Eisenacher
Ich finde es falsch das Regenwasser berechnet wird, welches nicht in den Abwasserkanal geleitet wird. Selbst von Rasengittersteinen. Auf Anfrage wie man das begründet erhalte ich keine Antwort.
Wie denkt Ihr darüber? Ab diesem Jahr soll man unterschreiben das man für den Regen auf solche Flächen nicht bezahlen brauch.Zurück bekommt man aber nichts. Wobei ich nicht mal weiß wie man das Wasser auf Rasen oder Rasengittersteinen ins Leitungsnetz abführt.
Ich finde es nicht gerecht. Höre aber gerne auch eine gegenteilige Meinung, bevor ich mich weiter beschwere.
Markus
Hallo Herbert.
In unserer Region muss für unversiegelte Flächen kein Abwasser gezahlt werden.
Ebenso werden auch Dachflächen, welche auf Wiesen entwässert werden, nicht berechnet.
Ich zahle also nur für Flächen, die wirklich in die Abwasserentsorgung eingeleitet werden. Außerdem zahlt man für gepflasterte Wege weniger als für asphaltierte, da dort ein Teil im Erdreich versickert.
Zitat: |
Für das Einleiten von Oberflächenwasser von befestigten und an das öffentliche Entwässerungsnetz angeschlossenen Grundstücksflächen wird eine Oberflächenwassereinleitungsgebührerhoben. Die Oberflächenwassereinleitungsgebühr berechnet sich nach der Größe der befestigten und an die Abwasseranlage angeschlossenen Grundstücksfläche unter Maßgabe der jeweilig gültigen DIN 1986-100 Vorschriften. |
Quelle:
www.zvme.de Satzung DIN 1986-100
MfG
Markus
Eisenacher
Danke Marcus,
Das würde ich verstehen, wie es bei euch ist. Erst als 2 Personen vom Wasserwerk kamen und auf dem Grundstück die Flächen ausgemessen haben und alle! Flächen im Berechnungsplan sind. Auch berechnet wurden.
An Hand der Rechnung ist die berechnete Fläche gar nicht erkennbar.
So wie es bei euch im Ort ist, soll es mal bei uns werden, laut Ankündigung. Auf Grund eines Beschlusses des Obersten Gerichts.
Markus
Hallo Herbert,
das verstehe ich jetzt aber nicht wirklich, denn wenn jede Fläche berechnet wird, was doch eigentlich unsinnig ist, dann muss man nichts ausmessen, da im Grundbuch genau vermerkt ist wie viel Grundfläche ein Grundstück hat.
Ich finde das alles etwas seltsam.
LG
Markus
Eisenacher
Hallo Marcus,
Es wird bei der Berechnung unterschieden. Dach und geschlossene Betonflächen volle Gebühr. Rasenkantensteine und bestimmte Pflaster nicht voll. Ich habe letztere nicht. Aber es soll noch Wasserdurchlässige geben. Oder durch breite Fugen.
Da wir noch Gärten hinterm Haus haben wird noch mal unterschieden nach der Entfernung zur Grundstücksgrenze. Ist ja bei der Berechnung der Straßengebüren letztlich auch.
Reine Wiesenfläche wird nicht berechnet. Mir ist nur noch bekannt das ab dieses Jahr laut Gerichtsentscheid es anders ist. Bisher wurde noch die Geschoßhöhe für das jeweilige Wohngebiet berücksichtigt.
Verstehen kann ich es auch nicht. Grotesk wirds wenn ich hinterm Haus "im Garten" die Betonfäche mit Wasser aus dem Neben(Gartenzähler" abspritze wird es nicht berechnet. Regen aber pauschal.Zur Erklärung: Eine Besichtigung muß erfolgen um erstens zu besichtigen das ein Wasserhahn mindestens 5 m vom Haus weg ist und wozu er benutzt wird. Leuchtet mir wieder ein. Weil das Wasser des Gartenzählers ja verbilligt ist. Letztlich aber auch vom Zähler im Haus mit dazwischengeschalteten Nebenzähler abgeht.
Eisenacher
Hallo Marcus,
aus Deinen Zeilen ist die Kernfrage was man unter befestigt versteht. Selbst ein Rasengitter könnte befestigt gelten. Würde ich auch verstehen wenn man das ansieht wo im Grundstück oder Nebengrundstück so etwas wie offene Rinne ist die mit einer Straße Kuli verbunden ist.
Es gibt auch Wasserdurchlässiges Pflaster. Hier müßte man wissen wie befestigt. Wo läuft das Wasser weg. Vieleicht zum Nachbarn, wenn er tiefer liegt, als offene Rinne. Oder in den Fugen in die Erde.
Mir kommt es vor wie vereinfachte Zahlung. Egal wieviel Abwasser zusätzlich entsteht.
Ähnlich Hundeversicherung und Chip bei Leinenzwang hier. Wenn man plötzlich bremsen muß. Bei Katzen wäre es zu umständlich in der Bürokratie.
Nachtschicht
Zitat: |
Eisenacher hat am 05. Februar 2012 um 23:38 Uhr folgendes geschrieben:
aus Deinen Zeilen ist die Kernfrage was man unter befestigt versteht. Selbst ein Rasengitter könnte befestigt gelten.... |
Meiner Meinung nach eindeutig.
"..befestigten und an die Abwasseranlage angeschlossenen Grundstücksfläche.."
Also alles was angeschlossen ist wird irgendwie berechnet.
Sind deine Rasengittersteine angeschlossen must du zahlen, wenn nicht dann nicht.
Eisenacher
Nachtschicht,
wie gesagt bei mir ist keine befestigte Fläche angeschlossen. In vielen Orten, wie auch Eisenach wurde es berechnet.
Ich war heute noch mal in der Sprechstunde des Bürgermeisters. Zurück gibt es kein Geld. Da im vergangenen Jahr erst das Urteil des Gerichts war, das dies unzulässig ist. Zu spät gemerkt, selber daran Schuld. Hoffentlich gibt es nicht noch mehr, was ich da nicht weiß.
Mal aufmerksam im Forum lesen.