Hartz-IV-Empfänger unter Androhung von Sperrzeiten zu psychologischen Untersuchungen gezwungen

gastli
Es ist wieder geschehen:

Hartz IV Empfänger per Zwang zur psychiatrischen Behandlung.

Die Menschenwürde für Arme ist in der BRD nicht unantastbar.
Auch Hartz-IV-Betroffene haben das Recht, selbst zu entscheiden, wann und wie sie sich ärztlich oder psychiatrisch behandeln lassen wollen.
Das ist den Jobcentern auch bekannt. Doch warum sollten sich Kriminelle, die tagtäglich das Grundgesetz und noch viele andere Gesetze mit Füßen treten, darum scheren?
gastli
Die LINKE deckt auf:

Jobcenter zwingen Erwerbslose zum psychologischen Test – sonst drohen Sanktionen

Zitat:
Die Zahl verpflichtender psychologischer Begutachtungen sei im vergangenen Jahr auf 106.300 gestiegen; 2012 seien es noch 95.000 gewesen, berichtete die "Passauer Neue Presse" am Sonnabend unter Berufung auf eine Antwort der Regierung auf eine Anfrage der Linken.
57.400 Langzeitarbeitslose und 48.900 Bezieher von Arbeitslosengeld I hätten 2013 einen psychologischen Test absolviert, zitierte die Zeitung aus der Regierungsantwort. Laut der Bundesagentur für Arbeit sei vor allem die Zahl der Tests bei Beziehern von Arbeitslosengeld I gestiegen; dies stehe mit dem Programm "Erstausbildung junger Erwachsener" für Männer und Frauen über 25 Jahre ohne Berufsabschluss in Zusammenhang.
Die Linkspartei kritisierte die verpflichtende Begutachtung der Arbeitslosen durch den Berufspsychologischen Dienst der Arbeitsagenturen als "Unding". Die Jobcenter "sollen Jobs vermitteln und keine Seelenklempner", sagte Fraktionsvize Klaus Ernst der Zeitung. Die Praxis müsse geändert werden; derartige Tests dürften nur freiwillig erfolgen, forderte Ernst.

[Quelle: http://www.morgenpost.de/printarchiv/wir...sychologen.html]

Die Würde des Menschen ist unantastbar, heißt es im Grundgesetz. Das gilt in einem Unrechtsstaat nicht für Hartz IV Betroffene. Denn ein Recht auf Würde haben Menschen in Not kaum noch.
Adeodatus
Die Psychologischen Tests (auch Idiotentest genannt) sind schon seit mehr als 10 Jahren üblich, als ich meine Umschulung vor 14 Jahren beginnen sollte habe ich drei solcher Tests machen müssen, einmal beim Arbeitsamt, einmal im Bildungszentrum der Rentenversicherung und einmal in Sachsen wo ich meine Umschulung dann absolviert habe, ich habe das nicht Herabwürdigend empfunden. War sogar auf der einen oder andere Weise amüsant.
gastli
Zitat:
3.2.4.3 Die Kundin /der Kunde zieht seine Bereitschaft zur Teilnahme an der Sozialme-dizinischen Begutachtung zurück
Widerruft die Kundin /der Kunde nach dem Beratungsgespräch die Bereitschaft zur Teilnah-
me an einer Sozialmedizinischen Begutachtung oder verweigert sie/er seine Mitwirkung beim
Untersuchungstermin, veranlasst der Auftraggeber die Zusendung des BK-Schreibens „An-
hörung fehlende Mitwirkung“ (ID:28842). Darin wird der Kundin/dem Kunden Gelegenheit
gegeben, die Mitwirkung innerhalb einer angemessener Frist sowie dem ausdrücklichen,
einzelfallbezogenen Hinweis auf die Rechtsfolgen nachzuholen.

3.2.4.4 Die Kundin /der Kunde erklärt sich bereits im Vermittlungsgespräch nicht zur Teilnahme an der Sozialmedizinischen Begutachtung bereit
Die Kundin /der Kunde erhält durch den Auftraggeber das Schreiben „Anhörung fehlende
Mitwirkung“ (ID:28842) inkl. dem ausdrücklichen, einzelfallbezogenen Hinweis über die
Rechtsfolgen und erhält Gelegenheit zur Nachholung der Mitwirkung innerhalb einer ange-
messenen Frist.
Es erfolgt vorerst keine Einschaltung des Ärztlichen Dienstes.
• Erklärt sich die Kundin/der Kunde nachträglich zur Mitwirkung (Untersuchung) bereit,
wird entsprechend des Punktes 3.2.4.1 weiter verfahren.
Holt die Kundin/der Kunde ihre/seine Mitwirkung nicht nach, ist zu prüfen, ob der Kundin/dem Kunden die Leistung nach § 66 SGB I zu versagen oder zu entziehen ist.
Die Kundin/der Kunde erhält hierüber einen schriftlichen Bescheid. Für Leistungs-
empfänger ist das Schreiben „Versagungs-Entziehungsbescheid (fehl. Mitwirkung)“
(ID:24737) zu nutzen, Nichtleistungsempfänger erhalten das Schreiben „NLE Be-
scheid fehlende Mitwirkung“ (ID:28844).

[Quelle: http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc...022DSTBAI667172]

Hartz IV ist offenener Strafvollzug.