliebsame Probleme und sorgen für ein gedeihliches Miteinander.
Ich wende mich aus diesem Grund an Sie alle hier, weil ich nirgends im Netz Informationen zu folgenden Problemen der Heizungsabrechnung gefunden habe.

Hier die Fakten:
Ich werde die Grundsätzlichen Fragen einmal am Beispiel der WBS 70 - DDR Neubauten in Ostdeutschland schildern.

Ich frage wie hoch waren die Vorlauftemperaturen dieser Wohnungen zu DDR-Zeiten, wo man maximal eine Raumtemperatur von +22°C
bei günstigem Wetter und ständig voll aufgedrehten Heizkörperventilen in der Wohnung erreichen konnte.
Jetzt werden die Temperaturen (+21 bis +23°C) allein schon durch die Rohrwärme erreicht.

Wie sahen damals (vor 1990) die Heizkurven und Vorlauftemperaturen aus?

Es ist schon verwunderlich das heute diese Temperaturen allein durch die Rohrwärme erreicht werden, ohne daß man die Heizkörper anstellen muß.

Deshalb hier meine offenen Fragen zur Heizkostenabrechnung, zu denen ich bisher keine Antworten fand.

1.) In welchem Umfang muß ein Mieter die Beheizung der Wohnung mittels Heizkörperthermostatventil an den Heizkörpern regeln können von - bis °C.

2.) Ab wann zählen Heizkörper als nicht regelbar?
(Wann ist bei nicht regelbarbarer Beheizung der 15% Abzug bei den Heizkosten möglich?)
Wenn zB. bei Einrohr-vertikal-Heizungsanlagen infolge allein der Rohrwärme die Raumtemperatur welchen Wert übersteigt? ZB. 16°C, 18°C, 20°C oder 22°C etc. pp.?

3.) In welchem Bereich müßte die Raumtemperatur trotz Rohrwärmeabgabe (Einrohrheizung) regelbar sein um überhaupt von einer Regelbarkeit sprechen zu können? (zB. 16 - 24°C oder was sagen die anerkannten Regeln der Technik, Gesetzgeber und Richter dazu?)

4.) Welche anerkannten Regeln der Technik müssen zur Abrechnung nach VDI 2077 eingehalten werden –
bzw. wann muß die Abrechnung nach m² Grundfläche erfolgen?

Nach meinen Erfahrungen sind Elektronische Heizkostenverteiler mit einem Fühler für Heizungsabrechnungen in o. g. Gebäuden (WBS 70) vollkommen ungeeignet, da diese nur 1/2,65 tel der von einem Heizkostenverteiler mit 2 Fühlern gemessenen Einheiten mißt. Das konnte ich zB. negativ nach einem Heizkostenverteilerwechsel von einem Zeifühler Heizkostenverteiler auf einen Kundo 201 S feststellen.

Die Heizkostenverteiler entscheiden somit ob nach VDI 2077 abgerechnet werden muß oder normal abgerechnet werden kann.

Unter solchen Verhältnissen wird sparsamen Mietern nicht erfaßte Heizkörperwärme als Rohrwärme untergejubelt, was zu einer
Verdopplung der Heizkosten führen kann, denn in jedem Haus gibt es Extremverbraucher welche die Fenster ständig gekippt haben
und die Heizungen auf voller Kraft laufen lassen etc. pp..

Die Abrechnungen liegen dann bei sparsamen Verbrauchern nahe der Verteilung der Heizkosten pro m² Grundfläche.
Heizkostenabrechnungen nach VDI 2077 (Rohrwärme) kann man dann einsparen.

Soviel zuerst einmal zu meinen Fragen, welche die deutsche Rechtsordnung, nach meiner Erfahrung, den Mietern gegenüber vollkommen unbeantwortet läßt.

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Meine Erfahrungen bei der Untersuchung der durch übermäßige Zwangsbeheizung verursachten Abrechnungsprobleme bin ich gern bereit mit Ihnen zu teilen. Eine Analyse ergab eine Heizkosteneinsparung von 20000€ auf 100 Wohnungen
mit durchschnittlich 80m² Wohnfläche. Auf Gera hochgerechnet ist das eine Summe von ~6 Mio. € allein bei der Fernwärmebeheizung der WBS 70 Bauten.


Spezielles:
Mieterverein Dresden und Umgebung e.V.

9. Welche Angaben muss die Heizkostenabrechnung enthalten, damit die Berechnung des Rohrwärmeanteils für die Mieter nachvollziehbar ist?

Eine Betriebskostenabrechnung ist formell unwirksam, wenn der durchschnittliche Mieter nicht in der Lage ist, die Kostenverteilung nachzuvollziehen und den auf ihn entfallenden Anteil an den Gesamtkosten rechnerisch nachzuprüfen (BGH VIII ZR 295/07).
Dieser Grundsatz ist für die Anwendung des beschriebenen VDI-Korrekturverfahrens einzuschränken (BGH VIII ZR 371/04). Wegen der komplexen Zusammenhänge wäre ein durchschnittlicher Mieter auch bei Mitteilung aller Einzelheiten vermutlich kaum in der Lage, die Berechnung vollständig nachzuvollziehen. Die Abrechnung muss jedoch mindestens alle notwendigen Angaben enthalten, damit die Berechnungen (ggf. durch einen Fachmann) überprüft werden können.

Unerlässlich ist deshalb die Mitteilung folgender Werte:

=-->die Verbrauchseinheiten der Liegenschaft bzw. der Nutzergruppe ohne Rohrwärmeeinheiten sowie die berechneten Rohrwärmeeinheiten,

=-->die Verbrauchseinheiten des jeweiligen Nutzers ohne Rohrwärmeanteile und die zugewiesenen Rohrwärmeeinheiten,

=-->die Basisempfindlichkeit der elektronischen Heizkostenverteiler,

=-->den berechneten Verbrauchswärmeanteil, Anzugeben sind außerdem der
=-->Anteil der Niedrigverbraucher und die
=-->Standardabweichung der Verbrauchsfaktoren.

Viele Vermieter geben ihren Mietern darüber hinaus Informationsmaterial in die Hand, in dem die Grundzüge des Verfahrens erläutert werden.

Es sollte zumindest definiert und angegeben werden was ein Niedrigverbraucher, ein Normalverbraucher und ein Extremverbraucher sind.

Diese Angaben fehlen in der Verbrauchkostenabrechnung.
So macht es z.B. Ista: enthält Beispiel
Siehe: ista_spezial_Rohrwärme.pdf

Diese Angaben fehlen zum Beispiel bei den Abrechnungen der Firma Techem
Meister