Jobs für Schwerbehinderte

Adeodatus
Zitat:

Bundesrichter verbessern Jobchancen für Menschen mit Behinderung

Arbeitgeber müssen prüfen, ob freie Stellen auch für behinderte Menschen infrage kommen, sonst handle es sich um Benachteiligung. Das entschied das Bundesarbeitsgericht.

Arbeitgeber dürfen sich nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts nicht um die Einstellung behinderter Arbeitnehmer drücken. Sie seien grundsätzlich verpflichtet, zu prüfen, ob sie freie Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten besetzen können, entschied das Bundesarbeitsgericht am Donnerstag in Erfurt (8 AZR 608/10).

Diese Pflicht gelte für alle Arbeitgeber, nicht nur die im öffentlichen Dienst. Die höchsten deutschen Arbeitsrichter gaben im Gegensatz zu den Vorinstanzen in Baden-Württemberg der Klage eines Betriebswirts statt. Er hatte eine Entschädigung verlangt, weil er sich wegen seiner Behinderung bei der Besetzung einer Verwaltungsstelle benachteiligt sah.

Der schwerbehinderte Mann hatte sich bei einer Gemeinde auf eine Stelle für eine Mutterschaftsvertretung beworben. Die Gemeinde lehnte den behinderten Bewerber ab und besetzte die Stelle anders, ohne zuvor zu prüfen, ob die Stelle nicht doch für einen Schwerbehinderten infrage kommen könnte.

Indiz für Benachteiligung

In der Urteilsbegründung des Achten Senats des Bundesarbeitsgerichts heißt es: "Die Prüfpflicht zur Berücksichtigung schwerbehinderter Menschen bei der Besetzung freier Stellen besteht immer und für alle Arbeitgeber und unabhängig davon, ob sich ein schwerbehinderter Mensch beworben hat, oder bei seiner Bewerbung diesen Status offenbart hat."

Werde die Prüfpflicht durch Arbeitgeber verletzt, sei das ein Indiz für eine Benachteiligung, erklärten die Richter.

Über die Höhe der Entschädigung des Klägers muss nun das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg entscheiden.

Quelle: Die Zeit


Wie sagte der gute alte Goethe in seinem "Faust"?

„Grau, teurer Freund, ist alle Theorie, und grün des Lebens goldner Baum.“

– Johann Wolfgang von Goethe: Faust I
timabg
Zitat:
timabg hat am 31. Dezember 2019 um 06:02 Uhr folgendes geschrieben:

Landesverbände Lebenshilfe



Gegen Rassismus und Ausgrenzung! Für Inklusion!

Inklusion!
Auch wenn der Begriff Inklusion immer weiter in die Köpfe der Menschen ragt, ist er wohl zum Sinnbild für billige Arbeitskräfte geworden.

Einbindung auf dem ersten Arbeitsmarkt ist nur im seltensten Fall zu erzielen!
Werkstätten dienen immer wieder als Netz zum Schutz vor dem Sturz.
Es kann doch aber nicht der Zweck einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung sein als Auffangnetz zu dienen!
Betriebe am Arbeitsmarkt haben oft nur ein Ziel, Gewinn zu optimieren.
Dort führt es oft zu Unverständnis das Arbeitskräfte mehr finanziellen Einsatz erfordern oder in zeitlicher Form zu Mehraufwand führen.
Liebe Eigner eines Unternehmens, liebe Leiter, Vorarbeiter oder Angestellte.
Prüft eure Praxis, denn aktuelle hat sozialen Abstieg im Gepäck!