Anrechnung Einkommen Kind ( 22 jahre ) bei Hartz IV der Mutter

as65
Tja, ich hab da mal wieder eine kleine Auseinandersetzung mit dem AA.

Eine Bekannte von mir bezieht Hartz IV. Seit Mitte Okt hat das Kind ( 22 J ) einen Job. Erster Lohn natürlich Mitte Nov.

Erstens ist das AA berechtigt das gesamte ALG II für die Mutter einzustellen bis das erste Schreibsel namens "Einkommensnachweis" vom Arbeitgeber kommt ? (Wären ja fast zwei Monate ohne Geld.)

Zweitens wird, wie von einer Mitarbeiterin angekündigt, das Einkommen des Kindes überhaupt angerechnet? Immerhin findet man im Netz ( leider nur von 2009 ) Texte dass es nicht angerechnet werden dürfte.

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktue...meinschaft.aspx

Danke schon mal für Infos Ja
gastli
Zu Erstens:

Nein. Ein Anspruch auf ALG II besteht dem Grunde nach. Eine im Voraus gezahlte Leistung kann bei Einkommensnachweis zurück gefordert werden.
Unbedingt Rechtsbeistand suchen. Hinweise beachten.

http://www.beratung-kann-helfen.de/wider...Info_Rechte.pdf

Zu Zweiten:

Auf den ALG II-Anspruch wird das bereinigte Einkommen angerechnet. Das bereinigte Einkommen ergibt sich aus dem Bruttoeinkommen vom Kind
- minus abzusetzende Beträge nach § 11 Abs.2 SGB II
- minus nach dem Bruttoverdienst berechnete Freibeträge für Erwerbseinkommen nach § 30 SGB II

Beispiel:
Nettoeinkommen Kind: 1023,-
abzüglich Freibetrag: 250,-
abzüglich Freibeträge: 30,-
= anzurechnendes Erwerbseinkommen: 773,-


Mutter und Kind bilden da Kind noch unter 25 Jahre ist eine Bedarfsgemeinschaft.
Der Anspruch an Regelsatz und KdU von Mutter und Kind wird um 773,- gemindert.

Alternativen:
Kind kann sofern es durch eigenes Einkommen nicht ALG II anspruchsberechtigt ist sich verselbstständigen.
as65
danke @ gastli

das heist also, im gegensatz zu dem link den ich in meinem beitrag habe, dass das einkommen doch angerechnet wird ? ergo am besten zwei getrennte wohnungen.