Hartz-IV-Empfänger unter Androhung von Sperrzeiten zu psychologischen Untersuchungen gezwungen

gastli
[Hannover Zeitung]
Hartz-IV-Empfänger werden unter Androhung von Sperrzeiten zu psychologischen Untersuchungen gezwungen
Nach mehreren Nachfragen der Abgeordneten Katja Kipping hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 17/8846) zugegeben, dass Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld oder Hartz IV-Leistungen sich unter Androhung von Sperrzeiten bzw. Sanktionen amtsärztlichen bzw. psychologischen Untersuchungen unterziehen müssen.
"Dieser Angriff auf das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen ist nicht hinnehmbar. Die Zwangspsychiatrisierung von Menschen kennt man gemeinhin nur aus diktatorischen Systemen. Das sollte eigentlich ausreichen, die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter davon abzuhalten, Erwerbslose und Menschen mit geringem Einkommen unter Androhung der Kürzung von Mitteln der Existenzsicherung ärztlichen und psychologischen Diensten zuzuführen. Die Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld und Sanktionen bei den Grundsicherungen sind sofort abzuschaffen", erklärt Katja Kipping, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE.
(wts)

* Es muss erst mehrere bohrender Nachfragen geben bis die Bundesregierung den LINKEN bestätigte, dass man diese Willkür durchaus für gut befindet. Und da billigt die Junta Zwangspsychiatrisierungen gegen diejenigen , die ganz am Boden des widerlichen kapitalistischen Systems aufgeschlagen sind. Ekelhaft.
AEvL
@gastli

Sag mal, wieviel HartzIV Empfänger kennst Du, denen das passiert ist?

Ich kenne keinen.

Und den Hintergrund zu diesem Verlangen der Agentur benennt man in dem Artikel auch nicht, aber was man tut, ist so zu tun, als müsse jeder Hartz IV Empfänger demnächst mit einer solchen Überprüfung rechnen. Das ist ja nun wohl mal ausgewachsener Unsinn.

Die Verhältnismäßigkeit eines solchen Begehrens wird sicherlich immer im Einzelfall zu untersuchen und zu bemessen sein und niemand von uns (behaupte ich jetzt einfach mal) kennt die Gründe in diesem beschriebenen Einzelfall dafür. Das dies grundlos geschieht, wie man dem geneigten Leser suggerieren will, quasi als staatliche Schikane, ist nichts weiter als Polemik und üble Stimmungsmache.

Wenn ein Führerscheininhaber zur MPU muss, dann regt das auch keinen auf, außer dem Betroffenen. Die Hintergründe hierfür sind uns bekannt. In diesem Falle schon!

Und wenn man jemanden zur psychologischen Untersuchung schickt, kann das vielleicht auch nur heissen, dass man ihn oder sie untersuchen lassen will im Hnblick darauf, ob vielleicht überhaupt noch eine arbeits- und somit Vermittlungsfähigkeit gegebene ist oder ob der Mensch nicht krank geschrieben, verrentet oder sonst was gehört.

Ich glaube kaum, dass die Krankenkassen vor Freude jubeln würden, wenn jeder Hartz IV Bezieher psychologisch oder psychiatrisch begutachtet würde!

Ich wäre mit solchen Pauschalaussagen wie in diesem Artikel und vor allem Pauschlaurteilen lieber vorsichtig.

Das hat schon was von: alle klugen Menschen sind gute Menschen und alle dummen Menschen sind böse Menschen. Das das Blödsinn ist, weiß auch jeder.
nameless
Zitat:
Sag mal, wieviel HartzIV Empfänger kennst Du, denen das passiert ist?

Ich kenne keinen.


Gehts eventuell noch blöder?

Lies dir doch einfach mal das Dokument durch.

Wie viel Bürger von Weimar kannten einen der auf dem Ettersberg seiner Arbeit nachging und Menschen ermorderte.

Ich kenne keinen.

Wie viel Bürger von Weimar wussten das auf dem Ettersberg Menschen ermordet wurden?

Dem Anschein nach keiner. Man musste 1000 von ihnen an den Leichenbergen vorbei führen.

Also wie vielen Hartz IV Empfängern müssen sich sich unter Androhung von Sperrzeiten bzw. Sanktionen amtsärztlichen bzw. psychologischen Untersuchungen unterziehen bevor ihr gottverdammten Idioten begreift das es wieder die selbe Menschenverachtung ist wie damals????
Nur mit eatwas humanerem Anstrich.
RudiRatlos
Als sozialpolitische Sprecherin der PDS hat hier die werte Frau Kipping auf ganzer Linie versagt. Anstatt mit handfesten Argumenten gegen Hartz-IV mobil zu machen betreibt sie ein mehr als überflüssiges Frage-Antwort-Spiel aus der sicherem Opposition heraus. Sie rückt damit ihre hohe Intelligenz in ein schlechtes Licht. Nicht ganz umsonst wird sie von Alt-PDS-Mitgliedern als bisweilen naive Nervensäge bezeichnet.

In ihrer Funktion muss sie genau bescheid wissen über jegliche Bestimmungen zu Hartz-IV, wozu also dieses Spielchen. Den eventuell zu Unrecht Betroffenen hilft dies keinen Deut.

Zurück zum Eingangs geschilderten Fall. Ich kann den Ausführungen des AEvL zustimmen, auch wenn er schreibt...

Zitat:
Sag mal, wieviel HartzIV Empfänger kennst Du, denen das passiert ist? Ich kenne keinen.


...heißt das doch noch lange nicht er würde solche Fälle für unmöglich halten. Und der vorliegende Fall läßt nunmal sehr viele Fragen offen wie sie bereits von @AEvL angeführt wurden.

Dass du @nameless gleich die Nazikeule schwingsst war da nur allzu logisch, nicht jedoch deine Argumentationsweise. Es wussten mehr Weimarer über Buchenwald bescheid als sie gern nach Ende des Krieges zugegeben hätten. Während der Nazizeit traute man sich nicht offen dagegen Stellung zu beziehen und beim Einmarsch der US-Truppen wusste zunächst Niemand etwas davon. Naheliegend, aber unglaubwürdig. So sahen sich die Amerikaner dazu veranlasst mit Schock die Menschen zur Scham zu bewegen, erreichten damit aber lediglich ein ausuferndes Denunziantentum, die andere Seite von Schuldverarbeitung.
Eisenacher
AEvL,
ich kann nur bestätigen was Du dazu schriebst.

Die Zwangsteilnahme an medizinisch-psychologischen Untersuchungen ist wieder einmal gleich mehrfach grundgesetzwidrig, denn das stellt zunächst einen Angriff auf das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen dar.

Im Weiteren ist die Frage zu stellen, aufgrund welchen medizin-psychologisch fachlichen Qualifikationen eine “Vermittlungsfachkraft in einem Job-Center” denn überhaupt beurteilen können will, ob für einen Erwerbslosen eine solche “ärztliche Untersuchung” erforderlich ist?!

Die Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld und Sanktionen bei den Grundsicherungen sind sofort abzuschaffen”, erklärt Katja Kipping, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE.

Da ist Frau Kipping leider nicht ganz auf dem aktuellen Stand der Dinge, denn im Grunde sind diese schon längst “abgeschafft”, da sogenannte “Sperrzeiten” und “Sanktionen” grundsätzlich gegen ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, vom 09. Februar 2010 verstoßen. In diesem heißt es, Zitat:

“Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.”

Und wir zitieren weiter:

“Dieses Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als Gewährleistungsrecht in seiner Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1 Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung. Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden
Nachtschicht
Zitat:
nameless hat am 19. März 2012 um 20:11 Uhr folgendes geschrieben:
Wie viel Bürger von Weimar kannten einen der auf dem Ettersberg seiner Arbeit nachging und Menschen ermorderte.

Sonst noch alles klar bei dir im Kopf?
Willste ernsthaft das Nazideutschland mit Hartz IV vergleichen?

Nö oder?
gastli
Zitat:
Da ist Frau Kipping leider nicht ganz auf dem aktuellen Stand der Dinge, denn im Grunde sind diese schon längst “abgeschafft”, da sogenannte “Sperrzeiten” und “Sanktionen” grundsätzlich gegen ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, vom 09. Februar 2010 verstoßen. In diesem heißt es, Zitat:

“Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.”

Und wir zitieren weiter:

“Dieses Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als Gewährleistungsrecht in seiner Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1 Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung. Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden


Bring dich mal bitte auf den Stand der Dinge bevor du hier so einen Unsinn von dir gibst.


Dann nimm bitte zur Kenntnis wie oft gegen dieses Urteil verstoßen wurde.


Die BA missachtet mit System das Urteil des BVG.

2011: Das Rekordjahr der Hartz IV Sanktionen


Katja Kipping hat also absolut Recht.
Und mir ist nicht bekannt das der §31 des SGB II abgeschaffrt wurde, wie es eine Forderung der Linke ist.

Der Sanktionsparagraph besteht immer noch in seiner vollen Härte.
Eisenacher
Die vollständige Versagung von Leistungen nach § 66 SGB I wird von den in § 39 Nr. 1 SGB II hinsichtlich einer Leistungsverweigerung abschließend aufgeführten Fallvarianten nach dem eindeutigen Wortlaut der Norm nicht erfasst (LSG Saarland, v. 02.05.2011, L 9 AS 9/11 B ER; LSG Baden-Württemberg, v. 08.04.2010, L 7 AS 304/10 ER-B; Groth in GK-SGB II, § 39 Rdnr. 25; Hengelhaupt in Hauck/Noftz, SGB II, K § 39 Rdnr. 75).

In den Links werden ganz andere Gründe wie von Dir angesprochen.
Mangelnde Mitwirkungspflicht. Oder gar nicht in der Lage einer Arbeit nachzugehen.

Bring doch erst mal ein konkretes Beispiel. Der § 31 hat schließt das von mir geschriebene und Grundgesetz nicht aus. Sondern ergänzt es im Einzelfall. Ist es nicht so das einige wie Du das GG als Unsinn bezeichnen. Sich sogar die Linke davon distanziert.
Oder weißt Du das auch die Linke das GG als Unsinn ansieht. Das würde mich dann echt interresieren.
Eisenacher
Gastli,
im übrigen ist das GG kein Urteil!!!!!!
Du scheinst da manches durcheinander zu bringen.
holgersheim
Danke für das Erstellen von diesem wichtigen Thema.
Es ist richtig und wichtig das all die Sauereien die an den Hartz-Opfern begangen werden in die Öffentlichkeit gebracht werden.

Auch ich habe mich gefragt welche Zahlen dahinter stehen. Wie viele Menschen von diesen willkürlichen Maßnahmen betroffen sind. Einige Fälle sind mir aus meinem Engagement in der ISG Gera bekannt. Es geht um nicht mehr und nicht weniger als die existenzielle Bedrohung dieser Menschen. Nichts anderes ist die Androhung von Sanktionen bei angeblicher Verweigerung der Mitwirkungspflichten. Ja es ist eine Verletzung des Grundgesetz und eine Missachtung des Bundesverfassungsgerichtes.

Das Protokoll der Bundespressekonferenz vom 27. Mai 2011 gibt Aufschluss über die Zahlen von vor einem Jahr. Anwesend für die ausführende Behörde war Westhoff vom BMAS.

Und ich muss sagen ich bin über die Zahl erschrocken.

Zitat:
FRAGE DR. KÜRSCHNER: An das Arbeitsministerium: Aus der Antwort Ihres Ministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion hat sich ergeben, dass sich immer mehr Hartz-IV-Empfänger psychologischen Tests unterziehen müssen, um die Erwerbsfähigkeit festzustellen. Wenn die Zahlen richtig sind, gab es in vier Jahren eine Steigerung von 32.000 auf 64.000 solcher Tests. Wie bewerten Sie dies? Wollen Sie an diesen Tests festhalten, die ja, sofern sie verweigert werden, dazu führen können, dass die Unterstützung gestrichen wird? Ist vielleicht auch daran gedacht, diese Tests abzuschaffen? Denn es ist ja naheliegend, dass Arbeitslosigkeit insbesondere, wenn sie unverschuldet ist zu psychologischen Beeinträchtigungen bei den betroffenen Menschen führen kann.

WESTHOFF: In dieser Antwort des Ministeriums, die ich jetzt nicht vor mir liegen habe und aus der ich insofern nicht zitieren kann, die ich aber vor etwa einer Woche einmal gelesen habe, geht ja auch hervor, dass es hier nicht etwa um Psychotests geht, in denen geschaut wird, ob irgendwelche Krankheiten oder psychologischen Auffälligkeiten vorliegen. Das sind vielmehr einfach Tests, die im Rahmen einer Eingliederungsbemühung stattfinden, wo geschaut wird: Liegen gegebenenfalls Handicaps für die Eingliederung in Arbeit vor bzw. was müssen wir bei der jeweiligen Person, die schon seit einiger Zeit langzeitarbeitslos ist, gegebenenfalls zusätzlich zur reinen Suche nach dem Arbeitsplatz beobachten und berücksichtigen, damit diese Person wirklich gut eingegliedert werden kann?

Es ist kein Geheimnis, dass bei Langzeitarbeitslosen aus welchen Gründen auch immer zum Teil eben auch Handicaps vorhanden sind, die nicht nur mit der sachlichen Qualifikation zu tun haben, sondern wo eventuell auch begleitend noch Hilfestellung geleistet werden kann. Es geht bei diesen Untersuchungen oder Gesprächen immer darum, Aufschluss darüber zu erlangen, wie man der Person am besten „ganzheitlich“ wenn man das einmal etwas esoterisch ausdrücken will helfen kann, wieder in Arbeit zu kommen. Darum geht es, und um nicht mehr. Wenn in den letzten Jahren die Zahl der Tests aufgewachsen ist, dann hat das auch mit dem langsamen Reifungsprozess dieser neuen Art der Eingliederung, der umfassenden Betreuung zu tun. Dann sind die Kapazitäten dafür geschaffen worden und dann haben das gegebenenfalls auch mehr Menschen in Anspruch genommen und haben sich gerne daran beteiligt, um möglichst erfolgreich in den Arbeitsmarkt vermittelt zu werden.

ZUSATZFRAGE DR. KÜRSCHNER: Können Sie sagen, bei wie vielen Betroffenen, die sich diesen Tests unterzogen haben, es zu einem positiven bzw. zu einem negativen Urteil über die Erwerbsfähigkeit kam?

WESTHOFF: Das kann ich Ihnen von hier aus nicht sagen, weil ich nicht weiß, ob es diese Zahlen gibt. Wenn es sie denn gäbe, dann weiß ich nicht, in welcher Form es sie gibt. Ich habe die Zahlen jetzt einfach nicht vor mir liegen. Das ist eine Sache, die eventuell die BA erhebt, wobei ich glaube, mich erinnern zu können, in der Antwort gelesen zu haben, dass es keine weiteren Aufschlüsse darüber gibt, weil es keine Statistik gibt und nicht im Einzelnen nachgehalten wird, welche Ergebnisse die Tests im einzelnen erbracht haben und welche Folgen sie dann für die Eingliederung hatten.

Aber noch einmal: Das ist grundsätzlich ein Mittel, mit dem wirklich versucht wird, bessere Erfolge bei der Eingliederung in Arbeit zu erzielen. Es geht hier nicht darum, Menschen zu drangsalieren oder sie gegen ihren Willen für erwerbsfähig oder erwerbsunfähig zu erklären. Das sind vielmehr ganz normale Bemühungen im Rahmen der umfassenden Eingliederung in Arbeit.


Den Beschwichtigungen des Sprecher aus dem BMAS kann ich keinen Glauben schenken. Aus dem einfachen Grund weil die zu psychologischen Tests einbestellten Menschen mit Sanktionen bedroht werden Eine Verdoppelung dieser schikanösen Maßnahmen spricht für die Methodik die dahinter steht.
Danke an die Fraktion Die.Linke für die gute parlamentarische Arbeit.
Eisenacher
holgersheim,
Denn die Leistungsversagung nach § 66 SGB I ist gerade nicht auf die Kassation einer früheren Leistungsbewilligung oder auf eine Leistungsherabsetzung gerichtet.

Man sollte es aber nicht einseitig sehen. Es gibt Arbeitslose die unsere soziale Unterstützung erhalten sollen. Es gibt aber auch Arbeitslose die auf unsere Kosten das Sozialsystem schädigen.

Von denen die Schwarzarbeit nebenbei machen, wird wenig geschrieben. Auch hört man keine Vorschläge wie man da anders bestrafen will, als Sanktionen.
Da wirst Du auch erstaunt sein über die Zahlen. Fraglich ob die Dunkelziffer nicht noch größer ist. Auch wen es auf 60 Millionen zurückging. Nun gibt es eine ganze Reihe Mißbrauch außer Schwarzarbeit.
Graziella
jaja eisenacher, ist schon ein kreuz mit diesen schädlingen und schmarotzern in unserem deutschland.
birke
Zitat:
jaja eisenacher, ist schon ein kreuz mit diesen schädlingen und ***********n in unserem deutschland.


Wäre ja alles nicht so schlimm, wenn das Ganze nicht auf dem Rücken einer hart arbeitenden Gruppe unserer Bevölkerung ausgetragen würde. Die zahlen direkt oder indirekt ALLES. Ob das der Sozialbetrug, die Wahnsinnsmanagergehälter oder die ständig gestiegenen Politikerpfründe sind. Dabei fahren einige dieser Manager ihre Firmen in die Verluste oder vernichten im Finanzsektor anderer Leute Geld und die Politiker werfen mit steigender Staatsverschuldung immer mehr Geld zum Fenster raus.
Wenn ich allein an das in Afghanistan völlig nutzlos verbratene Geld denke, denn sind die Truppen abgezogen, herrscht nach 6 Monaten der Taliban nach einer der Koranvarianten - je nach Bedarf.
Da sind doch die erschwindelten Sozialleistungen fast noch gut angelegt.
Kleines Nachtreten: Es sollten die User, die sich damals so vehement für eine Bestrafung der Frau mit dem kleinen Pfandbetrug bei Kaisers ausgesprochen hatten, noch einmal in aller Ruhe die Affäre Wulff durch den Kopf gehen lassen.
holgersheim
Zitat:
Sozietät Beier - Beier … über Entscheidungen zu rechtswidrigen Eingliederungsverwaltungsakten

Bild: Sozialticker InformationDie Sozietät Beier - Beier möchte auf zwei aktuelle wichtige Entscheidungen zu rechtswidrigen Eingliederungsverwaltungsakten des Jobcenters Bremen aufmerksam machen, die vom Unterzeichner als Präzendenzfall zugunsten von SGB II- Beziehern erstritten werden konnten.

Sozialgericht Bremen, Beschluss vom 05.03.2012 – Az.: S 28 AS 266/12 ER (Teilerfolg zu 25%), daher wurde Beschwerde erhoben und es erging die Entscheidung des
LSG Niedersachsen – Bremen, Beschluss vom 04.04.2012 – Az.: L 15 AS 77/12 B ER (Erfolg zu 100%)

Nach mehreren Nachfragen der Abgeordneten Katja Kipping (Die Linke) hat die Bundesregierung unter Bundeskanzlerin Merkel in ihrer Antwort auf eine Anfrage (BT-Drs.17/8846) zugegeben, dass Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld oder Hartz IV-Leistungen sich unter Androhung von Sperrzeiten bzw. Sanktionen amtsärztlichen bzw. psychologischen Untersuchungen zu unterziehen hätten.

Die Ausarbeitung des Unterzeichners beschäftigt sich mit einer solchen sanktionsbedrohten Regelung in einem Eingliederungsverwaltungsakt des Jobcenters Bremen. In dieser E-Mail möchte Sie der Unterzeichner nur auf die sehr wichtige Problemstellung aufmerksam machen, weil gegen Hilfebedürftige des SGB II existenzvernichtende Sanktionen verhängt werden können (bis hin zur kompletten Streichung der SGB II- Leistungen zu 100%), wenn eine solche (rechtswidrige) Regelung in einer Eingliederungsvereinbarung oder in einem Eingliederungsverwaltungsakt aufgenommen wird.

Hier der Link zum kompletten Aufsatz des Unterzeichners: Klick

Quelle: Zuschrift an Sozialticker von Rechtsanwalt Freddy Beier der Sozietät Beier & Beier
Eisenacher
Gute Leistung. Allerdings geht nichts in der Klage. Auch nicht Urteil zum Thema psychologische Untersuchung hervor.

Einen Erfolg gemäß Überschrift erreicht zu haben ist nicht zu erkennen.
Dahingestellt ob es zur Sachinfo dient, oder Werbungsbeispiel der Kanzelei.

Hier müßte man gegebenefalls beim Verlinkten ich erkundigen was es da eigentlich mit der psychologischen Untersuchung da auf sich hat. Siehe Thema.
triton
Ich würde gern mal so einen Psycho-Test machen.
Eisenacher
triton,
genau das würde ich auch mal wissen wie der ist. Ob er auch anderweitig benutzbar ist. Oft heißt es doch das Gutachten ist nicht zu dem Zweck und Eigentum von.....,

Wie Vorschläge bei älteren kommen Test zur Fahrerlaubnis für Rentner.
Beim Arzt der Operiert nicht. Man liest vieles zu dem Thema aber praktisch scheint es niemand so ergehen.
gastli
[Weser Kurier]
22-Jähriger siegt vor Landessozialgericht
Bremen. David gegen Goliath: So könnte man den Kampf eines Arbeitslosen gegen das Bremer Jobcenter beschreiben. David Riemer hatte jetzt gegen das Jobcenter geklagt, weil er sich nicht vertraglich zu einer psychologischen Untersuchung verpflichten wollte. Und das Landessozialgericht gab ihm recht. Als Folge muss das Jobcenter künftig seine Verträge mit Arbeitssuchenden ändern.

* Leider ist es trotzdem nur ein Teilerfolg.
gastli
[Nachrichtenspiegel]
Langzeitarbeitslose sollen in Behindertenwerkstätten arbeiten
“Das käme billiger, als ihnen dauerhaft Hartz IV zu zahlen – und die Menschen würden etwas Produktives leisten”, so Alt gegenüber der dpa.
Für den harten Kern der Langzeitarbeitslosen - 400.000, so die aktuellen Zahlen - braucht es neue Unterstützungsansätze

* Zumindest ergibt sich jetzt ein Sinn warum Bezieher von ALG II unter Androhung von Sanktionen zu psychologischen Untersuchungen gezwungen werden.
Der "harte Kern" muss gezähmt werden. Diejenigen die sich einfach nicht anders in die Verwertbarkeit durch das kapital zwingen lassen.
gastli
Mehrere Hundert Hartz-IV-Bezieher müssen sich pro Jahr allein in Chemnitz dem Psychologischen Dienst der Arbeitsagentur vorstellen. Mit bisweilen fatalen Folgen, wie der Fall eines 32-jährigen Qualifizierungswilligen zeigt. Mehrere Bildungsträger attestierten ihm eine hervorragende Eignung und Motivation für eine Umschulung. Da erklärte ihn die Behörde kurzerhand für psychisch behindert.
Und natürlich bleibt das alles ohne Konsequenzen für die Täter.

[Freie Presse]
Hartz-IV-Schicksal: Ausgemustert vom Amt
Ein weiteres Mal in die Irre geführt
"Zwangspsychiatrisierung kennt man gemeinhin nur aus diktatorischen Systemen."
Widersprüchliche Gutachten von Bildungsträgern und Arbeitsagentur
Arbeitsagentur größter Arbeitgeber für Psychologen
Jobcenter: 20 Prozent weniger Geld für Eingliederung

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