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Wie bekannt wurde, hat das Landgericht Düsseldorf bereits am 28. März zwei Vertragsklauseln des Telekommunikationsanbieters Tele2 für rechtswidrig erklärt. Die AGB zur Tele2-Flatrate "Maxx" müssen nachgebessert werden.
Das Gericht kritisierte unter anderem einen Passus in den Geschäftsbedingungen, in dem die Kunden dadurch versichert wurden, die genannte Telefonflatrate nicht über ein "verkehrs- und marktübliches Maß" hinaus zu nutzen.
Eine genaue Definition des Begriffes "verkehrs- und marktübliches Maß" gab Tele2 nicht an, behielt sich aber eine Sperrung des Anschlusses sowie eine Vetragskündiung vor. Dies ist jedoch laut des Gerichtes rechtswidrig.
Quelle: www.onlinekosten.de
Das Gericht kritisierte unter anderem einen Passus in den Geschäftsbedingungen, in dem die Kunden dadurch versichert wurden, die genannte Telefonflatrate nicht über ein "verkehrs- und marktübliches Maß" hinaus zu nutzen.
Eine genaue Definition des Begriffes "verkehrs- und marktübliches Maß" gab Tele2 nicht an, behielt sich aber eine Sperrung des Anschlusses sowie eine Vetragskündiung vor. Dies ist jedoch laut des Gerichtes rechtswidrig.
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